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							Teilegutachten 366-0175-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 30.04.2015
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung        Kennzeichnung             (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                  Zentrierring                                      (kg)      (mm)      datum
112557135           OXIGIN 14 8520 LK112 N26 Ø72,6-Ø57,1                57,1    Kunststoff     900     2275     12/08
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA
                                           200 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes
                                           Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 235/30R20 88Y 21B; 21N; 22F; 22L;                Cabrio; Frontantrieb;
                                                        24C; 24D; 5FE; 54A                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen             Auflagen zu Reifen            Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/30R20 85W      21B; 22F; 22L; 22Q;           Limousine;
8PA          e1*2001/116*0418*..                             24C; 24D; 5EG; 56G            10B; 11G; 11H; 11K;
                                 66 - 125 235/30R20 88W      21B; 21N; 22F; 22L;           12A; 51A; 573; 71K;
                                                             22Q; 24C; 24D; 5FE;           723; 73C; 74A; 74P
                                                             54A
                                      66 - 195 235/30R20 88Y 21B; 21N; 22F; 22L;
                                                             22Q; 24C; 24D; 5FE;
                                                             54A

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/35R20 95 21P                               Nur Allroad Quattro;
               e13*2007/46*1080*..                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
4F1            e13*2007/46*1080*..                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0175-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 30.04.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 188 245/30R20 90Y 22H; 24J; 24M; 5GA               Limousine u. Kombi;
             e13*2007/46*1080*..           255/30R20 92Y 21P; 22F; 24D; 24J;              Front- u.
4F1          e13*2007/46*1080*..                         5GM                              Allradantrieb; Nicht
                                                                                          Allroad Quattro;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
8U           e1*2007/46*0591*.. 100 - 155 235/35R20 92                                    erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
8U1            e13*2007/46*1163*..            245/35R20 91      Mit                       200 Nm;
                                                                Radhausverbreiterung      Kombilimousine;
                                                                Serie
                                              245/35R20 91      Ohne                      Allradantrieb;
                                                                Radhausverbreiterung;     Frontantrieb;
                                                                245; 248
                                              255/35R20 93      Mit                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                Radhausverbreiterung      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                Serie; 26B; 27B
                                              255/35R20 93      Ohne                      73C; 74A; 74P; 740
                                                                Radhausverbreiterung;
                                                                245; 248; 26B; 27B

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/30R20 90        21P; 22H; 22L; 22Q;       bis
               e1*2001/116*0374*..                              24J; 24M                  e1*2001/116*0369*16;
                                                                                          Cabrio; Coupe;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76T

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 235/30R20 88W 22I; 22Q; 24C; 24D;               Altea 4 Freetrack;
                                                        5FE                               Allradantrieb;
                                          255/30R20 88W 21B; 22I; 22Q; 24C;               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                        24D; 5FE                          12A; 51A; 71K; 723;
                                103 - 155 225/35R20 90W 22Q; 24J; 24M; 5GA                73C; 74A; 74P
                                          245/30R20 90W 21P; 22I; 22Q; 24C;
                                                        24D; 5GA



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0175-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 30.04.2015
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Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 235/30R20 88W 22I; 22Q; 24C; 24D;                Altea Freetrack;
                                                       5FE                                Frontantrieb;
                                         255/30R20 88W 21B; 22I; 22Q; 24C;                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                       24D; 5FE                           12A; 51A; 71K; 723;
                                77 - 155 225/35R20 90W 22Q; 24J; 24M; 5GA                 73C; 74A; 74P
                                         245/30R20 90W 21P; 22I; 22Q; 24C;
                                                       24D; 5GA

