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							Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 12                                                          Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 29.07.2011
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Fahrzeughersteller                       : HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 18 EH2+            Einpreßtiefe (mm)       : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung        Kennzeichnung               (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                  Zentrierring                                        (kg)       (mm)     datum
114567142           OXIGIN 14 8518 LK114 N25Ø72.6 - Ø67.1                 67,1    Kunststoff    900      2275     12/07


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 107 Nm für Typ : YN
                                           110 Nm für Typ : JC
Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW          Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,     57 - 92     215/40R18 89     21B; 22I; 24M; 241; 246     Schrägheck 4-türig;
               e4*2007/46*0223*..
                                                 225/35R18 87     21B; 21N; 22I; 24C; 244;    Frontantrieb;
                                                                  247                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 225/40R18 88     21B; 21N; 22I; 24C; 244;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  247                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94         215/40R18 89     22I; 24J; 24M               Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..
                                                 225/40R18 88     22H; 22I; 241; 244; 246;    Frontantrieb;
                                                                  247                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 235/35R18 90     21P; 22B; 22H; 24C; 244;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  247                         729; 73C; 74A; 74P
                                                 235/40R18 91     21P; 22B; 22H; 24C; 244;
                                                                  247

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : KIA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 105 Nm für Typ : AM
                                           110 Nm für Typ : LD
Verkaufsbezeichnung:     KIA OPIRUS,GH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
LD           e4*2001/116*0075*.. 137 - 149 225/45R18 95W                                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/45R18 98                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 12                                                          Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 29.07.2011
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Verkaufsbezeichnung:     SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
AM           e4*2001/116*0139*.., 85 - 94      215/40R18 89       24J; 248; 51J               Frontantrieb;
               e4*2007/46*0133*..
                                               215/45R18 89       24J; 248; 51J; 56G          10B; 11G; 11H; 11K;
                                               225/40R18 88       24J; 248                    12A; 51A; 71K; 723;
                                               225/45R18          24J; 248; 51G               729; 73C; 74A; 74P
                                               235/40R18 91       24C; 244
                                               245/35R18 88       22H; 24C; 244; 247
                                               245/40R18 93       22H; 24C; 244; 247

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : MAZDA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : ER; GG/GY; GG1; GH; GHE; SE; TA
                                           120 Nm für Typ : BK; BL; BLE
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 127 - 191 235/60R18 103 24J; 24M                            nur bis
                                                                                              e11*2001/116*0308*0
                                                                                              1; Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18             51G                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                            235/40R18 91                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                            245/40R18 93                                      73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    225/40R18 88                24J                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                      235/40R18 91                22B; 24J                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 191           215/45R18 89       22B; 24J; 24M; 56G       Mazda 3 MPS;
                                               225/40R18 88       22B; 24J; 24M            Schrägheck;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P
BL             e11*2001/116*0262*.. 191        225/40R18 92       21B; 21N; 22B; 22H; 242; Schrägheck;
                                                                  245; 248                 Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 12                                                          Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 29.07.2011
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W          21B; 21N; 22B; 22H; 24J;    Stufenheck;
BLE          e13*2007/46*1071*..                                  248; 51J                    Schrägheck;
                                           225/40R18 92           21B; 21N; 22B; 22H; 242;    Frontantrieb;
                                                                  245; 248                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R18 87W 22B; 22F; 24J; 24M; 5ET Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..          225/40R18 88W 22B; 22F; 24J; 24M       Schrägheck;
                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                  723; 73C; 74A; 74P
GG1          e11*2001/116*0203*.. 191      225/40R18 92 22B; 24D; 24J             Nur Mazda MPS;
                                           235/40R18 91 22B; 24C; 24D             Allradantrieb;
                                                                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                  723; 73C; 74A; 74P
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91   21B; 21N; 22B; 22L; 241; ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                         246; 248                 e13*2007/46*1075*02;
                                           235/40R18 91 21B; 21N; 22B; 22L; 24C; ab
                                                         244; 247                 e1*2001/116*0448*06;
                                  88 - 132 225/40R18 92 21B; 21N; 22B; 22L; 241; Stufenheck;
                                                         246; 248                 Schrägheck;
                                           225/45R18 91W 21B; 21N; 22B; 22L; 241; Frontantrieb;
                                                         246; 248                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/40R18 91W 21B; 21N; 22B; 22L; 24C; 12A; 51A; 71K; 723;
                                                         244; 247                 729; 73C; 74A; 74P
                                           235/45R18 94 21B; 21N; 22B; 22L; 24C;
                                                         244; 247
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/40R18 91   21P; 22B; 22M; 24C; 24D nur bis
GHE          e13*2007/46*1075*..           225/45R18 91 21P; 22B; 22M; 24C; 24D e13*2007/46*1075*01;
                                           235/40R18 91 21P; 22B; 22M; 24C; 24D nur bis
                                  88 - 136 225/40R18 91W 21P; 22B; 22M; 24C; 24D e1*2001/116*0448*05;
                                           225/45R18 91W 21P; 22B; 22M; 24C; 24D Schrägheck;
                                           235/40R18 91W 21P; 22B; 22M; 24C; 24D Frontantrieb;
                                           235/45R18 94 21B; 22B; 22L; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                  729; 73C; 74A; 74P
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 136 225/40R18 91   21T; 22B; 24C; 24D       nur bis
GHE          e13*2007/46*1075*..           225/45R18 91 21T; 22B; 24C; 24D        e13*2007/46*1075*01;
                                           235/40R18 91 21T; 22B; 24C; 24D        nur bis
                                           235/45R18 94 21T; 22B; 24C; 24D        e1*2001/116*0448*05;
                                                                                  Kombi; Frontantrieb;
                                                                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                  729; 73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N4

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 29.07.2011
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21T) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N4

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 29.07.2011
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241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 29.07.2011
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      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
     verhindern, müssen entfernt werden.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 12                                                          Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 29.07.2011
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




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