Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 13 Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 112566635 OXIGIN 14 8518 LK112 N24Ø72.6 - Ø66.6 66,6 Kunststoff 900 2275 12/07 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M; 5GG; AUDI A4; Nicht A4 B81 e13*2007/46*1084*.. 51J Allroad Quattro; 235/45R18 94 21P; 22I; 24J; 24M; 51J; Kombi; 54F Allradantrieb; 100 - 245 225/45R18 22I; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93 21P; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K; 255/40R18 95 21B; 22B; 22H; 24J; 24M; 723; 729; 73C; 74A; 54F 74P; 76O B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 22I; 51G; 52J AUDI A4; Limousine; 235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M; 51J Frontantrieb; 235/45R18 94 21P; 22I; 24J; 24M; 51J; 10B; 11G; 11H; 11K; 54F 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R18 93 21P; 22B; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 74P; 255/40R18 95 21B; 22B; 22H; 24J; 24M; 76O 54F B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M; 51J AUDI A4; Limousine; 235/45R18 94 21P; 22I; 24J; 24M; 51J; Allradantrieb; 54F 10B; 11G; 11H; 11K; 100 - 245 225/45R18 22I; 51G; 52J 12A; 51A; 573; 71K; 245/40R18 93 21P; 22B; 24J; 24M 723; 729; 73C; 74A; 255/40R18 95 21B; 22B; 22H; 24J; 24M; 74P; 76O 54F B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 176 235/45R18 94 51J Nur A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 245/45R18 96 Quattro; 255/40R18 95 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R18 99 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 13 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 22I; 51G; 52J AUDI A4; Kombi; B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M; 51J Frontantrieb; 235/45R18 94 21P; 22I; 24J; 24M; 51J; 10B; 11G; 11H; 11K; 54F 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R18 93 21P; 22B; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 74P; 255/40R18 95 21B; 22B; 22H; 24J; 24M; 76O 54F Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.., 100 - 199 235/60R18 103 erhöhtes e13*2007/46*1083*.. 255/55R18 105 24K Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76O Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 124; H0; 202; 210 K; 170; 210; 208; 124 C Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 204 X Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 207; 204; 212K; 204 K; 212; 221 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 140; 220; 140 C; 230; 215; 211K; 211 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 170; 202; 208; 210; 210 K 130 Nm für Typ : 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 212K; 230 150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 221 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 110 225/40R18-88 21B; 21J 10B; 11G; 11H; 11K; G363 125 - 145 225/40R18 21B; 21J; 631 12A; 34M; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 202 e1*93/81*0034*.. 55 - 110 225/40R18 88 21B; 21J 10B; 11G; 11H; 11K; 125 - 145 225/40R18 88W 21B; 21J 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 204 e1*2001/116*0431*.. 100 - 200 225/40R18 92 21P; 22I; 24J; 24M Limousine; 235/40R18 91 21P; 22I; 24C; 24D Heckantrieb; 245/35R18 92 22I; 24D; 57F; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R18 94 22B; 24D; 57F; 68B 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 225 225/40R18 92 21P; 22I; 24J; 24M Nur 4-MATIC; 235/40R18 91 21P; 22I; 24C; 24D Limousine; 245/35R18 22I; 24D; 51G; 57F; 575 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R18 94 22B; 24D; 57F; 575 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 13 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 K e1*2001/116*0457*.. 100 - 200 225/40R18 92 21P; 22I; 22M; 24J; 24M Kombi; Heckantrieb; 235/40R18 91 21P; 22I; 22M; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 92 22I; 22M; 24D; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 723; 255/35R18 94 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; 73C; 74A; 74P 68B 204 K e1*2001/116*0457*.. 150 - 170 225/40R18 92 21P; 22I; 22M; 24J; 24M Nur 4-MATIC; Kombi; 235/40R18 91 21P; 22I; 22M; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 22I; 22M; 24D; 51G; 57F; 12A; 51A; 71K; 723; 575 729; 73C; 74A; 74P 255/35R18 94 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; 575 Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18-96 21B; 21J; 22F; 22L; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R18-99 21B; 21J; 21L; 22F; 22L; 729; 73C; 74A; 74P 24D; 24J; 367 215 e1*98/14*0113*.. 