Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 27 Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 112557140 OXIGIN 18 8519 LK112 FZ60Ø66,6-Ø57,1 57,1 Kunststoff 725 2175 12/12 H1/H1 HD Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 8J; (Kugelbund Serie) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 8PA; 8H; 8V; 4F1; 8J; 8E; 4F; 8P; 8PB Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 8U1; 8U Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V 200 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/35R19 88W 21B; 22F; 22L; 24J; Cabrio; Frontantrieb; 24M; 5FE 10B; 11G; 11H; 11K; 75 - 147 225/35R19 88Y 21B; 22F; 22L; 24J; 12A; 51A; 56C; 71K; 24M; 5FE 723; 73C; 74A; 74P 235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 24C; 24D; 54A 245/30R19 89Y 22F; 22L; 24D; 57F; 677 255/30R19 91 22F; 22L; 24D; 57F; 671; 673 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 135 225/35R19 88 24J; 248; 26B; 26N; Sportback (4-türig); 27H 2-türig; 77 - 221 225/35R19 88Y 24J; 248; 26B; 26N; Allradantrieb; 27H Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 27 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 132 225/35R19 88 26P Cabrio; Limousine; 235/30R19 86W 245; 26P Allradantrieb; 235/35R19 87 245; 26P Frontantrieb; 77 - 221 225/35R19 88Y 26P; 5FE 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R19 87Y 245; 26P; 5ET 12A; 51A; 56C; 573; 245/30R19 89 24J; 248; 26P; 27H 71K; 723; 73C; 74A; 245/35R19 89 24J; 248; 26P; 27H 74P 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 132 225/35R19 88W 26P Cabrio; Limousine; 235/30R19 86W 245; 26P; 5EM Allradantrieb; 235/35R19 87W 245; 26P Frontantrieb; 77 - 221 245/30R19 89 24J; 248; 26P; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R19 89 24J; 248; 26P; 27H 12A; 51A; 56C; 71K; 206 - 221 225/35R19 88Y 26P 723; 73C; 74A; 74P 235/30R19 86Y 245; 26P; 5EM 235/35R19 91 245; 26P Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/35R19 88W 21B; 22L; 22Q; 24C; Sportback (4-türig); 8PA e1*2001/116*0418*.. 24M; 5FE Schrägheck 2-türig; 8PB e13*2007/46*1082*.. 235/35R19 87W 21B; 22L; 22Q; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; 24D; 5ET 12A; 51A; 56C; 573; 66 - 147 225/35R19 88Y 21B; 22L; 22Q; 24C; 71K; 723; 73C; 74A; 24M; 5FE 74P; DEB 255/30R19 91 Frontantrieb; 22F; 22L; 22Q; 24D; 57F; 585; 671 66 - 195 235/35R19 91 21B; 22L; 22Q; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8H e1*2001/116*0177*.. 96 - 188 235/35R19 91Y 5GG Cabrio; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; AFF Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 188 235/35R19 91 ab e1*2001/116*0151*10; Kombi; Limousine; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; AFF Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 27 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/35R19 91Y 5GG Limousine u. Kombi; e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/35R19 93Y 22H; 24M; 5HA Front- u. 4F1 e13*2007/46*1080*.. 255/35R19 96 22H; 24D; 24J Allradantrieb; Nicht Allroad Quattro; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/40R19 51G Nur Allroad Quattro; e13*2007/46*1080*.. 155 - 257 245/35R19 93Y 5HA 10B; 11G; 11H; 11K; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8U e1*2007/46*0591*.. 100 - 155 225/45R19 92 51J erhöhtes Anzugsmoment 8U1 e13*2007/46*1163*.. 235/40R19 92 200 Nm; Kombilimousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 200 235/35R19 91 22M; 22P; 24J; 24M; bis 52J e1*2001/116*0369*16; 245/35R19 93 22H; 22M; 22P; 24J; Cabrio; Coupe; 24M; 52J 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R19 92 21P; 22H; 22M; 22P; 12A; 51A; 56C; 71K; 24J; 24M; 52J 723; 73C; 74A; 74P; 76T; 76Z 8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/35R19 91 22M; 22P; 24J; 24M bis e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/35R19 93 22H; 22M; 22P; 24J; e1*2001/116*0369*16; 24M Cabrio; Coupe; 255/35R19 92 21P; 22H; 22M; 22P; 10B; 11G; 11H; 11K; 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76T; 82J Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 27 Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 