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							G-Zl.: 13-TAAP-1843/CIN
D-Nr.: 394282/0000



                                 Teilegutachten                                                          TÜV AUSTRIA
                                                                                                         AUTOMOTIVE GMBH
                                       TGA-Art:13.1                                                      Geschäftsstelle:
                                                                                                         Deutschstraße 10
                                                                                                         1230 Wien
                                   13-TAAP-1843/CIN                                                      Telefon:
                                                                                                         +43(0)1 610 91-0
                                                                                                         Fax:       DW 6555
                                                                                                         automotive@tuv.at

                                                                                                         Ansprechpartner:
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder                          Ing. Andreas CINIBULK
Anbau von Teilen gemäß Anlage XIX StVZO.                                                                 DW 6463
                                                                                                         andreas.cinibulk@tuv.at

Prüfgegenstand          : Begutachtung von Rad-/Reifenkombinationen                                      TÜV ®
                          OXIGIN 18 Concave – 9Jx20H2 (VA), und
                          10 ½Jx20H2 (HA)
                          NISSAN
des Herstellers         : OXIGIN
                          AD Vimotion GmbH,
                          Kelterstr.40
                          D-72699 Unterensingen


0.   Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach
                                                                                                         Prüfstelle,
der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses                          Inspektionsstelle,
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer                      Technischer Dienst
                                                                                                         (BMVIT, KBA, NSAI)
einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen                           Geschäftsführung:
Änderungsabnahme vorzuführen.                                                                            Mag.Ing. Christian
                                                                                                         RÖTZER
                                                                                                         Mag. Christoph
Einhaltung von Auflagen und Hinweisen                                                                    WENNINGER

                                                                                                         Sitz:
Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten.                        Krugerstraße 16
                                                                                                         1015 Wien/Österreich

Mitführen von Dokumenten                                                                                 weitere
                                                                                                         Geschäftsstellen:
                                                                                                         Lauterach, Linz, Wien 23
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die                            und Filderstadt (D)
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen                                    Firmenbuchgericht/
Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der                        -nummer:
Fahrzeugpapiere.                                                                                         Wien / FN 288473 a

                                                                                                         Bankverbindungen:
Berichtigung der Fahrzeugpapiere                                                                         BA CA 52949001084
                                                                                                         IBAN
                                                                                                         AT121200052949001084
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein,                                  BIC BKAUATWW
                                                                                                         RZB 001-04.093.266
Betriebserlaubnis nach                                                                                   IBAN
§ 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde                       AT593100000104093266
                                                                                                         BIC RZBAATWW
ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.                                                                  UID ATU 63237036
                                                                                                         DVR 3002479

Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu
entnehmen.




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G-Zl.: 13-TAAP-1843/CIN


I.     Übersicht


     Ausführung     Ausführungsbezeichnung                      Lochzahl /     Mitten-     Ein-      zul.       zul.    gültig
                                                                  -kreis        loch      press-     Rad-     Abroll-    ab
                    Kennzeichnung                                                          tiefe     last     umfang    Fertig.
                    Rad                   Distanzscheibe/          [mm]         [mm]      [mm]       [kg]      [mm]     Datum
                                            Zentrierring
     9x20 ET 30           18 9x20            72,5/66,1            5/114,3        72,6        30       750      2300     08/13
     9x20 ET 38           18 9x20         DS20 72,5/66,1                         72,6        18       750      2300     08/13
                                           HR 4065663             5/114,3
10,5x20 ET50           18 10,5x20         DS25 72,5/66,1                         72,6        25       750      2300     08/13
                                           HR 5065662             5/114,3
10,5x20 ET24           18 10,5x20            72,5/66,1            5/114,3        72,6        24       750      2300     08/13

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben oder Zentrierringen verwendet werden,
siehe folgende Auflistung:


