Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N8 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.04.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 12 Fahrzeughersteller : FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), VOLVO Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 42 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 108563442 OXIGIN 14 8519 LK108 N20Ø72,6-Ø63,4 63,4 Kunststoff 900 2275 11/08 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DA3; DYB; DM2; B4Y; BWY; BA7; B5Y; DB3 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y 120 Nm ( Nur C-MAX ) für Typ : DM2 130 Nm für Typ : DA3; DB3; DYB 130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2 140 Nm für Typ : BA7 160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 225/35R19 88 FGQ; 21P; 22M; 22P; Kombi; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P DA3 e13*2001/116*0144*.. 166 225/35R19 88Y 21P; 22M; 22P; 24J; Nur Ford Focus ST; 24M Schrägheck; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 225/35R19 88 FGQ; 21P; 22M; 22P; Schrägheck; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 225/35R19 88 FGQ; 21P; 22M; 22P; Stufenheck; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 225/35R19 88 21P; 22I; 22M; 24J; Ford Focus Coupe- 24M Cabriolet; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N8 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.04.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 12 Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 136 225/35R19 88W 245; 248; 26P; 5FE Kombi; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 83L Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 225/35R19 88 24J; 24M Nur C-MAX; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/40R19 92 24J Nur Kuga bis 235/45R19 95 24J Modeljahr 2012; 245/40R19 94 24J Allradantrieb; 245/45R19 98 24J Frontantrieb; 255/40R19 96 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 235/35R19 91 21P; 22I; 22M; 24D; bis 362 e13*2001/116*0249*25; 255/30R19 91 22B; 22L; 24D; 57F; Kombi; Frontantrieb; 671 10B; 11G; 11H; 11K; 74 - 176 235/35R19 91Y 21P; 22I; 22M; 24D; 12A; 51A; 71K; 723; 362 73C; 74A; 74H; 74P 245/35R19 93 21P; 22I; 22M; 24D; 24J; 362 255/30R19 91Y 22B; 22L; 24D; 57F; 671 BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 235/35R19 91 21P; 22I; 22M; 24D; bis 362 e13*2001/116*0249*25; 255/30R19 91 22B; 22L; 24D; 57F; Stufenheck; 671 Schrägheck; 74 - 176 235/35R19 91Y 21P; 22I; 22M; 24D; Frontantrieb; 362 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R19 93 21P; 22I; 22M; 24D; 12A; 51A; 71K; 723; 24J; 362 73C; 74A; 74H; 74P 255/30R19 91Y 22B; 22L; 24D; 57F; 671 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N8 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.04.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 12 Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 166 225/35R19 88Y 21B; 22F; 24C; 24M; Frontantrieb; 5FE 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R19 91 21B; 22F; 24C; 24M; 12A; 51A; 71K; 723; 54A 73C; 74A; 74H; 74P 81 - 125 235/35R19 87W 21B; 22F; 24C; 24M; 5ET; 54A B4Y e1*98/14*0154*.. 66 - 166 225/35R19 88Y 21P; 22M; 24C; 24D; Frontantrieb; B5Y e1*98/14*0155*.. 5FE 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 245/35R19 93Y Nicht Ford Galaxy; erhöhtes FGT; 24J; 24M; 5HA Anzugsmoment 160 Nm; Ford S-MAX; 245/40R19 94W FGT; 24J; 24M; 5HI Ford Galaxy; 245/40R19 94Y FGT; 24J; 24M; 5HI 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R19 98 FGT; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 255/35R19 96 FGT; 24J; 24M 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : CF1 erhöhtes Anzugsmoment 128 Nm für Typ : CCX 135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment 165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: JAGUAR S-TYPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CCX e11*98/14*0115*.. 147 - 175 245/35R19 93 21B; 22B; 22L; 24J; ab e11*98/14*0115*06; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 147 - 219 245/35R19 93Y 21B; 22B; 22L; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 24M 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CC9 e11*2001/116*0323*.. 120 - 219 245/40R19 12T; 51G erhöhtes Anzugsmoment 255/35R19 96 12A 165 Nm; 255/40R19 96 12A; 21Q Kombilimousine; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 765 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N8 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.04.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 12 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N*3 e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 245/45R19 51G; 52J erhöhtes Anzugsmoment 255/40R19 96Y 135 Nm; nur bis e11*2001/116*0217*04; Heckantrieb; Luftfederung; nicht für gepanzerte Fz; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 765 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR X-TYPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 170 235/35R19 91Y 21B; 21L; 22B; 22G; erhöhtes 24J; 24M; 362 Anzugsmoment 120 Nm; Kombi; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 170 235/35R19 91Y 21B; 21L; 22B; 22G; erhöhtes 24D; 24J; 362 Anzugsmoment 120 Nm; Limousine; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: FREELANDER 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LF e11*2001/116*0300*.. 