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							Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 7                                                       Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                    Stand: 13.03.2015
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Fahrzeughersteller                        : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 18 EH2+          Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung        Kennzeichnung             (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                  Zentrierring                                      (kg)      (mm)      datum
112566635           OXIGIN 14 8518 LK112 N24Ø72.6 - Ø66.6               66,6    Kunststoff     900     2275     12/07
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                            200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18             22I; 51G; 52J             AUDI A4; Nicht A4
B81          e13*2007/46*1084*..           235/40R18 91          21P; 22I; 24J; 24M;       Allroad Quattro; AUDI
                                                                 5GG; 51J                  S4; Kombi;
                                               235/45R18 94      21P; 22I; 24J; 24M;       Allradantrieb;
                                                                 51J; 54F                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/40R18 93      21P; 22B; 24J; 24M        12A; 51A; 573; 71K;
                                               255/40R18 95      21B; 22B; 22H; 24J;       723; 729; 73C; 74A;
                                                                 24M; 54F                  74P; 76O
B8             e1*2001/116*0430*..     88 - 195 225/45R18        22I; 51G; 52J             AUDI A4; Limousine;
                                                235/40R18 91     21P; 22I; 24J; 24M; 51J   Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/45R18 94      21P; 22I; 24J; 24M;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 51J; 54F                  729; 73C; 74A; 74P;
                                               245/40R18 93      21P; 22B; 24J; 24M        76O
                                               255/40R18 95      21B; 22B; 22H; 24J;
                                                                 24M; 54F
B8             e1*2001/116*0430*..     100 - 200 235/40R18 91    21P; 22I; 24J; 24M; 51J AUDI A4; AUDI S4;
                                                                                         Limousine;
                                               235/45R18 94      21P; 22I; 24J; 24M;     Allradantrieb;
                                                                 51J; 54F                10B; 11G; 11H; 11K;
                                       100 - 245 225/45R18       22I; 51G; 52J           12A; 51A; 573; 71K;
                                                 245/40R18 93    21P; 22B; 24J; 24M      723; 729; 73C; 74A;
                                                 255/40R18 95    21B; 22B; 22H; 24J;     74P; 76O
                                                                 24M; 54F
B8             e1*2001/116*0430*..     100 - 180 235/45R18 94    51J                     Nur A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..               245/45R18 96                            Quattro;
                                                 255/40R18 95                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 255/45R18 99                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76O



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 7                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18             22I; 51G; 52J           AUDI A4; Kombi;
B81          e13*2007/46*1084*..          235/40R18 91          21P; 22I; 24J; 24M; 51J Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/45R18 94      21P; 22I; 24J; 24M;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                51J; 54F                729; 73C; 74A; 74P;
                                              245/40R18 93      21P; 22B; 24J; 24M      76O
                                              255/40R18 95      21B; 22B; 22H; 24J;
                                                                24M; 54F

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*.. 150 - 245 235/45R18 94          52J                       Nur A7 Sportback;
                                          235/50R18 97                                    Coupe; 4-türig;
                                          245/45R18 96                                    Allradantrieb;
                                          255/40R18 95                                    Frontantrieb;
                                          255/45R18 99                                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76O; AFY
4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 235/45R18 94     57E; 67G                  Nur A6; nicht A6
4G1            e13*2007/46*1147*..             235/45R18 94     5HI; 52J                  allroad quattro;
                                     100 - 245 225/50R18 95Y    270; 56G                  Kombi; Stufenheck;
                                               235/45R18 98     57E; 67G                  Allradantrieb;
                                               235/45R18 98     52J                       Frontantrieb;
                                               235/50R18 97     26P; 270                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/45R18 96     270                       12A; 51A; 573; 71K;
                                               255/40R18 95Y    26P; 270                  723; 73C; 74A; 74P;
                                               255/45R18 99     26P; 270; 68H             76O; 76S; AFY

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103                                  erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              255/55R18 105 24N; 24O                      200 Nm;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 76O

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103                                  erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              255/55R18 105 24N; 24O                      200 Nm;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 76O

