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							G-Zl.: 14-TARR-0277/CIN
D-Nr.: 394282/0000


                                                                                                         TÜV AUSTRIA
                                                                                                         AUTOMOTIVE GMBH

                                 Teilegutachten                                                          Geschäftsstelle:
                                                                                                         Deutschstraße 10
                                       TGA-Art 13.1                                                      1230 Wien
                                                                                                         Telefon:
                                                                                                         +43(0)1 610 91-0
                                      14-TARR-0277                                                       Fax:       DW 6555
                                                                                                         automotive@tuv.at

                                                                                                         Ansprechpartner:
                                                                                                         Ing. Andreas CINIBULK
                                                                                                         DW 6463
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder                          cin@tuv.at
Anbau von Teilen gemäß Anlage XIX StVZO.                                                                 TÜV
                                                                                                               ®




Prüfgegenstand          : Begutachtung von Rad-/Reifenkombinationen
                          OXIGIN 18 – 9 Jx20 H2 (VA)
                          OXIGIN 18 – 10 ½ Jx20 H2 (VA) und 11 ½ Jx21 H2 (HA)
                          MERCEDS SLS
des Herstellers         : OXIGIN
                          AD Vimotion GmbH,
                          Kelterstr.40
                          D-72699 Unterensingen


0.   Hinweise für den Fahrzeughalter

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme                          Prüfstelle,
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach                 Inspektionsstelle,
der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses                          Technischer Dienst
                                                                                                         (BMVIT, KBA, NSAI)
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten                          Geschäftsführung:
                                                                                                         Mag.Ing. Christian
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen                           RÖTZER
Änderungsabnahme vorzuführen.                                                                            Mag. Christoph
                                                                                                         WENNINGER

Einhaltung von Auflagen und Hinweisen                                                                    Sitz:
                                                                                                         Krugerstraße 16
                                                                                                         1015 Wien/Österreich
Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten.
                                                                                                         weitere
                                                                                                         Geschäftsstellen:
Mitführen von Dokumenten                                                                                 Linz, Wien 23 und
                                                                                                         Filderstadt (D)

Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die                            Firmenbuchgericht/
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen                                    -nummer:
                                                                                                         Wien / FN 288473 a
Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der
Fahrzeugpapiere.                                                                                         Bankverbindungen:
                                                                                                         BA CA 52949001084
                                                                                                         IBAN
Berichtigung der Fahrzeugpapiere                                                                         AT121200052949001084
                                                                                                         BIC BKAUATWW
                                                                                                         RZB 001-04.093.266
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein,                                  IBAN
                                                                                                         AT593100000104093266
Betriebserlaubnis nach                                                                                   BIC RZBAATWW
§ 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde
ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der                          UID ATU 63237036
                                                                                                         DVR 3002479
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.

Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu
entnehmen.


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                           schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
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I.     Übersicht


     Ausführung     Ausführungsbezeichnung                      Lochzahl /     Mitten-     Ein-      zul.     zul.    gültig
                                                                  -kreis         loch     press-     Rad-   Abroll-    ab
                    Kennzeichnung                                 [mm]          [mm]       tiefe     last   umfang    Fertig.
                    Rad                   Distanzscheibe/                                 [mm]       [kg]    [mm]     Datum
                                            Zentrierring
 9x20 ET 35             18 9x20                  -                 5/112         66,6        35       850    2250     01/14
10,5x20 ET 40          18 10,5x20                -                 5/112         66,6        40       750    2300     02/13
11,5x21 ET 60          18 11,5x21                -                 5/112         66,6        60       750    2300     02/13

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende

I.1    Radbeschreibung

I.1.1 Vorderachse



Radausführung                       :   9x20 ET 35
Hersteller                          :   s.o.
Handelsmarke                        :   --
Art der Sonderräder                 :   LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                    :   Mehrschichtlackierung
Masse des Rades                     :   15,1 kg




I.1.2 Hinterachse
Radausführung                       :   10,5x20 ET 40
Hersteller                          :   s.o.
Handelsmarke                        :   --
Art der Sonderräder                 :   LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                    :   Mehrschichtlackierung
Masse des Rades                     :   17,9 kg



Radausführung                       :   11,5x21 ET 60
Hersteller                          :   s.o.
Handelsmarke                        :   --
Art der Sonderräder                 :   LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                    :   Mehrschichtlackierung
Masse des Rades                     :   17,5 kg




I.2    Radanschluss
Siehe Anlage

I.4    Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Siehe dazu Anlage 1 zu G-Zl. 14-TARR-0277


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I.4   Kennzeichnung
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeschlagen, siehe Beispiel der Radausführung 9x20 ET 32




I.4.1 Kennzeichnung Vorderachse

                                    : Außenseite                            : Innenseite
Herstellerzeichen               : --                             : JAW
Radtyp                          : --                             : 18 9x20
Radgröße                        : --                             : 9Jx20H2
Einpresstiefe                   : --                             : ET35
Herstellungsdatum               : --                             : Monat und Jahr
Herkunftsmerkmal                : --                             : Made in Germany
Japanisches Prüfwertzeichen     : --                             : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.



