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							Teilegutachten 366-0066-09-MURD-TG

ANLAGE: 6                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 06.03.2009
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Fahrzeughersteller                        : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 19 EH2+            Einpreßtiefe (mm)       : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                   (kg)       (mm)     datum
112557150           OXIGIN 14 LK112           Ø72,6-Ø57,1                 57,1    Kunststoff    900      2275     11/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 77 - 118 225/35R19 88W 21P; 22H; 22M; 24J;                   Cabrio;
                                                        24M; 5FE                              Frontantrieb;
                                 77 - 147 225/35R19 88Y 21P; 22H; 22M; 24J;                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                                        24M; 5FE                              12A; 51A; 71K; 723;
                                          235/35R19 91 21P; 22H; 22M; 24J;                    73C; 74A; 74P
                                                        24M; 54A

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*. 75 - 110 225/35R19 88W 22L; 24J; 24M; 5FE                     Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..          235/35R19 87W 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M;              Schrägheck 2-türig;
                                                        5ET                                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                 75 - 147 225/35R19 88Y 22L; 24J; 24M; 5FE                    12A; 51A; 573; 71K;
                                 75 - 195 235/35R19 91 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M                723; 73C; 74A; 74P;


Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/35R19 91                                      Cabrio; Coupe;
               e1*2001/116*0374*..
                                       118 - 184 245/35R19 93                                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 255/35R19        51G                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 76T;



Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : SEAT
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0066-09-MURD-TG

ANLAGE: 6                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 06.03.2009
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Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..     63 - 147 225/35R19 88        24J; 24M; 366               Frontantrieb;
                                                                                              10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                              11K; 12A; 51A; 573;
                                                                                              71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                              74P
1P             e9*2001/116*0052*..   177       225/35R19 88Y 24J; 24M; 366                    Nur Leon Cupra;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                              11K; 12A; 51A; 573;
                                                                                              71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALTEA + XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 63 - 125 225/35R19 88  21P; 22P; 24J; 24M                    Nicht Altea
                                 63 - 147 225/35R19 88W 21P; 22P; 24J; 24M                    Freetrack;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SKODA
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.. 55 - 125 225/35R19 88W 22P; 24J; 5FE                        Limousine;
                                  55 - 147 225/35R19 88Y 22P; 24J; 5FE                        Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..     55 - 147 225/35R19 88W 24J; 24M; 366                     Nur Golf 5; Nur bis
                                     55 - 184 225/35R19 88Y 24J; 24M; 366                     e1*2001/116*0242*24;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              BE0




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0066-09-MURD-TG

ANLAGE: 6                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 06.03.2009
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen                Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/35R19 88      VF7; 22P; 24J; 24M; 366;          nicht CrossGolf;
                                                            5FE                               Nur Golf Plus; Nur
                                     55 - 125 225/35R19 88W VF7; 22P; 24J; 24M; 366;          bis
                                                            5FE                               e1*2001/116*0304*13;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0066-09-MURD-TG

ANLAGE: 6                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 06.03.2009
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22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
     herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0066-09-MURD-TG

ANLAGE: 6                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 06.03.2009
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      von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
BE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 343-348
     mm (Dicke 30mm bzw. 32mm bzw. 36mm bzw. 44mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
VF7) Durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels oben in der Mitte des
     vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere
     Befestigungslasche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.




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                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.