Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 54 Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 112566635 OXIGIN 14 8518 LK112 N24Ø72.6 - Ø66.6 66,6 Kunststoff 890 2291 12/07 112566635 OXIGIN 14 8518 LK112 N24Ø72.6 - Ø66.6 66,6 Kunststoff 900 2275 12/07 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : B81; B8; (Kugelbund) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4G; 8R; 4G1; B81; FY; B8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 8R1; 8R2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1 165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 22I; 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M; Nicht A4 Allroad 5GG; 51J Quattro; AUDI S4 bis 235/45R18 94 21P; 22I; 24J; 24M; MJ2016; Kombi; 51J; 54F Allradantrieb; 245/40R18 93 21P; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 255/40R18 95 21B; 22B; 22H; 24J; 12A; 51A; 573; 71K; 24M; 54F 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 22I; 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015; 235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M; 51J Limousine; Frontantrieb; 235/45R18 94 21P; 22I; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; 51J; 54F 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R18 93 21P; 22B; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 74P; 255/40R18 95 21B; 22B; 22H; 24J; 76O; 77E 24M; 54F Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 54 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 22I; 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M; 51J Kombi; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 235/45R18 94 21P; 22I; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 723; 51J; 54F 729; 73C; 74A; 74P; 245/40R18 93 21P; 22B; 24J; 24M 76O; 77E 255/40R18 95 21B; 22B; 22H; 24J; 24M; 54F B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M; 51J AUDI A4 bis MJ2015; AUDI S4 bis MJ2016; 235/45R18 94 21P; 22I; 24J; 24M; Limousine; 51J; 54F Allradantrieb; 100 - 245 225/45R18 22I; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93 21P; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K; 255/40R18 95 21B; 22B; 22H; 24J; 723; 729; 73C; 74A; 24M; 54F 74P; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 235/45R18 94 51J Nur A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 245/45R18 96 Quattro bis MJ2015; 255/40R18 95 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R18 99 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 110 - 200 235/40R18 95 YBF; YBI A5 Coupé (B9) ab B81 e13*2007/46*1084*.. 110 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG MJ2016; A5 Sportback 255/40R18 95 YAS; YBE (B9) ab MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y Nicht A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 225/45R18 91Y Quattro; AUDI A4 (B9) 235/45R18 94 26P; 27I ab MJ2016; AUDI S4 90 - 260 245/40R18 93Y 248; 26P; 27I (B9) ab MJ2016; Kombi; 255/40R18 95 245; 248; 26B; 27B Limousine; 260 225/40R18 M+S 52J Allradantrieb; 225/45R18 M+S 52J Frontantrieb; 235/45R18 M+S 26P; 27I; 52J 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 54 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R18 97 27I Nur A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/55R18 100 27I quattro; 245/50R18 100 27I 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R18 99 27I 12A; 51A; 573; 71K; 255/50R18 102 24J; 248; 26P; 27B 723; 73C; 74A; 74P; 265/45R18 101 27I 76O; 76S; AFY 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J Nur A7 Sportback; 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/50R18 97 Coupe; 4-türig; 245/45R18 96 Allradantrieb; 255/40R18 95 Frontantrieb; 255/45R18 99 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O; AFY 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 5HI; 52J Nur A6; nicht A6 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/45R18 94 57E; 67G allroad quattro; 100 - 245 225/50R18 95Y 270; 56G Kombi; Stufenheck; 235/45R18 98 57E; 67G Allradantrieb; 235/45R18 98 52J Frontantrieb; 235/50R18 97W 26P; 270 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R18 96Y 270 12A; 51A; 573; 71K; 255/40R18 95Y 26P; 270 723; 73C; 74A; 74P; 255/45R18 99 26P; 270; 68H 76O; 76S; AFY Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103 erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 255/55R18 105 24N; 24O 200 Nm; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103 erhöhtes Anzugsmoment 255/55R18 105 24N; 24O 200 Nm; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76O Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 54 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103 erhöhtes Anzugsmoment 255/55R18 105 24N; 24O 200 Nm; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 185 235/60R18 103 245; 248 erhöhtes Anzugsmoment 245/55R18 103 245; 248; 26N 165 Nm; Q5; 245/60R18 105 245; 248; 26N Allradantrieb; 255/55R18 105 24J; 248; 26N Frontantrieb; 265/55R18 108 241; 244; 246; 26J 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76O Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 165 Nm Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 185 235/60R18 103 245; 248 erhöhtes Anzugsmoment 245/55R18 103 245; 248; 26N 165 Nm; Q5; 245/60R18 105 245; 248; 26N Allradantrieb; 255/55R18 105 24J; 248; 26N Frontantrieb; 265/55R18 108 241; 244; 246; 26J 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76O Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 54 Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 225/40R18 92W 24C; 244; 247; 26J; BMW Active Tourer 27H; 27V F45; BMW Gran Tourer F46; 225/45R18 91W 24C; 244; 247; 26J; Allradantrieb; 27F; 27V Frontantrieb; 235/40R18 91W 24C; 24D; 26J; 27H; 10B; 11G; 11H; 11K; 27V 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R18 93 24C; 24D; 26J; 27F; 73C; 74A; 74P; 76O 27V Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R18 92W 24C; 244; 247; 26J; BMW Active Tourer F2GT e1*2007/46*1677*.. 27H; 27V F45; BMW Gran Tourer F46; 225/45R18 91W 24C; 244; 247; 26J; Allradantrieb; 27F; 27V Frontantrieb; 235/40R18 91W 24C; 24D; 26J; 27H; 10B; 11G; 11H; 11K; 27V 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R18 93 24C; 24D; 26J; 27F; 73C; 74A; 74P; 76O 27V Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 202; H0; 210 K; 210; 124 C; 124; 208; 170 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 204 X Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212 (Baureihe W213) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R1ES (Kugelbund) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 246; 245G; 245G AMG; 117; 207; 230; 212K; 221; 231; 222; 176; 218; 172; 204; 212; 204 K Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 639/2; 639/4; 220; 211K; 140 C; 166; 211; 215; 140; 639/5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 170; 202; 208; 210; 210 K 130 Nm für Typ : 117; 172; 176; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 212K; 218; 230; 231; 245G; 245G AMG; 246 150 Nm für Typ : R1ES; 140; 140 C; 166; 215; 220; 221; 222 150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 54 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 244; 246; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk; 27H; 52J Kombilimousine; 225/40R18 M+S 24J; 244; 247; 26B; Limousine; 26J; 27H; 52J Allradantrieb; 235/40R18 95W 24J; 244; 247; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 235/50R18 97 24J; 244; 26B; 26N; nicht Sportfahrwerk; 27B; 27F GLA; nicht 235/55R18 100 24J; 244; 26B; 26N; Fahrdynamik Paket; 27B; 27F nicht Offroad- 245/45R18 96 24J; 248; 26B; 26N; Fahrwerk; 27B; 27H Allradantrieb; 255/45R18 99 24J; 244; 26B; 26N; Frontantrieb; 27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 235/50R18 97 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; 235/55R18 100 24J; 248; 27I GLA; nicht 245/45R18 96 24J; 248 Fahrdynamik Paket; 255/45R18 99 24J; 248; 27I Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 235/50R18 97 246; 248; 26B; 26N; Sportfahrwerk; GLA; 27B; 27F nicht Offroad- 235/55R18 100 246; 248; 26B; 26N; Fahrwerk; Fahrdynamik- 27B; 27F Paket; Allradantrieb; 245/45R18 96 248; 26B; 26N; 27B; Frontantrieb; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R18 99 246; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 723; 27B; 27H 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 215/40R18 89W 24J; 244; 26B; 26N; A-Klasse; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 66 - 160 225/40R18 92 24J; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26J; 