Teilegutachten: 2015-TG-PSA-0035 Stand: 20.11.2015 Seite | 1 Teilegutachten Nr.: 2015-TG-PSA-0035 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Kelterstraße 40 D-72669 Unterensingen Prüfgegenstand: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Radname: CONCAVE Typ: OXIGIN 18 Radgrößen: 9,0Jx20H2 10,5Jx20H2 Zentrierart: Mittenzentrierung 1. Hinweise 1.1 Umrüstung Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. 1.2 Mitführen von Dokumenten Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II. 1.3 Berichtigung der Fahrzeugpapiere Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Prüflabor Süd GmbH ·Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt · HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel · Geschäftsführer Matthias Kleingarn · Peter Kleingarn Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH © PSA-Urheberrechtlich geschützt! Teilegutachten: 2015-TG-PSA-0035 Stand: 20.11.2015 Seite | 2 2. Radbeschreibung Hersteller AD VIMOTION GmbH : Fertigungsstätte AD VIMOTION GmbH : Handelsmarke OXIGIN : Art der Sonderräder Leichtmetall-Sonderrad, gegossen, einteilig : Felgenbettkontur H2 : Gießen in Niederdruckkokillen mit anschließender Produktionsverfahren : Wärmebehandlung Werkstoff : AlSi11(Mg) Wärmebehandlung : -- Rohteilbearbeitung : CNC gedreht + gefräst Beschreibung des Designs : Einteiliges ALUMINIUMGUSS-Sonderrad mit 5 Speichen Strahlen bzw. sandstrahlen und/oder sonstige Oberflächen Vorbehandlung : Vorbehandlungsmethoden 3-4 schichtiger Pulverlackaufbau mit Oberflächenversiegelung. Korrosionsschutz : Korrosionsbeständigkeit nach SS DIN 50021 15,6 kg lackiert (9,0Jx20) Radgewichte : 17,9 kg lackiert (10,5Jx20H2) Die Prüfung der Radbefestigungsteile ist nicht Bestandteil dieses Gutachtens. Die Beschreibung der Radbefestigung Radbefestigung : entspricht dem vom Fahrzeughersteller bzw. der in der Norm festgelegten Maßen und Toleranzen. Sitzform der Befestigung : Kegel Durchmesser Befestigungsbohrung : Ø16,0+0,5mm-0mm Durchmesser des Radflansches : Ø146,0±1,0mm Zentrierung : Mittenzentrierung ohne Zentrierringsystem Legierungselemente: Si, Sr, Mg, Mn, Ti, Cu, Fe, Zn; Zugfestigkeit Rm =160N/mm², Streckgrenze Re =80 N/mm², Materiallegierung : Bruchdehnung A5 =4% und Härte Brinell= 55 HB in Anlehnung an DIN EN 1706 Radausführungen mit unterschiedlicher Farbgebung werden nicht zusätzlich gekennzeichnet. 3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite graviert, eingegossen bzw. geprägt: (Beispiel Radausführung siehe Verwendungsbereichsanlagen: H1 / H1HD 5112 28; K1 / K1HD 5112 23). Achse-1 / Achse-2 Achse-2 AUSSENSEITE INNENSEITE AUSSENSEITE INNENSEITE KBA-Typzeichen KBA-entfällt- -- KBA-entfällt- -- Japanisches -- -- -- -- Prüfwertzeichen Weitere -- -- -- -- Prüfwertzeichen Handelsbez. / -marke -- OXIGIN -- OXIGIN Typ -- OXIGIN 18-9020 -- OXIGIN 18-10520 Ausführung -- z.B. 5112 28 -- z.B. 5112 23 AD VIMOTION AD VIMOTION Hersteller -- -- GmbH GmbH Sonderradgröße -- 9,0Jx20H2 -- 10,5Jx20H2 Lochkreis (mm) -- z.B. 112/5 -- z.B. 112/5 Einpresstiefe (mm) -- z.B. ET28 -- z.B. ET23 Herkunftsmerkmal -- MADE IN GERMANY -- MADE IN GERMANY Herstellungsdatum -- Datumsgitter JJ/MM -- Datumsgitter JJ/MM Die unterschiedlichen Radausführungen sind den jeweiligen Verwendungsbereichsanlagen zu entnehmen. Prüflabor Süd GmbH ·Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt · HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel · Geschäftsführer Matthias Kleingarn · Peter Kleingarn Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH © PSA-Urheberrechtlich geschützt! Teilegutachten: 2015-TG-PSA-0035 Stand: 20.11.2015 Seite | 3 4. Befestigung Die Leichtmetall-Sonderräder werden mit Kegelbundschrauben/-muttern mit einem Kegelwinkel 60° bzw. Kugelbundschrauben mit Radius 13 und Radius 14 u.a. auch mit festem/beweglichem Kegel-/Kugelsitz in den DIN Maßen M12/M14/1/2UNF befestigt. Das Anzugsdrehmoment der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug entspricht den Vorgaben der im jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeughersteller. 5. Sonderradprüfung Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998). Die verwendeten Prüfmuster waren im Hinblick auf das erforderliche Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ repräsentativ. 5.1 Festigkeitsprüfungen Die Festigkeitsgutachten liegen vor. 9,0Jx20H2 Festigkeitsgutachten Nr.: 2013-FG-PSA-0004-K2 / Prüflabor Süd GmbH 10,5Jx20H2 Festigkeitsgutachten Nr.: 2013-FG-PSA-0006-K1 / Prüflabor Süd GmbH 5.2 Werkstoffprüfung Die Werkstofffestigkeit-, das Korrosionsverhalten, sowie die Zusammensetzung sind der Beschreibung des Herstellers zu entnehmen. Hierzu wurden von uns keine Prüfungen durchgeführt. 6. Anbau- und Verwendungsbereichsprüfung Es wurden Fahrzeuganbau-, Freigängigkeits- und Fahrprüfungen entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit), sowie nach den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998) in den jeweiligen gültigen Fassungen durchgeführt. Die Spurverbreiterung an dem jeweiligen geprüften Fahrzeug liegt innerhalb der für die Fahrzeugklassen geforderten Toleranz zum Serienzustand (2 bzw. 4 %). 7. Verweise auf andere Teilegutachten Teilegutachten Nr.: --- Prüflabor Süd GmbH ·Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt · HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel · Geschäftsführer Matthias Kleingarn · Peter Kleingarn Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH © PSA-Urheberrechtlich geschützt! Teilegutachten: 2015-TG-PSA-0035 Stand: 20.11.2015 Seite | 4 8. Anlagen Verwendungsbereich o Anlage 1: PORSCHE Macan; 95B, 95BN Radabdeckungen Bilddarstellung Anbauabnahme 9. Qualitätssicherungssystem Hersteller Der Nachweis eines Qualitätssicherungssystems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO seitens des Herstellers liegt vor (TÜV Thüringen e.V. - Register-Nr. TIC 15 102 11010 - Gültig bis 2017-04-19). 10. Zusammenfassung Dieses Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 4, sowie die unter 8. aufgeführten Anlagen. Unter Beachtung der in den Anlagen aufgeführten Verwendungsbereiche, sowie Auflagen und Hinweise bestehen keine technischen Bedenken für die Verwendung des geprüften Sonderrades. Sollte eine Auflage oder ein Hinweis dieses Gutachtens unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Auflagen oder Hinweise davon nicht berührt. Der Hersteller oder Gutachteninhaber verpflichtet sich, anstelle der unwirksamen Auflage oder des Hinweises eine der Richtlinien, dem Gesetz oder dem Sinn möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Die Prüflabor Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Die Erstellung von Teilegutachten durch die Prüflabor Süd GmbH unterliegt der Aufsicht des Landes Schleswig-Holstein. Bad Bramstedt, 20.11.2015 Prüflabor Süd GmbH Der Sachverständige Dipl.-Ing. F. Kuchel Prüflabor Süd GmbH ·Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt · HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel · Geschäftsführer Matthias Kleingarn · Peter Kleingarn Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH © PSA-Urheberrechtlich geschützt! Anlagen Zu Teilegutachten: 2015-TG-PSA-0035 Seite | 1 Verwendungsbereich: Anlage 1 Raddaten Art: PKW-Sonderrad Lochkreis/Anzahl: 112 / 5 Radtyp: OXIGIN 18 Zentrierung: Mittenzentrierung zul. Ausführungsbezeichnung Mitten- Einpress- zul. Rad- gültig ab Abroll- Ausführung loch tiefe last Fertig. Kennzeichnung umfang Rad Zentrierring [mm] [mm] [kg] [mm] Datum H1 / H1HD 5112 OXIGIN ohne Ø66,5 28 750 2300 05/13 28 18-9020 K1 / K1HD 5112 OXIGIN ohne Ø66,5 23 750 2300 05/13 23 18-10520 Befestigungsmittel Nr. Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment [Nm] Schaftlänge [mm] S01 Schraube M14x1,5 Kegel 160 siehe allg. Auflagen Prüflabor Süd GmbH ·Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt · HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel · Geschäftsführer Matthias Kleingarn · Peter Kleingarn Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH © PSA-Urheberrechtlich geschützt! Anlagen Zu Teilegutachten: 2015-TG-PSA-0035 Seite | 2 Fahrzeugdaten Hersteller: PORSCHE Modell: Macan Typ: 95B, 95BN Achse-1: Radgröße / Ausführung: 9,0Jx20H2 H1 / H1HD 5112 28 Handelsbezeichnung Reifenbezogene Auflagen und Fahrzeug-Typ kW-Bereich Reifen Auflagen und Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. A01; A02; A03; PORSCHE Macan A04, A05; A06; 95B, 95BN 155-294 265/45R20 R002; R015 A07; A08; A09; e13*2007/46*1165*.. A10; A11; A12; e13*2007/46*1164*.. A13; M01; S01 Achse-2: Radgröße / Ausführung: 10,5Jx20H2 K1 / K1HD 5112 23 Handelsbezeichnung Reifenbezogene Auflagen und Fahrzeug-Typ kW-Bereich Reifen Auflagen und Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. A01; A02; A03; PORSCHE Macan A04, A05; A06; 95B, 95BN 155-294 295/40R20 R002; R015; KA201 A07; A08; A09; e13*2007/46*1165*.. A10; A11; A12; e13*2007/46*1164*.. A13; M01; S01 Prüflabor Süd GmbH ·Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt · HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel · Geschäftsführer Matthias Kleingarn · Peter Kleingarn Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH © PSA-Urheberrechtlich geschützt! Anlagen Zu Teilegutachten: 2015-TG-PSA-0035 Seite | 3 Allgemeine Auflagenhinweise A01 Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die folgenden Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. A02 Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend. Bei einer Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube einzuhalten. A03 Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad-/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A04 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme RDKS/TPMS) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. A05 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, sind unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Es sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und