Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
							Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 12                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 11

Fahrzeughersteller                       : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK),
                                           MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 18 EH2+          Einpreßtiefe (mm)      : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                    Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung        Kennzeichnung             (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                  Zentrierring                                      (kg)      (mm)      datum
114567142           OXIGIN 14 8518 LK114 N25Ø72.6 - Ø67.1               67,1    Kunststoff     900     2275     12/07
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 107 Nm für Typ : FS; VF; YN
                                           110 Nm für Typ : JC
Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,    57 - 94   215/40R18 89      21B; 22I; 24M; 241;        Schrägheck 4-türig;
               e4*2007/46*0223*..                               246                        Frontantrieb;
                                              225/35R18 87      21B; 22I; 24C; 244;        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                247; 260                   12A; 51A; 71K; 723;
                                              225/40R18 88      21B; 22I; 24C; 244;        729; 73C; 74A; 74H;
                                                                247; 260                   74P

Verkaufsbezeichnung:     i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
VF           e4*2007/46*0263*..,    85 - 131 215/45R18 93       26P; 56G                   Kombi; Limousine;
               e4*2007/46*0264*..            225/40R18 92       248; 26P; 27H              Frontantrieb;
                                             225/45R18 95       248; 26P; 27H              10B; 11G; 11H; 11K;
                                             235/40R18 91       24J; 24M; 26B; 26N;        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                27H; 67Q                   729; 73C; 74A; 74H;
                                              245/35R18 92      24J; 24M; 26B; 26N;        74P
                                                                27H
                                              255/35R18 94      244; 247; 27F; 57F;
                                                                68B; 68L
                                              255/40R18 95      244; 247; 27F; 57F;
                                                                68W

Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/35R18 84          246; 248; 27H              Schrägheck;
                                          215/40R18 85          246; 248; 27H              Frontantrieb;
                                          225/35R18 87          24J; 248; 26P; 27F         10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/40R18 88          24J; 248; 26P; 27F         12A; 51A; 71K; 723;
                                          235/35R18 86          24J; 248; 26N; 26P;        729; 73C; 74A; 74H;
                                                                27F                        74P



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 12                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                    Stand: 13.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 11

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94        215/40R18 89     22I; 24J; 24M              Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..               225/40R18 88     22I; 241; 244; 246; 247;   Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,                               270                        10B; 11G; 11H; 11K;
               e4*2007/46*0262*..               235/35R18 90     21P; 22B; 24C; 244;        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 247; 270                   729; 73C; 74A; 74H;
                                                235/40R18 91     21P; 22B; 24C; 244;        74P
                                                                 247; 270

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 105 Nm für Typ : AM
                                          110 Nm für Typ : LD
Verkaufsbezeichnung:     KIA OPIRUS,GH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
LD           e4*2001/116*0075*.. 137 - 149 225/45R18 95W                                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/45R18 98                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
AM           e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 215/40R18 89          24J; 248; 51J              Frontantrieb;
             e4*2007/46*0133*..            225/40R18 88          24J; 248                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                           225/45R18             24J; 248; 51G              12A; 51A; 71K; 723;
                                           235/40R18 91          24C; 244                   729; 73C; 74A; 74P
                                           245/35R18 88          22H; 24C; 244; 247
                                           245/40R18 93          22H; 24C; 244; 247

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 107 Nm für Typ : YNS
                                          108 Nm für Typ : ED
Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
ED           e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 215/40R18 85           22M; 24D; 24J; 5EG         Pro Cee'd (2-türig
                                          215/40R18 89           22M; 24D; 24J              Schrägheck);
                                          225/40R18 88           21P; 22L; 24C; 24D         Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 12                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 11
Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94      215/40R18 89      22I; 24J; 24M              Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..             225/40R18 88      22I; 241; 244; 246; 247;   Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,                              270                        10B; 11G; 11H; 11K;
               e4*2007/46*0262*..             235/35R18 90      21P; 22B; 24C; 244;        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                247; 270                   729; 73C; 74A; 74H;
                                              235/40R18 91      21P; 22B; 24C; 244;        74P
                                                                247; 270

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MAZDA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : ER; GG/GY; GG1; GH; GHE; SE; TA
                                          120 Nm für Typ : BK; BL; BLE
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/60R18 103 24J; 24M                         Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76O

