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							Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 7                                                            Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                         Stand: 12.02.2012
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Fahrzeughersteller                          : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 18 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.     zul.        gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll      ab
                    Kennzeichnung        Kennzeichnung                (mm)                    last     umf.        Fertig
                    Rad                  Zentrierring                                         (kg)     (mm)        datum
112566635           OXIGIN 14 8518 LK112 N24Ø72.6 - Ø66.6                  66,6    Kunststoff    900    2275        12/07


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                              200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/40R18 91            21P; 22I; 24J; 24M; 5GG;    AUDI A4; Nicht A4
B81          e13*2007/46*1084*..                                   51J                         Allroad Quattro;
                                           235/45R18 94            21P; 22I; 24J; 24M; 51J;    Kombi;
                                                                   54F                         Allradantrieb;
                                         100 - 245 225/45R18       22I; 51G; 52J               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                   245/40R18 93    21P; 22B; 24J; 24M          12A; 51A; 573; 71K;
                                                   255/40R18 95    21B; 22B; 22H; 24J; 24M;    723; 729; 73C; 74A;
                                                                   54F                         74P; 76O
B8             e1*2001/116*0430*..       88 - 195 225/45R18        22I; 51G; 52J               AUDI A4; Limousine;
                                                  235/40R18 91     21P; 22I; 24J; 24M; 51J     Frontantrieb;
                                                  235/45R18 94     21P; 22I; 24J; 24M; 51J;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                   54F                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                 245/40R18 93      21P; 22B; 24J; 24M          729; 73C; 74A; 74P;
                                                 255/40R18 95      21B; 22B; 22H; 24J; 24M;    76O
                                                                   54F
B8             e1*2001/116*0430*..       100 - 195 235/40R18 91    21P; 22I; 24J; 24M; 51J     AUDI A4; Limousine;
                                                   235/45R18 94    21P; 22I; 24J; 24M; 51J;    Allradantrieb;
                                                                   54F                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                         100 - 245 225/45R18       22I; 51G; 52J               12A; 51A; 573; 71K;
                                                   245/40R18 93    21P; 22B; 24J; 24M          723; 729; 73C; 74A;
                                                   255/40R18 95    21B; 22B; 22H; 24J; 24M;    74P; 76O
                                                                   54F
B8             e1*2001/116*0430*..       100 - 176 235/45R18 94    51J                         Nur A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..                 245/45R18 96                                Quattro;
                                                   255/40R18 95                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                   255/45R18 99                                12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               723; 729; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 76O




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 7                                                            Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                         Stand: 12.02.2012
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18                22I; 51G; 52J               AUDI A4; Kombi;
B81          e13*2007/46*1084*..          235/40R18 91             21P; 22I; 24J; 24M; 51J     Frontantrieb;
                                          235/45R18 94             21P; 22I; 24J; 24M; 51J;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                   54F                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                 245/40R18 93      21P; 22B; 24J; 24M          729; 73C; 74A; 74P;
                                                 255/40R18 95      21B; 22B; 22H; 24J; 24M;    76O
                                                                   54F

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A7, AUDI A6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*.. 150 - 220 235/45R18 94             52J                         Nur A7; Coupe; 4-
                                          235/50R18 97                                         türig;
                                          245/45R18 96                                         Allradantrieb;
                                          255/40R18 95                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                          255/45R18 99                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               723; 729; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 76O; AFY
4G             e1*2007/46*0436*..      100 - 150 235/45R18 94      57E; 67G                    Nur A6; Kombi;
4G1            e13*2007/46*1147*..               235/45R18 94      5HI; 52J                    Stufenheck;
                                       100 - 230 225/50R18 95      270; 56G                    Allradantrieb;
                                                 235/45R18 98      52J                         Frontantrieb;
                                                 235/45R18 98      57E; 67G                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 235/50R18 97      26P; 270                    12A; 51A; 573; 71K;
                                                 245/45R18 96      270                         723; 73C; 74A; 74P;
                                                 255/40R18 95      26P; 270                    76O; 76S; AFY
                                                 255/45R18 99      26P; 270; 68H

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.., 100 - 199 235/60R18 103                                      erhöhtes
               e13*2007/46*1083*..
                                                 255/55R18 105 24K                             Anzugsmoment 200
                                                                                               Nm;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               740; 76O

