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							Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Fahrzeughersteller                       : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company,
                                           HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA, KIA
                                           MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 18 EH2+          Einpreßtiefe (mm)      : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                    Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung        Kennzeichnung             (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                  Zentrierring                                      (kg)      (mm)      datum
114567142           OXIGIN 14 8518 LK114 N25Ø72.6 - Ø67.1               67,1    Kunststoff     900     2275     12/07
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company,
                                           HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : PDE; (Kegelbund)
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DM; MD;
                                           GDH-HME; JC; JC-HME; YN; FS; AE; VF; GDH
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 107 Nm für Typ : AE; DM; FS; GDH; GDH-HME; MD; VF; YN
                                           110 Nm für Typ : JC; JC-HME
                                           120 Nm für Typ : PDE
Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97       215/35R18 84      241; 246; 248; 26P;        Stufenheck;
                                                                27H; 27I; 5EA              Frontantrieb;
                                              215/40R18 89      241; 246; 248; 26P;        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                27H; 27I                   12A; 51A; 71K; 723;
                                              225/35R18 87      24M; 241; 246; 26N;        729; 73C; 74A; 74H;
                                                                26P; 27B; 27H              74P
                                              225/40R18 88      24M; 241; 246; 26N;
                                                                26P; 27B; 27H
                                              235/35R18 90      24C; 24M; 26B; 26N;
                                                                27B; 27F
                                              245/35R18 88      24C; 244; 247; 26B;
                                                                26J; 27B; 27F; 570
                                    97        215/40R18 85      241; 246; 248; 26P;
                                                                27H; 27I
                                              235/35R18 86      24C; 24M; 26B; 26N;
                                                                27B; 27F




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
DM           e11*2007/46*0633*.. 110 - 199 235/60R18 103 24J; 248                         Santa Fe; Grand Santa
                                                                                          Fe; Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          76O

Verkaufsbezeichnung:     Ioniq
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
AE           e4*2007/46*1157*..      25 - 88   215/40R18 89     24J; 24M; 26B; 26J;       Frontantrieb;
                                                                27F                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                               225/40R18 88     24J; 244; 247; 26B;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                26J; 27F                  73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ix20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
JC-HME       e13*2007/46*1605*..     57 - 94   215/40R18 89     21B; 22I; 24M; 241;       Schrägheck 4-türig;
                                                                246                       Frontantrieb;
                                               225/35R18 87     21B; 22I; 24C; 244;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                247; 260                  12A; 51A; 71K; 723;
                                               225/40R18 88     21B; 22I; 24C; 244;       729; 73C; 74A; 74H;
                                                                247; 260                  74P

Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,     57 - 94   215/40R18 89     21B; 22I; 24M; 241;       Schrägheck 4-türig;
               e4*2007/46*0223*..                               246                       Frontantrieb;
                                               225/35R18 87     21B; 22I; 24C; 244;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                247; 260                  12A; 51A; 71K; 723;
                                               225/40R18 88     21B; 22I; 24C; 244;       729; 73C; 74A; 74H;
                                                                247; 260                  74P

Verkaufsbezeichnung:     i30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 215/40R18 89     24J; 248                      Kombi; Schrägheck; 3-
             e11*2007/46*0338*.. 66 - 137 225/35R18 87      22M; 24J; 244; 247;           türig; 5-türig;
GDH-HME      e13*2007/46*1604*..                            26P                           Frontantrieb;
                                           225/40R18 88     22M; 24J; 244; 247;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            26P                           12A; 51A; 71K; 723;
                                              235/35R18 86W 22M; 24J; 244; 247;           729; 73C; 74A; 74H;
                                                            26N; 26P; 27H; 5EM            74P
                                              235/40R18 91  22M; 24J; 244; 247;
                                                            26N; 26P; 27H
PDE            e11*2007/46*3807*..   70 - 103 215/40R18 89  24J; 248; 26B; 26N;           Schrägheck; 5-türig;
                                                            27H                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/40R18 88  24J; 24M; 26B; 26J;           12A; 51A; 71K; 723;
                                                            27H                           73C; 74A; 74H; 74P
                                              235/35R18 86  24C; 244; 247; 26B;
                                                            26J; 27F
                                              245/35R18 88  24C; 244; 247; 26B;
                                                            26J; 27F




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Verkaufsbezeichnung:     i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
VF           e4*2007/46*0263*..,     85 - 131 215/45R18 93      26P; 56G                   Kombi; Limousine;
               e4*2007/46*0264*..             225/40R18 92      248; 26P; 27H              Frontantrieb;
                                              225/45R18 95      248; 26P; 27H              10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/40R18 91      24J; 24M; 26B; 26N;        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                27H; 67Q                   729; 73C; 74A; 74H;
                                                245/35R18 92    24J; 24M; 26B; 26N;        74P
                                                                27H
                                                255/35R18 94    244; 247; 27F; 57F;
                                                                68B; 68L
                                                255/40R18 95    244; 247; 27F; 57F;
                                                                68W

Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/35R18 84          246; 248; 27H              Schrägheck;
                                          215/40R18 85          246; 248; 27H              Frontantrieb;
                                          225/35R18 87          24J; 248; 26P; 27F         10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/40R18 88          24J; 248; 26P; 27F         12A; 51A; 71K; 723;
                                          235/35R18 86          24J; 248; 26N; 26P;        729; 73C; 74A; 74H;
                                                                27F                        74P

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94        215/40R18 89    22I; 24J; 24M              Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..               225/40R18 88    22I; 241; 244; 246; 247;   Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,                              270                        10B; 11G; 11H; 11K;
               e4*2007/46*0262*..               235/35R18 90    21P; 22B; 24C; 244;        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                247; 270                   729; 73C; 74A; 74H;
                                                235/40R18 91    21P; 22B; 24C; 244;        74P
                                                                247; 270

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : DE (Kegelbund)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : PS; PSEV; LD; JF; XM FL; AM
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 105 Nm für Typ : AM
                                          107 Nm für Typ : XM FL
                                          108 Nm für Typ : PS; PSEV
                                          110 Nm für Typ : JF; LD
                                          120 Nm für Typ : DE
Verkaufsbezeichnung:     KIA OPIRUS,GH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
LD           e4*2001/116*0075*.. 137 - 149 225/45R18 95W                                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/45R18 98                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Verkaufsbezeichnung:     Niro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
DE           e4*2007/46*1139*..     77        225/40R18 88      26P; 27H                  Frontantrieb;
                                              225/45R18 91      26B; 27H                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Optima
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
JF           e4*2007/46*1018*.. 99 - 126 225/45R18 91           24J; 248; 26N; 26P        Kombi; Limousine;
                                99 - 180 225/45R18 91W          24J; 248; 26N; 26P        Frontantrieb;
                                         235/45R18 94           24M; 241; 246; 26B;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                26N                       12A; 51A; 71K; 723;
                                              245/40R18 93      241; 244; 246; 247;       73C; 74A; 74P
                                                                26B; 26N; 27H
                                              245/45R18 96      241; 244; 246; 247;
                                                                26B; 26N; 27H

Verkaufsbezeichnung:     SORENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
XM FL        e11*2007/46*0634*.. 110 - 204 235/60R18            245; 248; 27I; 51G        Kombi; Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76O

Verkaufsbezeichnung:     Soul
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
PS           e4*2007/46*0825*..     81 - 113 225/40R18 88       24J; 248; 26P             Ohne
PSEV         e9*2007/46*6160*..              225/45R18 91       24J; 248; 26P             Radhausverbreiter.
                                             235/40R18 91       241; 244; 246; 247;       Serie; Frontantrieb;
                                                                26B; 26N; 27H             10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/45R18 94      241; 244; 246; 247;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                26B; 26N; 27H             73C; 74A; 74P
                                              245/40R18 93      24C; 244; 247; 26B;
                                                                26N; 27F
PS             e4*2007/46*0825*..   91 - 113 225/40R18 88       248; 26P                  nur mit Radabdeckung
                                             225/45R18 91       248; 26P                  Serie; Frontantrieb;
                                             235/40R18 91       245; 248; 26B; 26N;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                27H                       12A; 51A; 71K; 723;
                                              235/45R18 94      245; 248; 26B; 26N;       73C; 74A; 74P
                                                                27H
                                              245/40R18 93      24J; 244; 26B; 26N;
                                                                27F