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 235/30R20 88W 22I; 22Q; 24C; 24D;              Altea 4 Freetrack;
                                                         5FE                              Allradantrieb;
                                           255/30R20 88W 21B; 22I; 22Q; 24C;              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                         24D; 5FE                         12A; 51A; 71K; 723;
                                 103 - 155 225/35R20 90W 22Q; 24J; 24M; 5GA               73C; 74A; 74P
                                           245/30R20 90W 21P; 22I; 22Q; 24C;
                                                         24D; 5GA
5P           e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 235/30R20 88W 22I; 22Q; 24C; 24D;               Altea Freetrack;
                                                         5FE                              Frontantrieb;
                                           255/30R20 88W 21B; 22I; 22Q; 24C;              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                         24D; 5FE                         12A; 51A; 71K; 723;
                                 77 - 155 225/35R20 90W 22Q; 24J; 24M; 5GA                73C; 74A; 74P
                                           245/30R20 90W 21P; 22I; 22Q; 24C;
                                                         24D; 5GA

Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..     63 - 110 225/30R20 85W 21B; 22F; 22L; 22Q;           Schrägheck;
                                                            24C; 24D; 5EG; 56G            Frontantrieb;
                                     63 - 155 235/30R20 88  21B; 21N; 22F; 22L;           10B; 10S; 11G; 11H;
                                                            22Q; 24C; 24D                 11K; 12A; 51A; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P
1P             e9*2001/116*0052*..   177 - 195 235/30R20 88Y 21B; 21N; 22F; 22L;          Leon Cupra; Leon
                                                             22Q; 24C; 24D                Cupra R; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                          11K; 12A; 51A; 573;
                                                                                          71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0175-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 30.04.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 255/30R20 92       21B; 22F; 22L; 22Q;       Nur Octavia Scout;
               e11*2007/46*0012*..                              24C; 24D                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..     55 - 125 225/30R20 85W 21B; 22F; 22L; 22Q;           Nur Golf 5; nur bis
                                                            24C; 24D; 5EG; 56G            e1*2001/116*0242*24;
                                              235/30R20 88W 21B; 21N; 22F; 22L;           Allradantrieb;
                                                            22Q; 24C; 24D; 5FE            Frontantrieb;
                                     55 - 184 235/30R20 88Y 21B; 21N; 22F; 22L;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            22Q; 24C; 24D; 5FE            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P
1K             e1*2001/116*0242*..   188 - 199 235/30R20 88Y 21B; 22F; 22Q; 24C;          Nur Golf R (6er); ab
                                                             24D                          e1*2001/116*0242*25;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P
1K             e1*2001/116*0242*..   103      235/30R20 88W 21B; 22F; 22Q; 24C;           Nur Golf 6; ab
                                                            24D                           e1*2001/116*0242*25;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P
1K             e1*2001/116*0242*.., 59 - 118 225/30R20 85W 21B; 22F; 22Q; 24C;            Nur Golf 6; bis
               e1*2007/46*0490*..                          24D; 5EG; 56G                  e1*2007/46*0490*04;
                                     59 - 155 235/30R20 88W 21B; 22F; 22Q; 24C;           ab
                                                            24D                           e1*2001/116*0242*25;
                                     59 - 173 235/30R20 88Y 21B; 22F; 22Q; 24C;           Schrägheck;
                                                            24D; 5FE                      Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0175-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 30.04.2015
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/30R20 85          21B; 22F; 22L; 24J;       Nur CrossGolf; Nur
                                                                24M; 5EG; 56G             bis
                                              235/30R20 88      21B; 22F; 22L; 24C;       e1*2001/116*0304*13;
                                                                24D                       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P
1KP            e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 235/30R20 88W 21B; 22F; 22L; 24C;            Nur Golf Plus 6; Ab
               e1*2007/46*0491*..                          244; 247; 5FE                  e1*2001/116*0304*14;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 103 225/30R20 85      21B; 22F; 22L; 24J;       Nur CrossGolf 6; Ab
                                                                248; 5EG; 56G             e1*2001/116*0304*21;
                                              235/30R20 88      21B; 22F; 22L; 24J;       Frontantrieb;
                                                                248                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 235/30R20 88           24J; 248; 26B; 26N;       Beetle (Schrägheck);
                                                                27B; 27H                  Beetle Cabrio;
                                              235/35R20 88      24J; 248; 26B; 26N;       Frontantrieb;
                                                                27B; 27H                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/30R20 90      241; 244; 246; 247;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                26B; 26N; 27B; 27H        729; 73C; 74A; 74P
                                              255/30R20 92      244; 247; 27B; 27F;
                                                                57F; 67V

