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							Gutachten 366-0228-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49965
ANLAGE: 6                                                          Radtyp: OXIGIN 18 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                       Stand: 30.08.2016
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Fahrzeughersteller                         : SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                Kennzeichnung                  Kennzeichnung            (mm)                    last      umf.     Fertig
                Rad                            Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
114560145 J / J OXIGIN 18 7518                 N27Ø72,6-Ø60,1                60,1    Kunststoff     730     2217    01/14
HD              LK114,3
114560145 J / J OXIGIN 18 7518                 N27Ø72,6-Ø60,1                60,1    Kunststoff     750     2150 01/14
HD              LK114,3
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : FR; GY; JT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : FY; JY; EY
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY
                                             110 Nm für Typ : JT
                                             140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88           215/40R18 85                                 Allradantrieb;
                                                   215/45R18 89                                 Frontantrieb;
                                                   225/40R18 88                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   225/45R18 91                                 12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                                71A; 721; 73C; 74A;
                                                                                                74P

Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100                                         2-türig; 4-türig;
                                          235/50R18 97                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/55R18 100                                         12A; 51A; 56C; 71A;
                                          245/50R18 100                                         721; 73C; 74A; 74P
                                          255/50R18 102 11A; 24J

Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
FR           e4*2007/46*0142*.. 131                235/45R18         51G                        Allradantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                                71A; 721; 729; 73C;
                                                                                                74A; 74P; 76T




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0228-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49965
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: OXIGIN 18 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 30.08.2016
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99         215/40R18 85                                Allradantrieb;
                                                 215/45R18 89                                Frontantrieb;
                                                 225/40R18 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/45R18 91                                12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                             71A; 721; 73C; 74A;
                                                                                             74P
GY             e4*2001/116*0124*..     79 - 88   205/45R18 86                                Stufenheck;
                                                 215/40R18 85       11A; 24J                 Frontantrieb;
                                                 225/35R18 83       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/40R18 88       11A; 24J; 24M            12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                                             721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
JY           e4*2007/46*0779*.. 88      205/45R18 86                                         bis
                                        215/40R18 89                11A; 26N                 e4*2007/46*0779*03;
                                        215/45R18 89                11A; 26N                 Schräghecklimousine;
                                        225/40R18 88                11A; 26N; 27H            Allradantrieb;
                                        225/45R18 91                11A; 26N; 27H            Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                                             721; 73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : R1; T25; XA3(a)
                                             104 Nm für Typ : V3
                                             115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                             erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                             E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                             135 Nm für Typ : T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes
                                             Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes
                                             Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W                                    erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..                                                              115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                               e11*2001/116*0305*13;
1
                                                                                             2-türig; 4-türig;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                                             721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             740




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0228-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49965
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: OXIGIN 18 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 30.08.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 97     205/45R18 90                                erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..               215/40R18 89                                115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                225/40R18 88                                e11*2001/116*0305*13;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..                                                             2-türig; 4-türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/40R18 88W 11A; 24M; 5FE                  erhöhtes
               e11*98/14*0110*..                                                          Anzugsmoment
                                              225/40R18 92       11A; 24M                 135 Nm; Kombi;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18            Nur Sportausführung;     erhöhtes
                                                                 51G; 57E; 575            Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; bis
                                              225/40R18 92       51J                      e11*2001/116*0206*09;
                                                                                          Cabrio; Limousine;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 76T

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89                                  ab
                                            225/40R18 88W                                 e11*2001/116*0196*05;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92                                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              225/45R18          51G                      135 Nm; Limousine;
                                              235/45R18 94                                Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 56C; 71A;
                                                                                          721; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 740




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0228-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49965
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: OXIGIN 18 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 30.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
T27          e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              225/45R18          51G                      135 Nm; Kombi;
                                              235/45R18 94                                Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 56C; 71A;
                                                                                          721; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/45R18 91W 11A; 22B                        10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0085*..                                                           12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R18 89                                   12A; 51A; 56C; 71A;
                                           225/40R18 91                                   721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 225/55R18 98           12A                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                               225/60R18 100 12A                          135 Nm; ab
                                     110 - 114 235/55R18     12T; 51G                     e6*2001/116*0105*09;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 56C; 71A; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740
XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   100 - 130 235/50R18 97                               bis
                                               235/55R18         51G                      e6*2001/116*0105*08;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 56C; 71A;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0228-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49965
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: OXIGIN 18 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 30.08.2016
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                                                                                                      Seite: 5 von 8
      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0228-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49965
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: OXIGIN 18 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 30.08.2016
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      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0228-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49965
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      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 6                                                      Radtyp: OXIGIN 18 7518
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    JY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine


Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300             26                VA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             27F                   x = 300       y = 300             24                HA
             27H                   x = 300       y = 300              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.