Verkaufsbezeichnung:     SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
AM           e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 215/40R18 89         24J; 248; 51J             Frontantrieb;
             e4*2007/46*0133*..            225/40R18 88         24J; 248                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                           225/45R18            24J; 248; 51G             12A; 51A; 71K; 723;
                                           235/40R18 91         24C; 244                  729; 73C; 74A; 74P
                                           245/35R18 88         22H; 24C; 244; 247
                                           245/40R18 93         22H; 24C; 244; 247



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm für Typ : RP
                                           107 Nm für Typ : JD; YNS
                                           108 Nm für Typ : ED
Verkaufsbezeichnung:     Carens, Rondo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
RP           e4*2007/46*0633*..  85 - 130 225/40R18 91          24J; 24M; 26P; 27H        Kombi; Frontantrieb;
                                          225/45R18 91          24J; 24M; 26P; 27H        10B; 11G; 11H; 11K;
                                          235/35R18 90          24J; 244; 247; 26P;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                27F                       73C; 74A; 74P
                                               235/40R18 91     24J; 244; 247; 26P;
                                                                27F
                                               235/45R18 94     24J; 244; 247; 26P;
                                                                27F
                                               245/35R18 92     24C; 244; 247; 26B;
                                                                26N; 27F
                                               245/40R18 93     24C; 244; 247; 26B;
                                                                26N; 27F

Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
ED           e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 215/40R18 85          22M; 24D; 24J; 5EG      Pro Cee'd (2-türig
                                          215/40R18 89          22M; 24D; 24J           Schrägheck);
                                          225/40R18 88          21P; 22L; 24C; 24D      Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P
JD             e4*2007/46*0496*..,   66 - 99   215/40R18 89     24J; 248; 26B; 26J; 27F Kombi; Van;
               e4*2007/46*0497*..                                                       Schrägheck; 3-türig;
                                               225/35R18 87     242; 244; 245; 247;     5-türig; Frontantrieb;
                                                                26B; 26J; 27F           10B; 11G; 11H; 11K;
                                     66 - 150 225/40R18 88      242; 244; 245; 247;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                26B; 26J; 27F           73C; 74A; 74P
                                               235/35R18 86     24C; 244; 247; 26B;
                                                                26J; 27F
                                               235/40R18 91     24C; 244; 247; 26B;
                                                                26J; 27F




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94      215/40R18 89      22I; 24J; 24M              Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..             225/40R18 88      22I; 241; 244; 246; 247;   Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,                              270                        10B; 11G; 11H; 11K;
               e4*2007/46*0262*..             235/35R18 90      21P; 22B; 24C; 244;        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                247; 270                   729; 73C; 74A; 74H;
                                              235/40R18 91      21P; 22B; 24C; 244;        74P
                                                                247; 270

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MAZDA, Mazda Motor Corporation
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; SE; TA
                                          120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; GH; GJ
                                          126 Nm für Typ : DJ1
                                          140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 141 225/55R18 98         122; 56G                   inkl. Mj.2015; nur CX-
                                           225/60R18 100        122; 56G                   5; Allradantrieb;
                                           235/55R18 100        122; 245                   Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           51A; 573; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76O

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/60R18 103 24J; 24M                         Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76O

