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							Teilegutachten 366-0062-14-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 4                                                       Radtyp: OXIGIN 18 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                    Stand: 09.09.2014
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Fahrzeughersteller                        : AUDI, PORSCHE, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 10 J X 22 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 130/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
              Kennzeichnung        Kennzeichnung                     (mm)                     last     umf.     Fertig
              Rad                  Zentrierring                                               (kg)     (mm)     datum
130571645 M/M OXIGIN 18 1022 LK130 ohne                                   71,6                  890      2700    01/14
HD
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 27,8 mm
Zubehör                                   : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.., 150 - 171 265/35R22             24J; 24M; 5LA              Allradantrieb;
                                            102W
             e13*2007/46*1081*..            285/30R22             AFK; 24D; 24J; 5KK         Schraubenfederung;
                                            101W
4L1          e13*2007/46*1081*..            295/30R22             AFK; 24C; 24D; 5LK         Luftfederung;
                                            103W
                                  150 - 257 265/35R22 102Y        24J; 24M; 5LA              10B; 11G; 11H; 11K;
                                            285/30R22 101Y        AFK; 24D; 24J; 5KK         12A; 51A; 56C; 71A;
                                            295/30R22 103Y        AFK; 24C; 24D; 5LK         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                             745; 75I

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : PORSCHE
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 27,8 mm,
                                            für Typ : 92AHN; 92A; 92AN; 92AH
Zubehör                                   : Serienschrauben
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 27,8 mm,
                                            für Typ : 9PA
Zubehör                                   : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 150 Nm für Typ : 92A; 92AH; 92AHN; 92AN
                                            160 Nm für Typ : 9PA




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0062-14-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 4                                                       Radtyp: OXIGIN 18 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                    Stand: 09.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
92A          e13*2007/46*1085*.. 155 - 309 275/30R22 99           24J; 244; 5JK             ohne
92AN         e13*2007/46*1106*.. 155 - 405 265/35R22 102          24J; 248                  Radhausverbreiterung;
                                           275/35R22 104          24J; 244                  Allradantrieb;
                                           285/30R22 101          21P; 24C; 244; 247        10B; 11G; 11H; 11K;
                                           295/30R22 103          21P; 24C; 244; 247        12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                            71A; 723; 729; 73C;
                                                                                            74D; 744

Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S, CAYENNE TURBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
9PA          e13*2001/116*0089*.. 176 - 298 265/35R22 102Y        24C; 24D                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                            295/30R22 103Y        24C; 24D                  12A; 51A; 56C; 71A;
                                  176 - 331 265/35R22             24C; 24D; 53S             723; 73C; 74D; 75I;
                                  176 - 404 295/30R22             24C; 24D; 53S             PDA; PDB

Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
92AH         e13*2007/46*1107*.. 155 - 309 275/30R22 99           24J; 244; 5JK             ohne
92AHN        e13*2007/46*1108*.. 155 - 405 265/35R22 102          24J; 248                  Radhausverbreiterung;
                                           275/35R22 104          24J; 244                  Allradantrieb;
                                           285/30R22 101          21P; 24C; 244; 247        10B; 11G; 11H; 11K;
                                           295/30R22 103          21P; 24C; 244; 247        12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                            71A; 723; 729; 73C;
                                                                                            74D; 744

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 27,8 mm,
                                            für Typ : 7PH; 7p; 7pH; 7P
Zubehör                                   : Serienschrauben
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 27,8 mm,
                                            für Typ : 7L
Zubehör                                   : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 150 Nm für Typ : 7p; 7P; 7pH; 7PH
                                            160 Nm für Typ : 7L
Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
7L           e1*2001/116*0203*.. 155 - 228 265/35R22              24C; 24D                  Nicht
                                           102W
                                           285/30R22              24C; 24D; 5KK             Schlechtwegefahrwerk;
                                           101W
                                           295/30R22              24C; 24D                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                           103W
                                 155 - 331 265/35R22 102Y         24C; 24D                  12A; 51A; 56C; 71A;
                                           285/30R22 101Y         24C; 24D; 5KK             723; 73C; 74D; 75I;
                                           295/30R22 103Y         24C; 24D                  MBP



          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0062-14-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 4                                                      Radtyp: OXIGIN 18 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
7p           DE*2007/46*0400*.., 150 - 206 265/35R22 102 21P; 24J                         Allradantrieb;
             e1*2007/46*0400*..  150 - 250 265/35R22     21P; 24J                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                           102W
7P           e1*2007/46*0376*..,                                                          12A; 51A; 56C; 573;
               e1*2007/46*0498*..                                                         71A; 723; 729; 73C;
7pH            DE*2007/46*0404*..,                                                        74D; 744
               e1*2007/46*0404*..
7PH            e1*2007/46*0403*..,
               e1*2007/46*0499*..


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0062-14-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 4                                                      Radtyp: OXIGIN 18 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.09.2014
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0062-14-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 4                                                      Radtyp: OXIGIN 18 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.09.2014
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5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
AFK) Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Lenkeinschlagsbegrenzung bereits eingebaut ist.
     In diesem Fall sind die Reifengrößen in 19" bzw. 20" in den Fahrzeugpapieren eingetragen oder vom
     Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) freigegeben.
MBP) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit 4-/ 6-Kolben-Bremssätteln in
     Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an der Vorderachse nicht zulässig.
PDA) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben an der Hinterachse müssen vor dem Anbau
     der Sonderräder entfernt werden.
PDB) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
     (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.