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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            14-0580-A01-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0 Jx21 H2 Typ OXIGIN 18-9021
Fertiger/Zulieferer               AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Hersteller                        AD Vimotion GmbH
                                  Kelterstrasse 40
                                  72669 Unterensingen
                                  QM-Nr.: 1510211010

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            OXIGIN 18
Typ                               OXIGIN 18-9021
Radgröße                          9,0 Jx21 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
F            OXIGIN 18 9021 F / Ø72.6x63,4         5/108/63,4         40        890    2410
F HD         OXIGIN 18 9021 F HD / Ø72.6x63,4

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 AD VIMOTION
Radtyp und Ausführung             OXIGIN 18-9021 .. (s.o.)
Radgröße                          9,0 Jx21 H2
Einpresstiefe                     ET: .. (s.o.)
Giessereikennzeichen              JAW
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                  33
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                  -
S04       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      130                  -
S05       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      140                  -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Austria unter der Gutachten Nr. 366-
0058-14-WIRD-TB ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Ford
                                  Jaguar
                                  Landrover
                                  Volvo

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            14-0580-A01-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0 Jx21 H2 Typ OXIGIN 18-9021
Fertiger/Zulieferer               AD Vimotion GmbH

                                                                                     Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Kuga (I)           100-147        245/35R21   G01 K1a K2b                         0A1 A02 A04
DM2                     100-147        255/30R21   K1a K1b K2b                         A05 A06 A08
e13*2001/116*           100-147        265/30R21   K1a K1b K2b                         A09 A12 A14
0109*19-31                                                                             A57 AT1 B02
                                                                                       S04
Ford Kuga (II)          85-134         245/30R21   K1c K2b T91                         0A1 A02 A04
DM2                     85-134         245/35R21   G01 K1c K2b                         A05 A06 A08
e13*2001/116*           85-134         255/30R21   K1c K2a K2b                         A09 A12 A14
0109*31-..              85-134         265/30R21   K1c K2a K2b                         A57 AT1 S04
- Modell 2013
Jaguar XF               120-283        255/30R21   K1a K1b K2b K41 T93                 0A1 A02 A04
CC9                     120-283        265/30R21   K1c K2b K41 K42 K46                 A05 A06 A08
e11*2001/116*0323*.                                                                    A09 A12 A14
                                                                                       AT1 Lim S03
Land Rover Range-       110-177        245/40R21                                       0A1 A02 A04
Rover Evoque            110-177        255/35R21   K2b                                 A05 A06 A08
LV, LV-A                110-177        255/40R21   K2b                                 A09 A12 A14
e11*2007/46*0223*..;                                                                   A57 AT1 S05
e3*2007/46*0221*..
Volvo XC60              100-224        245/40R21   K1c K2b                             0A1 A02 A04
D, /-2D, /-N2D, /-N2E   100-224        255/35R21   K1c K2b                             A05 A06 A08
e9*2001/116*0068*..;    100-224        255/40R21   K1c K2b                             A09 A12 A14
e1*2001/116*0507*..;                                                                   A57 AT1 S02
e1*2007/46*0339*..;
e13*2007/46*1213*..
Volvo XC70              120-224        255/30R21   K1c K2b K42 K46 T93                 0A1 A02 A04
B, /-2D, /-N2D, /-N2E                                                                  A05 A06 A08
e9*2001/116*0065*..;                                                                   A09 A12 A14
e1*2001/116*0505*..;                                                                   AT1 Car KMV
e1*2007/46*0495*..;                                                                    S02
e13*2007/46*1203*..

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         14-0580-A01-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0 Jx21 H2 Typ OXIGIN 18-9021
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                  Seite 3 von 5
A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

AT1     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile (ausschließlich Metallventile) mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0580-A01-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0 Jx21 H2 Typ OXIGIN 18-9021
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5
K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         14-0580-A01-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0 Jx21 H2 Typ OXIGIN 18-9021
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 5 von 5

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in vom TÜV AT in Wien im April 2014 (unter
Nummer 366-0058-14-WIRD-TB) durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 3. Juli 2014 in
Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Das Sonderrad wird in zwei Ausführungen gefertigt;
Ohne HD:      ohne Hinterdrehung an der Speichenanbindung
Mit HD:       mit Hinterdrehung an der Speichenanbindung

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 3. Juli 2014




Coen                                                                                 00213637.DOC




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