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 225/30R20 85W 21B; 21N; 22F; 22L;              GOLF 6 (Variant); bis
             e1*2007/46*0492*..                          22Q; 24C; 24D; 5EG;              e1*2007/46*0492*05;
                                                         56G
                                           235/30R20 88  21B; 21J; 22F; 22L;              ab
                                                         22Q; 24C; 24D                    e1*2001/116*0328*15;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
1KM            e1*2001/116*0328*..   77       235/30R20 88      21B; 21J; 22F; 22L;       GOLF 6 (Variant); ab
                                                                22Q; 24C; 24D             e1*2001/116*0328*15;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0175-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 30.04.2015
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Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 75 - 125 225/30R20 85W 21B; 21N; 22F; 22L;               GOLF (Variant); nur
                                                        22Q; 24C; 24D; 5EG;               bis
                                                        56G
                                 75 - 147 235/30R20 88  21B; 21J; 22F; 22L;               e1*2001/116*0328*14;
                                                        22Q; 24C; 24D                     Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     PASSAT CC, CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
3CC          e1*2001/116*0468*.. 100 - 155 235/30R20 88Y 21B; 21N; 22B; 22H;              Limousine;
                                                         24J; 24M; 5FE                    Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
13           e1*2001/116*0471*.. 90 - 155 235/30R20 88W 22I; 24M                          Coupe; Frontantrieb;
                                 90 - 195 235/30R20 88Y 22I; 24M                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 32I; 51A; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
5N           e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 245/35R20 91         VFG; VF0                  Allradantrieb;
             e1*2007/46*0487*..            245/35R20 91         22I; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                           255/35R20 93         VFG; VF0                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/35R20 93         22I; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
1t           DE*2007/46*0506*.., 75 - 130 245/30R20 90W 21P; 22F; 22L; 24J;               nur CrossTouran;
             e1*2007/46*0506*..                         24M; 5GA                          10B; 11G; 11H; 11K;
1T           e1*2001/116*0211*..,                                                         12A; 51A; 71K; 723;
               e1*2007/46*0357*..                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
3D           e1*2001/116*0189*.., 177 - 246 255/35R20 97        24J; 24M; 5IM             nicht V10 Diesel;
               e1*98/14*0189*..                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 533; 573;
                                                                                          71K; 723; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76S




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0175-09-WIRD-TG/N7

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 30.04.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 30.04.2015
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22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
32I)   Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen
       "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese
       Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des
       geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
67V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          255/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
VF0) Durch Einbau von zusätzlichen Federwegbegrenzern Votex-Teilenr. 000 071 501 A (Zwischenring mit
     ca. 12 mm Dicke) an den hinteren Fahrwerksfedern ist ein ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
VFG) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile eine ausreichende
     Radabdeckung, z. B. Radabdeckungsbausatz: VW-Teilenr. 5N0.071.680.GRU bzw. 5N0.071.680.041
     oder Radabdeckungsbausatz bestehend aus VW-Teilenr. vorne rechts 5N0.854.970.A, 5N0.854.970.B
     und 5N0.854.970, vorne links 5N0.854.969.A, 5N0.854.969.B und 5N0.854.969, hinten rechts
     5N0.854.990 und 5N0.854.990.A und hinten links 5N0.854.989 und 5N0.854.989.A, herzustellen.




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Teilegutachten 366-0175-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 30.04.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8U
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0591*..
       Handelsbez.:    AUDI Q3

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 390                   VA
             26P                      x = 240             y = 340                   VA
             27B                      x = 335             y = 400                   HA
             27I                      x = 285             y = 355                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 290       y = 390            30                 VA
             26N                   x = 290       y = 390            10                 VA
             27F                   x = 335       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 335       y = 400            10                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0175-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 30.04.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    16
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0539*..
       Handelsbez.:    JETTA, BEETLE

       Variante(n):    Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             26P                      x = 250             y = 300                   VA
             27B                      x = 350             y = 300                   HA
             27I                      x = 300             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350           18,5                VA
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 350       y = 300           26,5                HA
             27H                   x = 350       y = 300             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.