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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49244 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55023313 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Hersteller                        AD Vimotion GmbH

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                      AD Vimotion GmbH
                                  Kelterstrasse 40
                                  72669 Unterensingen
                                  QM-Nr.: 1510211010

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            OXIGIN 18
Typ                               OXIGIN 18-9020
Radgröße                          9,0 Jx20 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                               Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                      Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                      (mm)
K1           OXIGIN 18-9020 K1 / Ø76.9x72.6           5/120/72,6         32         750    2300
K1 HD        OXIGIN 18-9020 K1 HD / Ø76.9x72.6

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49244
Herstellerzeichen                 AD VIMOTION
Radtyp und Ausführung             OXIGIN 18-9020 .. (s.o.)
Radgröße                          9,0 Jx20 H2
Einpresstiefe                     ET: .. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                     35
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                     33
S03       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                     30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49244 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55023313 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Hersteller                        AD Vimotion GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er GT              100-240        235/35R20   K1a K2b T92                    0A1 A01 A02
3-V                     100-240        245/35R20   K1a K2b T95                    A04 A05 A08
e1*2007/46*0559*..      100-240        255/35R20   K1c K2b K5a T93                A09 A12 A14
                        100-240        275/30R20   K2c K6g K6i K8h R03 T93        A18 A58 Flh
                                                                                  V20 S01
BMW 3er-Reihe         85-250           225/35R20   K1c K2c T90                    0A1 A01 A02
3L                    85-250           245/30R20   K1c K2c K6g K8h T90            A04 A05 A08
e1*2007/46*0314*05-.. 85-250           255/30R20   K2c K6g K8h R03 T92            A09 A12 A14
- ab Modell 2012                                                                  A18 A57 Lim
                                                                                  V20 S03
BMW 3er-Touring         85-147         225/35R20   K2c R03 T90                    0A1 A01 A02
3K, 3K-N1               85-147         245/30R20   K1c K2c K6g K8h T90            A04 A05 A08
e1*2007/46*0315*06-..   85-250         225/35R20   K1c R02 T90                    A09 A12 A14
e24*2007/46*0022*03-    85-250         255/30R20   K2c K6g K8h R03 T92            A18 A57 Car
- ab Modell 2013                                                                  V20 S01
BMW 4er-Coupé           120-250        225/35R20   K1a K2b T90                    0A1 A01 A02
3C                      120-250        235/30R20   K1a K2b R70 T88                A04 A05 A08
e1*2007/46*0316*08-..   120-250        245/30R20   K1c K2b K6g K8d T90            A09 A12 A14
                        120-250        255/30R20   K2c K6g K8h R03 T88 T92        A18 A57 Cpe
                                                                                  V20 S01
BMW 5er ActiveHybrid 225, 235          245/35R20   K1a T95                        0A1 A01 A02
HY                   225, 235          275/30R20   K2b R03 T97                    A04 A05 A08
e1*2007/46*0323*..                                                                A09 A12 A14
- ohne Allradlenkung                                                              A18 A58 L05
                                                                                  Lim V20 S01
BMW 5er-Reihe           100-330        245/35R20   K1a T95                        0A1 A01 A02
5L                      100-330        275/30R20   K2b K4i K6i K8e R03 T93 T97    A04 A05 A08
e1*2007/46*0363*..                                                                A09 A12 A14
- mit Allradlenkung                                                               A18 A58 L04
                                                                                  Lim V20 S01
BMW 5er-Reihe           100-330        245/35R20   K1a T95                        0A1 A01 A02
5L                      100-330        275/30R20   K2b R03 T93 T97                A04 A05 A08
e1*2007/46*0363*..                                                                A09 A12 A14
- ohne Allradlenkung                                                              A18 A57 L05
                                                                                  Lim V20 S01
BMW 5er-Touring         100-330        245/35R20   K1a R02 T95 150                0A1 A01 A02
5K, K-N1                100-330        275/30R20   K2b K4i K6i K8e R03 T97 150    A04 A05 A08
e1*2007/46*0455*..,     150, 190       245/35R20   K1a NoD T95 150                A09 A12 A14
e1*2007/46*0508*..                                                                A18 A58 Car
- mit Allradlenkung                                                               F40 L04 V20
                                                                                  S01
BMW 5er-Touring         100-330        245/35R20   K1a R02 T95 150                0A1 A01 A02
5K, K-N1                100-330        275/30R20   K2b R03 T97 150                A04 A05 A08
e1*2007/46*0455*..,     150, 190       245/35R20   K1a NoD T95 150                A09 A12 A14
e1*2007/46*0508*..                                                                A18 A57 Car
- ohne Allradlenkung                                                              F40 L05 V20
                                                                                  S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49244 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55023313 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Hersteller                       AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 6er-Reihe          230-330        245/35R20     T91 T95                                0A1 A02 A04
6C                     230-330        275/30R20     A01 K2b R03 T93 T97                    A05 A08 A09
e1*2007/46*0562*..                                                                         A12 A14 A18
                                                                                           Cbo Cpe L06
                                                                                           V20 S01
BMW X3                 100-230        245/40R20     K1a K2b T95 T99                        0A1 A01 A02
X3, X-N1               100-230        255/35R20     K1a K1b K2b K6v T93 T97                A04 A05 A08
e1*2007/46*0512*..;    100-230        265/35R20     K1a K1b K2b K6v T95 T99                A09 A12 A14
e1*2007/46*0454*..     100-230        275/35R20     K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a            A18 B90 V20
                                                                                           S01
BMW X3                 100-210        245/35R20     K1b K2b T95                            0A1 A01 A02
X83                    100-210        255/35R20     K1a K1b K2b T93 T97                    A04 A05 A08
e1*2001/116*0249*..    100-210        265/35R20     K1c K2b T95 T99                        A09 A12 A14
                                                                                           A18 S02

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49244 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55023313 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                        Seite 4 von 8
A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55023313 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8
K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49244 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55023313 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                  Seite 6 von 8
K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49244 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55023313 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 7 von 8
V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/45R20      255/40R20
Nr. 4    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 5    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 6    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 7    245/45R20      275/40R20
Nr. 8    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 9    255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 10   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 11   255/45R20      285/40R20
Nr. 12   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 13   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 14   265/45R20      295/40R20
Nr. 15   275/35R20      305/30R20
Nr. 16   275/40R20      315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 13. Januar 2014 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Das Sonderrad wird in zwei Ausführungen gefertigt;

Ohne HD:         ohne Hinterdrehung an der Speichenanbindung
Mit HD:          mit Hinterdrehung an der Speichenanbindung




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49244 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55023313 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 13. Januar 2014




Coen                                                                                 00204560.DOC




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