368 245/45R18 21B; 21J; 22F; 22L; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R18 99 21B; 21J; 21L; 22F; 22L; 729; 73C; 74A; 74P 24D; 24J; 367 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE nicht für 55 - 150 255/35R18 90W 22B; 57F; 68B gepanzerte Fz; 55 - 165 235/40R18 91W 21B; 362 Heckantrieb; 265/35R18 93W 22B; 57F; 657; 689 10B; 11G; 11H; 11K; 130 - 165 225/40R18 88W 57E; 68B 12A; 51A; 71K; 723; 150 - 165 255/35R18 94Y 22B; 57F; 68B 729; 73C; 74A; 74P 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE Heckantrieb; 235/40R18 91 21B; 362 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R18 90W 22B; 57F; 68B 12A; 51A; 71K; 723; 265/35R18 93 22B; 57F; 657; 689 729; 73C; 74A; 74P 210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/40R18 91W nicht für 265/35R18 10N; 51G; 57F; 657; 689 gepanzerte Fz; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/40R18 10N; 21B; 51G; 57E; 689 Allradantrieb; 235/40ZR18 21B; 63V; 689 10B; 11G; 11H; 11K; 265/35R18 10N; 22B; 51G; 57F; 657; 12A; 51A; 71K; 723; 689 729; 73C; 74A; 74P 210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 125 235/40R18 91 21B; 57E; 689 Heckantrieb; 235/40ZR18 21B; 63V; 689 10B; 11G; 11H; 11K; 265/35R18 93 22B; 57F; 657; 689 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 13 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 235/40R18 91 21B; 57E; 689 Heckantrieb; 235/40ZR18 21B; 63V; 689 10B; 11G; 11H; 11K; 265/35R18 93 22B; 57F; 657; 689 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 211 e1*2001/116*0183*.. 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 63 AMG; 245/40R18 51G; 57E; 575; 688 Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 211 e1*2001/116*0183*.. 130 235/40R18 91W 5GG; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J Allradantrieb; 130 - 225 245/40R18 93Y 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 97 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 235/40R18 91W 10B; 11G; 11H; 11K; 75 - 170 245/40R18 93W 12A; 51A; 71K; 723; 75 - 200 225/45R18 91Y 729; 73C; 74A; 74P 235/40R18 91Y 75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689 75 - 285 245/40R18 93Y 211 e1*2001/116*0183*.. 378 245/40R18 51G; 52J Reifen mit Schneeketten; Nur E 63 AMG; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12T; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 211K e1*2001/116*0213*.. 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 63 AMG; 245/40R18 51G; 57E; 575; 688 Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689 Heckantrieb; 235/40R18 95 51J 10B; 11G; 11H; 11K; 100 - 285 245/40R18 93W 57E; 575; 688 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R18 97 729; 73C; 74A; 74P 211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95 5HR; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 285 245/40R18 97 Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 211K e1*2001/116*0213*.. 378 245/40R18 51G; 52J Reifen mit Schneeketten; Nur E 63 AMG; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12T; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 13 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 150 - 200 245/40R18 97 21B; 24J; 248 Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 21P; 24J; 248; 51J Stufenheck; 100 - 215 235/40R18 91Y 21P; 24J; 57E; 689 Heckantrieb; 245/40R18 97 21B; 24J; 248 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 215 235/40R18 95 245; 57E; 67B; 689 Kombi; Heckantrieb; 245/40R18 97Y 21P; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 255/40R18 99 21P; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 212K e1*2007/46*0200*.. 150 - 200 245/40R18 97 21P; 24J Kombi; 255/40R18 99 21P; 24J; 248 Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 235/40R18 21P; 22I; 248; 51G; 575 Cabrio; Heckantrieb; 245/40R18 93Y 21N; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R18 94 22B; 244; 247; 57F; 575 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 207 e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 225/40R18 92 248; 51J Coupe; Heckantrieb; 235/40R18 21P; 22I; 248; 51G; 575 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93 21N; 21P; 22I; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 723; 255/35R18 94 22B; 244; 247; 57F; 575; 729; 73C; 74A; 74P 68B Verkaufsbezeichnung: GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 120 - 200 235/50R18 97 22I; 24J; 24M Allradantrieb; 235/55R18 100 22I; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/50R18 100 21P; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R18 99 22I; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 124 D700 53 - 140 225/40R18 88W 21B; 21J; 21L; 21M; 22B; Heckantrieb; 22F; 24C; 24M; 5FE 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 124 D700/1 53 - 162 225/40R18 21B; 21L; 21M; 22B; 22F; Heckantrieb; 24C; 24M; 53S 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 13 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 124 D700/2 55 - 162 225/40R18 21B; 21L; 21M; 22B; 22F; nicht langer 24C; 24M; 53S Radstand; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 124 C E499 97 - 162 225/40R18 88W 21B; 21L; 21M; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 11K; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 124 C E499/1 97 - 162 225/40R18 88W 21B; 21L; 21M; 22B; 22F; Pkw geschlossen; 24C; 24M; 5FE 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 21B; 21J; 24J; 24M; 367; Cabrio; Coupe; 631 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 140 F690 110 - 235 255/45R18 10N; 21B; 22B; 22G; 51G 10B; 11G; 11H; 11K; 110 - 240 255/45R18 MB2; 21B; 22B; 22D; 12A; 51A; 71K; 723; 22G; 631 73C; 74A; 74P 140 C G165 205 - 235 255/45R18 10N; 21B; 22B; 22G; 51G 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R18 MB2; 21B; 22B; 22D; 12A; 51A; 71K; 723; 22G; 631 73C; 74A; 74P 140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/45R18 10N; 21B; 22B; 22G; 51G 10B; 11G; 11H; 11K; G165 255/45R18 MB2; 21B; 22B; 22D; 12A; 51A; 71K; 723; 22G; 631 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97W Heckantrieb; 245/50R18 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 100W 150 - 380 255/40R18 95Y 5HR 12A; 51A; 530; 71K; 255/45R18 99W 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m. 245/45R18 22B; 22L; 51G Länge 6158 mm; 255/40R18 95 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; nicht für 5HR gepanzerte Fz; Nur 255/45R18 99 21B; 22B; 22L; 24J; 24M 4-MATIC; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 13 Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m. 24D; 51G Länge 6158 mm; 255/45R18-99 21B; 22B; 24C; 24D; 367 nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 220 e1*97/27*0099*.. 368 245/45R18 10N; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m. 24D; 51G Länge 6158 mm; 255/45R18-99 21B; 22B; 24C; 24D; 367 nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 225/40R18 88 21B; 21L; 24J; 24N; 367 10B; 11G; 11H; 11K; 145 - 160 225/40R18 88W 21B; 21L; 24J; 24N; 367 12A; 34M; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 380 255/40R18 51G Nur SL 600; 10B; 10S; 11G; 11H; 11K; 12T; 51A; 530; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 230 e1*98/14*0169*.. 170 - 285 255/40R18 51G 10B; 10S; 11G; 11H; 11K; 12K; 51A; 530; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 230 e1*98/14*0169*.. 368 255/40R18 51G Nur SL 600; nur bis e1*98/14*0169*06; 10B; 10S; 11G; 11H; 11K; 12K; 51A; 530; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 13 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 13 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 13 oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) An den hinteren Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 34M) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 3 mm zwischen Sonderrad und Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen vorhanden ist. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 13 Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 63V) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: Hersteller: Typ: CONTINENTAL ContiSportContact 2 (93Y, 1300kg bis 270 km/h) Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 657) Sofern Reifen der Größe 265/35 R 18 auf der Felge 8 1/2 J x 18 montiert werden, muss eine Freigabe des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen. 67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 13 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 13 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. MB2) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.