Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
							Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 29.07.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 13

Fahrzeughersteller                        : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 18 EH2+            Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung        Kennzeichnung               (mm)                    last       umf.      Fertig
                    Rad                  Zentrierring                                        (kg)       (mm)      datum
112566635           OXIGIN 14 8518 LK112 N24Ø72.6 - Ø66.6                 66,6    Kunststoff    900      2275      12/07


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm für Typ : B8; B81
                                            200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/40R18 91           21P; 22I; 24J; 24M; 5GG;    AUDI A4; Nicht A4
B81          e13*2007/46*1084*..                                  51J                         Allroad Quattro;
                                           235/45R18 94           21P; 22I; 24J; 24M; 51J;    Kombi;
                                                                  54F                         Allradantrieb;
                                       100 - 245 225/45R18        22I; 51G; 52J               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 245/40R18 93     21P; 22B; 24J; 24M          12A; 51A; 573; 71K;
                                                 255/40R18 95     21B; 22B; 22H; 24J; 24M;    723; 729; 73C; 74A;
                                                                  54F                         74P; 76O
B8             e1*2001/116*0430*..     88 - 195 225/45R18         22I; 51G; 52J               AUDI A4; Limousine;
                                                235/40R18 91      21P; 22I; 24J; 24M; 51J     Frontantrieb;
                                                235/45R18 94      21P; 22I; 24J; 24M; 51J;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  54F                         12A; 51A; 71K; 723;
                                               245/40R18 93       21P; 22B; 24J; 24M          729; 73C; 74A; 74P;
                                               255/40R18 95       21B; 22B; 22H; 24J; 24M;    76O
                                                                  54F
B8             e1*2001/116*0430*..     100 - 195 235/40R18 91     21P; 22I; 24J; 24M; 51J     AUDI A4; Limousine;
                                                 235/45R18 94     21P; 22I; 24J; 24M; 51J;    Allradantrieb;
                                                                  54F                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                       100 - 245 225/45R18        22I; 51G; 52J               12A; 51A; 573; 71K;
                                                 245/40R18 93     21P; 22B; 24J; 24M          723; 729; 73C; 74A;
                                                 255/40R18 95     21B; 22B; 22H; 24J; 24M;    74P; 76O
                                                                  54F
B8             e1*2001/116*0430*..     100 - 176 235/45R18 94     51J                         Nur A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..               245/45R18 96                                 Quattro;
                                                 255/40R18 95                                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 255/45R18 99                                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76O




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 29.07.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 2 von 13
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18               22I; 51G; 52J               AUDI A4; Kombi;
B81          e13*2007/46*1084*..          235/40R18 91            21P; 22I; 24J; 24M; 51J     Frontantrieb;
                                          235/45R18 94            21P; 22I; 24J; 24M; 51J;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  54F                         12A; 51A; 71K; 723;
                                               245/40R18 93       21P; 22B; 24J; 24M          729; 73C; 74A; 74P;
                                               255/40R18 95       21B; 22B; 22H; 24J; 24M;    76O
                                                                  54F

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.., 100 - 199 235/60R18 103                                     erhöhtes
               e13*2007/46*1083*..
                                               255/55R18 105 24K                              Anzugsmoment 200
                                                                                              Nm;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              740; 76O

