G-Zl.: 13-TAAP-1843/CIN D-Nr.: 394282/0000 Teilegutachten TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH TGA-Art:13.1 Geschäftsstelle: Deutschstraße 10 1230 Wien 13-TAAP-1843/CIN Telefon: +43(0)1 610 91-0 Fax: DW 6555 automotive@tuv.at Ansprechpartner: über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Ing. Andreas CINIBULK Anbau von Teilen gemäß Anlage XIX StVZO. DW 6463 andreas.cinibulk@tuv.at Prüfgegenstand : Begutachtung von Rad-/Reifenkombinationen TÜV ® OXIGIN 18 Concave – 9Jx20H2 (VA), und 10 ½Jx20H2 (HA) NISSAN des Herstellers : OXIGIN AD Vimotion GmbH, Kelterstr.40 D-72699 Unterensingen 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach Prüfstelle, der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Inspektionsstelle, Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer Technischer Dienst (BMVIT, KBA, NSAI) einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Geschäftsführung: Änderungsabnahme vorzuführen. Mag.Ing. Christian RÖTZER Mag. Christoph Einhaltung von Auflagen und Hinweisen WENNINGER Sitz: Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten. Krugerstraße 16 1015 Wien/Österreich Mitführen von Dokumenten weitere Geschäftsstellen: Lauterach, Linz, Wien 23 Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die und Filderstadt (D) Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Firmenbuchgericht/ Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der -nummer: Fahrzeugpapiere. Wien / FN 288473 a Bankverbindungen: Berichtigung der Fahrzeugpapiere BA CA 52949001084 IBAN AT121200052949001084 Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, BIC BKAUATWW RZB 001-04.093.266 Betriebserlaubnis nach IBAN § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde AT593100000104093266 BIC RZBAATWW ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. UID ATU 63237036 DVR 3002479 Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Seite 1 von 5 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH G-Zl.: 13-TAAP-1843/CIN I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Lochzahl / Mitten- Ein- zul. zul. gültig -kreis loch press- Rad- Abroll- ab Kennzeichnung tiefe last umfang Fertig. Rad Distanzscheibe/ [mm] [mm] [mm] [kg] [mm] Datum Zentrierring 9x20 ET 30 18 9x20 72,5/66,1 5/114,3 72,6 30 750 2300 08/13 9x20 ET 38 18 9x20 DS20 72,5/66,1 72,6 18 750 2300 08/13 HR 4065663 5/114,3 10,5x20 ET50 18 10,5x20 DS25 72,5/66,1 72,6 25 750 2300 08/13 HR 5065662 5/114,3 10,5x20 ET24 18 10,5x20 72,5/66,1 5/114,3 72,6 24 750 2300 08/13 Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben oder Zentrierringen verwendet werden, siehe folgende Auflistung: Radausführung Ausführungsbezeichnung Breite Einpresstiefe Distanzscheibe Gesamt [mm] [mm] Kennzeichnung Rad Distanzscheibe/Zentrierring 9x20 ET 30 18 9x20 72,5/66,1 - 30 9x20 ET 38 18 9x20 DS20 72,5/66,1 H&R 4065663 20 18 10,5x20 ET50 18 10,5x20 DS25 72,5/66,1 H&R 5065662 25 25 10,5x20 ET24 18 10,5x20 72,5/66,1 - 24 I.1 Radbeschreibung I.1.1 Vorderachse Radausführung : 9x20 ET30 Hersteller : s.o. Handelsmarke : -- Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschichtlackierung Masse des Rades : 15,6 kg I.1.2 Hinterachse Radausführung : 10,5x20 ET24 Hersteller : s.o. Handelsmarke : -- Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschichtlackierung Masse des Rades : 17,9 kg Seite 2 von 5 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH G-Zl.: 13-TAAP-1843/CIN I.2 Radanschluss Siehe Anlage I.3 Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. Siehe dazu Anlage 1 zu G-Zl. 13-TAAP-1843/CIN I.4 Kennzeichnung An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeschlagen, siehe Beispiel der Radausführung 9x20 ET 28. I.4.1 Kennzeichnung Vorderachse : Außenseite : Innenseite Handelsbezeichnung : -- : OXIGIN