135 - 169 225/40R19 89 26P ab 235/35R19 91 26P e1*2001/116*0369*17; 235/40R19 92 26B; 26N Cabrio; Coupe; 245/35R19 89 245; 248; 26B; 26N; Allradantrieb; 27U Frontantrieb; 255/30R19 91 245; 248; 26P; 27U 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R19 92 245; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 56C; 71K; 27H; 27U 723; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 225/35R19 88W 22P; 24J; 24M; 5FE Altea Freetrack; 225/40R19 89W 22P; 24J; 24M; 5FM Frontantrieb; 77 - 155 235/35R19 91 22Q; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/35R19 88 22P; 24J; 24M; 5FE Altea 4 Freetrack; 225/40R19 89 22P; 24J; 24M; 5FM Allradantrieb; 103 - 155 235/35R19 91 22Q; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 225/35R19 88W 21B; 22H; 22Q; 24C; Nicht Altea Freetrack; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R19 91 21B; 22H; 22Q; 24C; 12A; 51A; 56C; 573; 24D 71K; 723; 73C; 74A; 255/30R19 91 22F; 22Q; 24D; 57F; 74P 585; 671 Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 225/35R19 88W 22P; 24J; 24M; 5FE Altea Freetrack; 225/40R19 89W 22P; 24J; 24M; 5FM Frontantrieb; 77 - 155 235/35R19 91 22Q; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/35R19 88 22P; 24J; 24M; 5FE Altea 4 Freetrack; 225/40R19 89 22P; 24J; 24M; 5FM Allradantrieb; 103 - 155 235/35R19 91 22Q; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 27 Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 225/35R19 88W 21B; 22H; 22Q; 24C; Nicht Altea Freetrack; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R19 91 21B; 22H; 22Q; 24C; 12A; 51A; 56C; 573; 24D 71K; 723; 73C; 74A; 255/30R19 91 22F; 22Q; 24D; 57F; 74P 585; 671 Verkaufsbezeichnung: LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1P e9*2001/116*0052*.. 177 - 195 225/35R19 88Y 21B; 22H; 24C; 24D Leon Cupra; Leon 235/35R19 91 21B; 22F; 24C; 24D Cupra R; Frontantrieb; 255/30R19 91 22F; 24D; 57F; 585; 10B; 10S; 11G; 11H; 671 11K; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 225/35R19 88 21B; 22H; 24C; 24D Schrägheck; 235/35R19 87Y 21B; 22F; 24C; 24D; Frontantrieb; 5ET 10B; 10S; 11G; 11H; 255/30R19 91 22F; 24D; 57F; 585; 11K; 12A; 51A; 56C; 671 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5F e9*2007/46*0094*.. 195 - 206 215/35R19 85Y 245; 26B; 27F; 5EG nicht Leon X-Perience; 225/35R19 88 245; 248; 26B; 27F Kombi; 3-türig; 5- türig; Mit Radhausverbreiterung Serie; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 135 225/35R19 88 244; 245; 26B; 27F ab e9*2007/46*0094*01; nicht Leon X-Perience; Kombi; 3-türig; 5- türig; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1Z Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 27 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 225/40R19 93 22H; 22L; 22Q; 24J; Nur Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R19 91 22H; 22L; 22Q; 24J; 12A; 51A; 56C; 71K; 24M 723; 73C; 74A; 74P 245/35R19 93 22F; 22L; 22Q; 24C; 24D 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 147 225/35R19 88 22L; 22M; 22Q; 24C; Nicht Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 24M; 5FE Kombi; Allradantrieb; 235/35R19 91 22F; 22L; 22Q; 24C; Frontantrieb; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 255/30R19 91 22F; 22L; 22Q; 24D; 12A; 51A; 56C; 573; 57F; 585; 671 71K; 723; 73C; 74A; 74P 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 125 225/35R19 88W 22H; 22Q; 24C; 24M; Limousine; e11*2007/46*0012*.. 5FE Frontantrieb; 55 - 147 225/35R19 88Y 22H; 22Q; 24C; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; 5FE 12A; 51A; 56C; 573; 235/35R19 91 22F; 22Q; 24C; 24M 71K; 723; 73C; 74A; 255/30R19 91 22F; 22Q; 24D; 57F; 74P 585; 671 5E e11*2007/46*0243*.. 63 - 135 215/35R19 85W 27I; 5EG ab 63 - 162 215/35R19 85Y 27I; 5EG e11*2007/46*0243*01; 225/35R19 88 245; 248; 27B; 27H nicht Octavia Scout; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: EOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/35R19 88 21P; 22H; 22L; 22P; Cabrio; Frontantrieb; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 85 - 147 225/35R19 88W 21P; 22H; 22L; 22P; 12A; 51A; 56C; 71K; 24J; 24M 723; 73C; 74A; 74P; 235/35R19 87W 21B; 22H; 22L; 22Q; DEB 24J; 24M 85 - 184 235/35R19 91 21B; 22H; 22L; 22Q; 24J; 24M Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 27 Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 215/35R19 85W 245; 248; 26B; 26N; nur Golf 7; ab 1 KM e1*2007/46*0492*.. 27F; 5EG e1*2007/46*0623*01; 1K e1*2007/46*0490*.. 225/35R19 88 244; 245; 26B; 26N; ab 27F e1*2007/46*0492*06; ab e1*2007/46*0490*05; 235/30R19 86 241; 244; 246; 26B; Kombilimousine; 26N; 27F Schrägheck; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74P AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 169 215/35R19 85Y 245; 248; 26B; 26N; nur Golf 7; ab 1 KM e1*2007/46*0492*.. 27F; 5EG e1*2007/46*0623*01; 1K e1*2007/46*0490*.. 225/35R19 88 245; 248; 26B; 26N; ab 27F e1*2007/46*0492*06; ab e1*2007/46*0490*05; 206 - 221 225/35R19 88Y 245; 248; 26B; 26N; Kombilimousine; 27F Schrägheck; Allradantrieb; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 225/35R19 88W 21B; 22H; 24C; 24D Nur Golf 5; nur bis 235/35R19 87W 21B; 22F; 24C; 24D; e1*2001/116*0242*24; 5ET Allradantrieb; 55 - 169 235/35R19 87Y 21B; 22F; 24C; 24D; Frontantrieb; 5ET 10B; 11G; 11H; 11K; 255/30R19 91 22F; 24D; 57F; 585; 12A; 51A; 573; 71K; 671 74P; DEB 55 - 184 225/35R19 88Y 21B; 22H; 24C; 24D 1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 235/35R19 87W 21B; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf 6; bis e1*2007/46*0490*.. 24D; 5ET e1*2007/46*0490*04; 59 - 155 225/35R19 88W 21P; 22H; 22Q; 24C; ab 24D e1*2001/116*0242*25; 59 - 173 225/35R19 88Y 21P; 22H; 22Q; 24C; Schrägheck; 24D; 5FE Frontantrieb; 235/35R19 91 21B; 22F; 22Q; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; 24D 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 1K e1*2001/116*0242*.. 103 225/35R19 88W 21P; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf 6; ab 24D e1*2001/116*0242*25; 235/35R19 91 21B; 22F; 22Q; 24C; Schrägheck; 24D Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 27 Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R19 88 21T; 24C; 248; 26B; Cabrio; Frontantrieb; 26N; 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R19 87W 21T; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 56C; 71K; 26B; 26N; 27F; 5ET 723; 729; 73C; 74A; 77 - 155 225/35R19 88Y 21T; 24C; 248; 26B; 74P 26N; 27F 235/35R19 91 21T; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27F; 5ET Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF SPORTSVAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 81 215/35R19 85W 245; 248; 26B; 26N; nur Golf 7; ab 27F; 5EG e1*2007/46*0627*01; 225/35R19 88 244; 245; 26B; 26N; Golf Sportsvan; nur 27F VARIANT; nicht Golf 235/30R19 86 241; 244; 246; 26B; Alltrack; 26N; 27F Kombilimousine; Schrägheck; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74P AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 169 215/35R19 85Y 245; 248; 26B; 26N; nur Golf 7; ab 27F; 5EG e1*2007/46*0627*01; 225/35R19 88 245; 248; 26B; 26N; Golf Sportsvan; nur 27F VARIANT; nicht Golf 206 - 221 225/35R19 88Y 245; 248; 26B; 26N; Alltrack; 27F Kombilimousine; Schrägheck; Allradantrieb; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/35R19 88W 21B; 22H; 22L; 24C; Nur Golf Plus 6; Ab e1*2007/46*0491*.. 244; 5FE e1*2001/116*0304*14; 235/35R19 87W 21B; 22F; 22L; 24C; Frontantrieb; 244; 5ET 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 24C; 12A; 51A; 56C; 573; 244 71K; 723; 73C; 74A; 255/30R19 91 22F; 22L; 244; 247; 74P 57F; 673 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 27 Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 21P; 22F; 22L; 24J; Nur CrossGolf; Nur 24M; 5FE bis 235/35R19 87 21B; 22F; 22L; 24J; e1*2001/116*0304*13; 24M; 5ET Frontantrieb; 235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; 24M 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/35R19 88 21B; 22H; 24C; 24D; Nicht CrossGolf; Nur 5FE Golf Plus; Nur bis 235/35R19 87 21B; 22F; 24C; 24D; e1*2001/116*0304*13; 5ET Frontantrieb; 55 - 125 225/35R19 88W 21B; 22H; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; 