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 202; 210 K; H0; 170; 208; 124; 124 C; 210
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 204 X
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 172; 207; 246; 218; 204; 212K; 204 K; 212; 221
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 140; 220; 140 C; 230; 215; 211K; 211
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 170; 202; 208; 210; 210 K
                                             130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 212K; 218;



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.02.2012
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                                         230; 246
                                         150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 221
Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
246          e1*2007/46*0751*.. 80 - 115 215/40R18 89           24J; 248; 26B; 26N          Kombi; Frontantrieb;
                                         225/40R18 92           24J; 244; 26B; 26J; 27H     10B; 11G; 11H; 11K;
                                         235/35R18 90           24C; 244; 247; 26B; 26J;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                27H                         729; 73C; 74A; 74P
                                              235/40R18 91      24C; 244; 247; 26B; 26J;
                                                                27H
                                              245/35R18 88      244; 247; 27F; 5FE; 57F;
                                                                570

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen    Auflagen
H0           e1*92/53*0001*.., 55 - 110 225/40R18-88            21B; 21J              10B; 11G; 11H; 11K;
             G363              125 - 145 225/40R18              21B; 21J; 631         12A; 34M; 51A; 71K;
                                                                                      723; 73C; 74A; 74P
202            e1*93/81*0034*..      55 - 110 225/40R18 88 21B; 21J                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                     125 - 145 225/40R18 88W 21B; 21J                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      73C; 74A; 74P
204            e1*2001/116*0431*..   150 - 225 225/40R18 92 21P; 22I; 24J; 24M        Nur 4-MATIC;
                                               235/40R18 91 21P; 22I; 24C; 24D        Limousine;
                                               245/35R18     22I; 24D; 51G; 57F; 575 10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/35R18 94 22B; 24D; 57F; 575        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      729; 73C; 74A; 74P
204            e1*2001/116*0431*..   100 - 200 225/40R18 92 21P; 22I; 24J; 24M        Limousine;
                                               235/40R18 91 21P; 22I; 24C; 24D        Heckantrieb;
                                               245/35R18 92 22I; 24D; 57F; 68T        10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/35R18 94 22B; 24D; 57F; 68B        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      73C; 74A; 74P
204            e1*2001/116*0431*..   115 - 150 235/35R18 90 24C; 248; 26B; 26J; 27B; Coupe; Heckantrieb;
                                                             27H                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                     115 - 225 225/40R18 92 24J; 26B; 26N; 27H; 27I 12A; 51A; 71K; 723;
                                               235/35R18 90Y 24C; 248; 26B; 26J; 27B; 729; 73C; 74A; 74P
                                                             27H
                                               235/40R18 91 24C; 248; 26B; 26J; 27B;
                                                             27H
                                               245/35R18 92 24M; 27B; 27F; 57F; 575
                                               255/35R18 94 24M; 27B; 27F; 57F; 68B
204 K          e1*2001/116*0457*..   150 - 170 225/40R18 92 21P; 22I; 22M; 24J; 24M Nur 4-MATIC; Kombi;
                                               235/40R18 91 21P; 22I; 22M; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/35R18     22I; 22M; 24D; 51G; 57F; 12A; 51A; 71K; 723;
                                                             575                      729; 73C; 74A; 74P
                                               255/35R18 94 22B; 22H; 22L; 24D; 57F;
                                                             575
204 K          e1*2001/116*0457*..   100 - 200 225/40R18 92 21P; 22I; 22M; 24J; 24M Kombi; Heckantrieb;
                                               235/40R18 91 21P; 22I; 22M; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/35R18 92 22I; 22M; 24D; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 723;
                                               255/35R18 94 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; 73C; 74A; 74P
                                                             68B




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.02.2012
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Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/45R18-96           21B; 21J; 22F; 22L; 24J;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24M                         12A; 51A; 71K; 723;
                                              255/45R18-99      21B; 21J; 21L; 22F; 22L;    729; 73C; 74A; 74P
                                                                24D; 24J; 367
215            e1*98/14*0113*..     368       245/45R18         21B; 21J; 22F; 22L; 24J;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24M; 51G                    12A; 51A; 71K; 723;
                                              255/45R18 99      21B; 21J; 21L; 22F; 22L;    729; 73C; 74A; 74P
                                                                24D; 24J; 367

Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
218          e1*2007/46*0485*.. 150 - 225 245/40R18 93          12O; 51J                    Coupe; 4-türig;
                                          255/40R18             12T; 51G                    Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            51A; 71K; 723; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
210          e1*93/81*0022*..    150 - 165 235/40R18 91W                          nicht für
                                           265/35R18     10N; 51G; 57F; 657; 689 gepanzerte Fz;
                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                  729; 73C; 74A; 74P
210          e1*93/81*0022*..    55 - 125 225/40R18 88W 5FE                       Heckantrieb;
                                           235/40R18 91 21B; 362                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/35R18 90W 22B; 57F; 68B            12A; 51A; 71K; 723;
                                           265/35R18 93 22B; 57F; 657; 689        729; 73C; 74A; 74P
210          e1*93/81*0022*..    55 - 125 225/40R18 88W 5FE                       nicht für
                                 55 - 150 255/35R18 90W 22B; 57F; 68B             gepanzerte Fz;
                                 55 - 165 235/40R18 91W 21B; 362                  Heckantrieb;
                                           265/35R18 93W 22B; 57F; 657; 689       10B; 11G; 11H; 11K;
                                 130 - 165 225/40R18 88W 57E; 68B                 12A; 51A; 71K; 723;
                                 150 - 165 255/35R18 94Y 22B; 57F; 68B            729; 73C; 74A; 74P
210 K        e1*93/81*0033*..    83 - 165 235/40R18 91 21B; 57E; 689              Heckantrieb;
                                           265/35R18 93 22B; 57F; 657; 689        10B; 11G; 11H; 11K;
                                 125 - 150 235/40R18 95Y 21B; 689                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                  729; 73C; 74A; 74P
210 K        e1*93/81*0033*..    125 - 150 235/40R18 95Y 21B; 689                 Allradantrieb;
                                 150 - 165 235/40R18     10N; 21B; 51G; 57E; 689 10B; 11G; 11H; 11K;
                                           265/35R18     10N; 22B; 51G; 57F; 657; 12A; 51A; 71K; 723;
                                                         689                      729; 73C; 74A; 74P
210 K        e1*93/81*0033*..    83 - 125 235/40R18 91 21B; 57E; 689              Heckantrieb;
                                           265/35R18 93 22B; 57F; 657; 689        10B; 11G; 11H; 11K;
                                 125       235/40R18 95Y 21B; 689                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                  729; 73C; 74A; 74P
211          e1*2001/116*0183*.. 130       235/40R18 91W 5GG; 51J                 Nur 4-MATIC;
                                 130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J                 Allradantrieb;
                                 130 - 225 245/40R18 93Y                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/40R18 97                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                  729; 73C; 74A; 74P