Radtyp : -- : OXIGIN 18-9020 Radgröße : -- : 9Jx20H2 Einpresstiefe : -- : ET30 Herstellungsdatum : -- : Monat und Jahr Herkunftsmerkmal : -- : Made in Germany Japanisches Prüfwertzeichen : -- : JWL Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4.2 Kennzeichnung Hinterachse : Außenseite : Innenseite Handelsbezeichnung : -- : OXIGIN Radtyp : -- : OXIGIN 18-10520 Radgröße : -- : 10 ½Jx20H2 Einpresstiefe : -- : z.B. ET24 Herstellungsdatum : -- : Monat und Jahr Herkunftsmerkmal : -- : Made in Germany Japanisches Prüfwertzeichen : -- : JWL Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. II. Prüfgegenstand / Änderungsumfang Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. II.1 Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2 Werkstoff der Sonderräder Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3 Festigkeitsprüfung Festigkeitsnachweise 2013-FG-PSA-0004 für Oxigin 18-9020, 2013-FG-PSA-0006 für Oxigin 18-10520, der PSA liegen vor. III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen Seite 3 von 5 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH G-Zl.: 13-TAAP-1843/CIN Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen, wie Fahrwerkstieferlegung, Spoiler, Federn, Stoßdämpfer, Spur, Sturz, Motorleistung, Lenkrad ist eine neuerliche Begutachtung durchzuführen. IV. Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise für den Hersteller Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, darf dabei das Teilegutachten höchstens auf DIN A5-Format verkleinert werden. Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware. Hinweise und Auflagen für den Einbaubetrieb, Anbau, Änderungsabnahme und Fahrzeughalter Siehe Anlagen zu 13-TAAP-1843/CIN (Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise) Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse V.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. V.2. Fahrversuche Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. VI. Anlagen Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise Anlage 1 NISSAN VA : 9 Jx20H2 Typ 18 9x20 ET30 HA : 10,5 Jx20H2 Typ 18 10,5x20 ET24 Anlage 2 NISSAN VA : 9 Jx20H2 Typ 18 9x20 ET18 HA : 10,5 Jx20H2 Typ 18 10,5x20 ET25 Seite 4 von 5 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH G-Zl.: 13-TAAP-1843/CIN VII. Schlussbescheinigung Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme, unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise/Auflagen, insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller Fa. AD VIMOTION GmbH hat den Nachweis (Zertifikats Nr. 2010282002826, Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA Cert GmbH) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Dieses Teilegutachten umfasst Seite 1 bis 5, sowie die unter VI. angeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Die Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf die gegenständlichen Prüfobjekte. W i e n - 04.11.2013 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Der Sachverständige (Ing. CINIBULK) ..... Seite 5 von 5 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Anlage 1 zum Teilegutachten 13-TAAP-1843/CIN Anlage 1 NISSAN VA : 9 Jx20H2 Typ 18 9x20 ET30 HA : 10,5 Jx20H2 Typ 18 10,5x20 ET24 Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten- ET zul. Rad- zul. gültig ab loch mm last Abroll Kennzeichng. Kennzeichnung [mm] [kg] umf. Fertig Rad Distanzscheibe [mm] datum 9x20 5/114,3 ET30 18 9x20 72,5/66,1 72,6 30 750 2300 09/13 10,5x20 5/114,3 ET24 18 10,5x20 72,5/66,1 72,6 24 750 2300 09/13 Hersteller NISSAN Prüfgegenstand 1 : PKW Sonderrad OXIGIN 18 VA: 9x20 ET30 PKW Sonderrad OXIGIN 18 HA: 10,5x20 ET24 Handelsbezeichnung kW- Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Fahrzeug-Typ Bereich Auflagen und ABE/EWG-Nr. Hinweise NISSAN 243 235/30R20 