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							Teilegutachten 366-0175-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 2                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 26.01.2011
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Fahrzeughersteller                        : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 20 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung        Kennzeichnung               (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                  Zentrierring                                        (kg)       (mm)     datum
112557135           OXIGIN 14 8520 LK112 N26 Ø72,6-Ø57,1                  57,1    Kunststoff    900      2275     12/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 235/30R20 88Y 21B; 21N; 22F; 22L; 24C; Cabrio;
                                                        24D; 5FE; 54A            Frontantrieb;
                                                                                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen              Auflagen zu Reifen              Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*. 66 - 110 225/30R20 85W        21B; 22F; 22L; 22Q; 24C;        Limousine;
8PA          e1*2001/116*0418*..                              24D; 5EG; 56G                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                 66 - 125 235/30R20 88W       21B; 21N; 22F; 22L; 22Q;        12A; 51A; 573; 71K;
                                                              24C; 24D; 5FE; 54A              723; 73C; 74A; 74P
                                       66 - 195 235/30R20 88Y 21B; 21N; 22F; 22L; 22Q;
                                                              24C; 24D; 5FE; 54A

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/35R20 95 21P                                  Nur Allroad Quattro;
               e13*2007/46*1080*..
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P
4F             e1*2001/116*0254*.., 89 - 188 245/30R20 90Y 22H; 24J; 24M; 5GA                 Limousine u. Kombi;
               e13*2007/46*1080*..
                                                 255/30R20 92Y 21P; 22F; 24D; 24J; 5GM Front- u.
                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                       Nicht Allroad
                                                                                       Quattro;
                                                                                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                       723; 729; 73C; 74A;
                                                                                       74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0175-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 2                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 26.01.2011
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/30R20 90          21P; 22H; 22L; 22Q; 24J; Cabrio; Coupe;
               e1*2001/116*0374*..                                24M                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P; 76T

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SEAT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 235/30R20 88W 22I; 22Q; 24C; 24D; 5FE              Altea 4 Freetrack;
                                           255/30R20 88W 21B; 22I; 22Q; 24C; 24D;             Allradantrieb;
                                                         365; 5FE                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                 103 - 155 225/35R20 90W 22Q; 24J; 24M; 5GA                   12A; 51A; 71K; 723;
                                           245/30R20 90W 21P; 22I; 22Q; 24C; 24D;             73C; 74A; 74P
                                                         5GA
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 235/30R20 88W 22I; 22Q; 24C; 24D; 5FE              Altea Freetrack;
                                           255/30R20 88W 21B; 22I; 22Q; 24C; 24D;             Frontantrieb;
                                                         365; 5FE                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                 103 - 155 225/35R20 90W 22Q; 24J; 24M; 5GA                   12A; 51A; 71K; 723;
                                           245/30R20 90W 21P; 22I; 22Q; 24C; 24D;             73C; 74A; 74P
                                                         5GA

Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..     177      235/30R20 88Y 21B; 21N; 22F; 22L; 22Q; Nur Leon Cupra;
                                                            24C; 24D                 Frontantrieb;
                                                                                     10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                     11K; 12A; 51A; 573;
                                                                                     71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                     74P
1P             e9*2001/116*0052*..   63 - 110 225/30R20 85W 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; Schrägheck;
                                                            24D; 5EG; 56G            Frontantrieb;
                                     63 - 155 235/30R20 88 21B; 21N; 22F; 22L; 22Q; 10B; 10S; 11G; 11H;
                                                            24C; 24D                 11K; 12A; 51A; 71K;
                                                                                     723; 73C; 74A; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SKODA
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 255/30R20 92         21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; Nur Octavia Scout;
               e11*2007/46*0012*..                                24D                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0175-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 2                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 26.01.2011
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..     55 - 125 225/30R20 85W 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C;          Nur Golf 5; Nur bis
                                                            24D; 5EG; 56G                     e1*2001/116*0242*24;
                                              235/30R20 88W 21B; 21N; 22F; 22L; 22Q;          Allradantrieb;
                                                            24C; 24D; 5FE                     Frontantrieb;
                                     55 - 184 235/30R20 88Y 21B; 21N; 22F; 22L; 22Q;          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            24C; 24D; 5FE                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P
1K             e1*2001/116*0242*..   103       235/30R20 88W 21B; 22F; 22Q; 24C;              Nur Golf 6; Ab
                                                             24D; 366                         e1*2001/116*0242*25;
                                                                                              Schrägheck;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P
1K             e1*2001/116*0242*..   59 - 118 225/30R20 85W 21B; 22F; 22Q; 24C;               Nur Golf 6; Ab
                                                            24D; 366; 5EG; 56G                e1*2001/116*0242*25;
                                     59 - 155 235/30R20 88W 21B; 22F; 22Q; 24C;               Schrägheck;
                                                            24D; 366                          Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/30R20 85            21B; 22F; 22L; 24J; 24M;
                                                                                     nur CrossGolf; Nur
                                                                  5EG; 56G           bis
                                              235/30R20 88        21B; 22F; 22L; 24C; 24D
                                                                                     e1*2001/116*0304*13;
                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                     723; 73C; 74A; 74P
1KP            e1*2001/116*0304*..   59 - 118 235/30R20 88W 21B; 22F; 22L; 24C; 244; Nur Golf Plus 6; Ab
                                                            247; 5FE                 e1*2001/116*0304*14;
                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                     723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 75 - 125 225/30R20 85W 21B; 21N; 22F; 22L; 22Q;              GOLF (Variant); nur
                                                        24C; 24D; 5EG; 56G                    bis
                                 75 - 147 235/30R20 88 21B; 21J; 22F; 22L; 22Q;               e1*2001/116*0328*14;
                                                        24C; 24D; 366                         Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0175-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 2                                                           Radtyp: OXIGIN 14 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 26.01.2011
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Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 225/30R20 85W 21B; 21N; 22F; 22L; 22Q;              GOLF 6 (Variant);
                                                        24C; 24D; 5EG; 56G                    ab
                                          235/30R20 88 21B; 21J; 22F; 22L; 22Q;               e1*2001/116*0328*15;
                                                        24C; 24D; 366                         Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     PASSAT CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
3CC          e1*2001/116*0468*.. 100 - 147 235/30R20 88Y 21B; 21N; 22B; 22H; 24J; Limousine;
                                                         24M; 5FE                 Allradantrieb;
                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                  73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
13           e1*2001/116*0471*.. 90 - 147 235/30R20 88            22I; 24M                    Coupe; Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 32I; 51A; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
5N           e1*2001/116*0450*.. 100 - 147 245/35R20 91           VFG; VF0                    Allradantrieb;
                                           245/35R20 91           22I; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                           255/35R20 93           VFG; VF0                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/35R20 93           22I; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
1T           e1*2001/116*0211*., 75 - 125 245/30R20 90W 21P; 22F; 22L; 24J; 24M; nur CrossTouran;
             e1*2007/46*0357*..                         5GA                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
3D           e1*2001/116*0189*.., 177 - 246 255/35R20 97          24J; 24M; 5IM               nicht V10 Diesel;
               e1*98/14*0189*..
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0175-09-WIRD-TG/N4

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 26.01.2011
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10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0175-09-WIRD-TG/N4

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 26.01.2011
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
32I)   Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen
       "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese
       Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des
       geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 26.01.2011
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56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
VF0) Durch Einbau von zusätzlichen Federwegbegrenzern Votex-Teilenr. 000 071 501 A (Zwischenring mit
     ca. 12 mm Dicke) an den hinteren Fahrwerksfedern ist ein ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
VFG) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile eine ausreichende
     Radabdeckung, z. B. Radabdeckungsbausatz: VW-Teilenr. 5N0.071.680.GRU bzw. 5N0.071.680.041
     oder Radabdeckungsbausatz bestehend aus VW-Teilenr. vorne rechts 5N0.854.970.A, 5N0.854.970.B
     und 5N0.854.970, vorne links 5N0.854.969.A, 5N0.854.969.B und 5N0.854.969, hinten rechts
     5N0.854.990 und 5N0.854.990.A und hinten links 5N0.854.989 und 5N0.854.989.A, herzustellen.



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                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.