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.02.2012
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
211          e1*2001/116*0183*.. 378          245/40R18         51G; 52J                    Reifen mit
                                                                                            Schneeketten; Nur E
                                                                                            63 AMG; Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12T; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P
211            e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W                                  Heckantrieb;
               e1*98/14*0183*..
                                              235/40R18 91W                                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                     75 - 170 245/40R18 93W                                 12A; 51A; 71K; 723;
                                     75 - 200 225/45R18 91Y                                 729; 73C; 74A; 74P
                                              235/40R18 91Y
                                     75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689
                                     75 - 285 245/40R18 93Y
211            e1*2001/116*0183*..   378      245/40R18     51G; 52J                        Nur E 63 AMG;
                                              245/40R18     51G; 57E; 575; 688              Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P
211K           e1*2001/116*0213*..   130 - 200 235/40R18 95     5HR; 51J                    Nur 4-MATIC;
                                     130 - 285 245/40R18 97                                 Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P
211K           e1*2001/116*0213*..   378      245/40R18         51G; 52J                    Reifen mit
                                                                                            Schneeketten; Nur E
                                                                                            63 AMG; Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12T; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P
211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 200 235/40R18 91W    51J; 57E; 689               Heckantrieb;
                                               235/40R18 95     51J                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                     100 - 285 245/40R18 93W    57E; 575; 688               12A; 51A; 71K; 723;
                                               245/40R18 97                                 729; 73C; 74A; 74P
211K           e1*2001/116*0213*..   378       245/40R18        51G; 52J                    Nur E 63 AMG;
                                               245/40R18        51G; 57E; 575; 688          Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/40R18 95W 21P; 24J; 248; 51J             Stufenheck;
                                     100 - 215 235/40R18 91Y 21P; 24J; 57E; 689             Heckantrieb;
                                               245/40R18 97 21B; 24J; 248                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P
212            e1*2001/116*0501*..   150 - 200 245/40R18 97     21B; 24J; 248               Stufenheck;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            723; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.02.2012
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 215 235/40R18 95          245; 57E; 67B; 689          Kombi; Heckantrieb;
                                          245/40R18 97Y         21P; 24J                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                          255/40R18 99          21P; 24J; 248               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P
212K           e1*2007/46*0200*..    150 - 200 245/40R18 97     21P; 24J                    Kombi;
                                               255/40R18 99     21P; 24J; 248               Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            723; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen             Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 225/40R18 92      248; 51J                       Coupe; Heckantrieb;
                                           235/40R18         21P; 22I; 248; 51G; 575        10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/40R18 93      21N; 21P; 22I; 24J; 248        12A; 51A; 71K; 723;
                                           255/35R18 94      22B; 244; 247; 57F; 575;       729; 73C; 74A; 74P
                                                             68B
207            e1*2001/116*0502*..   125 - 215 235/40R18     21P; 22I; 248; 51G; 575        Cabrio; Heckantrieb;
                                               245/40R18 93Y 21N; 21P; 22I; 24J; 248        10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/35R18 94 22B; 244; 247; 57F; 575         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97         22I; 24J; 24M               Allradantrieb;
                                           235/55R18 100        22I; 24J; 24M               Heckantrieb;
                                           245/50R18 100        21P; 22I; 24C; 24D          10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/45R18 99         22I; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
124          D700             53 - 140 225/40R18 88W 21B; 21J; 21L; 21M; 22B; Heckantrieb;
                                                     22F; 24C; 24M; 5FE       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              73C; 74A; 74P
124          D700/1           53 - 162 225/40R18     21B; 21L; 21M; 22B; 22F; Heckantrieb;
                                                     24C; 24M; 53S            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              73C; 74A; 74P
124          D700/2           55 - 162 225/40R18     21B; 21L; 21M; 22B; 22F; nicht langer
                                                     24C; 24M; 53S            Radstand;
                                                                              Heckantrieb;
                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              73C; 74A; 74P
124 C        E499             97 - 162 225/40R18 88W 21B; 21L; 21M; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                     24C; 24M                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.02.2012
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Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
124 C        E499/1           97 - 162 225/40R18 88W 21B; 21L; 21M; 22B; 22F; Pkw geschlossen;
                                                     24C; 24M; 5FE            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
208          e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18               21B; 21J; 24J; 24M; 367; Cabrio; Coupe;
                                                                631                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
140          F690               110 - 235 255/45R18             10N; 21B; 22B; 22G; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
                                110 - 240 255/45R18             21B; 22B; 22D; 22G; 631 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P
140 C          G165                 205 - 235 255/45R18         10N; 21B; 22B; 22G; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/45R18         21B; 22B; 22D; 22G; 631 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P
140 C          e1*96/27*0057*..,    205 - 290 255/45R18         10N; 21B; 22B; 22G; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
               G165                           255/45R18         21B; 22B; 22D; 22G; 631 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97W                                    Heckantrieb;
                                           245/50R18     24J                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                           100W
                                 150 - 380 255/40R18 95Y 5HR                                12A; 51A; 530; 71K;
                                           255/45R18 99W                                    723; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 235/45R18 94           5HI; 51J                Nicht für Fz. m.
                                         245/45R18              22B; 22L; 51G           Länge 6158 mm;
                                         255/40R18 95           21B; 22B; 22L; 24J; 24M;nicht für
                                                                5HR                     gepanzerte Fz; Nur
                                              255/45R18 99      21B; 22B; 22L; 24J; 24M 4-MATIC;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P
220            e1*97/27*0099*..     145 - 326 245/45R18         10N; 21B; 22B; 24C;     Nicht für Fz. m.
                                                                24D; 51G                Länge 6158 mm;
                                              255/45R18-99      21B; 22B; 24C; 24D; 367 nicht für
                                                                                        gepanzerte Fz;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.02.2012
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                                                                                                     Seite: 8 von 22
Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  368            245/45R18         10N; 21B; 22B; 24C;         Nicht für Fz. m.
                                                                24D; 51G                    Länge 6158 mm;
                                              255/45R18-99      21B; 22B; 24C; 24D; 367     nicht für
                                                                                            gepanzerte Fz;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
170          e1*95/54*0039*..       100 - 142 225/40R18 88 21B; 21L; 24J; 24N; 367 10B; 11G; 11H; 11K;
                                    145 - 160 225/40R18 88W 21B; 21L; 24J; 24N; 367 12A; 34M; 51A; 71K;
                                                                                    723; 73C; 74A; 74P
172            e1*2007/46*0548*..   135 - 225 225/40R18 88 26P                      Cabrio; Heckantrieb;
                                              235/35R18 90 26B; 260                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/40R18 91 26B; 260                 12A; 51A; 71K; 723;
                                              245/35R18 88 22M; 270; 57F; 575       729; 73C; 74A; 74P
                                              255/35R18 90 22M; 270; 57F; 68B