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 7                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 208; 170; H0; 210; 210 K; 124 C; 202; 124
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 204 X
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 218; 212K; 207; 172; 246; 221; 204; 204 K; 212
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 140 C; 215; 230; 140; 211; 220; 211K
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 170; 202; 208; 210; 210 K
                                          130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 212K; 218;
                                          230; 246
                                          150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 221
Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
246          e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89           24J; 248; 26B; 26N        B-Klasse ab Mj. 2011;
                                         225/40R18 92           24J; 244; 26B; 26J;       nicht Natural Gas
                                                                27H                       Drive; nicht Electric
                                              235/35R18 90      24C; 244; 247; 26B;       Drive; Kombi;
                                                                26J; 27H                  Allradantrieb;
                                              235/40R18 91      24C; 244; 247; 26B;       Frontantrieb;
                                                                26J; 27H                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/35R18 88      244; 247; 27F; 5FE;       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                57F; 570                  723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
H0           e1*92/53*0001*.., 55 - 110 225/40R18-88            21B; 21J                  10B; 11G; 11H; 11K;
             G363              125 - 145 225/40R18              21B; 21J; 631             12A; 34M; 51A; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P
202            e1*93/81*0034*..      55 - 110 225/40R18 88   21B; 21J                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                     125 - 145 225/40R18 88W 21B; 21J                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
204            e1*2001/116*0431*..   120 - 225 225/40R18 92     21P; 22I; 24J; 24M        Nur Baureihe 204; Nur
                                               235/40R18 91     21P; 22I; 24C; 24D        4-MATIC; Limousine;
                                               245/35R18        22I; 24D; 51G; 57F;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                575                       12A; 51A; 71K; 723;
                                              255/35R18 94      22B; 24D; 57F; 575        729; 73C; 74A; 74P
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 200 225/40R18 92      21P; 22I; 24J; 24M        Nur Baureihe 204;
                                              235/40R18 91      21P; 22I; 24C; 24D        Limousine;
                                              245/35R18 92      22I; 24D; 57F; 68T        Heckantrieb;
                                              255/35R18 94      22B; 24D; 57F; 68B        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 7                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90      24C; 248; 26B; 26J;          Coupe; Heckantrieb;
                                                             27B; 27H                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                     115 - 225 225/40R18 92  24J; 26B; 26N; 27H;          12A; 51A; 71K; 723;
                                                             27I                          729; 73C; 74A; 74P
                                               235/35R18 90Y 24C; 248; 26B; 26J;
                                                             27B; 27H
                                               235/40R18 91  24C; 248; 26B; 26J;
                                                             27B; 27H
                                               245/35R18 92  24M; 27B; 27F; 57F;
                                                             575
                                               255/35R18 94  24M; 27B; 27F; 57F;
                                                             68B
204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 170 225/40R18 92W 21P; 22I; 22M; 24J;          Nur 4-MATIC; bis
                                                             24M                          e1*2001/116*0457*24;
                                               235/40R18 91W 21P; 22I; 22M; 24J;          Kombi;
                                                             24M                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/35R18     22I; 22M; 24D; 51G;          12A; 51A; 71K; 723;
                                                             57F; 575                     729; 73C; 74A; 74P
                                               255/35R18 94  22B; 22H; 22L; 24D;
                                                             57F; 575
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 200 225/40R18 92   21P; 22I; 22M; 24J;          bis
                                                             24M                          e1*2001/116*0457*24;
                                               235/40R18 91  21P; 22I; 22M; 24J;          Kombi; Heckantrieb;
                                                             24M                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/35R18 92  22I; 22M; 24D; 57F;          12A; 51A; 71K; 723;
                                                             68T                          73C; 74A; 74P
                                               255/35R18 94  22B; 22H; 22L; 24D;
                                                             57F; 68B