24J; 57E Cabrio; Coupe; 245/30R20 21B; 24C; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 11K; 370Z 305/25R20 24M; 57F 12K; 51A; 530; 71A: 723; Z34 724; 729; 73C; 74A;74P; 74Y e13*2001/116*1006*.. Befestigungsmittel Art der Befestigungsmittel Bund Schaftlänge [mm] Anzugsmoment [Nm] Muttern M12x1,25 Kegel - 130 Auflagen und Hinweise 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Seite 1 von 3 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Anlage 1 zum Teilegutachten 13-TAAP-1843/CIN Anlage 1 NISSAN VA : 9 Jx20H2 Typ 18 9x20 ET30 HA : 10,5 Jx20H2 Typ 18 10,5x20 ET24 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Seite 2 von 3 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Anlage 1 zum Teilegutachten 13-TAAP-1843/CIN Anlage 1 NISSAN VA : 9 Jx20H2 Typ 18 9x20 ET30 HA : 10,5 Jx20H2 Typ 18 10,5x20 ET24 Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch- Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 74Y) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch bzw. Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Zentrierringe bzw. Distanzscheiben verwendet werden. Seite 3 von 3 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Anlage 2 zum Teilegutachten 13-TAAP-1843/CIN Anlage 2 NISSAN VA : 9 Jx20H2 Typ 18 9x20 ET38+DS20 HA : 10,5 Jx20H2 Typ 18 10,5x20 ET24 Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten- ET zul. Rad- zul. gültig ab loch mm last Abroll Kennzeichng. Kennzeichnung [mm] [kg] umf. Fertig Rad Distanzscheibe [mm] datum 9x20 5/114,3 ET38 18 9x20 DS20 72,5/57,1 72,6 18 750 2300 09/13 HR 4065663 10,5x20 5/114,3 ET24 18 10,5x20 72,5/57,1 72,6 24 750 2300 09/13 Hersteller NISSAN Prüfgegenstand 1 : PKW Sonderrad OXIGIN 18 VA: 9x20 ET18 PKW Sonderrad OXIGIN 18 HA: 10,5x20 ET24 Handelsbezeichnung kW- Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Fahrzeug-Typ Bereich Auflagen und ABE/EWG-Nr. Hinweise NISSAN 206-230 235/30R20 21B; 24C; 57E Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 11K; 350Z 305/25R20 24M; 57F; 12K; 51A; 530; 71A: 723; Z33, Z33N 724; 729; 73C; 74A; 74P; 74Y, 74Z e13*2001/116*0235*.. e13*2001/116*0086*.. Handelsbezeichnung kW- Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Fahrzeug-Typ Bereich Auflagen und ABE/EWG-Nr. Hinweise NISSAN 243 235/30R20 21B; 24C; 57E Cabrio; Coupe; 245/30R20 21B; 24C; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 11K; 370Z 305/25R20 24M; 57F 12K; 51A; 530; 71A: 723; Z34 724; 729; 73C; 74A; 74P; 74Y, 74Z e13*2001/116*1006*.. Befestigungsmittel Art der Befestigungsmittel Bund Schaftlänge [mm] Anzugsmoment [Nm] Muttern M12x1,25 Kegel - 130 Seite 1 von 3 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Anlage 2 zum Teilegutachten 13-TAAP-1843/CIN Anlage 2 NISSAN VA : 9 Jx20H2 Typ 18 9x20 ET38+DS20 HA : 10,5 Jx20H2 Typ 18 10,5x20 ET24 Auflagen und Hinweise 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Seite 2 von 3 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Anlage 2 zum Teilegutachten 13-TAAP-1843/CIN Anlage 2 NISSAN VA : 9 Jx20H2 Typ 18 9x20 ET38+DS20 HA : 10,5 Jx20H2 Typ 18 10,5x20 ET24 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch- Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 74Y) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch bzw. Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Zentrierringe bzw. Distanzscheiben verwendet werden. 74Z) Die Einschraublänge aller Befestigungselemente muss 8 Umdrehungen betragen. Auf ausreichende Länge der Stehbolzen ist zu achten. Der Hersteller liefert Austauschstehbolzen mit. Die Länge dieser Stehbolzen muss im Falle der Distanzscheibe mit der Stärke 20mm mindestens 43mm und mit der Stärke 25mm mindestens 48mm (ab Radanschlussfläche) betragen. Seite 3 von 3 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH