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							Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 15                                                          Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 15.03.2012
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Fahrzeughersteller                        : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 19 EH2+            Einpreßtiefe (mm)        : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                        Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.       zul.        gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-       Abroll      ab
                    Kennzeichnung        Kennzeichnung                (mm)                    last       umf.        Fertig
                    Rad                  Zentrierring                                         (kg)       (mm)        datum
120572635           OXIGIN 14 8519 LK120 N40Ø76,9-Ø72,6                   72,6     Kunststoff    900      2275        11/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 390X; 3C; 3K-N1; 1C; 392C; Z85; ZR; X-N1; 3L; 3K; 390L;
                                            346K; 182; 346X; 1K4; 3C; 560X; X1; 187; Z89; 1K2; 346C; 390X;
                                            346L; 346R
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 6C; 3L; X-N1; UKL/X; 1K4; UKL-N1; X3
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : X53; X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 100 Nm für Typ : 1C; 182; 187; 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                            120 Nm für Typ : X-N1; X1; ZR; Z85; Z89; 1K2; 1K4; 187; 3C; 3K;
                                            3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560X
                                            140 Nm für Typ : UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X83; 1K4; 3L; 6C
                                            175 Nm für Typ : X53 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen           Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/45R19              51G; 57E; 575                10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/40R19 94W          24J; 57E; 993                12A; 51A; 71K; 723;
                                           255/40R19 96           24J; 24M; 575                73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     BMW X5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
X53          e1*2001/116*0153*.., 135 - 235 255/50R19 103                                      erhöhtes
               e1*98/14*0153*..
                                       255 - 265 255/50R19 103 52J                             Anzugsmoment 175
                                                                                               Nm;
                                                                                               nicht für
                                                                                               gepanzerte Fz;
                                                                                               10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                               11K; 12A; 51A; 71K;
                                                                                               723; 729; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 740




             Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
            die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 15                                                          Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 15.03.2012
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
3L           e1*2007/46*0314*.. 85 - 225 225/40R19 93                                      Nur BMW 3er (F30)
                                         235/35R19 91             248; 27H                 ab 2012; Ab
                                         245/35R19 93             24J; 248; 26P; 27I       e1*2007/46*0314*05;
                                         255/35R19 92             22M; 22P; 248; 27H; 27I; Limousine;
                                                                  57F; 575                 Stufenheck;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P
346C           e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 235/35R19 91         21B; 21J; 22B; 22L; 24J; Kompakt; Cabrio;
346K           e1*98/14*0112*..                                   24M; 54A                 Coupe; Limousine;
               e1*2001/116*0167*..,
               e1*98/14*0167*..
346L           e1*97/27*0097*..,    77 - 170 225/35R19 88W 21B; 21J; 24J; 57E; 585 Stufenheck 4-türig;
               e1*98/14*0097*..              235/35R19 87W 21B; 21J; 24J; 54A; 57E; 10B; 11G; 11H; 11K;
346R           e1*2001/116*0146*..,                        68X                      12A; 51A; 71K; 723;
               e1*98/14*0146*..
                                                255/30R19 9122B; 22F; 22L; 24D; 57F;      729; 73C; 74A; 74P;
                                                            585                           740; 744
346L           e1*97/27*0097*..,     85 - 142 235/35R19 91 21B; 21J; 22B; 22L; 24J;       Touring;
               e1*98/14*0097*..                             24M; 54A                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                     85 - 170 235/35R19 87W 21B; 21J; 24J; 54A; 57E;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                            68X                           729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 744
346X           e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 235/35R19 91        22B; 22L; 24J; 24M; 54A 10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0144*..
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               740
3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 160 235/35R19 91                                     Facelift ab
3K-N1          e24*2007/46*0022*..   85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                      September 2008; Ab
390L           e1*2001/116*0308*..            235/35R19 87Y 57E; 676; 68X                      e1*2001/116*0308*09;
                                              235/35R19 91Y                                    Touring;
                                                                                               Heckantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               729; 73C; 74A; 74P
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                      Nur bis
390L           e1*2001/116*0308*..            235/35R19 87Y 57E; 676; 68X                      e1*2007/46*0314*04;
                                              235/35R19 91                                     Facelift ab
                                                                                               September 2008; Ab
                                                                                               e1*2001/116*0308*09;
                                                                                               Limousine;
                                                                                               Heckantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               729; 73C; 74A; 74P




             Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
            die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 15                                                          Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 15.03.2012
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
390L         e1*2001/116*0308*.. 89 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                          Nur bis
                                          235/35R19 87Y 57E; 676; 68X                          e1*2001/116*0308*08;
                                          235/35R19 91Y                                        Touring;
                                                                                               Heckantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               740
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                      Nur bis
                                              235/35R19 87Y 57E; 676; 68X                      e1*2001/116*0308*08;
                                              235/35R19 91                                     Limousine;
                                                                                               Heckantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               740
3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 225 225/35R19 88       AFQ; 57E                     Coupe;
390X           e1*2001/116*0344*..                                                             Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               76A
3K             e1*2007/46*0315*..    120 - 240 225/35R19 88       5FE; 57E; 575                Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..             255/30R19 91       248; 5FE; 57F; 575           e1*2007/46*0314*04;
3L             e1*2007/46*0314*..                                                              Ab
390X           e1*2001/116*0344*..                                                             e1*2001/116*0344*06;
                                                                                               Touring; Limousine;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74A; 74P
390X           e1*2001/116*0344*..   155 - 225 225/35R19          51G; 57E; 575                Nur bis
                                                                                               e1*2001/116*0344*05;
                                                                                               Touring; Limousine;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               76A
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 200 235/35R19 91                                     Coupe; Heckantrieb;
392C           e1*2001/116*0346*..   90 - 225 225/35R19 88W 57E; 575; 670; 673                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/35R19 87Y 57E; 671; 676; 68X                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               729; 73C; 74A; 74P
3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 200 235/35R19 91                                    Cabrio; Heckantrieb;
392C           e1*2001/116*0346*..   105 - 225 225/35R19 88       57E; 575; 670; 673           10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/35R19 87       57E; 671; 676; 68X           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               729; 73C; 74A; 74P




             Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
            die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 15                                                          Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 15.03.2012
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/35R19 91Y 24J                                   nur Limousine
                                           245/35R19 93Y 24J; 24M                              Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               740
560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 245/35R19 93Y 24J                               nur Kombi
                                               255/35R19 96 24J; 24M                           Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               740

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen           Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*.. 66 - 135 225/35R19 88            21P; 24C; 244; 247; 271      10B; 11G; 11H; 11K;
UKL/X        e1*2007/46*0496*..           225/40R19 89            21B; 24C; 244; 247; 272      12A; 51A; 71K; 723;
                                          235/35R19 87            21B; 24C; 244; 247; 272      73C; 74A; 74P
                                          245/35R19 89            21B; 24C; 244; 247; 273

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 100 - 190 225/40R19 89W 57E; 575                               Nur BMW X1;
                                          225/40R19 93                                         Allradantrieb;
                                                                                               Heckantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               723; 729; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 744

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3,X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 190 225/40R19 89W 57E; 575                               Nur BMW X1;
                                          225/40R19 93                                         Allradantrieb;
                                                                                               Heckantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               723; 729; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 744
X-N1           e1*2007/46*0454*..    120 - 225 245/45R19 98 248                                Nur BMW X3;
                                               255/40R19 96 245; 248                           Allradantrieb;
                                               255/45R19 100 245; 248                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen           Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 120 - 225 245/45R19 98            248                          Nur BMW X3;
                                          255/40R19 96            245; 248                     Allradantrieb;
                                          255/45R19 100           245; 248                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74A; 74P



             Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
            die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 15                                                          Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 15.03.2012
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Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen           Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/35R19 84W          24J; 57E; 585                Cabrio; Coupe;
                                           235/35R19 87           21B; 21L; 24J; 57E; 68X      10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/30R19 91           22B; 22L; 24D; 57F; 585;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  671                          73C; 74A; 74P; 740
ZR             e1*2007/46*0373*..    150 - 225 225/35R19 88       57E; 670; 673                Cabrio; Heckantrieb;
Z89            e1*2001/116*0499*..             235/35R19 91                                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                     150 - 250 235/35R19 87       57E; 676; 68X                12A; 51A; 71K; 723;
                                               235/35R19 91       57E; 676; 68X                729; 73C; 74A; 74P;
                                               255/30R19 91       22I; 248; 57F; 673           97K