Radausführung       Ausführungsbezeichnung                                    Breite          Einpresstiefe
                                                                         Distanzscheibe         Gesamt
                                                                              [mm]                 [mm]
                    Kennzeichnung

                    Rad              Distanzscheibe/Zentrierring

      9x20 ET 30      18 9x20                 72,5/66,1                          -                  30
      9x20 ET 38      18 9x20               DS20 72,5/66,1
                                             H&R 4065663                        20                  18
     10,5x20 ET50   18 10,5x20              DS25 72,5/66,1
                                             H&R 5065662                        25                  25
     10,5x20 ET24   18 10,5x20                72,5/66,1                          -                  24



I.1    Radbeschreibung

I.1.1 Vorderachse
Radausführung                       :   9x20 ET30
Hersteller                          :   s.o.
Handelsmarke                        :   --
Art der Sonderräder                 :   LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                    :   Mehrschichtlackierung
Masse des Rades                     :   15,6 kg

I.1.2 Hinterachse
Radausführung                       :   10,5x20 ET24
Hersteller                          :   s.o.
Handelsmarke                        :   --
Art der Sonderräder                 :   LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                    :   Mehrschichtlackierung
Masse des Rades                     :   17,9 kg




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I.2   Radanschluss
Siehe Anlage

I.3   Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Siehe dazu Anlage 1 zu G-Zl. 13-TAAP-1843/CIN

I.4   Kennzeichnung
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeschlagen, siehe Beispiel der Radausführung 9x20 ET 28.

I.4.1 Kennzeichnung Vorderachse

                                    : Außenseite                            : Innenseite
Handelsbezeichnung              : --                             : OXIGIN
Radtyp                          : --                             : OXIGIN 18-9020
Radgröße                        : --                             : 9Jx20H2
Einpresstiefe                   : --                             : ET30
Herstellungsdatum               : --                             : Monat und Jahr
Herkunftsmerkmal                : --                             : Made in Germany
Japanisches Prüfwertzeichen     : --                             : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.




I.4.2 Kennzeichnung Hinterachse
                                : Außenseite                     : Innenseite
Handelsbezeichnung              : --                             : OXIGIN
Radtyp                          : --                             : OXIGIN 18-10520
Radgröße                        : --                             : 10 ½Jx20H2
Einpresstiefe                   : --                             : z.B. ET24
Herstellungsdatum               : --                             : Monat und Jahr
Herkunftsmerkmal                : --                             : Made in Germany
Japanisches Prüfwertzeichen     : --                             : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.

II. Prüfgegenstand / Änderungsumfang

Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von
Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.

II.1 Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.

II.2 Werkstoff der Sonderräder
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.

II.3 Festigkeitsprüfung
Festigkeitsnachweise 2013-FG-PSA-0004 für Oxigin 18-9020, 2013-FG-PSA-0006 für Oxigin 18-10520, der
PSA liegen vor.

III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen

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                   Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                            schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 13-TAAP-1843/CIN


Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen, wie Fahrwerkstieferlegung,
Spoiler, Federn, Stoßdämpfer, Spur, Sturz, Motorleistung, Lenkrad ist eine neuerliche Begutachtung
durchzuführen.

IV. Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise für den Hersteller
Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, darf dabei das
Teilegutachten höchstens auf DIN A5-Format verkleinert werden.

Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und
Handelsware.

Hinweise und Auflagen für den Einbaubetrieb, Anbau, Änderungsabnahme und Fahrzeughalter
Siehe Anlagen zu 13-TAAP-1843/CIN (Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise)

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen
Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu
melden.


V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse

V.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.

V.2. Fahrversuche
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen
teilweise nicht vor.

Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung,
und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-
Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den
durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine
Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch
mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.