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/45R18-96           21B; 21J; 22F; 22L;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24J; 24M                  12A; 51A; 71K; 723;
                                              255/45R18-99      21B; 21J; 21L; 22F;       729; 73C; 74A; 74P
                                                                22L; 24D; 24J; 367
215            e1*98/14*0113*..      368      245/45R18         21B; 21J; 22F; 22L;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24J; 24M; 51G             12A; 51A; 71K; 723;
                                              255/45R18 99      21B; 21J; 21L; 22F;       729; 73C; 74A; 74P
                                                                22L; 24D; 24J; 367

Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/40R18 93          12O; 51J                  Coupe; 4-türig;
                                          255/40R18             12T; 51G                  Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          51A; 71K; 723; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76O




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 7                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
210          e1*93/81*0022*..  150 - 165 235/40R18 91W                                    nicht für gepanzerte
                                         265/35R18     10N; 51G; 57F; 657;                Fz; Allradantrieb;
                                                       689                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
210            e1*93/81*0022*..      55 - 125 225/40R18 88W     5FE                       Heckantrieb;
                                               235/40R18 91     21B; 362                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/35R18 90W    22B; 57F; 68B             12A; 51A; 71K; 723;
                                               265/35R18 93     22B; 57F; 657; 689        729; 73C; 74A; 74P
210            e1*93/81*0022*..      55 - 125 225/40R18 88W     5FE                       nicht für gepanzerte
                                     55 - 150 255/35R18 90W     22B; 57F; 68B             Fz; Heckantrieb;
                                     55 - 165 235/40R18 91W     21B; 362                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                               265/35R18 93W    22B; 57F; 657; 689        12A; 51A; 71K; 723;
                                     130 - 165 225/40R18 88W    57E; 68B                  729; 73C; 74A; 74P
                                     150 - 165 255/35R18 94Y    22B; 57F; 68B
210 K          e1*93/81*0033*..      83 - 165 235/40R18 91      21B; 57E; 689             Heckantrieb;
                                               265/35R18 93     22B; 57F; 657; 689        10B; 11G; 11H; 11K;
                                     125 - 150 235/40R18 95Y    21B; 689                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
210 K          e1*93/81*0033*..      125 - 150 235/40R18 95Y 21B; 689                     Allradantrieb;
                                     150 - 165 235/40R18     10N; 21B; 51G; 57E;          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                             689                          12A; 51A; 71K; 723;
                                               265/35R18     10N; 22B; 51G; 57F;          729; 73C; 74A; 74P
                                                             657; 689
210 K          e1*93/81*0033*..      83 - 125 235/40R18 91   21B; 57E; 689                Heckantrieb;
                                               265/35R18 93  22B; 57F; 657; 689           10B; 11G; 11H; 11K;
                                     125       235/40R18 95Y 21B; 689                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
211            e1*2001/116*0183*..   130       235/40R18 91W 5GG; 51J                     Nur 4-MATIC;
                                     130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J                     Allradantrieb;
                                     130 - 225 245/40R18 93Y                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/40R18 97                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
211            e1*2001/116*0183*..   378      245/40R18         51G; 52J                  Reifen mit
                                                                                          Schneeketten; Nur E
                                                                                          63 AMG; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12T; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
211            e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W                                Heckantrieb;
               e1*98/14*0183*..              235/40R18 91W                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                     75 - 170 245/40R18 93W                               12A; 51A; 71K; 723;
                                     75 - 200 225/45R18 91Y                               729; 73C; 74A; 74P
                                              235/40R18 91Y
                                     75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689
                                     75 - 285 245/40R18 93Y
211            e1*2001/116*0183*..   378      245/40R18     51G; 52J                      Nur E 63 AMG;
                                              245/40R18     51G; 57E; 575; 688            Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 7                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
211K         e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95         5HR; 51J                  Nur 4-MATIC;
                                 130 - 285 245/40R18 97                                   Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
211K           e1*2001/116*0213*..   378      245/40R18         51G; 52J                  Reifen mit
                                                                                          Schneeketten; Nur E
                                                                                          63 AMG; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12T; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 200 235/40R18 91W    51J; 57E; 689             Heckantrieb;
                                               235/40R18 95     51J                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                     100 - 285 245/40R18 93W    57E; 575; 688             12A; 51A; 71K; 723;
                                               245/40R18 97                               729; 73C; 74A; 74P
211K           e1*2001/116*0213*..   378       245/40R18        51G; 52J                  Nur E 63 AMG;
                                               245/40R18        51G; 57E; 575; 688        Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/40R18 95W 21P; 24J; 248; 51J           Stufenheck;
                                     100 - 245 235/40R18 91Y 21P; 24J; 57E; 689           Heckantrieb;
                                               245/40R18 97  21B; 24J; 248                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
212            e1*2001/116*0501*..   125 - 245 245/40R18 97     21B; 24J; 248             Stufenheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P
212K           e1*2007/46*0200*..    100 - 245 235/40R18 95  245; 57E; 67B; 689           Kombi; Heckantrieb;
                                               245/40R18 97Y 21P; 24J                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/40R18 99  21P; 24J; 248                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
212K           e1*2007/46*0200*..    125 - 245 245/40R18 97  21P; 24J; 5BG                Kombi; Allradantrieb;
                                               245/40R18 97Y 21P; 24J                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/40R18 99  21P; 24J; 248                12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 7                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94         22B; 244; 247; 57F;       Coupe; Heckantrieb;
                                                                575; 68B                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                     120 - 245 235/40R18        21P; 22I; 248; 51G; 575   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
                                               245/40R18 97  21N; 21P; 22I; 24J; 248
                                     125 - 215 225/40R18 92Y 248; 5GM; 51J
                                               245/40R18 93Y 21N; 21P; 22I; 24J;
                                                             248; 5HA
                                     225 - 245 255/35R18 94  22B; 244; 247; 57F;
                                                             575
207            e1*2001/116*0502*..   120 - 215 255/35R18 94  22B; 244; 247; 57F;     Cabrio; Heckantrieb;
                                                             575                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                     120 - 245 235/40R18     21P; 22I; 248; 51G; 575 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                     729; 73C; 74A; 74P
                                               245/40R18 93Y 21N; 21P; 22I; 24J; 248
                                               245/40R18 97  21N; 21P; 22I; 24J; 248
                                               255/35R18 94Y 22B; 244; 247; 57F;
                                                             575

