Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.03.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : HONDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 42 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 114564142 OXIGIN 14 LK114 Ø72.6 - Ø64.1 64,1 Kunststoff 900 2275 12/07 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2; CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; RD8; RD9; RE5; RE6 110 Nm für Typ : CL3; CL4 Verkaufsbezeichnung: ACCORD SEDAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CL7 e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W 22B; 22L; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; CL9 e6*2001/116*0092*.. 235/40R18 91 22B; 22L; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; CN1 e6*2001/116*0096*.. 245/35R18 88W 22B; 22L; 24D; 57F; 68T 73C; 74A; 74P 255/35R18 90 22B; 22L; 24D; 57F; 68B Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CM1 e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; CM2 e6*2001/116*0094*.. 235/40R18 91 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; CN2 e6*2001/116*0097*.. 245/35R18 88W 22B; 24D; 57F; 68T 73C; 74A; 74P 255/35R18 90 22B; 24D; 57F; 68B CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/45R18 91 24J Kombi; Frontantrieb; CW2 e6*2001/116*0121*.. 235/40R18 91 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; CW3 e6*2001/116*0122*.. 235/45R18 94 21P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R18 93 21P; 22I; 24J; 24M 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CL3 e11*98/14*0165*.. 113 225/35R18 87 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; CL4 e11*98/14*0166*.. 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/45R18 91 24J; 24M Stufenheck; CU2 e6*2001/116*0114*.. 235/40R18 91 24J; 24M Frontantrieb; CU3 e6*2001/116*0115*.. 235/45R18 94 21P; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93 21P; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.03.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FN1 e11*2001/116*0297*.. 103 215/40R18 85W 21B; 22B; 24D; 24J; 5EG; 10B; 11G; 11H; 11K; FN3 e11*2001/116*0298*.. 51J 12A; 51A; 71K; 723; 215/40R18 89 21B; 22B; 24D; 24J; 51J 729; 73C; 74A; 74P 225/40R18 88 21B; 22B; 24D; 24J 235/40R18 91 21B; 22B; 24D; 24J FN2 e11*2001/116*0306* 148 215/40R18 85W 21B; 22B; 24D; 24J; 51J 10B; 11G; 11H; 11K; 225/40R18 88 21B; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 235/40R18 91 21B; 22B; 24D; 24J 729; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 5DR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FK1 e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W 24J; 24M; 5EG; 51J 10B; 11G; 11H; 11K; FK2 e11*2001/116*0256*.. 215/40R18 89 24J; 24M; 51J 12A; 51A; 71K; 723; FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/40R18 88 22I; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 74P 235/40R18 91 21P; 22B; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RD8 e11*98/14*0190*.. 110 235/45R18 94 22B; 24J; 24M ab 245/45R18 96 22B; 24J; 24M e11*98/14*0190*02; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P RD8 e11*98/14*0190*.. 110 225/45R18 95 22B; 24C; 24M nur bis 235/45R18 94 22B; 24C; 24M e11*98/14*0190*01; 245/40R18 93 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R18 96 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P RD9 e11*2001/116*0234*.. 103 235/45R18 94 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R18 96 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P RE5 e11*2001/116*0301*.. 103 - 110 225/60R18 100 24J; 56G Allradantrieb; RE6 e11*2001/116*0302*.. 235/50R18 97 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 235/55R18 100 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R18 99 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 215/40R18 85 5EG 10B; 11G; 11H; 11K; BE3 e6*2001/116*0100*.. 215/40R18 89 12A; 51A; 71K; 723; BE5 e6*2001/116*0104*.. 225/40R18 88 24J; 24M; 5FE 73C; 74A; 74P 225/40R18 92 24J; 24M Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.03.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.03.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.03.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.