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 124; H0; 202; 210 K; 170; 210; 208; 124 C
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 204 X
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 207; 204; 212K; 204 K; 212; 221
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 140; 220; 140 C; 230; 215; 211K; 211
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 170; 202; 208; 210; 210 K
                                           130 Nm für Typ : 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 212K; 230
                                           150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 221
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
H0           e1*92/53*0001*.., 55 - 110 225/40R18-88              21B; 21J                    10B; 11G; 11H; 11K;
             G363              125 - 145 225/40R18                21B; 21J; 631               12A; 34M; 51A; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P
202            e1*93/81*0034*..      55 - 110 225/40R18 88 21B; 21J                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                     125 - 145 225/40R18 88W 21B; 21J                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P
204            e1*2001/116*0431*..   100 - 200 225/40R18 92       21P; 22I; 24J; 24M          Limousine;
                                               235/40R18 91       21P; 22I; 24C; 24D          Heckantrieb;
                                               245/35R18 92       22I; 24D; 57F; 68T          10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/35R18 94       22B; 24D; 57F; 68B          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P
204            e1*2001/116*0431*..   150 - 225 225/40R18 92       21P; 22I; 24J; 24M          Nur 4-MATIC;
                                               235/40R18 91       21P; 22I; 24C; 24D          Limousine;
                                               245/35R18          22I; 24D; 51G; 57F; 575     10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/35R18 94       22B; 24D; 57F; 575          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 29.07.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 13
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
204 K        e1*2001/116*0457*.. 100 - 200 225/40R18 92           21P; 22I; 22M; 24J; 24M     Kombi; Heckantrieb;
                                           235/40R18 91           21P; 22I; 22M; 24J; 24M     10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/35R18 92           22I; 22M; 24D; 57F; 68T     12A; 51A; 71K; 723;
                                           255/35R18 94           22B; 22H; 22L; 24D; 57F;    73C; 74A; 74P
                                                                  68B
204 K          e1*2001/116*0457*..   150 - 170 225/40R18 92       21P; 22I; 22M; 24J; 24M     Nur 4-MATIC; Kombi;
                                               235/40R18 91       21P; 22I; 22M; 24J; 24M     10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/35R18          22I; 22M; 24D; 51G; 57F;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  575                         729; 73C; 74A; 74P
                                                 255/35R18 94     22B; 22H; 22L; 24D; 57F;
                                                                  575

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/45R18-96             21B; 21J; 22F; 22L; 24J;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  24M                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                 255/45R18-99     21B; 21J; 21L; 22F; 22L;    729; 73C; 74A; 74P
                                                                  24D; 24J; 367
215            e1*98/14*0113*..      368         245/45R18        21B; 21J; 22F; 22L; 24J;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  24M; 51G                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                 255/45R18 99     21B; 21J; 21L; 22F; 22L;    729; 73C; 74A; 74P
                                                                  24D; 24J; 367

