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							Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 02.03.2009
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Fahrzeughersteller                        : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 18 EH2+            Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                    last       umf.      Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                   (kg)       (mm)      datum
112566635           OXIGIN 14 LK112           Ø72.6 - Ø66.6               66,6    Kunststoff    900      2275      12/07


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18              22I; 51G; 52J               AUDI A4; Limousine;
                                           235/40R18 91           21P; 22I; 24J; 24M; 51J     Allradantrieb;
                                           235/45R18 94           21P; 22I; 24J; 24M; 51J;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  54F                         12A; 51A; 573; 71K;
                                               245/40R18 93       21P; 22B; 24J; 24M          723; 729; 73C; 74A;
                                               255/40R18 95       21B; 22B; 22H; 24J; 24M;    74P; 76O
                                                                  54F
B8             e1*2001/116*0430*..     88 - 195 225/45R18         22I; 51G; 52J               AUDI A4; Limousine;
                                                235/40R18 91      21P; 22I; 24J; 24M; 51J     Frontantrieb;
                                                235/45R18 94      21P; 22I; 24J; 24M; 51J;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  54F                         12A; 51A; 71K; 723;
                                               245/40R18 93       21P; 22B; 24J; 24M          729; 73C; 74A; 74P;
                                               255/40R18 95       21B; 22B; 22H; 24J; 24M;    76O
                                                                  54F
B8             e1*2001/116*0430*..     88 - 195 225/45R18         22I; 51G; 52J               AUDI A4; Kombi;
                                                235/40R18 91      21P; 22I; 24J; 24M; 51J     Frontantrieb;
                                                235/45R18 94      21P; 22I; 24J; 24M; 51J;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  54F                         12A; 51A; 71K; 723;
                                               245/40R18 93       21P; 22B; 24J; 24M          729; 73C; 74A; 74P;
                                               255/40R18 95       21B; 22B; 22H; 24J; 24M;    76O
                                                                  54F
B8             e1*2001/116*0430*..     118 - 195 225/45R18        22I; 51G; 52J               AUDI A4; Nicht
                                                 235/40R18 91     21P; 22I; 24J; 24M; 51J     Allroad Quattro;
                                                 235/45R18 94     21P; 22I; 24J; 24M; 51J;    Kombi;
                                                                  54F                         Allradantrieb;
                                               245/40R18 93       21P; 22B; 24J; 24M          10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/40R18 95       21B; 22B; 22H; 24J; 24M;    12A; 51A; 573; 71K;
                                                                  54F                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76O




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 02.03.2009
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 120 - 199 235/60R18 103                                      erhöhtes
                                           255/55R18 105 24K                                  Anzugsmoment 200
                                                                                              Nm;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              740; 76O

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : H0; 124; 170; 202; 124 C
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 208; 210; 210 K
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 140; 140 C; 204 X; 204 K; 211K; 230; 211; 215; 221; 220;
                                           204
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 170; 202; 208; 210; 210 K
                                           130 Nm für Typ : 204; 204 K; 211; 211K; 230
                                           150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 221
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen Auflagen
H0           e1*92/53*0001*.., 55 - 110 225/40R18-88              21B; 21J           10B; 11G; 11H; 11K;
             G363              125 - 145 225/40R18                21B; 21J; 631      12A; 34M; 51A; 71K;
                                                                                     723; 73C; 74A; 74P
202            e1*93/81*0034*..      55 - 110 225/40R18 88 21B; 21J                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                     125 - 145 225/40R18 88W 21B; 21J                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                     73C; 74A; 74P
204            e1*2001/116*0431*..   165 - 200 225/40R18 92 21P; 22I; 24J; 24M       Nur 4-MATIC;
                                               235/40R18 91 21P; 22I; 24C; 24D       Limousine;
                                               245/35R18 92 22I; 24D; 57F; 575       10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/35R18 94 22B; 24D; 57F; 575       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                     729; 73C; 74A; 74P
204            e1*2001/116*0431*..   100 - 200 225/40R18 92 21P; 22I; 24J; 24M       Limousine;
                                               235/40R18 91 21P; 22I; 24C; 24D       Heckantrieb;
                                               245/35R18 92 22I; 24D; 57F; 68T       10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/35R18 94 22B; 24D; 57F; 68B       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                     73C; 74A; 74P
204 K          e1*2001/116*0457*..   100 - 200 225/40R18 92 21P; 22I; 22M; 24J; 24M Kombi; Heckantrieb;
                                               235/40R18 91 21P; 22I; 22M; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/35R18 92 22I; 22M; 24D; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 723;
                                               255/35R18 94 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; 73C; 74A; 74P
                                                             68B
204 K          e1*2001/116*0457*..   165       225/40R18 92 21P; 22I; 22M; 24J; 24M Nur 4-MATIC; Kombi;
                                               235/40R18 91 21P; 22I; 22M; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/35R18 92 22I; 22M; 24D; 57F; 575 12A; 51A; 71K; 723;
                                               255/35R18 94 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; 729; 73C; 74A; 74P
                                                             575