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen           Auflagen
1K4          e1*2007/46*0283*.. 85 - 125 225/35R19 88             24J; 244; 247; 26B; 26N;     BMW 1er neu (F20
                                                                  27H                          2011); Ab
                                     85 - 135 225/35R19 88W       24J; 244; 247; 26B; 26N;     e1*2007/46*0283*04;
                                                                  27H                          Limousine;
                                                235/35R19 91      22M; 241; 244; 246; 247;     Heckantrieb;
                                                                  26B; 26J; 27F; 54A           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                245/30R19 89      22M; 24D; 27F; 57F; 575      12A; 51A; 71K; 723;
                                                255/30R19 91      22L; 24D; 27F; 57F; 671;     73C; 74A; 74P
                                                                  673
1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 130 225/35R19 88W      21B; 21N; 22B; 24C; 24D      Cabrio; Coupe;
182            e1*2001/116*0352*..   100 - 160 225/35R19 88Y      21B; 21N; 22B; 24C; 24D      Heckantrieb;
                                               235/35R19 91       21B; 21J; 22B; 24C; 24D      10B; 11G; 11H; 11K;
                                     100 - 225 225/35R19 88W      21B; 21N; 24C; 57E; 670;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  673; 677                     729; 73C; 74A; 74P;
                                                235/35R19 87W     21B; 21J; 24C; 57E; 671;     744; 76R
                                                                  68X
                                                245/30R19 89Y     22B; 24D; 57F; 677; 678
                                                255/30R19 91      22B; 22H; 24D; 57F; 671;
                                                                  673
1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 195 225/35R19 88        21B; 22B; 22L; 24C; 24M  Nur bis
1K4            e1*2007/46*0283*..             235/35R19 91        21B; 22B; 22L; 24C; 24M  e1*2007/46*0283*03;
187            e1*2001/116*0287*..            255/30R19 91        22B; 22H; 22L; 24D; 57F; Ab
                                                                  671; 673                 e1*2001/116*0287*10;
                                                                                           Schrägheck 2-türig;
                                                                                           Schrägheck 4-türig;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           744
187            e1*2001/116*0287*..   85 - 195 225/35R19 88        21B; 22B; 22L; 24C; 24D Nur bis
                                              235/35R19 91        21B; 22B; 22L; 24C; 24D e1*2001/116*0287*09;
                                              255/30R19 91        22B; 22H; 22L; 24D; 57F; 4-türig;
                                                                  671; 673                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           740; 744




             Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
            die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 15.03.2012
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Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen           Auflagen
6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 300 235/40R19 92            57E; 67H                     Cabrio; Coupe;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               Heckantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               723; 729; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 76A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.




             Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
            die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                         Stand: 15.03.2012
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22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



              Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
             die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 15.03.2012
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




             Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
            die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                         Stand: 15.03.2012
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273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        225/35R19
                     Hinterachse:                        255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist


              Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
             die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 15                                                          Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 15.03.2012
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      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



             Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
            die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 15.03.2012
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677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/35R19
                    Hinterachse:                        245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist.
      Empfehlung: Am Fahrzeug sollen nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer
      Geschwindigkeitskategorie verwendet werden..
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.


             Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
            die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 15                                                          Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 15.03.2012
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
AFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/35R19
                    Hinterachse:                        255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.


             Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
            die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
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      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
      Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.




             Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
            die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 15.03.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     6C
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0562*..
       Handelsbez.:     6ER REIHE

       Variante(n):     Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb, VA

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26P                       x = 300             y = 450                      VA
             26B                       x = 350             y = 500                      VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich                 Aufweiten            Achse
                                   von [mm]      bis [mm]           um [mm]
             26J                    x = 350       y = 500              16                  VA
             26N                    x = 350       y = 500               8                  VA




             Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
            die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 15                                                          Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 15.03.2012
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Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     3L
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0314*..
       Handelsbez.:     BMW 3ER REIHE

       Variante(n):     Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26P                       x = 175             y = 270                      VA
             26B                       x = 225             y = 320                      VA
             27I                       x = 170             y = 260                      HA
             27B                       x = 220             y = 310                      HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich                 Aufweiten            Achse
                                   von [mm]      bis [mm]           um [mm]
             26J                    x = 225       y = 320              23                  VA
             26N                    x = 225       y = 320               8                  VA
             27H                    x = 220       y = 310               8                  HA
             27F                    x = 220       y = 310              25                  HA




             Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
            die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 15                                                          Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 15.03.2012
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Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     1K4
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:     1ER REIHE

       Variante(n):     Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26B                       x = 190             y = 220                      VA
             26P                       x = 140             y = 170                      VA
             27B                       x = 220             y = 270                      HA
             27I                       x = 170             y = 240                      HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich                 Aufweiten            Achse
                                   von [mm]      bis [mm]           um [mm]
             26N                    x = 190       y = 220               8                  VA
             27F                    x = 220       y = 270              30                  HA
             27H                    x = 220       y = 270               8                  HA
             26J                    x = 190       y = 220              25                  VA




             Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
            die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).