27F 729; 73C; 74A; 74P 66 - 280 235/35R18 90Y 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 235/40R18 91Y 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 245/35R18 92Y 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 255/35R18 90 24D; 27F; 57F; 68B; 68L 155 - 280 215/40R18 M+S 24J; 244; 26B; 26N; 27H; 52J Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 54 Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89 24J; 248; 26B; 26N B-Klasse ab Mj. 2011; 225/40R18 92 24J; 244; 26B; 26J; nicht Natural Gas 27H Drive; nicht Electric 235/35R18 90 24C; 244; 247; 26B; Drive; Kombi; 26J; 27H Allradantrieb; 235/40R18 91 24C; 244; 247; 26B; Frontantrieb; 26J; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 88 244; 247; 27F; 5FE; 12A; 51A; 573; 71K; 57F; 570 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 244; 246; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk; 27H; 52J CLA Limousine; CLA 225/40R18 M+S 24J; 244; 247; 26B; Shooting brake; 26J; 27H; 52J Kombilimousine; 235/40R18 95W 24J; 244; 247; 26B; Limousine; 26J; 27F Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/50R18 97 246; 248; 26B; 26N; Sportfahrwerk; GLA; 27B; 27F nicht Offroad- 235/55R18 100 246; 248; 26B; 26N; Fahrwerk; Fahrdynamik- 27B; 27F Paket; Allradantrieb; 245/45R18 96 248; 26B; 26N; 27B; Frontantrieb; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R18 99 246; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 723; 27B; 27H 73C; 74A; 74P; 76O 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 215/40R18 89Y 24J; 248; 26B; 26J; CLA; CLA Limousine; 27H CLA Shooting brake; 225/40R18 92 24J; 24M; 26B; 26J; Kombilimousine; 27H Limousine; 235/35R18 90 24J; 24M; 26B; 26J; Allradantrieb; 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 24J; 24M; 26B; 26J; 12A; 51A; 71K; 723; 27F 73C; 74A; 74P; 76O 245/35R18 88Y 244; 247; 27F; 57F; 570; 575 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 24J; 244; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk; 27H; 570 CLA Limousine; CLA 225/40R18 92 GA2; 242; 244; 245; Shooting brake; 247; 26B; 26J; 27H Kombilimousine; 235/35R18 90W 24C; 244; 247; 26B; Limousine; 26J; 27F Frontantrieb; 235/40R18 91 24C; 244; 247; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 245/35R18 88 GA2; 244; 247; 27F; 73C; 74A; 74P; 76O 57F; 570 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 54 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/50R18 97 24J; 244; 26B; 26N; nicht Sportfahrwerk; 27B; 27F GLA; nicht 235/55R18 100 24J; 244; 26B; 26N; Fahrdynamik Paket; 27B; 27F nicht Offroad- 245/45R18 96 24J; 248; 26B; 26N; Fahrwerk; 27B; 27H Allradantrieb; 255/45R18 99 24J; 244; 26B; 26N; Frontantrieb; 27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/40R18 89W 24J; 244; 26B; 26N; A-Klasse; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 66 - 160 225/40R18 92 24J; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26J; 27F 729; 73C; 74A; 74P 66 - 280 235/35R18 90Y 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 235/40R18 91Y 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 245/35R18 92Y 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 255/35R18 90 24D; 27F; 57F; 68B; 68L 155 - 280 215/40R18 M+S 24J; 244; 26B; 26N; 27H; 52J 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/50R18 97 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; 235/55R18 100 24J; 248; 27I GLA; nicht 245/45R18 96 24J; 248 Fahrdynamik Paket; 255/45R18 99 24J; 248; 27I Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 24J; 244; 26B; 26N; CLA; nicht 570 Sportfahrwerk; CLA 225/40R18 92 GA2; 242; 244; 245; Limousine; CLA 247; 26B; 26J; 27H Shooting brake; 235/35R18 90W 24C; 244; 247; 26B; Kombilimousine; 26J; 27H Limousine; 235/40R18 91 24C; 244; 247; 26B; Frontantrieb; 26J; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 88Y GA2; 244; 247; 27F; 12A; 51A; 71K; 723; 5FE; 57F; 570 73C; 74A; 74P; 76O Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 54 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 215/40R18 89 24J; 248; 26B; 26N B-Klasse ab Mj. 2011; 225/40R18 92 24J; 244; 26B; 26J; nicht Natural Gas 27H Drive; nicht Electric 235/35R18 90 24C; 244; 247; 26B; Drive; Kombi; 26J; 27H Allradantrieb; 235/40R18 91 24C; 244; 247; 26B; Frontantrieb; 26J; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 88 244; 247; 27F; 5FE; 12A; 51A; 573; 71K; 57F; 570 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 110 225/40R18-88 21B; 21J 10B; 11G; 11H; 11K; G363 125 - 145 225/40R18 21B; 21J; 631 12A; 34M; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 202 e1*93/81*0034*.. 