VI. Anlagen

Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Anlage 1     NISSAN                             VA :    9 Jx20H2           Typ 18 9x20 ET30
                                                HA :    10,5 Jx20H2        Typ 18 10,5x20 ET24
Anlage 2     NISSAN                             VA :    9 Jx20H2           Typ 18 9x20 ET18
                                                HA :    10,5 Jx20H2        Typ 18 10,5x20 ET25




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                    Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                             schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 13-TAAP-1843/CIN



VII. Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und
der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme, unter Beachtung der in diesem Teilegutachten
genannten Hinweise/Auflagen, insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung
entsprechen.

Der Hersteller Fa. AD VIMOTION GmbH hat den Nachweis (Zertifikats Nr. 2010282002826,
Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA Cert GmbH) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß
Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält

Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.

Dieses Teilegutachten umfasst Seite 1 bis 5, sowie die unter VI. angeführten Anlagen und darf nur im vollen
Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.

Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die
Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).

Die Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf die gegenständlichen Prüfobjekte.




                                                W i e n - 04.11.2013

                                     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH



              Der Sachverständige




                 (Ing. CINIBULK)
                                                              .....




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                   Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                            schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
  Anlage 1 zum Teilegutachten 13-TAAP-1843/CIN



  Anlage     1 NISSAN                              VA : 9 Jx20H2               Typ 18 9x20 ET30

                                                   HA : 10,5 Jx20H2            Typ 18 10,5x20 ET24



  Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise

Ausführung                Ausführungsbezeichnung                     Mitten-       ET        zul. Rad-       zul.     gültig ab
                                                                     loch          mm        last            Abroll
                          Kennzeichng.        Kennzeichnung          [mm]                    [kg]            umf.     Fertig
                          Rad                 Distanzscheibe                                                 [mm]     datum
9x20 5/114,3 ET30         18 9x20                 72,5/66,1          72,6           30       750             2300     09/13
10,5x20 5/114,3 ET24      18 10,5x20              72,5/66,1          72,6           24       750             2300     09/13


  Hersteller                          NISSAN


  Prüfgegenstand 1         :     PKW Sonderrad OXIGIN 18                             VA: 9x20 ET30
                                 PKW Sonderrad OXIGIN 18                             HA: 10,5x20 ET24



  Handelsbezeichnung              kW-     Reifen                    Reifenbezogene               Auflagen und Hinweise
  Fahrzeug-Typ                    Bereich                           Auflagen und
  ABE/EWG-Nr.                                                       Hinweise
  NISSAN                          243         235/30R20             24J; 57E                     Cabrio; Coupe;
                                              245/30R20             21B; 24C; 57E                10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
  370Z                                        305/25R20             24M; 57F                     12K; 51A; 530; 71A: 723;
  Z34                                                                                            724; 729; 73C; 74A;74P;
                                                                                                 74Y
  e13*2001/116*1006*..




  Befestigungsmittel

  Art der Befestigungsmittel                    Bund Schaftlänge [mm]              Anzugsmoment [Nm]
  Muttern M12x1,25                              Kegel         -                           130

  Auflagen und Hinweise

  10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
       Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
       entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
  11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
       Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung
       genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten
       Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen
       Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
       Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
       der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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                       Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                                schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 1 zum Teilegutachten 13-TAAP-1843/CIN



Anlage   1 NISSAN                              VA : 9 Jx20H2              Typ 18 9x20 ET30

                                               HA : 10,5 Jx20H2           Typ 18 10,5x20 ET24




11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
     müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
     Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
     vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
     bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
     so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu
     achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
     Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
     Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des
     Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.

24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende

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                   Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                            schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 1 zum Teilegutachten 13-TAAP-1843/CIN



Anlage    1 NISSAN                             VA : 9 Jx20H2              Typ 18 9x20 ET30

                                               HA : 10,5 Jx20H2           Typ 18 10,5x20 ET24


      Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
      mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
     den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
     Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei
     ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten
     beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.
74Y) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch bzw. Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im
     Gutachten unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Zentrierringe bzw.
     Distanzscheiben verwendet werden.




