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							Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 18                                                          Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 15.03.2012
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Fahrzeughersteller                       : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN EUROPE (F), Nissan
                                           International S. A., RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 19 EH2+            Einpreßtiefe (mm)        : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                      Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.       zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-       Abroll     ab
                    Kennzeichnung        Kennzeichnung                (mm)                    last       umf.       Fertig
                    Rad                  Zentrierring                                         (kg)       (mm)       datum
114566142           OXIGIN 14 8519 LK114 N23Ø72,6-Ø66,1                   66,1     Kunststoff    900      2275       11/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 105 Nm
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen           Auflagen
SD           e2*2001/116*0314*.., 66 - 81 225/40R19 89                                         Duster;
               e2*2007/46*0030*..
                                                225/45R19 92                                   Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               729; 73C; 74A; 74P
SD             e2*2001/116*0314*.., 63 - 79     225/40R19 89      24J; 248                     Duster;
               e2*2007/46*0030*..
                                                225/45R19 92      24J; 248                     Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               729; 73C; 74A; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : Z51
                                           118 Nm für Typ : F15
Verkaufsbezeichnung:     JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen              Auflagen zu Reifen           Auflagen
F15          e11*2007/46*0132*..     81 - 140 225/35R19 88        270                          Schrägheck; 4-türig;
                                              225/40R19 89        270                          Frontantrieb;
                                              235/35R19 87        24J; 270                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/40R19 92        24J; 270                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
Z51          e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 235/55R19 101 245; 248                              Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               729; 73C; 74A; 74P



             Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
            die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 18                                                          Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 15.03.2012
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : RENAULT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
                                           170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.. 110 - 175 225/40R19 93  245; 54F                              erhöhtes
                                           235/35R19 91Y 245; 248; 5GG                         Anzugsmoment 170
                                                                                               Nm;
                                                                                               Coupe; Frontantrieb;
                                                                                               Allradlenkung;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74A; 74P; 74U;
                                                                                               740
T              e2*2001/116*0363*.., 81 - 131 255/35R19 92W 21B; 22H; 22M; 24J;                 erhöhtes
               e2*2007/46*0012*..                          24M; 5GM; 54F                       Anzugsmoment 155
                                                                                               Nm;
                                     81 - 150 225/40R19 93        54F                          Kombi; Schrägheck;
                                              245/35R19 93        21P; 24J; 24M; 54F           Frontantrieb; nicht
                                     81 - 175 225/40R19 93Y       54F                          Allradlenkung;
                                              235/35R19 91Y       24M; 5GG                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/35R19 93Y       21P; 24J; 24M; 54F           12A; 51A; 71K; 723;
                                              255/35R19 96        21B; 22H; 22M; 24J;          73C; 74A; 74P; 74U;
                                                                  24M; 54F                     740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



             Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
            die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 18                                                          Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 15.03.2012
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.


             Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
            die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 18                                                          Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 15.03.2012
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      Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
      Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
      oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.




             Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
            die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).