Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49243
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8,5 J x 19 H2
Typ: OXIGIN 18-8519
Inhaber der ABE AD VIMOTION GmbH
und Hersteller: DE - 72669 Unterensingen
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49243
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49243
Die ABE-Nr. 49243 erstreckt sich auf die Sonderräder 8,5 J x 19 H2 , Typ OXIGIN 18-8519,
in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55003113 (1.Ausfertigung) vom 04.02.2013
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 16 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 04.02.2013
festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 14.02.2013
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55003113 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 04.02.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49243
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49243 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55003113 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 Jx19 H2 Typ OXIGIN 18-8519
Hersteller AD Vimotion GmbH
Seite 1 von 4
Auftraggeber AD Vimotion GmbH
Kelterstrasse 40
72669 Unterensingen
QM-Nr.: 1510211010
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell OXIGIN 18
Typ OXIGIN 18-8519
Radgröße 8,5 J x 19 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
F OXIGIN 18-8519 F / Ø72.6x63,4 5/108/63,4 45 725 2175 1/2009
F HD OXIGIN 18-8519 F HD / Ø72.6x63,4
H1 OXIGIN 18-8519 H1 / Ø66,6x57,1 5/112/57,1 35 725 2125 1/2009
H1 HD OXIGIN 18-8519 H1 HD / Ø66,6x57,1
H1 OXIGIN 18-8519 H1 / Ø66,6x57,1 5/112/57,1 45 725 2175 10/2008
H1 HD OXIGIN 18-8519 H1 HD / Ø66,6x57,1
H1 OXIGIN 18-8519 H1 / ohne Ring 5/112/66,6 23 725 2175 11/2008
H1 HD OXIGIN 18-8519 H1 HD / ohne Ring
H1 OXIGIN 18-8519 H1 / ohne Ring 5/112/66,6 35 725 2175 1/2009
H1 HD OXIGIN 18-8519 H1 HD / ohne Ring
H1 OXIGIN 18-8519 H1 / ohne Ring 5/112/66,6 45 725 2175 1/2009
H1 HD OXIGIN 18-8519 H1 HD / ohne Ring
J OXIGIN 18-8519 J / Ø72.6x60,1 5/114,3/60,1 35 725 2175 1/2009
J HD OXIGIN 18-8519 J HD / Ø72.6x60,1
J OXIGIN 18-8519 J / Ø72.6x60,1 5/114,3/60,1 42 725 2175 1/2009
J HD OXIGIN 18-8519 J HD / Ø72.6x60,1
J OXIGIN 18-8519 J / Ø72.6x64,1 5/114,3/64,1 35 725 2175 1/2009
J HD OXIGIN 18-8519 J HD / Ø72.6x64,1
J OXIGIN 18-8519 J / Ø72.6x64,1 5/114,3/64,1 42 725 2175 1/2009
J HD OXIGIN 18-8519 J HD / Ø72.6x64,1
J OXIGIN 18-8519 J / Ø72.6x66,1 5/114,3/66,1 35 725 2175 1/2009
J HD OXIGIN 18-8519 J HD / Ø72.6x66,1
J OXIGIN 18-8519 J / Ø72.6x66,1 5/114,3/66,1 42 725 2175 1/2009
J HD OXIGIN 18-8519 J HD / Ø72.6x66,1
J OXIGIN 18-8519 J / Ø72.6x67,1 5/114,3/67,1 35 725 2175 1/2009
J HD OXIGIN 18-8519 J HD / Ø72.6x67,1
J OXIGIN 18-8519 J / Ø72.6x67,1 5/114,3/67,1 42 725 2175 1/2009
J HD OXIGIN 18-8519 J HD / Ø72.6x67,1
K2 OXIGIN 18-8519 K2 / ohne Ring 5/120/65,1 40 800 2275 1/2009
K OXIGIN 18-8519 K / ohne Ring 5/120/72,6 35 725 2175 1/2009
K HD OXIGIN 18-8519 K HD / ohne Ring
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49243 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55003113 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 Jx19 H2 Typ OXIGIN 18-8519
Hersteller AD Vimotion GmbH
Seite 2 von 4
Kennzeichnung
KBA-Nummer 49243
Herstellerzeichen AD VIMOTION
Radtyp und Ausführung OXIGIN 18-8519 .. (s.o.)
Radgröße 8,5 Jx19 H2
Einpreßtiefe ET: .. (s.o.)
Gießereikennzeichen JAW
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/108 215/35R19 45 725
5/120 215/35R19 35 725
5/120 215/35R19 40 800
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112 285/55R19 45 775
5/120 285/55R19 40 800
- Impactprüfung SAE
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49243 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55003113 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 Jx19 H2 Typ OXIGIN 18-8519
Hersteller AD Vimotion GmbH
Seite 3 von 4
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 13,25 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Bramstedt beim Prüflabor SÜD GmbH ab
November 2012 durchgeführt
Ein entsprechendes Gutachten mit der Nummer 2012-FG-PSA-0118 liegt vor.
Hinweise zum Sonderrad
Das Sonderrad wird in zwei Ausführungen gefertigt:
ohne HD, keine Hinterdrehung an der Speichenanbindung
mit HD, mit Hinterdrehung an der Speichenanbindung
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Anlagen
Radzeichnung OXIGIN 18-8519 02.11.2012
mit Änderung vom 18.12.2012
Prüfbericht Prüflabor SÜD 2012-FG-PSA-0118 17.12.2012
GmbH
Beschreibung 12.12.2012
Nabenkappenzeichnung Z06M 16.01.2008
Zusammenstellung Zubehör Stand 16.02.2012
Verwendungen Anlagen 01 bis 16
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49243 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55003113 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 Jx19 H2 Typ OXIGIN 18-8519
Hersteller AD Vimotion GmbH
Seite 4 von 4
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 4. Februar 2013
Haasis 00189832.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim