Teilegutachten 366-0175-09-MURD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 14 8520 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 20.04.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 112557135 OXIGIN 14 LK112 N26 Ø72,6-Ø57,1 57,1 Kunststoff 900 2275 12/08 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0456*.. 77 - 147 235/30R20 88Y 21B; 21N; 22F; 22L; 24C; Cabrio; 24D; 5FE; 54A Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0217*. 75 - 110 225/30R20 85W 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; Limousine; 8PA e1*2001/116*0418*.. 24D; 5EG; 56G 10B; 11G; 11H; 11K; 75 - 125 235/30R20 88W 21B; 21N; 22F; 22L; 22Q; 12A; 51A; 573; 71K; 24C; 24D; 5FE; 54A 723; 73C; 74A; 74P 75 - 195 235/30R20 88Y 21B; 21N; 22F; 22L; 22Q; 24C; 24D; 5FE; 54A Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.. 89 - 188 245/30R20 90Y 22H; 24J; 24M; 5GA Limousine u. Kombi; 255/30R20 92Y 21P; 22F; 24D; 24J; 5GM Front- u. Allradantrieb; Nicht Allroad Quattro; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 4F e1*2001/116*0254*.. 120 - 257 245/35R20 95 21P Nur Allroad Quattro; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0175-09-MURD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 14 8520 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 20.04.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/30R20 90 21P; 22H; 22L; 22Q; 24J; Cabrio; Coupe; e1*2001/116*0374*.. 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76T Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 110 225/30R20 85W 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; Limousine; 24D; 5EG; 56G 10B; 10S; 11G; 11H; 63 - 147 235/30R20 88W 21B; 21N; 22F; 22L; 22Q; 11K; 12A; 51A; 573; 24C; 24D 71K; 723; 73C; 74A; 74P 1P e9*2001/116*0052*.. 177 235/30R20 88Y 21B; 21N; 22F; 22L; 22Q; Nur Leon Cupra; 24C; 24D Limousine; 10B; 10S; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SEAT ALTEA + XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/35R20 90 22Q; 24J; 24M Altea Freetrack; 235/30R20 88 22I; 22Q; 24C; 24D Frontantrieb; 245/30R20 90 21P; 22I; 22Q; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 255/30R20 88 21B; 22I; 22Q; 24C; 24D; 12A; 51A; 71K; 723; 365 73C; 74A; 74P 5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/35R20 90 22Q; 24J; 24M Altea 4 Freetrack; 235/30R20 88 22I; 22Q; 24C; 24D Allradantrieb; 245/30R20 90 21P; 22I; 22Q; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 255/30R20 88 21B; 22I; 22Q; 24C; 24D; 12A; 51A; 71K; 723; 365 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Z e11*2001/116*0230*.. 103 - 110 255/30R20 92 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; Nur Octavia Scout; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0175-09-MURD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 14 8520 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 20.04.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 125 225/30R20 85W 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; Nur Golf 5; Nur bis 24D; 5EG; 56G e1*2001/116*0242*24; 235/30R20 88W 21B; 21N; 22F; 22L; 22Q; Allradantrieb; 24C; 24D; 5FE Frontantrieb; 55 - 184 235/30R20 88Y 21B; 21N; 22F; 22L; 22Q; 10B; 11G; 11H; 11K; 24C; 24D; 5FE 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 1K e1*2001/116*0242*.. 59 - 118 225/30R20 85W 21B; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf 6; Ab 24D; 366; 5EG; 56G e1*2001/116*0242*25; 235/30R20 88W 21B; 22F; 22Q; 24C; Schrägheck; 24D; 366 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 1K e1*2001/116*0242*.. 103 235/30R20 88W 21B; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf 6; Ab 24D; 366 e1*2001/116*0242*25; Schrägheck; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/30R20 85 21B; 22F; 22L; 24J; 24M; nur CrossGolf; Nur 5EG; 56G bis 235/30R20 88 21B; 22F; 22L; 24C; 24D e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 1KP e1*2001/116*0304*.. 59 - 118 235/30R20 88W 21B; 22F; 22L; 24C; 244; Nur Golf Plus 6; Ab 247; 5FE e1*2001/116*0304*14; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 125 225/30R20 85W 21B; 21N; 22F; 22L; 22Q; GOLF (Variant); 24C; 24D; 5EG; 56G Frontantrieb; 75 - 147 235/30R20 88 21B; 21J; 22F; 22L; 22Q; 10B; 11G; 11H; 11K; 24C; 24D; 366 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0175-09-MURD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 14 8520 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 20.04.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 147 235/30R20 88Y 21B; 21N; 22B; 22H; 24J; Limousine; 24M; 5FE Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 147 235/30R20 88 22I; 24M Coupe; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 32I; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TIGUAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.. 100 - 147 245/35R20 91 22I; 24J; 24M Allradantrieb; 245/35R20 91 VFG; VF0 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R20 93 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 255/35R20 93 VFG; VF0 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3D e1*2001/116*0189*.., 177 - 246 255/35R20 97 24J; 24M; 5IM nicht V10 Diesel; e1*98/14*0189*.. 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: VW TOURAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1T e1*2001/116*0211*. 75 - 125 245/30R20 90W 21P; 22F; 22L; 24J; 24M; nur CrossTouran; 5GA 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0175-09-MURD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 14 8520 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 20.04.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0175-09-MURD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 14 8520 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 20.04.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. 365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0175-09-MURD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 14 8520 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 20.04.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. VF0) Durch Einbau von zusätzlichen Federwegbegrenzern Votex-Teilenr. 000 071 501 A (Zwischenring mit ca. 12 mm Dicke) an den hinteren Fahrwerksfedern ist ein ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. VFG) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile eine ausreichende Radabdeckung, z. B. Radabdeckungsbausatz: VW-Teilenr. 5N0.071.680.GRU bzw. 5N0.071.680.041 oder Radabdeckungsbausatz bestehend aus VW-Teilenr. vorne rechts 5N0.854.970.A, 5N0.854.970.B und 5N0.854.970, vorne links 5N0.854.969.A, 5N0.854.969.B und 5N0.854.969, hinten rechts 5N0.854.990 und 5N0.854.990.A und hinten links 5N0.854.989 und 5N0.854.989.A, herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.