55 - 110 225/40R18 88 21B; 21J 10B; 11G; 11H; 11K; 125 - 145 225/40R18 88W 21B; 21J 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 24J; 248; 26B; 26N; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 67O neue C-Klasse; Cabrio; 235/40R18 95Y 24J; 248; 26B; 26J; Kombilimousine; Coupe; 6B2 Limousine; 235/45R18 94Y YAR; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 26J; 6B3 Heckantrieb; nicht 245/40R18 97 24C; 244; 26B; 26J; Hybrid; 27I; 6B4; 688 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R18 94Y 24C; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26J; 27H; 27I; 6B1 73C; 74A; 74P; 76O 255/40R18 95Y 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H; 27I; 68C 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 24C; 248; 26B; 26J; bis 27B; 27H e1*2001/116*0431*36; 115 - 225 225/40R18 92 24J; 26B; 26N; 27H; Coupe; Heckantrieb; 27I 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R18 90Y 24C; 248; 26B; 26J; 12A; 51A; 71K; 723; 27B; 27H 729; 73C; 74A; 74P 235/40R18 91 24C; 248; 26B; 26J; 27B; 27H 245/35R18 92 24M; 27B; 27F; 57F; 575 255/35R18 94 24M; 27B; 27F; 57F; 68B Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 54 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/45R18 95Y 24J; 248; 26B; 26N Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 235/40R18 95Y 24J; 248; 26B; 26J neue C-Klasse; 235/45R18 94Y 24J; 248; 26B; 26J; 5HI Kombilimousine; Limousine; 245/40R18 97Y 24C; 244; 26B; 26J; 27I Heckantrieb; nur Hybrid; 255/35R18 94Y 24C; 244; 247; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K; 26J; 27H; 27I; 5HI 12A; 51A; 71K; 723; 255/40R18 99 24C; 244; 247; 26B; 73C; 74A; 74P; 76O 26J; 27H; 27I 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 21P; 22I; 24J; 24M Nur Baureihe 204; Nur 235/40R18 91 21P; 22I; 24C; 24D 4-MATIC; Limousine; 245/35R18 22I; 24D; 51G; 57F; 10B; 11G; 11H; 11K; 575 12A; 51A; 71K; 723; 255/35R18 94 22B; 24D; 57F; 575 729; 73C; 74A; 74P 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 21P; 22I; 24J; 24M Nur Baureihe 204; 235/40R18 95 21P; 22I; 24C; 24D Limousine; 245/35R18 92Y 22I; 24D; 57F; 68T Heckantrieb; 255/35R18 94 22B; 24D; 57F; 68B 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 21P; 22I; 22M; 24J; Nur 4-MATIC; bis 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91W 21P; 22I; 22M; 24J; Kombi; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 22I; 22M; 24D; 51G; 12A; 51A; 71K; 723; 57F; 575 729; 73C; 74A; 74P 255/35R18 94 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; 575 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 21P; 22I; 22M; 24J; bis 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91Y 21P; 22I; 22M; 24J; Kombi; Heckantrieb; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 92Y 22I; 22M; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 723; 68T 73C; 74A; 74P 255/35R18 94Y 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; 68B Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 24J; 244; 26B; 26N; CLA; nicht 570 Sportfahrwerk; CLA 225/40R18 92 GA2; 242; 244; 245; Limousine; CLA 247; 26B; 26J; 27H Shooting brake; 235/35R18 90W 24C; 244; 247; 26B; Kombilimousine; 26J; 27H Limousine; 235/40R18 91 24C; 244; 247; 26B; Frontantrieb; 26J; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 88Y GA2; 244; 247; 27F; 12A; 51A; 71K; 723; 5FE; 57F; 570 73C; 74A; 74P; 76O Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 54 Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 24J; 244; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk; 27H; 570 CLA Limousine; CLA 225/40R18 92 GA2; 242; 244; 245; Shooting brake; 247; 26B; 26J; 27H Kombilimousine; 235/35R18 90W 24C; 244; 247; 26B; Limousine; 26J; 27F Frontantrieb; 235/40R18 91 24C; 244; 247; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 245/35R18 88 GA2; 244; 247; 27F; 73C; 74A; 74P; 76O 57F; 570 Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18-96 21B; 21J; 22F; 22L; 10B; 11G; 11H; 11K; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R18-99 21B; 21J; 21L; 22F; 729; 73C; 74A; 74P 22L; 24D; 24J; 367 215 e1*98/14*0113*.. 