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							Teilegutachten:      2015-TG-PSA-0035
Stand:               20.11.2015
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                                              Teilegutachten

                                       Nr.: 2015-TG-PSA-0035

                                        Hersteller: AD VIMOTION GmbH
                                                          Kelterstraße 40
                                                          D-72669 Unterensingen


                               Prüfgegenstand: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig


                                         Radname: CONCAVE
                                                 Typ: OXIGIN 18
                                       Radgrößen: 9,0Jx20H2
                                                          10,5Jx20H2
                                         Zentrierart: Mittenzentrierung


1. Hinweise

1.1 Umrüstung
Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich
die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das
Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

1.2 Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit
den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II.

1.3 Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige
Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.

Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Prüflabor Süd GmbH ·Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt · HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel ·
                                        Geschäftsführer Matthias Kleingarn · Peter Kleingarn
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Teilegutachten:       2015-TG-PSA-0035
Stand:                20.11.2015
                                                                                                                           Seite | 2

2. Radbeschreibung
 Hersteller                                AD VIMOTION GmbH
                                                  :
 Fertigungsstätte                          AD VIMOTION GmbH
                                                  :
 Handelsmarke                              OXIGIN :
 Art der Sonderräder                       Leichtmetall-Sonderrad, gegossen, einteilig
                                                  :
 Felgenbettkontur                          H2     :
                                           Gießen in Niederdruckkokillen mit anschließender
 Produktionsverfahren                   :
                                           Wärmebehandlung
 Werkstoff                              : AlSi11(Mg)
 Wärmebehandlung                        : --
 Rohteilbearbeitung                     : CNC gedreht + gefräst
 Beschreibung des Designs               : Einteiliges ALUMINIUMGUSS-Sonderrad mit 5 Speichen
                                           Strahlen bzw. sandstrahlen und/oder sonstige
 Oberflächen Vorbehandlung              :
                                           Vorbehandlungsmethoden
                                           3-4 schichtiger Pulverlackaufbau mit Oberflächenversiegelung.
 Korrosionsschutz                       :
                                           Korrosionsbeständigkeit nach SS DIN 50021
                                           15,6 kg lackiert (9,0Jx20)
 Radgewichte                            :
                                           17,9 kg lackiert (10,5Jx20H2)
                                           Die Prüfung der Radbefestigungsteile ist nicht Bestandteil
                                           dieses Gutachtens. Die Beschreibung der Radbefestigung
 Radbefestigung                         :
                                           entspricht dem vom Fahrzeughersteller bzw. der in der Norm
                                           festgelegten Maßen und Toleranzen.
 Sitzform der Befestigung               : Kegel
 Durchmesser Befestigungsbohrung        : Ø16,0+0,5mm-0mm
 Durchmesser des Radflansches           : Ø146,0±1,0mm
 Zentrierung                            : Mittenzentrierung ohne Zentrierringsystem
                                           Legierungselemente: Si, Sr, Mg, Mn, Ti, Cu, Fe, Zn;
                                           Zugfestigkeit Rm =160N/mm², Streckgrenze Re =80 N/mm²,
 Materiallegierung                      :
                                           Bruchdehnung A5 =4% und Härte Brinell= 55 HB in Anlehnung
                                           an DIN EN 1706
Radausführungen mit unterschiedlicher Farbgebung werden nicht zusätzlich gekennzeichnet.

3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite graviert, eingegossen
bzw. geprägt: (Beispiel Radausführung siehe Verwendungsbereichsanlagen: H1 / H1HD 5112 28; K1 / K1HD
5112 23).
                                        Achse-1 / Achse-2                                             Achse-2
                              AUSSENSEITE                 INNENSEITE               AUSSENSEITE                 INNENSEITE
 KBA-Typzeichen                  KBA-entfällt-                   --                   KBA-entfällt-                   --
 Japanisches
                                       --                        --                         --                        --
 Prüfwertzeichen
 Weitere
                                       --                        --                         --                        --
 Prüfwertzeichen
 Handelsbez. / -marke                  --                   OXIGIN                          --                  OXIGIN
 Typ                                   --               OXIGIN 18-9020                      --              OXIGIN 18-10520
 Ausführung                            --                 z.B. 5112 28                      --                z.B. 5112 23
                                                         AD VIMOTION                                         AD VIMOTION
 Hersteller                            --                                                   --
                                                             GmbH                                                GmbH
 Sonderradgröße                        --                  9,0Jx20H2                        --                10,5Jx20H2
 Lochkreis (mm)                        --                  z.B. 112/5                       --                 z.B. 112/5
 Einpresstiefe (mm)                    --                  z.B. ET28                        --                 z.B. ET23
 Herkunftsmerkmal                      --              MADE IN GERMANY                      --             MADE IN GERMANY
 Herstellungsdatum                     --              Datumsgitter JJ/MM                   --             Datumsgitter JJ/MM