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                   Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                            schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
  Anlage 2 zum Teilegutachten 13-TAAP-1843/CIN




  Anlage     2 NISSAN                              VA : 9 Jx20H2               Typ 18 9x20 ET38+DS20

                                                   HA : 10,5 Jx20H2            Typ 18 10,5x20 ET24


Ausführung                Ausführungsbezeichnung                     Mitten-       ET        zul. Rad-       zul.     gültig ab
                                                                     loch          mm        last            Abroll
                          Kennzeichng.        Kennzeichnung          [mm]                    [kg]            umf.     Fertig
                          Rad                 Distanzscheibe                                                 [mm]     datum
9x20 5/114,3 ET38         18 9x20              DS20 72,5/57,1        72,6           18       750             2300     09/13
                                                HR 4065663
10,5x20 5/114,3 ET24      18 10,5x20              72,5/57,1          72,6           24       750             2300     09/13


  Hersteller                          NISSAN


  Prüfgegenstand 1         :     PKW Sonderrad OXIGIN 18                             VA: 9x20 ET18
                                 PKW Sonderrad OXIGIN 18                             HA: 10,5x20 ET24


  Handelsbezeichnung              kW-     Reifen                    Reifenbezogene               Auflagen und Hinweise
  Fahrzeug-Typ                    Bereich                           Auflagen und
  ABE/EWG-Nr.                                                       Hinweise
  NISSAN                          206-230 235/30R20                 21B; 24C; 57E                Cabrio; Coupe;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
  350Z                                        305/25R20             24M; 57F;                    12K; 51A; 530; 71A: 723;
  Z33, Z33N                                                                                      724; 729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                 74Y, 74Z
  e13*2001/116*0235*..
  e13*2001/116*0086*..


  Handelsbezeichnung              kW-     Reifen                    Reifenbezogene               Auflagen und Hinweise
  Fahrzeug-Typ                    Bereich                           Auflagen und
  ABE/EWG-Nr.                                                       Hinweise
  NISSAN                          243         235/30R20             21B; 24C; 57E                Cabrio; Coupe;
                                              245/30R20             21B; 24C; 57E                10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
  370Z                                        305/25R20             24M; 57F                     12K; 51A; 530; 71A: 723;
  Z34                                                                                            724; 729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                 74Y, 74Z
  e13*2001/116*1006*..




  Befestigungsmittel

  Art der Befestigungsmittel                    Bund Schaftlänge [mm]              Anzugsmoment [Nm]
  Muttern M12x1,25                              Kegel         -                           130




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                                schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 2 zum Teilegutachten 13-TAAP-1843/CIN




Anlage    2 NISSAN                             VA : 9 Jx20H2              Typ 18 9x20 ET38+DS20

                                               HA : 10,5 Jx20H2           Typ 18 10,5x20 ET24


Auflagen und Hinweise

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung
     genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten
     Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen
     Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
     Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
     der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
     müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
     Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
     vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
     bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
     so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu
     achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
     Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
     Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des
     Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.


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                            schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 2 zum Teilegutachten 13-TAAP-1843/CIN




Anlage    2 NISSAN                             VA : 9 Jx20H2              Typ 18 9x20 ET38+DS20

                                               HA : 10,5 Jx20H2           Typ 18 10,5x20 ET24


24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
     den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
     Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei
     ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten
     beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.
74Y) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch bzw. Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im
     Gutachten unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Zentrierringe bzw.
     Distanzscheiben verwendet werden.
74Z) Die Einschraublänge aller Befestigungselemente muss 8 Umdrehungen betragen. Auf ausreichende
     Länge der Stehbolzen ist zu achten. Der Hersteller liefert Austauschstehbolzen mit. Die Länge dieser
     Stehbolzen muss im Falle der Distanzscheibe mit der Stärke 20mm mindestens 43mm und mit der
     Stärke 25mm mindestens 48mm (ab Radanschlussfläche) betragen.




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