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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0280-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                                und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 1 von 7

Hersteller                      AD Vimotion GmbH
                                Kelterstrasse 40
                                72669 Unterensingen
                                QM-Nr.: 1510211010

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          OXIGIN 18                     OXIGIN 18
Typ                             OXIGIN 18-9020                OXIGIN 18-10520
Radgröße                        9,0 Jx20 H2                   10,5 Jx20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/            Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                             Lochkreis- (mm)/     tiefe     last     (mm)
                                             Mittenloch-ø         (mm)      (kg)
                                             (mm)
K1            OXIGIN 18-9020 K1 / Ø76.9x72.6 5/120/72,6           32          750    2300
K1 HD         OXIGIN 18-9020 K1 HD /
              Ø76.9x72.6
K1            OXIGIN 18-10520 K1 /           5/120/72,6           35          750    2300
K1 HD         Ø76.9x72.6
              OXIGIN 18-10520 K1 HD /
              Ø76.9x72.6

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               AD VIMOTION                   AD VIMOTION
Radtyp und Ausführung           OXIGIN 18-9020 .. (s.o.)      OXIGIN 18-10520 .. (s.o.)
Radgröße                        9,0 Jx20 H2                   10,5 Jx20 H2
Einpresstiefe                   ET: .. (s.o.)                 ET: .. (s.o.)
Giessereikennzeichen            JAW                           JAW
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130               35
S02     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140               28

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55023313 und Nr.55026413 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            13-0280-A00-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderräder
                                  9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                                  und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer               AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen          Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er                225, 235        245/30R20       K1a R02 T90                        A02 A04 A05
ActiveHybrid           225, 235        245/35R20       K1a R02                            A06 A08 A09
HY                     225, 235        285/30R20       K2c K4i K6i K8m R03                A12 A14 A18
e1*2007/46*0323*..     225, 235        295/25R20       K2c K4i K6i K8m R03 T95            A58 L05 Lim
- ohne Allradlenkung                                                                      V20 S01
BMW 5er-Reihe          120-300         245/30R20       K1a R02 T90                        A02 A04 A05
5L                     120-300         245/35R20       K1a R02 T95                        A06 A08 A09
e1*2007/46*0363*..     120-300         285/30R20       K2c K4i K6i K8m R03 T95 T99        A12 A14 A18
- ohne Allradlenkung   120-300         295/25R20       K2c K4i K6i K8m R03 T95            A57 L05 Lim
                                                                                          V20 S01
BMW 5er-Reihe          120-300         245/35R20       K1a R02 T95                        A02 A04 A05
5L                     120-300         285/30R20       K2c K4i K6i K8s R03 T95 T99        A06 A08 A09
e1*2007/46*0363*..                                                                        A12 A14 A18
- mit Allradlenkung                                                                       A58 L04 Lim
                                                                                          V20 S01
BMW 5er-Touring        120-300         245/35R20       K1a R02                            A02 A04 A05
5K, K-N1               120-300         285/30R20       K2c K4i K6i K8s R03 T95 T99        A06 A08 A09
e1*2007/46*0455*..,                                    150                                A12 A14 A18
e1*2007/46*0508*..                                                                        A58 Car F40
- mit Allradlenkung                                                                       L04 V20 S01
BMW 5er-Touring        120-300         245/35R20       K1a R02                            A02 A04 A05
5K, K-N1               120-300         285/30R20       K2c K4i K6i K8m R03 T95 T99        A06 A08 A09
e1*2007/46*0455*..,                                    150                                A12 A14 A18
e1*2007/46*0508*..                                                                        A57 Car F40
- ohne Allradlenkung                                                                      L05 V20 S01
BMW 6er-Reihe          230-330         245/35R20       R02 T91                            A02 A04 A05
6C                     230-330         285/30R20       K2c K4i K6i K8m R03 T95            A06 A08 A09
e1*2007/46*0562*..                                                                        A12 A14 A18
                                                                                          Cbo Cpe L06
                                                                                          V20 S01
BMW X3                 100-230         245/40R20       K1a R02                            A02 A04 A05
X3, X-N1               100-230         255/35R20       K1a K1b R02                        A06 A08 A09
e1*2007/46*0512*..;    100-230         275/35R20       K1c R02                            A12 A14 A18
e1*2007/46*0454*..     100-230         275/35R20       K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03        B90 V20 S01
                       100-230         285/30R20       K2a K2b K4i K4w K6x K8i R03
                                                       T95 T99
                    100-230            285/35R20       K2c K4i K4w K6x K8i R03
BMW X3              100-210            245/35R20       K1b R02                            A02 A04 A05
X83                 100-210            255/35R20       K1a K1b R02                        A06 A08 A09
e1*2001/116*0249*.. 100-210            275/30R20       K2a K2b K42 K46 R03 R70 T93        A12 A14 A18
                                                       T97                                V20 S02
                       100-210         285/30R20       K2c K42 K46 R03 T95

Auflagen und Hinweise

150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-0280-A00-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                               und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                        Seite 3 von 7

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0280-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                                und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0280-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                                und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0280-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                                und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R20              255/30R20
Nr. 2    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/45R20              255/40R20
Nr. 4    245/30R20              285/25R20, 295/25R20
Nr. 5    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 6    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 7    245/45R20              275/40R20
Nr. 8    255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 9    255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 10   255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 11   255/45R20              285/40R20
Nr. 12   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 13   265/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr. 14   265/45R20              295/40R20
Nr. 15   275/35R20              305/30R20
Nr. 16   275/40R20              315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Bad Bremstedt im Februar 2013 (unter Nummer
2013-FG-PSA-0004) durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 28. März 2013 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

Das Sonderrad wird in zwei Ausführungen gefertigt:

Ohne HD:         ohne Hinterdrehung an der Speichenanbindung
Mit HD:          mit Hinterdrehung an der Speichenanbindung




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-0280-A00-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                               und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 28. März 2013




Schmidt                                                                              00193030.DOC




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