Die unterschiedlichen Radausführungen sind den jeweiligen Verwendungsbereichsanlagen zu entnehmen.


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Teilegutachten:      2015-TG-PSA-0035
Stand:               20.11.2015
                                                                                                                           Seite | 3

4. Befestigung
Die Leichtmetall-Sonderräder werden mit Kegelbundschrauben/-muttern mit einem Kegelwinkel 60° bzw.
Kugelbundschrauben mit Radius 13 und Radius 14 u.a. auch mit festem/beweglichem Kegel-/Kugelsitz in den
DIN Maßen M12/M14/1/2UNF befestigt.

Das Anzugsdrehmoment der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug entspricht den Vorgaben der im
jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeughersteller.

5. Sonderradprüfung
Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998). Die verwendeten
Prüfmuster waren im Hinblick auf das erforderliche Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ
repräsentativ.

5.1 Festigkeitsprüfungen
Die Festigkeitsgutachten liegen vor.

9,0Jx20H2 Festigkeitsgutachten Nr.:                      2013-FG-PSA-0004-K2 / Prüflabor Süd GmbH
10,5Jx20H2 Festigkeitsgutachten Nr.:                     2013-FG-PSA-0006-K1 / Prüflabor Süd GmbH


5.2 Werkstoffprüfung
Die Werkstofffestigkeit-, das Korrosionsverhalten, sowie die Zusammensetzung sind der Beschreibung des
Herstellers zu entnehmen. Hierzu wurden von uns keine Prüfungen durchgeführt.

6. Anbau- und Verwendungsbereichsprüfung
Es wurden Fahrzeuganbau-, Freigängigkeits- und Fahrprüfungen entsprechend den Kriterien des VdTÜV
Merkblattes 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit), sowie nach den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998) in den jeweiligen
gültigen Fassungen durchgeführt.

Die Spurverbreiterung an dem jeweiligen geprüften Fahrzeug liegt innerhalb der für die Fahrzeugklassen
geforderten Toleranz zum Serienzustand (2 bzw. 4 %).

7. Verweise auf andere Teilegutachten

        Teilegutachten Nr.:         ---




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Stand:               20.11.2015
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8. Anlagen

        Verwendungsbereich
              o   Anlage 1:          PORSCHE Macan; 95B, 95BN
        Radabdeckungen
        Bilddarstellung
        Anbauabnahme


9. Qualitätssicherungssystem Hersteller

Der Nachweis eines Qualitätssicherungssystems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO seitens des Herstellers
liegt vor (TÜV Thüringen e.V. - Register-Nr. TIC 15 102 11010 - Gültig bis 2017-04-19).

10. Zusammenfassung

Dieses Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 4, sowie die unter 8. aufgeführten Anlagen. Unter Beachtung
der in den Anlagen aufgeführten Verwendungsbereiche, sowie Auflagen und Hinweise bestehen keine
technischen Bedenken für die Verwendung des geprüften Sonderrades.

Sollte eine Auflage oder ein Hinweis dieses Gutachtens unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Auflagen oder Hinweise davon nicht berührt. Der Hersteller oder Gutachteninhaber verpflichtet sich, anstelle
der unwirksamen Auflage oder des Hinweises eine der Richtlinien, dem Gesetz oder dem Sinn möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Die Prüflabor Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt.

Die Erstellung von Teilegutachten durch die Prüflabor Süd GmbH unterliegt der Aufsicht des Landes
Schleswig-Holstein.


