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							Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 10                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                         Stand: 12.02.2012
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Fahrzeughersteller                         : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 18 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung        Kennzeichnung                (mm)                    last     umf.       Fertig
                    Rad                  Zentrierring                                         (kg)     (mm)       datum
114564142           OXIGIN 14 8518 LK114 N21Ø72.6 - Ø64.2                  64,1    Kunststoff    900    2275       12/07


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                             CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3;
                                             RD8; RD9; RE5; RE6; RE7
                                             110 Nm für Typ : CL3; CL4
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W           22B; 22L; 24C; 24D          10B; 11G; 11H; 11K;
CL9          e6*2001/116*0092*..           235/40R18 91            22B; 22L; 24C; 24D          12A; 51A; 71K; 723;
CN1          e6*2001/116*0096*..           245/35R18 88W           22B; 22L; 24D; 57F; 68T     73C; 74A; 74P
                                           255/35R18 90            22B; 22L; 24D; 57F; 68B

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W           22B; 24C; 24D               10B; 11G; 11H; 11K;
CM2          e6*2001/116*0094*..           235/40R18 91            22B; 24C; 24D               12A; 51A; 71K; 723;
CN2          e6*2001/116*0097*..           245/35R18 88W           22B; 24D; 57F; 68T          73C; 74A; 74P
                                           255/35R18 90            22B; 24D; 57F; 68B
CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/45R18 91            24J                         Kombi; Frontantrieb;
CW2          e6*2001/116*0121*..           235/40R18 91            24J; 24M                    10B; 11G; 11H; 11K;
CW3          e6*2001/116*0122*..           235/45R18 94            21P; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 723;
                                           245/40R18 93            21P; 22I; 24J; 24M          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                        Auflagen zu Reifen          Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   225/35R18 87                  21B; 22B; 24C; 24D          10B; 11G; 11H; 11K;
CL4          e11*98/14*0166*..                                                                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74A; 74P
CU1            e6*2001/116*0113*..     110 - 148 225/45R18 91      24J; 24M                    Stufenheck;
CU2            e6*2001/116*0114*..               235/40R18 91      24J; 24M                    Frontantrieb;
CU3            e6*2001/116*0115*..               235/45R18 94      21P; 24J; 24M               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 245/40R18 93      21P; 22I; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 10                                                        Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.02.2012
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18 85W            21B; 22B; 24D; 24J; 5EG; 10B; 11G; 11H; 11K;
FN3          e11*2001/116*0298*..                               51J                      12A; 51A; 71K; 723;
                                       215/40R18 89             21B; 22B; 24D; 24J; 51J 729; 73C; 74A; 74P
                                       225/40R18 88             21B; 22B; 24D; 24J
                                       235/40R18 91             21B; 22B; 24D; 24J
FN2          e11*2001/116*0306*.. 148  215/40R18 85W            21B; 22B; 24D; 24J; 51J 10B; 11G; 11H; 11K;
                                       225/40R18 88             21B; 22B; 24D; 24J       12A; 51A; 71K; 723;
                                       235/40R18 91             21B; 22B; 24D; 24J       729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76O

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W 24J; 24M; 5EG; 51J                 nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/40R18 89 24J; 24M; 51J                       e11*2001/116*0255*0
                                                                                            6; nur bis
                                                                                            e11*2001/116*0256*0
                                                                                            6; nur bis
                                                                                            e11*2001/116*0257*0
                                                                                            5;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P
FK3            e11*2001/116*0257*..           225/40R18 88      22I; 24J; 24M
                                              235/40R18 91      21P; 22B; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
RD8          e11*98/14*0190*.. 110            225/45R18 95      22B; 24C; 24M               nur bis
                                              235/45R18 94      22B; 24C; 24M               e11*98/14*0190*01;
                                              245/40R18 93      22B; 24C; 24D               10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/45R18 96      22B; 24C; 24D               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..      110     235/45R18 94      22B; 24J; 24M               ab
                                              245/45R18 96      22B; 24J; 24M               e11*98/14*0190*02;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       235/45R18 94      22B; 24J; 24M               10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/45R18 96      22B; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P
RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100 24J; 56G                        Allradantrieb;
RE6            e11*2001/116*0302*..           235/50R18 97 24J; 24M                         10B; 11G; 11H; 11K;
RE7            e11*2001/116*0322*..           235/55R18 100 24J; 24M                        12A; 51A; 71K; 723;
                                              255/45R18 99      24J; 24M                    73C; 74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     215/40R18 85      5EG                         10B; 11G; 11H; 11K;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18 89                                  12A; 51A; 71K; 723;
BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18 88      24J; 24M; 5FE               73C; 74A; 74P
                                              225/40R18 92      24J; 24M




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 10                                                        Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.02.2012
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.02.2012
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      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 10                                                        Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.02.2012
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723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.