368 245/45R18 21B; 21J; 22F; 22L; 10B; 11G; 11H; 11K; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R18 99 21B; 21J; 21L; 22F; 729; 73C; 74A; 74P 22L; 24D; 24J; 367 Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/40R18 93Y 12O; 5HA; 51J Kombilimousine; 245/40R18 97 12O; 51J Allradantrieb; 120 - 300 255/40R18 12T; 51G Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O; FGC 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/40R18 93 12O; 51J Coupe; 4-türig; 120 - 300 255/40R18 12T; 51G Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O; FGC Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 235/45R18 97 YAR; 26N; 26P; 5IM Baureihe W213; nicht 235/45R18 98W YAR; 26N; 26P All Terrain; 245/45R18 100 GA9; 26B; 26N Allradantrieb; 255/40R18 99 24J; 26B; 26J; 27P Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O; 83C Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 54 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE nicht für gepanzerte 55 - 150 255/35R18 90W 22B; 57F; 68B Fz; Heckantrieb; 55 - 165 235/40R18 91W 21B; 362 10B; 11G; 11H; 11K; 265/35R18 93W 22B; 57F; 657; 689 12A; 51A; 71K; 723; 130 - 165 225/40R18 88W 57E; 68B 729; 73C; 74A; 74P 150 - 165 255/35R18 94Y 22B; 57F; 68B 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE Heckantrieb; 235/40R18 91 21B; 362 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R18 90W 22B; 57F; 68B 12A; 51A; 71K; 723; 265/35R18 93 22B; 57F; 657; 689 729; 73C; 74A; 74P 210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/40R18 91W nicht für gepanzerte 265/35R18 10N; 51G; 57F; 657; Fz; Allradantrieb; 689 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 210 K e1*93/81*0033*.. 125 - 150 235/40R18 95Y 21B; 689 Allradantrieb; 150 - 165 235/40R18 10N; 21B; 51G; 57E; 10B; 11G; 11H; 11K; 689 12A; 51A; 71K; 723; 265/35R18 10N; 22B; 51G; 57F; 729; 73C; 74A; 74P 657; 689 210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 125 235/40R18 91 21B; 57E; 689 Heckantrieb; 265/35R18 93 22B; 57F; 657; 689 10B; 11G; 11H; 11K; 125 235/40R18 95Y 21B; 689 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 235/40R18 91 21B; 57E; 689 Heckantrieb; 265/35R18 93 22B; 57F; 657; 689 10B; 11G; 11H; 11K; 125 - 150 235/40R18 95Y 21B; 689 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 211 e1*2001/116*0183*.. 130 235/40R18 91W 5GG; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J Allradantrieb; 130 - 225 245/40R18 93Y 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 97 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 211 e1*2001/116*0183*.. 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 63 AMG; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12T; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 235/40R18 91W 10B; 11G; 11H; 11K; 75 - 170 245/40R18 93W 12A; 51A; 71K; 723; 75 - 200 225/45R18 91Y 729; 73C; 74A; 74P 235/40R18 91Y 75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689 75 - 285 245/40R18 93Y 211 e1*2001/116*0183*.. 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 63 AMG; 245/40R18 51G; 57E; 575; 688 Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 54 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 211K e1*2001/116*0213*.. 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 63 AMG; 245/40R18 51G; 57E; 575; 688 Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689 Heckantrieb; 235/40R18 95 51J 10B; 11G; 11H; 11K; 100 - 285 245/40R18 93W 57E; 575; 688 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R18 97 729; 73C; 74A; 74P 211K e1*2001/116*0213*.. 