                                           Bad Bramstedt, 20.11.2015

                                             Prüflabor Süd GmbH

                                               Der Sachverständige




                                                 Dipl.-Ing. F. Kuchel




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Zu Teilegutachten:            2015-TG-PSA-0035

                                                                                                                            Seite | 1


Verwendungsbereich:                  Anlage 1
Raddaten

Art:             PKW-Sonderrad                                          Lochkreis/Anzahl:          112 / 5
Radtyp:          OXIGIN 18                                              Zentrierung:               Mittenzentrierung


                                                                                                           zul.
                         Ausführungsbezeichnung              Mitten-     Einpress-       zul. Rad-                     gültig ab
                                                                                                         Abroll-
    Ausführung                                                loch          tiefe           last                        Fertig.
                              Kennzeichnung                                                              umfang
                             Rad      Zentrierring           [mm]           [mm]            [kg]          [mm]           Datum
 H1 / H1HD 5112            OXIGIN
                                         ohne                Ø66,5            28            750           2300           05/13
        28                 18-9020
 K1 / K1HD 5112            OXIGIN
                                         ohne                Ø66,5            23            750           2300           05/13
        23                18-10520

Befestigungsmittel

 Nr.                 Befestigungsmittel              Bund                 Anzugsmoment [Nm]              Schaftlänge [mm]
 S01                 Schraube M14x1,5                Kegel                160                            siehe allg. Auflagen




          Prüflabor Süd GmbH ·Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt · HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel ·
                                        Geschäftsführer Matthias Kleingarn · Peter Kleingarn
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Zu Teilegutachten:           2015-TG-PSA-0035

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Fahrzeugdaten

Hersteller:          PORSCHE
Modell:              Macan
Typ:                 95B, 95BN

Achse-1:             Radgröße / Ausführung:                       9,0Jx20H2           H1 / H1HD 5112 28

 Handelsbezeichnung
                                                                           Reifenbezogene                 Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                    kW-Bereich       Reifen
                                                                           Auflagen und Hinweise          Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
                                                                                                          A01; A02; A03;
 PORSCHE Macan
                                                                                                          A04, A05; A06;
 95B, 95BN
                                 155-294          265/45R20                R002; R015                     A07; A08; A09;
 e13*2007/46*1165*..
                                                                                                          A10; A11; A12;
 e13*2007/46*1164*..
                                                                                                          A13; M01; S01


Achse-2:             Radgröße / Ausführung:                       10,5Jx20H2          K1 / K1HD 5112 23

 Handelsbezeichnung
                                                                           Reifenbezogene                 Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                    kW-Bereich       Reifen
                                                                           Auflagen und Hinweise          Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
                                                                                                          A01; A02; A03;
 PORSCHE Macan
                                                                                                          A04, A05; A06;
 95B, 95BN
                                 155-294          295/40R20                R002; R015; KA201              A07; A08; A09;
 e13*2007/46*1165*..
                                                                                                          A10; A11; A12;
 e13*2007/46*1164*..
                                                                                                          A13; M01; S01




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Zu Teilegutachten:           2015-TG-PSA-0035

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Allgemeine Auflagenhinweise

A01      Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die folgenden
         Hinweise befolgen:

         1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
         2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an.
         3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile
            mit dem vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest.
         4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu
            überprüfen.
         5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
            nochmals zu überprüfen.

A02      Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die
         Einschraubtiefe der serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt
         wurde, gilt als ausreichend. Bei einer Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist
         mindestens die Festigkeit der Serienschraube einzuhalten.

A03      Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
         müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
         Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
         vorliegen; gegen die Verwendung der Rad-/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
         bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A04      Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
         Reifendruckkontrollsysteme RDKS/TPMS) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig
         bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.

A05      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
         Reifen, sind unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten den Fahrzeugpapieren zu
         entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
         zulässig. Es sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
         unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und
         Reifenherstellers zu beachten.

A06      Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass für die aufgeführte Rad-/
         Reifenkombination eine Freigabe des Reifenherstellers erteilt sein muss.

A07      Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der                                  vom     Reifenhersteller
         vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
         erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
         werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu
         achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




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Zu Teilegutachten:           2015-TG-PSA-0035

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A09      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer
         Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifikationsnummer auf einem
         Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen
         zu lassen. Siehe Anlage: Anbauabnahme.
A10      Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht
         geprüft wurde. Es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere
         Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.