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 02.03.2009
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Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/45R18-96             21B; 21J; 22F; 22L; 24J;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  24M                         12A; 51A; 71K; 723;
                                               255/45R18-99       21B; 21J; 21L; 22F; 22L;    729; 73C; 74A; 74P
                                                                  24D; 24J; 367
215            e1*98/14*0113*..      368       245/45R18          21B; 21J; 22F; 22L; 24J;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  24M; 51G                    12A; 51A; 71K; 723;
                                               255/45R18 99       21B; 21J; 21L; 22F; 22L;    729; 73C; 74A; 74P
                                                                  24D; 24J; 367

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen  Auflagen
210          e1*93/81*0022*..  55 - 125        225/40R18 88W      5FE                 nicht für
                               55 - 150        255/35R18 90W      22B; 57F; 68B       gepanzerte Fz;
                               55 - 165        235/40R18 91W      21B; 362            Heckantrieb;
                                               265/35R18 93W      22B; 57F; 657; 689  10B; 11G; 11H; 11K;
                                     130 - 165 225/40R18 88W      57E; 68B            12A; 51A; 71K; 723;
                                     150 - 165 255/35R18 94Y      22B; 57F; 68B       729; 73C; 74A; 74P
210            e1*93/81*0022*..      55 - 125  225/40R18 88W      5FE                 Heckantrieb;
                                               235/40R18 91       21B; 362            10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/35R18 90W      22B; 57F; 68B       12A; 51A; 71K; 723;
                                               265/35R18 93       22B; 57F; 657; 689  729; 73C; 74A; 74P
210            e1*93/81*0022*..      150 - 165 235/40R18 91W                          nicht für
                                               265/35R18     10N; 51G; 57F; 657; 689 gepanzerte Fz;
                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      729; 73C; 74A; 74P
210 K          e1*93/81*0033*..      83 - 125 235/40R18 91 21B; 57E; 689              Heckantrieb;
                                               235/40ZR18    21B; 63V; 689            10B; 11G; 11H; 11K;
                                               265/35R18 93 22B; 57F; 657; 689        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      729; 73C; 74A; 74P
210 K          e1*93/81*0033*..      83 - 165 235/40R18 91 21B; 57E; 689              Heckantrieb;
                                               235/40ZR18    21B; 63V; 689            10B; 11G; 11H; 11K;
                                               265/35R18 93 22B; 57F; 657; 689        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      729; 73C; 74A; 74P
210 K          e1*93/81*0033*..      150 - 165 235/40R18     10N; 21B; 51G; 57E; 689 Allradantrieb;
                                               235/40ZR18    21B; 63V; 689            10B; 11G; 11H; 11K;
                                               265/35R18     10N; 22B; 51G; 57F; 657; 12A; 51A; 71K; 723;
                                                             689                      729; 73C; 74A; 74P
211            e1*2001/116*0183*..   378       245/40R18     51G; 52J                 Nur E 63 AMG;
                                               245/40R18     51G; 57E; 575; 688       Heckantrieb;
                                                                                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      729; 73C; 74A; 74P
211            e1*2001/116*0183*..   130       235/40R18 91W 5GG; 51J                 Nur 4-MATIC;
                                     130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J                 Allradantrieb;
                                     130 - 225 245/40R18 93Y                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/40R18 97                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      729; 73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 02.03.2009
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
211          e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W                                      Heckantrieb;
               e1*98/14*0183*..
                                              235/40R18 91W                                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                     75 - 170 245/40R18 93W                                   12A; 51A; 71K; 723;
                                     75 - 200 225/45R18 91Y                                   729; 73C; 74A; 74P
                                              235/40R18 91Y
                                     75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689
                                     75 - 285 245/40R18 93Y
211            e1*2001/116*0183*..   378      245/40R18     51G; 52J                          Reifen mit
                                                                                              Schneeketten; Nur E
                                                                                              63 AMG; Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12T; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P
211K           e1*2001/116*0213*..   378       245/40R18          51G; 52J                    Nur E 63 AMG;
                                               245/40R18          51G; 57E; 575; 688          Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P
211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 200 235/40R18 91W      51J; 57E; 689               Heckantrieb;
                                               235/40R18 95       51J                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                     100 - 285 245/40R18 93W      57E; 575; 688               12A; 51A; 71K; 723;
                                               245/40R18 97                                   729; 73C; 74A; 74P
211K           e1*2001/116*0213*..   378       245/40R18          51G; 52J                    Reifen mit
                                                                                              Schneeketten; Nur E
                                                                                              63 AMG; Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12T; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P
211K           e1*2001/116*0213*..   130 - 200 235/40R18 95       5HR; 51J                    Nur 4-MATIC;
                                     130 - 285 245/40R18 97                                   Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 165 - 200 235/50R18 97           22I; 24J; 24M               Allradantrieb;
                                           235/55R18 100          22I; 24J; 24M               10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/50R18 100          21P; 22I; 24C; 24D          12A; 51A; 71K; 723;
                                           255/45R18 99           22I; 24J; 24M               73C; 74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
124          D700             53 - 140 225/40R18 88W 21B; 21J; 21L; 21M; 22B; Heckantrieb;
                                                     22F; 24C; 24M; 5FE       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              73C; 74A; 74P
124          D700/1           53 - 162 225/40R18     21B; 21L; 21M; 22B; 22F; Heckantrieb;
                                                     24C; 24M; 53S            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              73C; 74A; 74P