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18           51G                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                            235/40R18 91                                   12A; 51A; 71K; 723;
                                            245/40R18 93                                   73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    225/40R18 88              24J                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                      235/40R18 91              22B; 24J                   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Verkaufsbezeichnung:     Mazda 2, Mazda CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 225/45R18 91           24J; 248                  Mazda CX-3; Kombi;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 191          215/45R18 89      22B; 24J; 24M; 56G        Mazda 3 MPS;
                                              225/40R18 88      22B; 24J; 24M             Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 225/40R18 88       24J; 248; 26B; 26J;       ab Mj.2013; ab
                                                                27B                       e11*2001/116*0262*10;
                                              225/45R18 91      24J; 248; 26B; 26J;       (Typ BM); Limousine;
                                                                27B                       Schrägheck;
                                              235/40R18 91      24J; 248; 26B; 26J;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                27B                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
BL             e11*2001/116*0262*.. 191       225/40R18 92      21B; 21N; 22B; 22H;       bis Mj.2013;
                                                                242; 245; 248             Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W 21B; 21N; 22B; 22H;            bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*..                         24J; 248; 51J                  Stufenheck;
                                              225/40R18 92      21B; 21N; 22B; 22H;       Schrägheck;
                                                                242; 245; 248             Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R18 87W        22B; 22F; 24J; 24M;       Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                               5ET                       Schrägheck;
                                           225/40R18 88W        22B; 22F; 24J; 24M        Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P
GG1            e11*2001/116*0203*.. 191       225/40R18 92      22B; 24D; 24J             Nur Mazda MPS;
                                              235/40R18 91      22B; 24C; 24D             Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91         21B; 21N; 22B; 22L;        ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                               241; 246; 248              e13*2007/46*1075*02;
                                          235/40R18 91         21B; 21N; 22B; 22L;        ab
                                                               24C; 244; 247              e1*2001/116*0448*06;
                                     88 - 132    225/40R18 92  21B; 21N; 22B; 22L;        bis Mj.2012;
                                                               241; 246; 248              Stufenheck;
                                                 225/45R18 91W 21B; 21N; 22B; 22L;        Schrägheck;
                                                               241; 246; 248              Frontantrieb; nur
                                                 235/40R18 91W 21B; 21N; 22B; 22L;        Mazda 6;
                                                               24C; 244; 247              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 235/45R18 94  21B; 21N; 22B; 22L;        12A; 51A; 71K; 723;
                                                               24C; 244; 247              729; 73C; 74A; 74P
GH             e1*2001/116*0448*..   107 - 141   225/45R18 91                             ab Mj.2012; inkl.
GJ             e1*2007/46*1001*..                235/45R18 94  26P; 27I                   Mj.2015; Kombi;
                                                 235/50R18 97  24J; 248; 26B; 26N;        Stufenheck;
                                                               27B; 27H                   Allradantrieb;
                                                 245/45R18 96  245; 26P; 27I              Frontantrieb; nur
                                                 255/40R18 95  24J; 248; 26B; 26N;        Mazda 6;
                                                               27B; 27H                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 255/45R18 99  24J; 248; 26B; 26N;        12A; 51A; 71K; 723;
                                                               27B; 27H                   73C; 74A; 74P; 76O
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125    225/40R18 91  21P; 22B; 22M; 24C;        nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..                             24D                        e13*2007/46*1075*01;
                                                 225/45R18 91  21P; 22B; 22M; 24C;        nur bis
                                                               24D                        e1*2001/116*0448*05;
                                                 235/40R18 91  21P; 22B; 22M; 24C;        Schrägheck;
                                                               24D                        Frontantrieb; nur
                                     88 - 136    225/40R18 91W 21P; 22B; 22M; 24C;        Mazda 6;
                                                               24D                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 225/45R18 91W 21P; 22B; 22M; 24C;        12A; 51A; 71K; 723;
                                                               24D                        729; 73C; 74A; 74P
                                                 235/40R18 91W 21P; 22B; 22M; 24C;
                                                               24D
                                                 235/45R18 94  21B; 22B; 22L; 24C;
                                                               24D
GH             e1*2001/116*0448*..   110 - 141   225/55R18 98  122; 56G                   inkl. Mj.2015; nur CX-
                                                 225/60R18 100 122; 56G                   5; Allradantrieb;
                                                 235/55R18 100 122; 245                   Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          51A; 573; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76O
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 136 225/40R18 91      21T; 22B; 24C; 24D        bis Mj.2012; Kombi;
GHE            e13*2007/46*1075*..            225/45R18 91      21T; 22B; 24C; 24D        Frontantrieb; nur
                                              235/40R18 91      21T; 22B; 24C; 24D        Mazda 6;
                                              235/45R18 94      21T; 22B; 24C; 24D        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P




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                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
GJ           e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/45R18 91                                    Kombi; Stufenheck;
                                          235/45R18 94          26P; 27I                  Frontantrieb;
                                          235/50R18 97          24J; 248; 26B; 26N;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                27B; 27H                  12A; 51A; 71K; 723;
                                              245/45R18 96      245; 26P; 27I             73C; 74A; 74P; 76O
                                              255/40R18 95      24J; 248; 26B; 26N;
                                                                27B; 27H
                                              255/45R18 99      24J; 248; 26B; 26N;
                                                                27B; 27H

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination




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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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       unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
       Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        215/40R18
                     Hinterachse:                        245/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.