A11      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
         Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
         Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A12      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
         Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
         Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A13      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, sind
         Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
         Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
         bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
         Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
         RDKS/TPMS verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile
         und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
         geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
         dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

KA101 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte bis 50 Grad
      hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter
      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des
      Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

KA102 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
      Bereich abgedeckt sein.

KA103 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), in dem
      oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Zu Teilegutachten:           2015-TG-PSA-0035

                                                                                                                            Seite | 5


KA201 Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte bis 50 Grad
      hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter
      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des
      Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

KA202 Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
      Bereich abgedeckt sein.

KA203 Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), in dem
      oben genannten Bereich abgedeckt sein.



Spezielle Auflagen

M01      Aufgrund der geprüften Radfestigkeit darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht größer
         als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast sein. Bei Montage an Achse 2
         gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw.
         Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte
         Wert, gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb.

R002     Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
         Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
         durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
         serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
         vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

R015     Die maximale Differenz der Abrollumfänge ist herstellerbedingt zu beachten. Diese kann von den
         allgemein gültigen Standards abweichen.

S01      Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden.




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Anlagen
Zu Teilegutachten:           2015-TG-PSA-0035

                                                                                                                            Seite | 1

Radabdeckung

Vorderachse

                                                                                                 Bereich 30 Grad vor
           Bereich 30 Grad                             Bereich 50 Grad
                                                                                                 und 50 Grad hinter
     vor der Radmitte zu Auflage               hinter der Radmitte zu Auflage
                                                                                               der Radmitte zu Auflage
               KA102                                       KA103
                                                                                                       KA101




                                                        Fahrtrichtung



Hinterachse

                                                                                                 Bereich 30 Grad vor
           Bereich 30 Grad                             Bereich 50 Grad
                                                                                                 und 50 Grad hinter
          vor der Radmitte zu                         hinter der Radmitte
                                                                                               der Radmitte zu Auflage
            Auflage KA202                             zu Auflage KA203
                                                                                                       KA201




                                                        Fahrtrichtung




          Prüflabor Süd GmbH ·Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt · HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel ·
                                        Geschäftsführer Matthias Kleingarn · Peter Kleingarn
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
Anlagen
Zu Teilegutachten:           2015-TG-PSA-0035

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Bilddarstellung




          Prüflabor Süd GmbH ·Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt · HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel ·
                                        Geschäftsführer Matthias Kleingarn · Peter Kleingarn
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Zu Teilegutachten:           2015-TG-PSA-0035

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Anbauabnahme

Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO

 Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
 Für: Leichtmetallrad Typ: OXIGIN 18 des Herstellers/Importeurs: AD VIMOTION GmbH liegt ein
 TEILEGUTACHTEN NACH §19(3) StVZO über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungs-
 gemäßem Ein- oder Anbau des Techn. Dienst PSA – Prüflabor Süd GmbH, Bad Bramstedt vor.
 Bericht-Nr.: 2015-TG-PSA-0035 Datum: 20.11.2015
 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
 Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
 Fahrzeughersteller:                         , Fahrzeugtyp:                         ,
 Fahrzeug-Ident-Nr.:
 ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
 Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE *)
 wurden berücksichtigt.
 Bemerkungen/Hinweise/Auflagen:
 Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei
 deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
 Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.:                          Unterschrift u. Name
 Ort u. Datum der Abnahme:
                                                                 a.a.S.o.P. /Prüf-Ing.



                                                 Fahrzeugbeschreibung
   B         -        2.1                  2.2           L     -    9                    .           P.2               /-              T -
                                                                                                     P.4
   J                   4                                     18                -                     19                     -
   E                                             3           20                -                     G                      -
  D.1                           -                            12           -          13          -     Q
  D.2                                                       V.7           -          F.1         -    F.2
                                -                           7.1           -          7.2         -    7.3
                                -                           8.1           -          8.2         -    8.3
                                -                           U.1           -          U.2         -    U.3
  D.3                           -                           O.1           -          O.2         -    S.1          -            S.2          -
   2                            -                           15.1                                       -
   5                                                        15.2                                       -
                                                            15.3                                       -
  V.9                           -                            R                               -                                  11       -
  14                                                         K                                            -
  P.3                           -                            6             -          17              -       16                 -
  10         -                                               21                                           -
  22                                                                  -
                                                                      -
                                                                      -
                                                                      -
                                                                      -




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