TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 15-TARR-0475
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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T EIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0064-15-WIRD-TG/N1
Hersteller: AD VIMOTION GmbH 401537
72669 Unterensingen
Art: Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2
Typ: OXIGIN 18 8518
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein -
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0064-15-WIRD-TG/N1
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2 Radtyp: OXIGIN 18 8518
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.04.2015
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder haben eine ABE mit KBA49242. Eine Begutachtung nach §19 ist immer erforderlich.
Die LM- Sonderräder können auch mit OXIGIN18-8518 8,5JX18H2 gekennzeichnet sein.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform
nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Hinterachse zulässig sind, ist an der Vorderachse der Radtyp
OXIGIN 18 7518 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
100556135 D/D OXIGIN 18 8518 LK100 N3Ø63,4-Ø56,1 100/5 56,1 35 725 2200 01/15
HD
100557135 D/D OXIGIN 18 8518 LK100 N5Ø63,4-Ø57,1 100/5 57,1 35 725 2200 01/15
HD
105556639 N/N OXIGIN 18 8518 LK105 ohne 105/5 56,6 39 725 2200 01/15
HD
108563439 F/F OXIGIN 18 8518 LK108 N20Ø72,6-Ø63,4 108/5 63,4 39 700 2284 01/14
HD
108563439 F/F OXIGIN 18 8518 LK108 N20Ø72,6-Ø63,4 108/5 63,4 39 725 2200 01/14
HD
108565139 F/F OXIGIN 18 8518 LK108 N22Ø72,6-Ø65,1 108/5 65,1 39 725 2200 01/14
HD
112557140 OXIGIN 18 8518 LK112 FZ60Ø66,6-Ø57,1 112/5 57,1 40 725 2175 01/14
H1/H1 HD
112566640 OXIGIN 18 8518 LK112 ohne 112/5 66,6 40 700 2254 01/14
H1/H1 HD
112566640 OXIGIN 18 8518 LK112 ohne 112/5 66,6 40 725 2175 01/14
H1/H1 HD
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : AD VIMOTION GmbH
:
: 72669 Unterensingen
Handelsmarke : OXIGIN CONCAVE
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 112566640 H1/H1 HD:
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0064-15-WIRD-TG/N1
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2 Radtyp: OXIGIN 18 8518
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.04.2015
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: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : AD VIMOTIO
Radtyp : -- : OXIGIN 18 8518
Radausführung : -- : OXIGIN 18 8518 LK112
Radgröße : -- : 8 1/2 J X 18 H2
Typzeichen : KBA 49242 : --
Einpreßtiefe : -- : ET40
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 01.14
Herkunftsmerkmal : -- : MADE IN GERMANY
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : JAW
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm, wobei Innen- und Außenseite
spiegelbildlich vertauscht sind. Gegen das spiegelbildlich ausgeführte Tiefbett bestehen keine technischen
Bedenken.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Prüfbericht 2013-FG-PSA-0003-K2 24.06.2013 PRÜFLABOR SÜD GMBH (PSA)
Technischer Bericht 366-0062-15-WIRD-TBG 24.02.2015 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0064-15-WIRD-TG/N1
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2 Radtyp: OXIGIN 18 8518
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.04.2015
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Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV THÜRINGEN Reg. - Nr TIC1510211010
) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, 100556135 D/D HD 35 08.04.2015 liegt bei
TOYOTA
2 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 100557135 D/D HD 35 08.04.2015 liegt bei
7 OPEL, OPEL / VAUXHALL 105556639 N/N HD 39 08.04.2015 liegt bei
3 FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), 108563439 F/F HD; 39 08.04.2015 liegt bei
VOLVO 108563439 F/F HD
4 PEUGEOT, VOLVO 108565139 F/F HD 39 08.04.2015 liegt bei
5 AUDI, FORD, SEAT, SKODA, 112557140 H1/H1 HD 40 08.04.2015 liegt bei
VOLKSWAGEN
6 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, 112566640 H1/H1 HD; 40 08.04.2015 liegt bei
DAIMLER (D), 112566640 H1/H1 HD
MERCEDES-BENZ
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0064-15-WIRD-TG/N1
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2 Radtyp: OXIGIN 18 8518
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.04.2015
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V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 08.04.2015
HPS
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.