Verkaufsbezeichnung:     GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97         22I; 24J; 24M             Allradantrieb;
                                           235/55R18 100        22I; 24J; 24M             Heckantrieb;
                                           245/50R18 100        21P; 22I; 24C; 24D        10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/45R18 99         22I; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
124          D700             53 - 140 225/40R18 88W 21B; 21J; 21L; 21M;                  Heckantrieb;
                                                     22B; 22F; 24C; 24M;                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                     5FE
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
124            D700/1                53 - 162 225/40R18         21B; 21L; 21M; 22B;       Heckantrieb;
                                                                22F; 24C; 24M; 53S        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
124            D700/2                55 - 162 225/40R18         21B; 21L; 21M; 22B;       nicht langer Radstand;
                                                                22F; 24C; 24M; 53S        Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
124 C          E499                  97 - 162 225/40R18 88W 21B; 21L; 21M; 22B;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            22F; 24C; 24M                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
124 C          E499/1                97 - 162 225/40R18 88W 21B; 21L; 21M; 22B;           Pkw geschlossen;
                                                            22F; 24C; 24M; 5FE            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 7                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
208          e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18               21B; 21J; 24J; 24M;       Cabrio; Coupe;
                                                                367; 631                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
140          F690               110 - 235 255/45R18             10N; 21B; 22B; 22G;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                51G                       12A; 51A; 71K; 723;
                                    110 - 240 255/45R18         21B; 22B; 22D; 22G;       73C; 74A; 74P
                                                                631
140 C          G165                 205 - 235 255/45R18         10N; 21B; 22B; 22G;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                51G                       12A; 51A; 71K; 723;
                                              255/45R18         21B; 22B; 22D; 22G;       73C; 74A; 74P
                                                                631
140 C          e1*96/27*0057*..,    205 - 290 255/45R18         10N; 21B; 22B; 22G;       10B; 11G; 11H; 11K;
               G165                                             51G                       12A; 51A; 71K; 723;
                                              255/45R18         21B; 22B; 22D; 22G;       73C; 74A; 74P
                                                                631