Verkaufsbezeichnung:     SL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
230          e1*98/14*0169*..  170 - 285 255/40R18              51G                         10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                            11K; 12K; 51A; 530;
                                                                                            71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                            74P
230            e1*98/14*0169*..     380       255/40R18         51G                         Nur SL 600;
                                                                                            10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                            11K; 12T; 51A; 530;
                                                                                            71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                            74P
230            e1*98/14*0169*..     368       255/40R18         51G                         Nur SL 600; nur bis
                                                                                            e1*98/14*0169*06;
                                                                                            10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                            11K; 12K; 51A; 530;
                                                                                            71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.02.2012
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      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.02.2012
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22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.02.2012
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.02.2012
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
34M) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 3 mm zwischen
     Sonderrad und Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen vorhanden ist.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.02.2012
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56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/40 R18
                    Hinterachse:                          245/35 R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
657) Sofern Reifen der Größe 265/35 R 18 auf der Felge 8 1/2 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/40R18
                    Hinterachse:                        275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.02.2012
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      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R18
                    Hinterachse:                        265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/50R18
                    Hinterachse:                        255/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.02.2012
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                                                                                                    Seite: 15 von 22
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.02.2012
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                                                                                                    Seite: 16 von 22
AFY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.02.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G1
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1147*..
       Handelsbez.:    AUDI A7, AUDI A6

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                    VA
             26P                      x = 350             y = 150                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200             22                VA
             26N                   x = 400       y = 200              8                VA
             27F                   x = 270       y = 400             30                HA
             27H                   x = 270       y = 400              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.02.2012
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A7, AUDI A6

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                    VA
             26P                      x = 350             y = 150                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200             22                VA
             26N                   x = 400       y = 200              8                VA
             27F                   x = 270       y = 400             30                HA
             27H                   x = 270       y = 400              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.02.2012
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                                                                                                    Seite: 19 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A7, AUDI A6

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 250                    VA
             26P                      x = 180             y = 200                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250             28                VA
             26N                   x = 230       y = 250              8                VA
             27F                   x = 270       y = 350             27                HA
             27H                   x = 270       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.02.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 20 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    246
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0751*..
       Handelsbez.:    B-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                    VA
             26B                      x = 355             y = 385                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385              8                VA
             26J                   x = 355       y = 385             18                VA
             27H                   x = 310       y = 295              8                HA
             27F                   x = 310       y = 295             13                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.02.2012
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 350                    VA
             26P                      x = 195             y = 300                    VA
             27B                      x = 340             y = 260                    HA
             27I                      x = 290             y = 210                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350              8                VA
             26J                   x = 245       y = 350             17                VA
             27H                   x = 340       y = 260              8                HA
             27F                   x = 340       y = 260             28                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.02.2012
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                    VA
             26B                      x = 300             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             26J                   x = 300       y = 300             18                VA
             27H                   x = 280       y = 300              8                HA
             27F                   x = 280       y = 300             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.