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18           51G                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                            235/40R18 91                                   12A; 51A; 71K; 723;
                                            245/40R18 93                                   73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    225/40R18 88              24J                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                      235/40R18 91              22B; 24J                   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 191          215/45R18 89      22B; 24J; 24M; 56G         Mazda 3 MPS;
                                              225/40R18 88      22B; 24J; 24M              Schrägheck;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P
BL             e11*2001/116*0262*.. 191       225/40R18 92      21B; 21N; 22B; 22H;        bis Mj.2013;
                                                                242; 245; 248              Schrägheck;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 12                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 11
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W        21B; 21N; 22B; 22H;       bis Mj.2013;
BLE          e13*2007/46*1071*..                                24J; 248; 51J             Stufenheck;
                                           225/40R18 92         21B; 21N; 22B; 22H;       Schrägheck;
                                                                242; 245; 248             Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R18 87W        22B; 22F; 24J; 24M;       Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                               5ET                       Schrägheck;
                                           225/40R18 88W        22B; 22F; 24J; 24M        Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P
GG1            e11*2001/116*0203*.. 191       225/40R18 92      22B; 24D; 24J             Nur Mazda MPS;
                                              235/40R18 91      22B; 24C; 24D             Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 225/40R18 91          21T; 22B; 24C; 24D        bis Mj.2012; Kombi;
GHE          e13*2007/46*1075*..          225/45R18 91          21T; 22B; 24C; 24D        Frontantrieb; nur
                                          235/40R18 91          21T; 22B; 24C; 24D        Mazda 6;
                                          235/45R18 94          21T; 22B; 24C; 24D        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 225/40R18 91  21P; 22B; 22M; 24C;           nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..                          24D                           e13*2007/46*1075*01;
                                              225/45R18 91  21P; 22B; 22M; 24C;           nur bis
                                                            24D                           e1*2001/116*0448*05;
                                              235/40R18 91  21P; 22B; 22M; 24C;           Schrägheck;
                                                            24D                           Frontantrieb; nur
                                     88 - 136 225/40R18 91W 21P; 22B; 22M; 24C;           Mazda 6;
                                                            24D                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/45R18 91W 21P; 22B; 22M; 24C;           12A; 51A; 71K; 723;
                                                            24D                           729; 73C; 74A; 74P
                                              235/40R18 91W 21P; 22B; 22M; 24C;
                                                            24D
                                              235/45R18 94  21B; 22B; 22L; 24C;
                                                            24D




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 12                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 11
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen             Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91     21B; 21N; 22B; 22L;            ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                           241; 246; 248                  e13*2007/46*1075*02;
                                          235/40R18 91     21B; 21N; 22B; 22L;            ab
                                                           24C; 244; 247                  e1*2001/116*0448*06;
                                    88 - 132 225/40R18 92  21B; 21N; 22B; 22L;            bis Mj.2012;
                                                           241; 246; 248                  Stufenheck;
                                             225/45R18 91W 21B; 21N; 22B; 22L;            Schrägheck;
                                                           241; 246; 248                  Frontantrieb; nur
                                             235/40R18 91W 21B; 21N; 22B; 22L;            Mazda 6;
                                                           24C; 244; 247                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                             235/45R18 94  21B; 21N; 22B; 22L;            12A; 51A; 71K; 723;
                                                           24C; 244; 247                  729; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 12                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 11
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 12                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 11
      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 12                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 11
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R18
                    Hinterachse:                          235/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/40R18
                    Hinterachse:                        255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 12                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 11
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          255/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 12                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 11


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    VF
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0263*..
       Handelsbez.:    i40

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 310            y = 350                    VA
             26P                      x = 260            y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 270       y = 440            30                 HA
             26N                   x = 310       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 310       y = 350            23                 VA
             27H                   x = 270       y = 440             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 12                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    FS
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0194*..
       Handelsbez.:    VELOSTER

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 290            y = 320                    VA
             26P                      x = 240            y = 270                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 250       y = 310            28                 HA
             26N                   x = 290       y = 320             8                 VA
             26J                   x = 290       y = 320            15                 VA
             27H                   x = 250       y = 310             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.