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 63 AMG; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12T; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95 5HR; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 285 245/40R18 97 Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 190 235/45R18 97 YAR; 26N; 26P Baureihe W213; 245/45R18 100 GA9; 26B; 26N Allradantrieb; 255/40R18 99 24J; 26B; 26J; 27P Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O; 83C 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 21B; 24J; 248 Baureihe W212; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 21P; 24J; 248; 51J Baureihe W212; 100 - 245 235/40R18 91Y 21P; 24J; 57E; 689 Stufenheck; 245/40R18 97 21B; 24J; 248 Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 22B; 244; 247; 57F; Coupe; Heckantrieb; 575; 68B 10B; 11G; 11H; 11K; 120 - 245 235/40R18 21P; 22I; 248; 51G; 575 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 245/40R18 97 21N; 21P; 22I; 24J; 248 125 - 215 225/40R18 92Y 248; 5GM; 51J 245/40R18 93Y 21N; 21P; 22I; 24J; 248; 5HA 225 - 245 255/35R18 94 22B; 244; 247; 57F; 575 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 54 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 22B; 244; 247; 57F; Cabrio; Heckantrieb; 575 10B; 11G; 11H; 11K; 120 - 245 235/40R18 21P; 22I; 248; 51G; 575 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 245/40R18 93Y 21N; 21P; 22I; 24J; 248 245/40R18 97 21N; 21P; 22I; 24J; 248 255/35R18 94Y 22B; 244; 247; 57F; 575 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 21P; 24J; 5BG Kombi; Allradantrieb; 245/40R18 97Y 21P; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 255/40R18 99 21P; 24J; 248 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 245; 57E; 67B; 689 Kombi; Heckantrieb; 245/40R18 97Y 21P; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 255/40R18 99 21P; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97 22I; 24J; 24M GLK; Allradantrieb; 235/55R18 100 22I; 24J; 24M Heckantrieb; 245/50R18 100 21P; 22I; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R18 99 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/50R18 22Q; 24C; 244; 247; V-Klasse; Vito; Vito 26U Tourer; Vito Mixto; 245/45R18 24C; 244 ab e1*2007/46*0457*09; 255/40R18 24C; 244; 247 Allradantrieb; 255/45R18 22Q; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26U Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 124 D700 53 - 140 225/40R18 88W 21B; 21J; 21L; 21M; Heckantrieb; 22B; 22F; 24C; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; 5FE 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 54 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 124 D700/1 53 - 162 225/40R18 21B; 21L; 21M; 22B; Heckantrieb; 22F; 24C; 24M; 53S 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 124 D700/2 55 - 162 225/40R18 21B; 21L; 21M; 22B; nicht langer Radstand; 22F; 24C; 24M; 53S Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 124 C E499 97 - 162 225/40R18 88W 21B; 21L; 21M; 22B; 10B; 11G; 11H; 11K; 22F; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 124 C E499/1 97 - 162 225/40R18 88W 21B; 21L; 21M; 22B; Pkw geschlossen; 22F; 24C; 24M; 5FE 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 21B; 21J; 24J; 24M; Cabrio; Coupe; 367; 631 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 190 235/55R18 104 246; 248; 51J M-Klasse; nicht GLE 235/60R18 103 246; 248; 51J Coupé; GLE SUV; nicht 245/60R18 105 24J; 244; 247; 51J GL-Klasse; nicht GLS; 150 - 225 255/55R18 105 242; 244; 245; 247 Allradantrieb; 285/50R18 109 24C; 24D; 27I 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 140 F690 110 - 235 255/45R18 10N; 21B; 22B; 22G; 10B; 11G; 11H; 11K; 51G 12A; 51A; 71K; 723; 110 - 240 255/45R18 21B; 22B; 22D; 22G; 73C; 74A; 74P 631 140 C G165 205 - 235 255/45R18 10N; 21B; 22B; 22G; 10B; 11G; 11H; 11K; 51G 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R18 21B; 22B; 22D; 22G; 73C; 74A; 74P 631 140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/45R18 10N; 21B; 22B; 22G; 10B; 11G; 11H; 11K; G165 51G 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R18 21B; 22B; 22D; 22G; 73C; 74A; 74P 631 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 54 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/50R18 24J; 26P; 51G; 575 ab Mj.2013 (Baureihe 222 e1*2007/46*0960*.. 