110 - 177 235/55R19 101 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment 255/50R19 103 24C; 24D 160 Nm; Allradantrieb; 275/45R19 104 24C; 24D Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N8 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.04.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 12 Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 177 235/50R19 99 erhöhtes Anzugsmoment 235/55R19 101 160 Nm; Kombi; Coupe; 245/45R19 98 2-türig; 4-türig; 255/45R19 100 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : M; M-2D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F; B; D-2D; D; A; B-2D; A-2D; D-N2D Zubehör : Serienschrauben Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment; M-2D erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm für Typ : A; A-2D; B; B-2D; D; D-N2D; D-2D; F Verkaufsbezeichnung: C30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M-2D e1*2001/116*0427*.. 73 - 132 225/35R19 88W 21P; 22I; 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment 73 - 169 225/35R19 88Y 21P; 22I; 24J; 24M 120 Nm; VOLVO C30 (Coupe); Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e4*2001/116*0076*.. 100 - 125 225/35R19 88W 22I; 5FE erhöhtes Anzugsmoment 100 - 169 225/35R19 88Y 22I; 5FE 120 Nm; VOLVO C70 (Cabrio); Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N8 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.04.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 12 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e4*2001/116*0076*.. 73 - 132 225/35R19 88W 21P; 22I; 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment 73 - 169 225/35R19 88Y 21P; 22I; 24J; 24M 120 Nm; VOLVO C30 (Coupe); Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 M e4*2001/116*0076*.. 73 - 125 225/35R19 88W 21P; 22B; 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment 73 - 169 225/35R19 88Y 21P; 22B; 24J; 24M 120 Nm; VOLVO S40, V50; Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e9*2007/46*0023*.. 84 - 177 235/35R19 91Y 21B; 22B; 24J; 248; Kombi; Stufenheck; 260; 5GG Allradantrieb; 84 - 224 245/35R19 93Y 21B; 22B; 24J; 248; Frontantrieb; 260 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R19 92Y 21B; 22B; 24J; 248; 12A; 51A; 573; 71K; 261; 270; 54A 723; 729; 73C; 74D; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e9*2001/116*0057*.. 80 - 147 255/35R19 92W 21P; 22B; 24J; 24M; Allradantrieb; A-2D e1*2001/116*0504*.. 5GM Frontantrieb; 80 - 175 245/35R19 93W 22I; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 80 - 210 255/35R19 92Y 21P; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 723; 5GM 73C; 74D; 74P 255/35R19 96 21P; 22B; 24J; 24M 80 - 232 245/35R19 93Y 22I; 24J; 24M; 5HA 255/35R19 96Y 21P; 22B; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: V70, XC70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e9*2001/116*0065*.. 80 - 120 245/35R19 93 21P; 22B; 22M; 24J; VOLVO V70; B-2D e1*2001/116*0505*.. 24M Frontantrieb; 80 - 175 245/35R19 93W 21P; 22B; 22M; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74P B e9*2001/116*0065*.. 120 - 210 245/40R19 94 24J VOLVO XC70; B-2D e1*2001/116*0505*.. 120 - 224 235/45R19 95 24J Allradantrieb; 245/40R19 98 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R19 98 22I; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 255/40R19 96 22I; 24J; 24M 729; 73C; 74D; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N8 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.04.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 12 Verkaufsbezeichnung: XC60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 235/55R19 101 24J; 248 Allradantrieb; D-N2D e1*2007/46*0339*.. 255/50R19 103 22I; 24C; 244 Frontantrieb; D-2D e1*2001/116*0507*.. 275/45R19 104 22I; 24C; 244 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N8 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.04.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 12 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N8 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.04.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 12 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N8 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.04.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 12 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N8 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.04.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 12 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 83L) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der Vorderachse nicht zulässig! FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18 (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N8 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.04.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DYB Genehm.Nr.: e13*2007/46*1138*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 270 y = 300 VA 26B x = 320 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 350 15 VA 26N x = 320 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 25 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.