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen    Auflagen
210          e1*93/81*0022*..  55 - 125 225/40R18 88W             5FE                   Heckantrieb;
                                         235/40R18 91             21B; 362              10B; 11G; 11H; 11K;
                                         255/35R18 90W            22B; 57F; 68B         12A; 51A; 71K; 723;
                                         265/35R18 93             22B; 57F; 657; 689    729; 73C; 74A; 74P
210          e1*93/81*0022*..  55 - 125 225/40R18 88W             5FE                   nicht für
                               55 - 150 255/35R18 90W             22B; 57F; 68B         gepanzerte Fz;
                               55 - 165 235/40R18 91W             21B; 362              Heckantrieb;
                                         265/35R18 93W            22B; 57F; 657; 689    10B; 11G; 11H; 11K;
                               130 - 165 225/40R18 88W            57E; 68B              12A; 51A; 71K; 723;
                               150 - 165 255/35R18 94Y            22B; 57F; 68B         729; 73C; 74A; 74P
210          e1*93/81*0022*..  150 - 165 235/40R18 91W                                  nicht für
                                         265/35R18             10N; 51G; 57F; 657; 689 gepanzerte Fz;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P
210 K          e1*93/81*0033*..      150 - 125   235/40R18 95Y 21B; 689                 Allradantrieb;
                                     150 - 165   235/40R18     10N; 21B; 51G; 57E; 689 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 265/35R18     10N; 22B; 51G; 57F; 657; 12A; 51A; 71K; 723;
                                                               689                      729; 73C; 74A; 74P
210 K          e1*93/81*0033*..      83 - 125    235/40R18 91 21B; 57E; 689             Heckantrieb;
                                                 265/35R18 93 22B; 57F; 657; 689        10B; 11G; 11H; 11K;
                                     150 - 125   235/40R18 95Y 21B; 689                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 29.07.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 13
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
210 K        e1*93/81*0033*..  83 - 165 235/40R18 91              21B; 57E; 689               Heckantrieb;
                                         265/35R18 93             22B; 57F; 657; 689          10B; 11G; 11H; 11K;
                               150 - 125 235/40R18 95Y            21B; 689                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P
211            e1*2001/116*0183*..   378       245/40R18          51G; 52J                    Nur E 63 AMG;
                                               245/40R18          51G; 57E; 575; 688          Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P
211            e1*2001/116*0183*..   130       235/40R18 91W 5GG; 51J                         Nur 4-MATIC;
                                     130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J                         Allradantrieb;
                                     130 - 225 245/40R18 93Y                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/40R18 97                                   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P
211            e1*2001/116*0183*..   378       245/40R18          51G; 52J                    Reifen mit
                                                                                              Schneeketten; Nur E
                                                                                              63 AMG; Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12T; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P
211            e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W                                    Heckantrieb;
               e1*98/14*0183*..
                                              235/40R18 91W                                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                     75 - 170 245/40R18 93W                                   12A; 51A; 71K; 723;
                                     75 - 200 225/45R18 91Y                                   729; 73C; 74A; 74P
                                              235/40R18 91Y
                                     75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689
                                     75 - 285 245/40R18 93Y
211K           e1*2001/116*0213*..   378      245/40R18     51G; 52J                          Nur E 63 AMG;
                                              245/40R18     51G; 57E; 575; 688                Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P
211K           e1*2001/116*0213*..   130 - 200 235/40R18 95       5HR; 51J                    Nur 4-MATIC;
                                     130 - 285 245/40R18 97                                   Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P
211K           e1*2001/116*0213*..   378       245/40R18          51G; 52J                    Reifen mit
                                                                                              Schneeketten; Nur E
                                                                                              63 AMG; Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12T; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P
211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689                    Heckantrieb;
                                               235/40R18 95 51J                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                     100 - 285 245/40R18 93W 57E; 575; 688                    12A; 51A; 71K; 723;
                                               245/40R18 97                                   729; 73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 29.07.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 13
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 150 - 200 245/40R18 97           21B; 24J; 248               Stufenheck;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/40R18 95W 21P; 24J; 248; 51J               Stufenheck;
                                     100 - 215 235/40R18 91Y 21P; 24J; 57E; 689               Heckantrieb;
                                               245/40R18 97 21B; 24J; 248                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P
212K           e1*2007/46*0200*..    100 - 215 235/40R18 95 245; 57E; 67B; 689                Kombi; Heckantrieb;
                                               245/40R18 97Y 21P; 24J                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/40R18 99 21P; 24J; 248                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P
212K           e1*2007/46*0200*..    150 - 200 245/40R18 97       21P; 24J                    Kombi;
                                               255/40R18 99       21P; 24J; 248               Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 235/40R18              21P; 22I; 248; 51G; 575  Cabrio; Heckantrieb;
                                           245/40R18 93Y          21N; 21P; 22I; 24J; 248  10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/35R18 94           22B; 244; 247; 57F; 575  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P
207            e1*2001/116*0502*..   125 - 215 225/40R18 92       248; 51J                 Coupe; Heckantrieb;
                                               235/40R18          21P; 22I; 248; 51G; 575 10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/40R18 93       21N; 21P; 22I; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 723;
                                               255/35R18 94       22B; 244; 247; 57F; 575; 729; 73C; 74A; 74P
                                                                  68B

