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							Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 1                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 12.02.2012
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Fahrzeughersteller                        : FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 19 EH2+            Einpreßtiefe (mm)       : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 108/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung        Kennzeichnung               (mm)                    last       umf.      Fertig
                    Rad                  Zentrierring                                        (kg)       (mm)      datum
108563442           OXIGIN 14 8519 LK108 N20Ø72,6-Ø63,4                   63,4    Kunststoff    900      2275      11/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : FORD
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : B5Y; BA7; B4Y; DYB; DB3; DM2; BWY; DA3
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y
                                            120 Nm für Typ : DM2
                                            130 Nm für Typ : DA3; DB3; DM2; DYB
                                            140 Nm für Typ : BA7
                                            160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
DA3          e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 225/35R19 88           FGQ; 21P; 22M; 22P; Kombi;
                                                                  24J; 24M            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P
DA3            e13*2001/116*0144*..    166      225/35R19 88Y 21P; 22M; 22P; 24J; 24M Nur Ford Focus ST;
                                                                                      Schrägheck;
                                                                                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P
DA3            e13*2001/116*0144*..    59 - 107 225/35R19 88 FGQ; 21P; 22M; 22P;      Schrägheck;
                                                              24J; 24M                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P
DB3            e13*2001/116*0157*..    59 - 107 225/35R19 88 FGQ; 21P; 22M; 22P;      Stufenheck;
                                                              24J; 24M                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P
DB3            e13*2001/116*0157*..    74 - 107 225/35R19 88 21P; 22I; 22M; 24J; 24M Ford Focus Coupe-
                                                                                      Cabriolet;
                                                                                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P
DYB            e13*2007/46*1138*..     70 - 134 225/35R19 88W 245; 248; 26P; 5FE      Kombi; Schrägheck;
                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                      74P



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 1                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 12.02.2012
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Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 225/35R19 88           24J; 24M                    Nur C-MAX;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/40R19 92          24J                         Nur Kuga;
                                            235/45R19 95          24J                         Allradantrieb;
                                            245/40R19 94          24J                         Frontantrieb;
                                            245/45R19 98          24J                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                            255/40R19 96          24J; 24M                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 235/35R19 91           21P; 22I; 22M; 24D; 362     Kombi; Frontantrieb;
                                           255/30R19 91           22B; 22L; 24D; 57F; 671     10B; 11G; 11H; 11K;
                                  74 - 162 235/35R19 91Y          21P; 22I; 22M; 24D; 362     12A; 51A; 71K; 723;
                                           245/35R19 93           21P; 22I; 22M; 24D; 24J;    73C; 74A; 74H; 74P
                                                                  362
                                               255/30R19 91Y      22B; 22L; 24D; 57F; 671
BA7            e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 235/35R19 91         21P; 22I; 22M; 24D; 362     Stufenheck;
                                              255/30R19 91        22B; 22L; 24D; 57F; 671     Schrägheck;
                                     74 - 162 235/35R19 91Y       21P; 22I; 22M; 24D; 362     Frontantrieb;
                                              245/35R19 93        21P; 22I; 22M; 24D; 24J;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  362                         12A; 51A; 71K; 723;
                                              255/30R19 91Y       22B; 22L; 24D; 57F; 671     73C; 74A; 74H; 74P
BWY            e1*98/14*0156*..      66 - 166 225/35R19 88Y       21B; 22F; 24C; 24M; 5FE     Frontantrieb;
                                              235/35R19 91        21B; 22F; 24C; 24M; 54A     10B; 11G; 11H; 11K;
                                     81 - 125 235/35R19 87W       21B; 22F; 24C; 24M;         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  5ET; 54A                    73C; 74A; 74H; 74P
B4Y            e1*98/14*0154*..      66 - 166 225/35R19 88Y       21P; 22M; 24C; 24D; 5FE     Frontantrieb;
B5Y            e1*98/14*0155*..                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
WA6          e13*2001/116*0185*.. 74 - 149 245/40R19 94W FGT; 24J; 24M; 5HI                   erhöhtes
                                  74 - 162 245/35R19 93Y Nicht Ford Galaxy; FGT;              Anzugsmoment 160
                                                         24J; 24M; 5HA                        Nm;
                                                                                              Ford S-MAX; Ford
                                               245/40R19 94Y FGT; 24J; 24M; 5HI               Galaxy;
                                               245/40R19 98 FGT; 24J; 24M                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/35R19 96 FGT; 24J; 24M                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                              740



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 1                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 12.02.2012
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : JAGUAR
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : CF1 erhöhtes Anzugsmoment
                                           128 Nm für Typ : CCX
                                           135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment
                                           165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR S-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
CCX          e11*98/14*0115*.. 147 - 175 245/35R19 93 21B; 22B; 22L; 24J; 24M ab
                               147 - 219 245/35R19 93Y 21B; 22B; 22L; 24J; 24M e11*98/14*0115*06;
                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                               73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
CC9          e11*2001/116*0323*.. 152 - 219 245/40R19             51G                         erhöhtes
                                            255/35R19 96                                      Anzugsmoment 165
                                                                                              Nm;
                                               255/40R19 96       21Q                         Limousine;
                                                                                              Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P; 740; 765

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XJ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
N*3          e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 245/45R19     51G; 52J                            erhöhtes
                                            255/40R19 96Y                                     Anzugsmoment 135
                                                                                              Nm;
                                                                                              nur bis
                                                                                              e11*2001/116*0217*0
                                                                                              4; Heckantrieb;
                                                                                              Luftfederung; nicht für
                                                                                              gepanzerte Fz;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P; 740; 765