I.4.2 Kennzeichnung Hinterachse
                                : Außenseite                     : Innenseite
Herstellerzeichen               : --                             : AD VIMOTION
Radtyp                          : --                             : 18 10,5x20
Radgröße                        : --                             : 10,5Jx20H2
Einpresstiefe                   : --                             : z.B. ET40
Herstellungsdatum               : --                             : Monat und Jahr
Herkunftsmerkmal                : --                             : Made in Germany
Japanisches Prüfwertzeichen     : --                             : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.

Herstellerzeichen               : --                             : AD VIMOTION
Radtyp                          : --                             : 18 11,5x21
Radgröße                        : --                             : 11,5Jx21H2
Einpresstiefe                   : --                             : z.B. ET60
Herstellungsdatum               : --                             : Monat und Jahr
Herkunftsmerkmal                : --                             : Made in Germany
Japanisches Prüfwertzeichen     : --                             : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.

II. Prüfgegenstand / Änderungsumfang

Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von
Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.

II.1 Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.

II.2 Werkstoff der Sonderräder
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.




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                   Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                           schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 14-TARR-0277/CIN
D-Nr.: 394282/0000


II.3 Festigkeitsprüfung
Festigkeitsnachweise 366-0060-14-WIRD-TB, der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH sowie 2013-FG-
PSA-0004 und 2013-FG-PSA-0004 der PSA liegen vor.

III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen, wie Fahrwerkstieferlegung,
Spoiler, Federn, Stoßdämpfer, Spur, Sturz, Motorleistung, Lenkrad ist eine neuerliche Begutachtung
durchzuführen.


IV. Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise für den Hersteller
Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, darf dabei das
Teilegutachten höchstens auf DIN A5-Format verkleinert werden.

Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und
Handelsware.

Hinweise und Auflagen für den Einbaubetrieb, Anbau, Änderungsabnahme und Fahrzeughalter
Siehe Anlage 1 zu 14-TARR-0277/CIN (Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise)

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen
Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu
melden.


V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse

V.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.

V.2. Fahrversuche
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen
teilweise nicht vor.

Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung,
und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-
Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den
durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine
Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch
mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.




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                    Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                            schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 14-TARR-0277/CIN
D-Nr.: 394282/0000


VI. Anlagen

Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Anlage 1     Mercedes Benz                     VA :    9 Jx20 H2           Typ 18 9x20 ET35
                                               HA :    10 ½ Jx20 H2        Typ 18 10,5x20 ET40
Anlage 2     Mercedes Benz                     VA :    9 Jx20 H2           Typ 18 9x20 ET35
                                               HA :    11 ½ Jx21H2         Typ 18 11,5x21 ET60




VII. Schlussbescheinigung

Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und
der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme, unter Beachtung der in diesem Teilegutachten
genannten Hinweise/Auflagen, insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung
entsprechen.

Der Hersteller Fa. AD VIMOTION GmbH hat den Nachweis (Zertifikats Nr. 2010282002826,
Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA Cert GmbH) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß
Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält

Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.

Dieses Teilegutachten umfasst Seite 1 bis 7, sowie die unter VI. angeführten Anlagen und darf nur im vollen
Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.

Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die
Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).

Die Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf die gegenständlichen Prüfobjekte.

                                                W i e n - 07.07.2014

                                     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH



              Der Sachverständige




                 (Ing. CINIBULK)



                                                      Seite 5 von 5
                   Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                           schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 14-TARR-0277/CIN



Anlage 1     Mercedes Benz                       VA : 9 Jx20 H2                        Typ 18 9x20 ET35
                                                 HA : 10 1/2 Jx20 H2                   Typ 18 10,5x20 ET40


Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise

Ausführung              Ausführungsbezeichnung  Mitten-                          ET        zul. Rad-       zul.     gültig ab
                                                loch                             mm        last            Abroll
                    Kennzeichnung Kennzeichnung [mm]                                       [kg]            umf.     Fertig
                    Rad           Zentrierring                                                             [mm]     datum
9 x20 5/112 ET35    18 9x20               -       66,6                            35       750             2300     02/13
10 ½ x20 5/112 ET40 18 10,5x20            -       66,6                            40       725             2300     03/13


