G-Zl.: 14-TARR-0277/CIN D-Nr.: 394282/0000 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Teilegutachten Geschäftsstelle: Deutschstraße 10 TGA-Art 13.1 1230 Wien Telefon: +43(0)1 610 91-0 14-TARR-0277 Fax: DW 6555 automotive@tuv.at Ansprechpartner: Ing. Andreas CINIBULK DW 6463 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder cin@tuv.at Anbau von Teilen gemäß Anlage XIX StVZO. TÜV ® Prüfgegenstand : Begutachtung von Rad-/Reifenkombinationen OXIGIN 18 – 9 Jx20 H2 (VA) OXIGIN 18 – 10 ½ Jx20 H2 (VA) und 11 ½ Jx21 H2 (HA) MERCEDS SLS des Herstellers : OXIGIN AD Vimotion GmbH, Kelterstr.40 D-72699 Unterensingen 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme Prüfstelle, durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach Inspektionsstelle, der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Technischer Dienst (BMVIT, KBA, NSAI) Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Geschäftsführung: Mag.Ing. Christian Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen RÖTZER Änderungsabnahme vorzuführen. Mag. Christoph WENNINGER Einhaltung von Auflagen und Hinweisen Sitz: Krugerstraße 16 1015 Wien/Österreich Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten. weitere Geschäftsstellen: Mitführen von Dokumenten Linz, Wien 23 und Filderstadt (D) Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Firmenbuchgericht/ Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen -nummer: Wien / FN 288473 a Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Bankverbindungen: BA CA 52949001084 IBAN Berichtigung der Fahrzeugpapiere AT121200052949001084 BIC BKAUATWW RZB 001-04.093.266 Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, IBAN AT593100000104093266 Betriebserlaubnis nach BIC RZBAATWW § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der UID ATU 63237036 DVR 3002479 ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Seite 1 von 5 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH G-Zl.: 14-TARR-0277/CIN D-Nr.: 394282/0000 I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Lochzahl / Mitten- Ein- zul. zul. gültig -kreis loch press- Rad- Abroll- ab Kennzeichnung [mm] [mm] tiefe last umfang Fertig. Rad Distanzscheibe/ [mm] [kg] [mm] Datum Zentrierring 9x20 ET 35 18 9x20 - 5/112 66,6 35 850 2250 01/14 10,5x20 ET 40 18 10,5x20 - 5/112 66,6 40 750 2300 02/13 11,5x21 ET 60 18 11,5x21 - 5/112 66,6 60 750 2300 02/13 Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende I.1 Radbeschreibung I.1.1 Vorderachse Radausführung : 9x20 ET 35 Hersteller : s.o. Handelsmarke : -- Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschichtlackierung Masse des Rades : 15,1 kg I.1.2 Hinterachse Radausführung : 10,5x20 ET 40 Hersteller : s.o. Handelsmarke : -- Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschichtlackierung Masse des Rades : 17,9 kg Radausführung : 11,5x21 ET 60 Hersteller : s.o. Handelsmarke : -- Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschichtlackierung Masse des Rades : 17,5 kg I.2 Radanschluss Siehe Anlage I.4 Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. Siehe dazu Anlage 1 zu G-Zl. 14-TARR-0277 Seite 2 von 5 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH G-Zl.: 14-TARR-0277/CIN D-Nr.: 394282/0000 I.4 Kennzeichnung An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeschlagen, siehe Beispiel der Radausführung 9x20 ET 32 I.4.1 Kennzeichnung Vorderachse : Außenseite : Innenseite Herstellerzeichen : -- : JAW Radtyp : -- : 18 9x20 Radgröße : -- : 9Jx20H2 Einpresstiefe : -- : ET35 Herstellungsdatum : -- : Monat und Jahr Herkunftsmerkmal : -- : Made in Germany Japanisches Prüfwertzeichen : -- : JWL Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4.2 Kennzeichnung Hinterachse : Außenseite : Innenseite Herstellerzeichen : -- : AD VIMOTION Radtyp : -- : 18 10,5x20 Radgröße : -- : 10,5Jx20H2 Einpresstiefe : -- : z.B. ET40 Herstellungsdatum : -- : Monat und Jahr Herkunftsmerkmal : -- : Made in Germany Japanisches Prüfwertzeichen : -- : JWL Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. Herstellerzeichen : -- : AD VIMOTION Radtyp : -- : 18 11,5x21 Radgröße : -- : 11,5Jx21H2 Einpresstiefe : -- : z.B. ET60 Herstellungsdatum : -- : Monat und Jahr Herkunftsmerkmal : -- : Made in Germany Japanisches Prüfwertzeichen : -- : JWL Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. II. Prüfgegenstand / Änderungsumfang Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. II.1 Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2 Werkstoff der Sonderräder Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. Seite 3 von 5 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH G-Zl.: 14-TARR-0277/CIN D-Nr.: 394282/0000 II.3 Festigkeitsprüfung Festigkeitsnachweise 366-0060-14-WIRD-TB, der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH sowie 2013-FG- PSA-0004 und 2013-FG-PSA-0004 der PSA liegen vor. III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen, wie Fahrwerkstieferlegung, Spoiler, Federn, Stoßdämpfer, Spur, Sturz, Motorleistung, Lenkrad ist eine neuerliche Begutachtung durchzuführen. IV. Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise für den Hersteller Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, darf dabei das Teilegutachten höchstens auf DIN A5-Format verkleinert werden. Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware. Hinweise und Auflagen für den Einbaubetrieb, Anbau, Änderungsabnahme und Fahrzeughalter Siehe Anlage 1 zu 14-TARR-0277/CIN (Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise) Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse V.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. V.2. Fahrversuche Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. Seite 4 von 5 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH G-Zl.: 14-TARR-0277/CIN D-Nr.: 394282/0000 VI. Anlagen Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise Anlage 1 Mercedes Benz VA : 9 Jx20 H2 Typ 18 9x20 ET35 HA : 10 ½ Jx20 H2 Typ 18 10,5x20 ET40 Anlage 2 Mercedes Benz VA : 9 Jx20 H2 Typ 18 9x20 ET35 HA : 11 ½ Jx21H2 Typ 18 11,5x21 ET60 VII. Schlussbescheinigung Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme, unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise/Auflagen, insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller Fa. AD VIMOTION GmbH hat den Nachweis (Zertifikats Nr. 2010282002826, Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA Cert GmbH) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Dieses Teilegutachten umfasst Seite 1 bis 7, sowie die unter VI. angeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Die Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf die gegenständlichen Prüfobjekte. W i e n - 07.07.2014 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Der Sachverständige (Ing. CINIBULK) Seite 5 von 5 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH G-Zl.: 14-TARR-0277/CIN Anlage 1 Mercedes Benz VA : 9 Jx20 H2 Typ 18 9x20 ET35 HA : 10 1/2 Jx20 H2 Typ 18 10,5x20 ET40 Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten- ET zul. Rad- zul. gültig ab loch mm last Abroll Kennzeichnung Kennzeichnung [mm] [kg] umf. Fertig Rad Zentrierring [mm] datum 9 x20 5/112 ET35 18 9x20 - 66,6 35 750 2300 02/13 10 ½ x20 5/112 ET40 18 10,5x20 - 66,6 40 725 2300 03/13 Hersteller Mercedes Benz Prüfgegenstand 1 : PKW Sonderrad OXIGIN 18 VA: 9x20 ET35 PKW Sonderrad OXIGIN 18 HA: 10,5x20 ET40 Handelsbezeichnung kW- Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Fahrzeug-Typ Bereich Auflagen und ABE/EWG-Nr. Hinweise Mercedes Benz 420 265/30R20 21R; 245; 264; 261; 10B; 11B; 11G; 11H; 11K; 57E 12A; 51A; 53S; 530; 71A: 723; 729; 73C; S01 SLS Coupe AMG 197 e1*2007/46*0233*.. 285/30R20 22B; 24M; 57F; Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment [Nm] Schaftlänge [mm] S01 Serienradschrauben M14x1,5 Kegel 120 33 Auflagen und Hinweise 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Seite 1 von 3 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH G-Zl.: 14-TARR-0277/CIN Anlage 1 Mercedes Benz VA : 9 Jx20 H2 Typ 18 9x20 ET35 HA : 10 1/2 Jx20 H2 Typ 18 10,5x20 ET40 Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21R) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann Seite 2 von 3 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH G-Zl.: 14-TARR-0277/CIN Anlage 1 Mercedes Benz VA : 9 Jx20 H2 Typ 18 9x20 ET35 HA : 10 1/2 Jx20 H2 Typ 18 10,5x20 ET40 es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch- Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. S01) Zur Befestigung der Sonderräder sind die Befestigungsmittel Nr. S01 zu verwenden. Seite 3 von 3 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH G-Zl.: 14-TARR-0277/CIN Anlage 2 Mercedes Benz VA : 9 Jx20 H2 Typ 18 9x20 ET35 HA : 11 1/2 Jx21 H2 Typ 18 11,5x21 ET60 Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten- ET zul. Rad- zul. gültig ab loch mm last Abroll Kennzeichnung Kennzeichnung [mm] [kg] umf. Fertig Rad Zentrierring [mm] datum 9x20 5/112 ET35 18 9x20 - 66,6 35 750 2300 02/13 11 ½ x21 5/112 ET60 18 11,5x21 - 66,6 60 890 2225 01/14 Hersteller Mercedes Benz Prüfgegenstand 2 : PKW Sonderrad OXIGIN 18 VA: 9x20 ET35 PKW Sonderrad OXIGIN 18 HA: 11,5x21 ET60 Handelsbezeichnung kW- Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Fahrzeug-Typ Bereich Auflagen und ABE/EWG-Nr. Hinweise Mercedes Benz 420 265/30R20 21R; 245; 246; 261; 10B; 11B; 11G; 11H; 11K; 57E 12A; 51A; 530; 71A: 723; 724; 729; 73C; 745; S01; SLS Coupe AMG 305/25ZR21 22K; 247; 248; 271; 197 57F e1*2007/46*0233*.. Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment [Nm] Schaftlänge [mm] S01 Serienradschrauben M14x1,5 Kegel 120 33 Auflagen und Hinweise 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Seite 1 von 3 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH G-Zl.: 14-TARR-0277/CIN Anlage 2 Mercedes Benz VA : 9 Jx20 H2 Typ 18 9x20 ET35 HA : 11 1/2 Jx21 H2 Typ 18 11,5x21 ET60 Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21R) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, Seite 2 von 3 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH G-Zl.: 14-TARR-0277/CIN Anlage 2 Mercedes Benz VA : 9 Jx20 H2 Typ 18 9x20 ET35 HA : 11 1/2 Jx21 H2 Typ 18 11,5x21 ET60 unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch- Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 724) Es dürfen nur die vom Radhersteller vorgesehenen und mitgelieferten Ventile verwendet werden. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller verwendet werden. S01) Zur Befestigung der Sonderräder sind die Befestigungsmittel Nr. S01 zu verwenden. Seite 3 von 3 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH