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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0243-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                Typ OXIGIN 18-8519 und Typ OXIGIN 18 9519
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 1 von 5

Hersteller                      AD Vimotion GmbH
                                Kelterstrasse 40
                                72669 Unterensingen
                                QM-Nr.: 1510211010

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          OXIGIN 18                     OXIGIN 18
Typ                             OXIGIN 18-8519                OXIGIN 18 9519
Radgröße                        8,5 Jx19 H2                   9,5 Jx19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/               Einpress- Rad-        Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/        tiefe     last        (mm)
                                           Mittenloch-ø            (mm)      (kg)
                                           (mm)
K          OXIGIN 18-8519 K / ohne Ring    5/120/72,6              35         725        2175
K HD       OXIGIN 18-8519 K HD / ohne
           Ring
K1         OXIGIN 18 9519 K1 /             5/120/72,6              25         850        2250
K1 HD      Ø76.9x72.6
           OXIGIN 18 9519 K1 HD /
           Ø76.9x72.6

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               AD VIMOTION                   AD VIMOTION
Radtyp und Ausführung           OXIGIN 18-8519 .. (s.o.)      OXIGIN 18 9519 .. (s.o.)
Radgröße                        8,5 Jx19 H2                   9,5 Jx19 H2
Einpresstiefe                   ET: .. (s.o.)                 ET: .. (s.o.)
Giessereikennzeichen            JAW                           JAW
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                 28

Prüfungen

Die Gutachten Nummer 2012-FG-PSA-0118 (PSA) und 366-0067-14-WIRD-TB (TÜV-AT) über die
Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%



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Nummer                         14-0243-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               Typ OXIGIN 18-8519 und Typ OXIGIN 18 9519
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                        Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen           Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW M3                252            225/40R19        K1a K41 K45 R02 R35                0A1 A02 A04
M346                  252            235/35R19        K1a R02                            A05 A06 A08
e1*98/14*0150*..,     252            245/35R19        R02                                A09 A12 A14
e1*2001/116*0150*..   252            245/35R19        K1c K41 R02                        AT1 Cbo Cpe
                      252            255/35R19        K42 R03 R35                        R70 V19 S01
                      252            275/30R19        K2b K42 R03
                      252            285/30R19        K2c K42 K44 R03

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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Nummer                         14-0243-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               Typ OXIGIN 18-8519 und Typ OXIGIN 18 9519
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5
AT1     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile (ausschließlich Metallventile) mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0243-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                Typ OXIGIN 18-8519 und Typ OXIGIN 18 9519
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                          Seite 4 von 5

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R19              245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19              245/35R19, 255/35R19
Nr. 3    225/45R19              245/40R19, 255/40R19
Nr. 4    235/35R19              255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5    235/40R19              265/35R19, 275/35R19
Nr. 6    235/45R19              255/40R19
Nr. 7    235/50R19              255/45R19
Nr. 8    235/55R19              255/50R19
Nr. 9    245/30R19              305/25R19
Nr. 10   245/35R19              265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 11   245/40R19              275/35R19, 285/35R19
Nr. 12   245/45R19              275/40R19
Nr. 13   255/30R19              305/25R19
Nr. 14   255/35R19              285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 15   255/40R19              285/35R19, 295/35R19
Nr. 16   255/45R19              285/40R19
Nr. 17   255/50R19              285/45R19, 295/45R19
Nr. 18   265/30R19              305/25R19, 315/25R19
Nr. 19   265/35R19              295/30R19, 305/30R19
Nr. 20   265/40R19              295/35R19
Nr. 21   265/50R19              295/45R19
Nr. 22   275/30R19              315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Bad Bremstedt, 03,2010 und die
Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in Wien vom TÜV Austria im Januar 2014
(Nummer 366-0067-14-WIRD-TB) durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 27. März 2014 in Lambsheim statt.




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Nummer                        14-0243-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              Typ OXIGIN 18-8519 und Typ OXIGIN 18 9519
Fertiger/Zulieferer           AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 5 von 5
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2012.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 27. März 2014




Coen                                                                                00208792.DOC




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