255/50R18 102 XFP; 24J; 26N; 26P 222); nicht AMG Sport- Paket; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 6AA; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O; 83A 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y bis Mj.2013 (Baureihe 245/50R18 24J 221); Allradantrieb; 100W 150 - 380 255/40R18 95Y 5HR Heckantrieb; 255/45R18 99Y 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 530; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O; 83A Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m. 245/45R18 22B; 22L; 51G Länge 6158 mm; nicht 255/40R18 95 21B; 22B; 22L; 24J; für gepanzerte Fz; 24M; 5HR Nur 4-MATIC; 255/45R18 99 21B; 22B; 22L; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m. 24D; 51G Länge 6158 mm; nicht 255/45R18-99 21B; 22B; 24C; 24D; für gepanzerte Fz; 367 Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 220 e1*97/27*0099*.. 368 245/45R18 10N; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m. 24D; 51G Länge 6158 mm; nicht 255/45R18-99 21B; 22B; 24C; 24D; für gepanzerte Fz; 367 Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 225/40R18 88 21B; 21L; 24J; 24N; 10B; 11G; 11H; 11K; 367 12A; 34M; 51A; 71K; 145 - 160 225/40R18 88W 21B; 21L; 24J; 24N; 723; 73C; 74A; 74P 367 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 54 Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 26P Cabrio; Heckantrieb; 235/35R18 90 26B; 260 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 26B; 260 12A; 51A; 71K; 723; 245/35R18 88 22M; 270; 57F; 575 729; 73C; 74A; 74P 255/35R18 90 22M; 270; 57F; 68B Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 225 245/40R18 93 12I ab e1*98/14*0169*19; 231 e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/40R18 12T; 51G Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O 230 e1*98/14*0169*.. 380 255/40R18 51G SL 600; 10B; 10S; 11G; 11H; 11K; 12T; 51A; 530; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 230 e1*98/14*0169*.. 170 - 285 255/40R18 51G bis e1*98/14*0169*18; 10B; 10S; 11G; 11H; 11K; 12K; 51A; 530; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 230 e1*98/14*0169*.. 368 255/40R18 51G SL 600; nur bis e1*98/14*0169*06; 10B; 10S; 11G; 11H; 11K; 12K; 51A; 530; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/50R18 22Q; 24C; 244; 247; V-Klasse; Vito; Vito 639/5 e1*2007/46*0459*.. 26U Tourer; Vito Mixto; 245/45R18 24C; 244 ab e1*2007/46*0459*06; 255/40R18 24C; 244; 247 ab e1*2007/46*0458*08; 255/45R18 22Q; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26U Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : H15 (Kugelbund) Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 54 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : H15 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 235/50R18 24J; 248; 26B; 26J; Q30; Allradantrieb; 27F; 51G Frontantrieb; 245/45R18 96 24J; 248; 26B; 26N; 10B; 11G; 11H; 11K; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R18 99 24J; 248; 26B; 26J; 27F 73C; 74A; 74P; 76O H15 e11*2007/46*2977*.. 125 235/50R18 97 248; 26B; 26N; 27F QX30; Allradantrieb; 245/45R18 96 248; 26B; 26N; 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R18 99 248; 26B; 26N; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 54 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 54 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 54 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 54 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 34M) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 3 mm zwischen Sonderrad und Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen vorhanden ist. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 54 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 730kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 54 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 657) Sofern Reifen der Größe 265/35 R 18 auf der Felge 8 1/2 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 54 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R18 Hinterachse: 285/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R18 Hinterachse: 255/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 54 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R18 Hinterachse: 285/30R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 54 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 54 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der Vorderachse nicht zulässig. 