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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0303-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                                und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                           Seite 1 von 6

Hersteller                      AD Vimotion GmbH
                                Kelterstrasse 40
                                72669 Unterensingen
                                QM-Nr.: 1510211010

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                          Achse 2
Modell                          OXIGIN 18                        OXIGIN 18
Typ                             OXIGIN 18-9020                   OXIGIN 18-10520
Radgröße                        9,0 Jx20 H2                      10,5 Jx20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung                Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                                    Lochkreis-         tiefe     last     (mm)
                                                    (mm)/              (mm)      (kg)
                                                    Mittenloch-ø
                                                    (mm)
K1            OXIGIN 18-9020 K1 / Ø76.9x72.6        5/120/72,6         15          750    2300
K1 HD         OXIGIN 18-9020 K1 HD /
              Ø76.9x72.6
K1            OXIGIN 18-10520 K1 / Ø76.9x72.6       5/120/72,6         25          750    2300
K1 HD         OXIGIN 18-10520 K1 HD /
              Ø76.9x72.6

Kennzeichnungen                 Achse 1                            Achse 2
Herstellerzeichen               AD VIMOTION                        AD VIMOTION
Radtyp und Ausführung           OXIGIN 18-9020 .. (s.o.)           OXIGIN 18-10520 .. (s.o.)
Radgröße                        9,0 Jx20 H2                        10,5 Jx20 H2
Einpresstiefe                   ET: .. (s.o.)                      ET: .. (s.o.)
Giessereikennzeichen            JAW                                JAW
Herkunftsmerkmal                -                                  -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130               35
S02     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140               28

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55023313 und Nr.55026413 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0303-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                                und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung       kW-         Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ             Bereich                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-GT               120-330     245/35R20         K1c R02 T91 T95                    A02 A04 A05
GT, K-N1                 120-330     245/40R20         K1c R02                            A06 A08 A09
e1*2007/46*0215*..;      120-330     255/35R20         K1c K5b R02 T93 T97                A12 A14 A18
e1*2007/46*0508*..       120-330     275/35R20         K2c K6i K8g R03 T02 T98 150        Flh L05 NBF
Gran Turismo             120-330     285/30R20         K2c K6i K8k R03 T99 150            V20 S01
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT               120-330     245/35R20         K1c R02 T91 T95                    A02 A04 A05
GT, K-N1                 120-330     245/40R20         K1c R02                            A06 A08 A09
e1*2007/46*0215*..;      120-330     255/35R20         K1c K5b R02 T93 T97                A12 A14 A18
e1*2007/46*0508*..       120-330     275/35R20         K2c K6i K8g R03 T02 T98 150        Flh L05 NBF
Gran Turismo             120-330     285/30R20         K2c K6i K8k R03 T99 150            V20 S01
- ohne Allradlenkung
BMW 7er-Reihe            155-400     245/35R20         K1c R02 T91 T95                    A02 A04 A05
701, 7L                  155-400     245/40R20         K1c R02                            A06 A08 A09
e1*2001/116*0490*..;     155-400     255/35R20         K1c K5b R02 T93 T97                A12 A14 A18
e1*2007/46*0276*..       155-400     275/35R20         K2c K6h K6i K8k R03 T02 T98        L04 NBF V20
- mit Allradlenkung                                    150                                S01
                         155-400     285/30R20         K2c K6h K6i K8t R03 T95 T99
                                                       150
BMW 7er-Reihe            155-400     245/35R20         K1c R02 T91 T95                    A02 A04 A05
701, 7L                  155-400     245/40R20         K1c R02                            A06 A08 A09
e1*2001/116*0490*..;     155-400     255/35R20         K1c K5b R02 T93 T97                A12 A14 A18
e1*2007/46*0276*..       155-400     275/35R20         K2c K6g K6i K8g R03 T02 T98        L05 NBF V20
- ohne Allradlenkung                                   150                                S01
                         155-400     285/30R20         K2c K6h K6i K8k R03 T95 T99
                                                       150
BMW 7er-Reihe            150-327     245/40R20         K1a R02                            A02 A04 A05
765                      150-327     255/35R20         K1a R02 T93 T97                    A06 A08 A09
e1*98/14,2001/116*       150-327     275/35R20         R03 T98 150                        A12 A14 A18
0172*00-06               150-327     285/30R20         R03 T95 T99 150                    RDK V20
                                                                                          S02
BMW 7er-Reihe            150-327     245/40R20         R02                                A02 A04 A05
765                      150-327     255/35R20         R02 T93                            A06 A08 A09
e1*2001/116*             150-327     275/35R20         R03 T98 150                        A12 A14 A18
0172*07-..               150-327     285/30R20         K2c K42 K46 R03 T95 T99 150        V20 S02

Auflagen und Hinweise

150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-0303-A00-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                               und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-0303-A00-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                               und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8t    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien-
mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0303-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                                und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R20              255/30R20
Nr. 2    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/45R20              255/40R20
Nr. 4    245/30R20              285/25R20, 295/25R20
Nr. 5    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 6    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 7    245/45R20              275/40R20
Nr. 8    255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 9    255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 10   255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 11   255/45R20              285/40R20
Nr. 12   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 13   265/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr. 14   265/45R20              295/40R20
Nr. 15   275/35R20              305/30R20
Nr. 16   275/40R20              315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Bad Bremstedt im Februar 2013 (unter Nummer
2013-FG-PSA-0004) durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 03. April 2013 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-0303-A00-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                               und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6

Hinweise zum Sonderrad
Das Sonderrad wird in zwei Ausführungen gefertigt:
Ohne HD: ohne Hinterdrehung an der Speichenanbindung
Mit HD: mit Hinterdrehung an der Speichenanbindung

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 3. April 2013




Schmidt                                                                              00193106.DOC




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