5FE 12A; 51A; 56C; 573; 235/35R19 91 21B; 22F; 24C; 24D 71K; 723; 73C; 74A; 255/30R19 91 22F; 24D; 57F; 585; 74P 671 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 21P; 22F; 22L; 24J; Nur CrossGolf 6; Ab 248; 5FE e1*2001/116*0304*21; 235/35R19 87 21B; 22F; 22L; 24J; Frontantrieb; 248; 5ET 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 24J; 12A; 51A; 56C; 573; 248 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 225/35R19 88 21B; 241; 244; 246; Nur Jetta 260; 272 (Stufenheck); 77 - 155 225/35R19 88W 21B; 241; 244; 246; Frontantrieb; 260; 272 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R19 91 21B; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 56C; 573; 261; 272 71K; 723; 729; 73C; 245/30R19 89 21B; 24C; 244; 247; 74A; 74P 261; 273 255/30R19 91 244; 247; 274; 57F; 673 16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 225/40R19 93 26P; 27I Beetle (Schrägheck); 235/35R19 91 245; 248; 26P; 27I Beetle Cabrio; 235/40R19 92 245; 248; 26N; 26P; 27I Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R19 93 24J; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 56C; 71K; 27B 723; 729; 73C; 74A; 255/35R19 92 24M; 27B; 27H; 57F; 74P 67U; 672 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 27 Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 225/35R19 88 21B; 21N; 22H; 22L; GOLF 6 (Variant); bis e1*2007/46*0492*.. 24C; 24D e1*2007/46*0492*05; 235/35R19 91 21B; 21J; 22F; 22L; ab 24C; 24D e1*2001/116*0328*15; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88 21B; 21N; 22H; 22L; GOLF (Variant); nur 24C; 24D bis 235/35R19 87W 21B; 21J; 22F; 22L; e1*2001/116*0328*14; 24C; 24D Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88 21B; 21N; 22H; 22L; JETTA (Limousine); 24C; 24D Frontantrieb; 235/35R19 87W 21B; 21J; 22F; 22L; 10B; 11G; 11H; 11K; 24C; 24D 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 1KM e1*2001/116*0328*.. 77 225/35R19 88 21B; 21N; 22H; 22L; GOLF 6 (Variant); ab 24C; 24D e1*2001/116*0328*15; 235/35R19 91 21B; 21J; 22F; 22L; Allradantrieb; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 125 225/35R19 88W Frontantrieb; 21P; 22M; Nicht Passat Alltrack 3C e1*2001/116*0307*.., 22Q; 241; 248; 5FE (Cross); ab e1*2007/46*0502*.., 77 - 155 225/35R19 88Y Frontantrieb; 21P; 22M; e1*2001/116*0307*24; e1*2007/46*0547*.. 22Q; 241; 248; 5FE bis 235/35R19 91 21B; 22L; 22Q; 241; e1*2001/116*0307*36; 248 Kombi; Limousine; 77 - 220 235/35R19 91Y 21B; 22L; 22Q; 241; Allradantrieb; 248 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 27 Verkaufsbezeichnung: PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/35R19 88W Frontantrieb; 21P; 22M; nur bis 22Q; 24J; 24M; 5FE e1*2001/116*0307*23; 75 - 147 225/35R19 88Y Frontantrieb; 21P; 22M; Kombi; Limousine; 22Q; 24J; 24M; 5FE Allradantrieb; 235/35R19 91 21B; 22L; 22Q; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 75 - 220 235/35R19 91Y 21B; 22L; 22Q; 24J; 12A; 51A; 56C; 573; 24M 71K; 723; 73C; 74A; 74P 3C e1*2001/116*0307*.. 88 - 176 225/40R19 93 ab 235/40R19 96 27H e1*2001/116*0307*37; VW Passat (B8) ab Mj. 2014; Kombi; Stufenheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC, CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 118 235/35R19 91 21P; 22H; 22I; 24J; Limousine; 24M Allradantrieb; 100 - 155 235/35R19 91W 21P; 22H; 22I; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 100 - 220 235/35R19 91Y 21P; 22H; 22I; 24J; 12A; 51A; 56C; 573; 24M 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 130 235/35R19 87W Coupe; Frontantrieb; 90 - 155 225/35R19 88W 51J 10B; 11G; 11H; 11K; 90 - 195 225/35R19 88Y 51J 12A; 32I; 51A; 56C; 235/35R19 91 71K; 723; 73C; 74A; 74P; DEB Verkaufsbezeichnung: TIGUAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/40R19 92 24M; 51J Allradantrieb; e1*2007/46*0487*.. Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 27 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 27 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 27 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 27 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 27 eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 27 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 245/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 27 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 82J) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der Vorderachse nicht zulässig. AFF) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm (Dicke 30mm) und Bremssattel Typ FNRG-60 16" (Kennz. z. B. ATE E187) an der Vorderachse nicht zulässig. DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm an der Vorderachse nicht zulässig Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 27 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8J Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*.. Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 40 y = 140 HA 27V y = 40 y = 140 HA 26B x = 350 y = 290 VA 26P x = 330 y = 240 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 21 HA 26N x = 350 y = 290 8 VA 26J x = 350 y = 290 30 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 27 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: AUDI A3, S3 Variante(n): Frontantrieb, 2-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 400 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 400 y = 400 8 HA 27F x = 400 y = 400 30 HA 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 27 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: AUDI A3, S3 Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 350 y = 250 VA 26B x = 400 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 350 y = 350 8 HA 27F x = 350 y = 350 20 HA 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 20 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 27 Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: 5F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*.. Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 400 y = 310 25 HA 27H x = 400 y = 310 8 HA 26J x = 300 y = 300 25 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 27 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5E Genehm.Nr.: e11*2007/46*0243*.. Handelsbez.: SKODA OCTAVIA Variante(n): ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 170 y = 250 HA 27I x = 120 y = 200 HA 26B x = 220 y = 275 VA 26P x = 170 y = 225 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 170 y = 250 30 HA 27H x = 170 y = 250 30 HA 26J x = 220 y = 275 30 VA 26N x = 220 y = 275 30 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 27 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: AU Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*.. Handelsbez.: GOLF Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 400 y = 310 8 HA 26J x = 300 y = 300 30 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 400 y = 310 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 27 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 300 VA 26P x = 370 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 400 30 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA 26J x = 400 y = 300 15 VA 26N x = 400 y = 300 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 27 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 16 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*.. Handelsbez.: JETTA, BEETLE Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 350 y = 300 HA 27I x = 300 y = 250 HA 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 350 y = 300 26,5 HA 27H x = 350 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 350 18,5 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0182-14-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN 18 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 27 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 1K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*.. Handelsbez.: GOLF Variante(n): Cabrio, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 380 VA 26P x = 230 y = 330 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 260 y = 310 36 HA 27H x = 260 y = 310 8 HA 26J x = 280 y = 380 16 VA 26N x = 280 y = 380 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.