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR X-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
CF1          e11*98/14*0176*.. 96 - 170 235/35R19 91Y 21B; 21L; 22B; 22G; 24J; erhöhtes
                                                      24M; 362                 Anzugsmoment 120
                                                                               Nm;
                                                                               Kombi;
                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                               73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                               740




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 1                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 12.02.2012
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Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR X-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
CF1          e11*98/14*0176*.. 96 - 170 235/35R19 91Y 21B; 21L; 22B; 22G; 24D; erhöhtes
                                                      24J; 362                 Anzugsmoment 120
                                                                               Nm;
                                                                               Limousine;
                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                               73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                               740

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
LF           e11*2001/116*0300*.. 110 - 171 235/55R19 101 24J; 24M                            erhöhtes
                                            255/50R19 103 24C; 24D                            Anzugsmoment 160
                                                                                              Nm;
                                               275/45R19 104 24C; 24D                         Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                              740

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLVO
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : M-2D; M
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : D-2D; B-2D; D; A; B; D-N2D; A-2D; F
Zubehör                                  : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment; M-2D erhöhtes
                                           Anzugsmoment
                                           140 Nm für Typ : A; A-2D; B; B-2D; D; D-N2D; D-2D; F
Verkaufsbezeichnung:     C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
M-2D         e1*2001/116*0427*..     73 - 132 225/35R19 88W 21P; 22I; 24J; 24M                erhöhtes
                                     73 - 169 225/35R19 88Y 21P; 22I; 24J; 24M                Anzugsmoment 120
                                                                                              Nm;
                                                                                              VOLVO C30 (Coupe);
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                              740




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 1                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 12.02.2012
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Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
M            e4*2001/116*0076*.. 100 - 125 225/35R19 88W 22I; 5FE                             erhöhtes
                                 100 - 169 225/35R19 88Y 22I; 5FE                             Anzugsmoment 120
                                                                                              Nm;
                                                                                              VOLVO C70 (Cabrio);
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                              740
M              e4*2001/116*0076*..   73 - 132 225/35R19 88W 21P; 22I; 24J; 24M                erhöhtes
                                     73 - 169 225/35R19 88Y 21P; 22I; 24J; 24M                Anzugsmoment 120
                                                                                              Nm;
                                                                                              VOLVO C30 (Coupe);
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                              740
M              e4*2001/116*0076*..   73 - 125 225/35R19 88W 21P; 22B; 24J; 24M                erhöhtes
                                     73 - 169 225/35R19 88Y 21P; 22B; 24J; 24M                Anzugsmoment 120
                                                                                              Nm;
                                                                                              VOLVO S40, V50;
                                                                                              Kombi; Limousine;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                              740

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
F            e9*2007/46*0023*.. 84 - 177 235/35R19 91Y 21B; 22B; 24J; 248; 260;               Kombi; Stufenheck;
                                                       5GG                                    Allradantrieb;
                                84 - 224 245/35R19 93Y 21B; 22B; 24J; 248; 260                Frontantrieb;
                                         255/35R19 92Y 21B; 22B; 24J; 248; 261;               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                       270; 54A                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 729; 73C; 74D;
                                                                                              74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
A            e9*2001/116*0057*.. 80 - 147     255/35R19 92W       21P; 22B; 24J; 24M; 5GM Allradantrieb;
A-2D         e1*2001/116*0504*.. 80 - 175     245/35R19 93W       22I; 24J; 24M           Frontantrieb;
                                 80 - 210     255/35R19 92Y       21P; 22B; 24J; 24M; 5GM 10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/35R19 96        21P; 22B; 24J; 24M      12A; 51A; 71K; 723;
                                     80 - 232 245/35R19 93Y       22I; 24J; 24M; 5HA      73C; 74D; 74P
                                              255/35R19 96Y       21P; 22B; 24J; 24M




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 1                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 12.02.2012
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Verkaufsbezeichnung:     V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen      Auflagen
B            e9*2001/116*0065*.. 80 - 120 245/35R19 93  21P; 22B; 22M; 24J; 24M VOLVO V70;
B-2D         e1*2001/116*0505*.. 80 - 175 245/35R19 93W 21P; 22B; 22M; 24J; 24M Frontantrieb;
                                                                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                729; 73C; 74D; 74P
B            e9*2001/116*0065*.. 120 - 210 245/40R19 94 24J                     VOLVO XC70;
B-2D         e1*2001/116*0505*.. 120 - 224 235/45R19 95 24J                     Allradantrieb;
                                           245/40R19 98 24J                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/45R19 98 22I; 24J                12A; 51A; 71K; 723;
                                           255/40R19 96 22I; 24J; 24M           729; 73C; 74D; 74P

Verkaufsbezeichnung:     XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
D            e9*2001/116*0068*..     120 - 224 235/55R19 101      24J; 248                    Allradantrieb;
D-N2D        e1*2007/46*0339*..                255/50R19 103      22I; 24C; 244               Frontantrieb;
D-2D         e1*2001/116*0507*..               275/45R19 104      22I; 24C; 244               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74D; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 12.02.2012
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       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 12.02.2012
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      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 12.02.2012
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      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 12.02.2012
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      5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
      nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
     Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
     Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
     (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.




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                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 12.02.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      FORD
       Fahrzeugtyp:     DYB
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1138*..
       Handelsbez.:     FOCUS

       Variante(n):     Frontantrieb, Kombi, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26P                       x = 270             y = 300                     VA
             26B                       x = 320             y = 350                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich                Aufweiten            Achse
                                   von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                    x = 300       y = 350             25                  HA
             27H                    x = 300       y = 350              8                  HA
             26J                    x = 320       y = 350             15                  VA
             26N                    x = 320       y = 350              8                  VA




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.