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y                                  bis Mj.2013 (Baureihe
                                           245/50R18     24J                              221); Allradantrieb;
                                           100W
                                 150 - 380 255/40R18 95Y 5HR                              Heckantrieb;
                                           255/45R18 99Y                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 530; 573;
                                                                                          71K; 723; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 235/45R18 94           5HI; 51J                  Nicht für Fz. m.
                                         245/45R18              22B; 22L; 51G             Länge 6158 mm; nicht
                                         255/40R18 95           21B; 22B; 22L; 24J;       für gepanzerte Fz;
                                                                24M; 5HR                  Nur 4-MATIC;
                                              255/45R18 99      21B; 22B; 22L; 24J;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24M                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
220            e1*97/27*0099*..     145 - 326 245/45R18         10N; 21B; 22B; 24C;       Nicht für Fz. m.
                                                                24D; 51G                  Länge 6158 mm; nicht
                                              255/45R18-99      21B; 22B; 24C; 24D;       für gepanzerte Fz;
                                                                367                       Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 7                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  368            245/45R18         10N; 21B; 22B; 24C;       Nicht für Fz. m.
                                                                24D; 51G                  Länge 6158 mm; nicht
                                              255/45R18-99      21B; 22B; 24C; 24D;       für gepanzerte Fz;
                                                                367                       Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
170          e1*95/54*0039*..       100 - 142 225/40R18 88  21B; 21L; 24J; 24N;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            367                           12A; 34M; 51A; 71K;
                                    145 - 160 225/40R18 88W 21B; 21L; 24J; 24N;           723; 73C; 74A; 74P
                                                            367
172            e1*2007/46*0548*..   135 - 225 225/40R18 88  26P                           Cabrio; Heckantrieb;
                                              235/35R18 90  26B; 260                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/40R18 91  26B; 260                      12A; 51A; 71K; 723;
                                              245/35R18 88  22M; 270; 57F; 575            729; 73C; 74A; 74P
                                              255/35R18 90  22M; 270; 57F; 68B

Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
230          e1*98/14*0169*..   170 - 285 255/40R18             51G                       bis e1*98/14*0169*18;
                                                                                          10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                          11K; 12K; 51A; 530;
                                                                                          71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                          74P
230            e1*98/14*0169*..     380       255/40R18         51G                       SL 600;
                                                                                          10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                          11K; 12T; 51A; 530;
                                                                                          71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                          74P
230            e1*98/14*0169*..     368       255/40R18         51G                       SL 600; nur bis
                                                                                          e1*98/14*0169*06;
                                                                                          10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                          11K; 12K; 51A; 530;
                                                                                          71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 7                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
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      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
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22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
34M) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 3 mm zwischen
     Sonderrad und Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen vorhanden ist.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 7                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
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      Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
      oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 730kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 7                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
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657) Sofern Reifen der Größe 265/35 R 18 auf der Felge 8 1/2 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R18
                    Hinterachse:                        265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reife ngröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/40R18
                    Hinterachse:                        255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/50R18
                    Hinterachse:                          255/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.



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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
AFY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 400            y = 200                    VA
             26P                      x = 350            y = 150                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
             26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
             26N                   x = 400       y = 200             8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 7                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8518
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 245            y = 350                    VA
             26P                      x = 195            y = 300                    VA
             27B                      x = 340            y = 260                    HA
             27I                      x = 290            y = 210                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
             27F                   x = 340       y = 260            28                 HA
             26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 350            17                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 7                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
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                                                                                                    Seite: 20 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    246
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0751*..
       Handelsbez.:    B-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 305            y = 335                    VA
             26B                      x = 355            y = 385                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
             26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
             27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
             27F                   x = 310       y = 295            13                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 7                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 250            y = 250                    VA
             26B                      x = 300            y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 300            18                 VA
             27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 300            30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.