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                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R18
                    Hinterachse:                          235/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/45R18
                    Hinterachse:                        255/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist


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Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    AE
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1157*..
       Handelsbez.:    Ioniq

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 300            30                 VA
             27H                   x = 250       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 350            30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    FS
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0194*..
       Handelsbez.:    VELOSTER

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 320                   VA
             26P                      x = 240             y = 270                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 290       y = 320             8                 VA
             26J                   x = 290       y = 320            15                 VA
             27H                   x = 250       y = 310             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 310            28                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    VF
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0263*..
       Handelsbez.:    i40

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 350                   VA
             26P                      x = 260             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 310       y = 350            23                 VA
             27H                   x = 270       y = 440             8                 HA
             27F                   x = 270       y = 440            30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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                                                                                                    Seite: 18 von 29

Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    GDH
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0337*..
       Handelsbez.:    i30

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 270             y = 350                   VA
             26P                      x = 220             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 270       y = 350            16                 VA
             26N                   x = 270       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 275       y = 280            24                 HA
             27H                   x = 275       y = 280             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    MD
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0254*..
       Handelsbez.:    ELANTRA

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 260             y = 315                   VA
             26P                      x = 210             y = 265                   VA
             27B                      x = 295             y = 360                   HA
             27I                      x = 245             y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 260       y = 315             8                 VA
             26J                   x = 260       y = 315            21                 VA
             27H                   x = 295       y = 360             8                 HA
             27F                   x = 295       y = 360            24                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    PDE
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3807*..
       Handelsbez.:    i30

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 220             y = 200                   VA
             26B                      x = 270             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 270       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 270       y = 250            30                 VA
             27H                   x = 250       y = 210             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 260            27                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    DE
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1139*..
       Handelsbez.:    Niro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 270                   VA
             26P                      x = 200             y = 220                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 270             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 270            24                 VA
             27H                   x = 270       y = 280             8                 HA
             27F                   x = 270       y = 280            27                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    PS
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0825*..
       Handelsbez.:    Soul

       Variante(n):    Frontantrieb, Ohne Radhausverbreiter. Serie

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 290             y = 240                   VA
             26B                      x = 340             y = 290                   VA
             27I                      x = 250             y = 290                   HA
             27B                      x = 300             y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 340       y = 290             8                 VA
             26J                   x = 340       y = 290            23                 VA
             27H                   x = 300       y = 340             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 340            25                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    JF
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1018*..
       Handelsbez.:    Optima

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 300            25                 HA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
             27H                   x = 350       y = 350            28                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    XM FL
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0634*..
       Handelsbez.:    SORENTO

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 165             y = 180                   VA
             26B                      x = 215             y = 230                   VA
             27I                      x = 315             y = 325                   HA
             27B                      x = 365             y = 375                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 365       y = 375             6                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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                                                                                                    Seite: 25 von 29

Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA MOTORS
       Fahrzeugtyp:    JD
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0496*..
       Handelsbez.:    CEE'D

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 340             y = 350                   VA
             26P                      x = 290             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 340       y = 350            27                 VA
             26N                   x = 340       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 290            30                 HA
             27H                   x = 250       y = 290             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA MOTORS
       Fahrzeugtyp:    RP
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0633*..
       Handelsbez.:    Carens, Rondo

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 325                   VA
             26P                      x = 260             y = 275                   VA
             27B                      x = 260             y = 300                   HA
             27I                      x = 210             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 310       y = 325            30                 VA
             26N                   x = 310       y = 325            30                 VA
             27F                   x = 260       y = 300            30                 HA
             27H                   x = 260       y = 300            30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BL
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:    MAZDA 3

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 370             y = 400                   VA
             27I                      x = 300             y = 370                   HA
             27B                      x = 350             y = 400                   HA
             26P                      x = 320             y = 375                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 370       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 370       y = 400            30                 VA
             27F                   x = 350       y = 400            15                 HA
             27H                   x = 350       y = 400             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GJ
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                   VA
             26B                      x = 400             y = 400                   VA
             27I                      x = 215             y = 350                   HA
             27B                      x = 265             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            24                 VA
             27H                   x = 265       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 265       y = 400            24                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                   VA
             26B                      x = 400             y = 400                   VA
             27I                      x = 215             y = 350                   HA
             27B                      x = 265             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            24                 VA
             27H                   x = 265       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 265       y = 400            24                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.