83C) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit AMG-Sportbremse ausgerüstet sind, nicht zulässig. AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig. FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. XFP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R18 Hinterachse: 285/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 54 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 54 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 400 8 HA 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 54 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 350 HA 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 25 HA 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 54 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5, SQ5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 54 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 275 y = 340 HA 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA 27F x = 325 y = 390 18 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 54 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 280 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 280 23 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 320 8 HA 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 34 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 310 y = 295 13 HA 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 280 y = 400 30 HA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 150 y = 380 HA 27I x = 100 y = 330 HA 26B x = 320 y = 350 VA 26P x = 270 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 350 18 VA 26N x = 320 y = 350 18 VA 27F x = 150 y = 380 12 HA 27H x = 150 y = 380 9 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 280 y = 400 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 400 30 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 27H x = 300 y = 320 8 HA 27F x = 300 y = 320 18 HA 26N x = 280 y = 330 30 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA 26J x = 355 y = 385 18 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26P x = 240 y = 285 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA 26N x = 300 y = 350 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 290 y = 210 HA 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 340 y = 260 28 HA 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 290 y = 350 HA 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27I x = 240 y = 315 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 290 y = 350 22,5 HA 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 20 VA 27H x = 290 y = 350 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 639/2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*.. Handelsbez.: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26V x = 200 x = 180 VA 27B x = 300 y = 430 HA 27I x = 250 y = 380 HA 27P x = 250 y = 380 HA 26B x = 320 y = 440 VA 26P x = 270 y = 390 VA 26U x = 200 x = 180 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 440 9 VA 26N x = 320 y = 440 5 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 280 HA 26P x = 280 y = 240 VA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA 26N x = 350 y = 340 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 166 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0598*.. Handelsbez.: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Variante(n): Allradantrieb, GLE SUV, M-Klasse Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 235 y = 270 VA 27B x = 340 y = 235 HA 27I x = 290 y = 185 HA 26P x = 185 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 235 y = 270 4 VA 27H x = 340 y = 235 6 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 27F x = 310 y = 295 13 HA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 26B x = 350 y = 340 VA 27I x = 250 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 52 von 54 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 280 y = 300 30 HA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 53 von 54 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, QX30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 250 8 HA 26J x = 350 y = 300 25 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 250 20 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 54 von 54 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 27F x = 280 y = 270 30 HA 26J x = 350 y = 250 30 VA 27H x = 230 y = 220 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.