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 02.03.2009
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Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
124          D700/2           55 - 162 225/40R18     21B; 21L; 21M; 22B; 22F; nicht langer
                                                     24C; 24M; 53S            Radstand;
                                                                              Heckantrieb;
                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              73C; 74A; 74P
124 C        E499             97 - 162 225/40R18 88W 21B; 21L; 21M; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                     24C; 24M                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              73C; 74A; 74P
124 C        E499/1           97 - 162 225/40R18 88W 21B; 21L; 21M; 22B; 22F; Pkw geschlossen;
                                                     24C; 24M; 5FE            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
208          e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18                 21B; 21J; 24J; 24M; 367; Cabrio; Coupe;
                                                                  631                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
140          F690               110 - 235 255/45R18               10N; 21B; 22B; 22G; 51G     10B; 11G; 11H; 11K;
                                110 - 240 255/45R18               MB2; 21B; 22B; 22D;         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  22G; 631                    73C; 74A; 74P
140 C          G165                  205 - 235 255/45R18          MB2; 21B; 22B; 22D;         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  22G; 631                    12A; 51A; 71K; 723;
                                               255/45R18          10N; 21B; 22B; 22G; 51G     73C; 74A; 74P
140 C          e1*96/27*0057*..,     205 - 290 255/45R18          MB2; 21B; 22B; 22D;         10B; 11G; 11H; 11K;
               G165                                               22G; 631                    12A; 51A; 71K; 723;
                                               255/45R18          10N; 21B; 22B; 22G; 51G     73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 155 - 285 235/50R18 97W                                      Heckantrieb;
                                           245/50R18     24J                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                           100W
                                 155 - 380 255/40R18 95Y 5HR                                  12A; 51A; 530; 71K;
                                           255/45R18 99W                                      723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  145 - 326 245/45R18                10N; 21B; 22B; 24C;         Nicht für Fz. m.
                                                                  24D; 51G                    Länge 6158 mm;
                                               255/45R18-99       21B; 22B; 24C; 24D; 367     nicht für
                                                                                              gepanzerte Fz;
                                                                                              Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 02.03.2009
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Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 235/45R18 94             5HI; 51J                Nicht für Fz. m.
                                         245/45R18                22B; 22L; 51G           Länge 6158 mm;
                                         255/40R18 95             21B; 22B; 22L; 24J; 24M;nicht für
                                                                  5HR                     gepanzerte Fz; Nur
                                               255/45R18 99       21B; 22B; 22L; 24J; 24M 4-MATIC;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
220            e1*97/27*0099*..      368       245/45R18          10N; 21B; 22B; 24C;     Nicht für Fz. m.
                                                                  24D; 51G                Länge 6158 mm;
                                               255/45R18-99       21B; 22B; 24C; 24D; 367 nicht für
                                                                                          gepanzerte Fz;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
170          e1*95/54*0039*..        100 - 142 225/40R18 88 21B; 21L; 24J; 24N; 367           10B; 11G; 11H; 11K;
                                     145 - 160 225/40R18 88W 21B; 21L; 24J; 24N; 367          12A; 34M; 51A; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
230          e1*98/14*0169*..  380             255/40R18          51G                         Nur SL 600;
                                                                                              10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                              11K; 12T; 51A; 530;
                                                                                              71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                              74P
230            e1*98/14*0169*..      170 - 285 255/40R18          51G                         10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                              11K; 12K; 51A; 530;
                                                                                              71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                              74P
230            e1*98/14*0169*..      368       255/40R18          51G                         Nur SL 600; nur bis
                                                                                              e1*98/14*0169*06;
                                                                                              10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                              11K; 12K; 51A; 530;
                                                                                              71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 02.03.2009
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 02.03.2009
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22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung
     ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) An den hinteren Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter
     Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei
     Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
34M) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 3 mm zwischen
     Sonderrad und Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen vorhanden ist.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 02.03.2009
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                                                                                                        Seite: 9 von 11
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit
     Angabe des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine
     Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
     berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 02.03.2009
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5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
     BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
     GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63V) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
                 Hersteller:                           Typ:
                 CONTINENTAL                           ContiSportContact 2 (93Y, 1300kg bis 270 km/h)
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
657) Sofern Reifen der Größe 265/35 R 18 auf der Felge 8 1/2 J x 18 montiert werden, muss eine Freigabe
     des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
     Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/40R18
                    Hinterachse:                        255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 7                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 02.03.2009
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      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
MB2) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug
     freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des
     Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
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