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							Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 10                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
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Fahrzeughersteller                       : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 18 EH2+          Einpreßtiefe (mm)      : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                    Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung        Kennzeichnung             (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                  Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
114564142           OXIGIN 14 8518 LK114 N21Ø72.6 - Ø64.2               64,1    Kunststoff     900     2275    12/07
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : HONDA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                           CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3;
                                           RD8; RD9; RE5; RE6; RE7
                                           110 Nm für Typ : CL3; CL4
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W        22B; 22L; 24C; 24D         10B; 11G; 11H; 11K;
CL9          e6*2001/116*0092*..           235/40R18 91         22B; 22L; 24C; 24D         12A; 51A; 71K; 723;
CN1          e6*2001/116*0096*..           245/35R18 88W        22B; 22L; 24D; 57F;        73C; 74A; 74P
                                                                68T
                                              255/35R18 90      22B; 22L; 24D; 57F;
                                                                68B

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W        22B; 24C; 24D              10B; 11G; 11H; 11K;
CM2          e6*2001/116*0094*..           235/40R18 91         22B; 24C; 24D              12A; 51A; 71K; 723;
CN2          e6*2001/116*0097*..           245/35R18 88W        22B; 24D; 57F; 68T         73C; 74A; 74P
                                           255/35R18 90         22B; 24D; 57F; 68B
CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/45R18 91         24J                        Kombi; Frontantrieb;
CW2          e6*2001/116*0121*..           235/40R18 91         24J; 24M                   10B; 11G; 11H; 11K;
CW3          e6*2001/116*0122*..           235/45R18 94         21P; 24J; 24M              12A; 51A; 71K; 723;
                                           245/40R18 93         21P; 22I; 24J; 24M         73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 10                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W        24J; 24M; 5EG; 51J        nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/40R18 89         24J; 24M; 51J             e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/40R18 88         22I; 24J; 24M             nur bis
                                           235/40R18 91         21P; 22B; 24J; 24M        e11*2001/116*0256*06;
                                                                                          nur bis
                                                                                          e11*2001/116*0257*05;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   225/35R18 87               21B; 22B; 24C; 24D        10B; 11G; 11H; 11K;
CL4          e11*98/14*0166*..                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 148 225/45R18 91     24J; 24M                  Stufenheck;
CU2            e6*2001/116*0114*..             235/40R18 91     24J; 24M                  Frontantrieb;
CU3            e6*2001/116*0115*..             235/45R18 94     21P; 24J; 24M             10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/40R18 93     21P; 22I; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen               Auflagen zu Reifen            Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18 85W        21B; 22B; 24D; 24J;           10B; 11G; 11H; 11K;
FN3          e11*2001/116*0298*..                           5EG; 51J                      12A; 51A; 71K; 723;
                                       215/40R18 89         21B; 22B; 24D; 24J;           729; 73C; 74A; 74P
                                                            51J
                                              225/40R18 88  21B; 22B; 24D; 24J
                                              235/40R18 91  21B; 22B; 24D; 24J
FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       215/40R18 85W 21B; 22B; 24D; 24J;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            51J                           12A; 51A; 71K; 723;
                                              225/40R18 88  21B; 22B; 24D; 24J            729; 73C; 74A; 74P;
                                              235/40R18 91  21B; 22B; 24D; 24J            76O

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
RD8          e11*98/14*0190*.. 110            225/45R18 95      22B; 24C; 24M             nur bis
                                              235/45R18 94      22B; 24C; 24M             e11*98/14*0190*01;
                                              245/40R18 93      22B; 24C; 24D             10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/45R18 96      22B; 24C; 24D             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..     110      235/45R18 94      22B; 24J; 24M             ab e11*98/14*0190*02;
                                              245/45R18 96      22B; 24J; 24M             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       235/45R18 94      22B; 24J; 24M             10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/45R18 96      22B; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 10                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
RE5          e11*2001/116*0301*.. 103 - 122   225/60R18 100     24J; 56G                  bis
RE6          e11*2001/116*0302*..             235/50R18 97      24J; 24M                  e11*2001/116*0301*05;
RE7          e11*2001/116*0322*..             235/55R18 100     24J; 24M                  bis
                                              255/45R18 99      24J; 24M                  e11*2001/116*0302*05;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     215/40R18 85      5EG                       10B; 11G; 11H; 11K;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18 89                                12A; 51A; 71K; 723;
BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18 88      24J; 24M; 5FE             73C; 74A; 74P
                                              225/40R18 92      24J; 24M

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 10                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
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22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        225/40R18
                     Hinterachse:                        255/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 10                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
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                                                                                                      Seite: 5 von 5
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.