Hersteller                          Mercedes Benz


Prüfgegenstand 1         :     PKW Sonderrad OXIGIN 18                             VA: 9x20 ET35
                               PKW Sonderrad OXIGIN 18                             HA: 10,5x20 ET40




Handelsbezeichnung              kW-          Reifen                  Reifenbezogene      Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ                    Bereich                              Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                          Hinweise
Mercedes Benz                   420          265/30R20               21R; 245; 264; 261; 10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
                                                                     57E                 12A; 51A; 53S; 530; 71A:
                                                                                         723; 729; 73C; S01
SLS Coupe AMG
197
e1*2007/46*0233*..                           285/30R20               22B; 24M; 57F;




Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel             Bund            Anzugsmoment [Nm]           Schaftlänge [mm]
S01    Serienradschrauben M14x1,5             Kegel                  120                              33

Auflagen und Hinweise

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung
     genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten

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                     Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                             schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 14-TARR-0277/CIN



Anlage 1     Mercedes Benz                     VA : 9 Jx20 H2                       Typ 18 9x20 ET35
                                               HA : 10 1/2 Jx20 H2                  Typ 18 10,5x20 ET40

      Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen
      Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
      Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
      der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
     müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
     Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
     vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
     bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
     so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu
     achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.


11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
     Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
     Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der
     Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und
     Hinweise zu beachten.

21R) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel
     in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.

245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen.
      Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,
      usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
      befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach
      Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann

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                   Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                           schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 14-TARR-0277/CIN



Anlage 1    Mercedes Benz                      VA : 9 Jx20 H2                       Typ 18 9x20 ET35
                                               HA : 10 1/2 Jx20 H2                  Typ 18 10,5x20 ET40

      es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
      gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
     den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
     Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
S01) Zur Befestigung der Sonderräder sind die Befestigungsmittel Nr. S01 zu verwenden.




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                           schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 14-TARR-0277/CIN



Anlage 2     Mercedes Benz                       VA : 9 Jx20 H2                       Typ 18 9x20 ET35
                                                 HA : 11 1/2 Jx21 H2                  Typ 18 11,5x21 ET60



Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise

Ausführung              Ausführungsbezeichnung                       Mitten-      ET       zul. Rad-       zul.     gültig ab
                                                                     loch         mm       last            Abroll
                    Kennzeichnung Kennzeichnung                      [mm]                  [kg]            umf.     Fertig
                    Rad           Zentrierring                                                             [mm]     datum
9x20 5/112 ET35     18 9x20                -                         66,6          35      750             2300     02/13
11 ½ x21 5/112 ET60 18 11,5x21             -                         66,6          60      890             2225     01/14


Hersteller                          Mercedes Benz


Prüfgegenstand 2         :     PKW Sonderrad OXIGIN 18                             VA: 9x20 ET35
                               PKW Sonderrad OXIGIN 18                             HA: 11,5x21 ET60




Handelsbezeichnung              kW-     Reifen                       Reifenbezogene      Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ                    Bereich                              Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                          Hinweise
Mercedes Benz                   420         265/30R20                21R; 245; 246; 261; 10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
                                                                     57E                 12A; 51A; 530; 71A: 723;
                                                                                         724; 729; 73C; 745; S01;
SLS Coupe AMG                               305/25ZR21               22K; 247; 248; 271;
197                                                                  57F
e1*2007/46*0233*..




Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel             Bund            Anzugsmoment [Nm]           Schaftlänge [mm]
S01    Serienradschrauben M14x1,5             Kegel                  120                              33

Auflagen und Hinweise

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung
     genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten
     Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen
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Anlage 2     Mercedes Benz                     VA : 9 Jx20 H2                       Typ 18 9x20 ET35
                                               HA : 11 1/2 Jx21 H2                  Typ 18 11,5x21 ET60

      Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
      Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
      der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
     müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
     Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
     vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
     bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
     so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu
     achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.


11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
     Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
     Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der
     Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und
     Hinweise zu beachten.

21R) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen.
      Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,
      usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
      befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach
      Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann
      es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich
     sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss,

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                   Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
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Anlage 2     Mercedes Benz                     VA : 9 Jx20 H2                       Typ 18 9x20 ET35
                                               HA : 11 1/2 Jx21 H2                  Typ 18 11,5x21 ET60

      unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des
      Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
     herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.

261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
     den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
     Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
724) Es dürfen nur die vom Radhersteller vorgesehenen und mitgelieferten Ventile verwendet werden.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
S01) Zur Befestigung der Sonderräder sind die Befestigungsmittel Nr. S01 zu verwenden.




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