Verkaufsbezeichnung:     GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 120 - 200 235/50R18 97           22I; 24J; 24M               Allradantrieb;
                                           235/55R18 100          22I; 24J; 24M               10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/50R18 100          21P; 22I; 24C; 24D          12A; 51A; 71K; 723;
                                           255/45R18 99           22I; 24J; 24M               73C; 74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
124          D700             53 - 140 225/40R18 88W 21B; 21J; 21L; 21M; 22B; Heckantrieb;
                                                     22F; 24C; 24M; 5FE       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              73C; 74A; 74P
124          D700/1           53 - 162 225/40R18     21B; 21L; 21M; 22B; 22F; Heckantrieb;
                                                     24C; 24M; 53S            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 29.07.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 6 von 13
Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
124          D700/2           55 - 162 225/40R18     21B; 21L; 21M; 22B; 22F; nicht langer
                                                     24C; 24M; 53S            Radstand;
                                                                              Heckantrieb;
                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              73C; 74A; 74P
124 C        E499             97 - 162 225/40R18 88W 21B; 21L; 21M; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                     24C; 24M                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              73C; 74A; 74P
124 C        E499/1           97 - 162 225/40R18 88W 21B; 21L; 21M; 22B; 22F; Pkw geschlossen;
                                                     24C; 24M; 5FE            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
208          e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18                 21B; 21J; 24J; 24M; 367; Cabrio; Coupe;
                                                                  631                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
140          F690               110 - 235 255/45R18               10N; 21B; 22B; 22G; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
                                110 - 240 255/45R18               21B; 22B; 22D; 22G; 631 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
140 C          G165                  205 - 235 255/45R18          10N; 21B; 22B; 22G; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/45R18          21B; 22B; 22D; 22G; 631 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
140 C          e1*96/27*0057*..,     205 - 290 255/45R18          10N; 21B; 22B; 22G; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
               G165                            255/45R18          21B; 22B; 22D; 22G; 631 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97W                                      Heckantrieb;
                                           245/50R18     24J                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                           100W
                                 150 - 380 255/40R18 95Y 5HR                                  12A; 51A; 530; 71K;
                                           255/45R18 99W                                      723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 235/45R18 94             5HI; 51J                    Nicht für Fz. m.
                                         245/45R18                22B; 22L; 51G               Länge 6158 mm;
                                         255/40R18 95             21B; 22B; 22L; 24J; 24M;    nicht für
                                                                  5HR                         gepanzerte Fz; Nur
                                               255/45R18 99       21B; 22B; 22L; 24J; 24M     4-MATIC;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 29.07.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 7 von 13
Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  145 - 326 245/45R18                10N; 21B; 22B; 24C;     Nicht für Fz. m.
                                                                  24D; 51G                Länge 6158 mm;
                                               255/45R18-99       21B; 22B; 24C; 24D; 367 nicht für
                                                                                          gepanzerte Fz;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
220            e1*97/27*0099*..      368       245/45R18          10N; 21B; 22B; 24C;     Nicht für Fz. m.
                                                                  24D; 51G                Länge 6158 mm;
                                               255/45R18-99       21B; 22B; 24C; 24D; 367 nicht für
                                                                                          gepanzerte Fz;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
170          e1*95/54*0039*..        100 - 142 225/40R18 88 21B; 21L; 24J; 24N; 367 10B; 11G; 11H; 11K;
                                     145 - 160 225/40R18 88W 21B; 21L; 24J; 24N; 367 12A; 34M; 51A; 71K;
                                                                                     723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
230          e1*98/14*0169*..  380             255/40R18          51G                         Nur SL 600;
                                                                                              10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                              11K; 12T; 51A; 530;
                                                                                              71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                              74P
230            e1*98/14*0169*..      170 - 285 255/40R18          51G                         10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                              11K; 12K; 51A; 530;
                                                                                              71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                              74P
230            e1*98/14*0169*..      368       255/40R18          51G                         Nur SL 600; nur bis
                                                                                              e1*98/14*0169*06;
                                                                                              10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                              11K; 12K; 51A; 530;
                                                                                              71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 29.07.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 8 von 13
      Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 29.07.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 9 von 13
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 29.07.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 10 von 13
      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
      oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) An den hinteren Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter
     Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
34M) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 3 mm zwischen
     Sonderrad und Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen vorhanden ist.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 29.07.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 11 von 13
      oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
657) Sofern Reifen der Größe 265/35 R 18 auf der Felge 8 1/2 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/40R18
                    Hinterachse:                        275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 29.07.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 12 von 13
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 29.07.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 13 von 13
      Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
      Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.