Reifenherstellers zu beachten. A06 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass für die aufgeführte Rad-/ Reifenkombination eine Freigabe des Reifenherstellers erteilt sein muss. A07 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Prüflabor Süd GmbH ·Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt · HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel · Geschäftsführer Matthias Kleingarn · Peter Kleingarn Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH © PSA-Urheberrechtlich geschützt! Anlagen Zu Teilegutachten: 2015-TG-PSA-0035 Seite | 4 A09 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifikationsnummer auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Siehe Anlage: Anbauabnahme. A10 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht geprüft wurde. Es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. A11 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A12 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A13 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. KA101 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte bis 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. KA102 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. KA103 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Prüflabor Süd GmbH ·Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt · HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel · Geschäftsführer Matthias Kleingarn · Peter Kleingarn Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH © PSA-Urheberrechtlich geschützt! Anlagen Zu Teilegutachten: 2015-TG-PSA-0035 Seite | 5 KA201 Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte bis 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. KA202 Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. KA203 Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Spezielle Auflagen M01 Aufgrund der geprüften Radfestigkeit darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht größer als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast sein. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert, gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb. R002 Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. R015 Die maximale Differenz der Abrollumfänge ist herstellerbedingt zu beachten. Diese kann von den allgemein gültigen Standards abweichen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden. Prüflabor Süd GmbH ·Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt · HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel · Geschäftsführer Matthias Kleingarn · Peter Kleingarn Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH © PSA-Urheberrechtlich geschützt! Anlagen Zu Teilegutachten: 2015-TG-PSA-0035 Seite | 1 Radabdeckung Vorderachse Bereich 30 Grad vor Bereich 30 Grad Bereich 50 Grad und 50 Grad hinter vor der Radmitte zu Auflage hinter der Radmitte zu Auflage der Radmitte zu Auflage KA102 KA103 KA101 Fahrtrichtung Hinterachse Bereich 30 Grad vor Bereich 30 Grad Bereich 50 Grad und 50 Grad hinter vor der Radmitte zu hinter der Radmitte der Radmitte zu Auflage Auflage KA202 zu Auflage KA203 KA201 Fahrtrichtung Prüflabor Süd GmbH ·Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt · HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel · Geschäftsführer Matthias Kleingarn · Peter Kleingarn Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH © PSA-Urheberrechtlich geschützt! Anlagen Zu Teilegutachten: 2015-TG-PSA-0035 Seite | 1 Bilddarstellung Prüflabor Süd GmbH ·Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt · HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel · Geschäftsführer Matthias Kleingarn · Peter Kleingarn Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH © PSA-Urheberrechtlich geschützt! Anlagen Zu Teilegutachten: 2015-TG-PSA-0035 Seite | 1 Anbauabnahme Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: OXIGIN 18 des Herstellers/Importeurs: AD VIMOTION GmbH liegt ein TEILEGUTACHTEN NACH §19(3) StVZO über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungs- gemäßem Ein- oder Anbau des Techn. Dienst PSA – Prüflabor Süd GmbH, Bad Bramstedt vor. Bericht-Nr.: 2015-TG-PSA-0035 Datum: 20.11.2015 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen/Hinweise/Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. /Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung B - 2.1 2.2 L - 9 . P.2 /- T - P.4 J 4 18 - 19 - E 3 20 - G - D.1 - 12 - 13 - Q D.2 V.7 - F.1 - F.2 - 7.1 - 7.2 - 7.3 - 8.1 - 8.2 - 8.3 - U.1 - U.2 - U.3 D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 - 2 - 15.1 - 5 15.2 - 15.3 - V.9 - R - 11 - 14 K - P.3 - 6 - 17 - 16 - 10 - 21 - 22 - - - - - Prüflabor Süd GmbH ·Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt · HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel · Geschäftsführer Matthias Kleingarn · Peter Kleingarn Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH © PSA-Urheberrechtlich geschützt!