Gutachten 366-0323-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50557 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN OX19 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 15 Fahrzeughersteller : Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 114567148 OXIGIN OX19 7517 N25Ø72,6-Ø67,1 67,1 Kunststoff 660 2251 04/15 HD/UC LK114 114567148 OXIGIN OX19 7517 N25Ø72,6-Ø67,1 67,1 Kunststoff 725 2025 04/15 HD/UC LK114 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR EUROPE Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: Tucson, ix35 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TLE-HME e13*2007/46*1612*.. 85 - 136 215/60R17 96 nur wenn 16" Bereifung 10B; 11B; 11G; 11H; serienmäßig 12A; 51A; 71K; 723; 215/65R17 99 nur wenn 16" Bereifung 73C; 74A; 74H; 74P serienmäßig 225/60R17 11A; 245; 51G Verkaufsbezeichnung: TUCSON, ix35 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TL e11*2007/46*2711*.. 85 - 136 215/60R17 96 nur wenn 16" Bereifung 10B; 11B; 11G; 11H; TLE e11*2007/46*2724*.. serienmäßig 12A; 51A; 71K; 723; 215/65R17 99 nur wenn 16" Bereifung 73C; 74A; 74H; 74P serienmäßig 225/60R17 11A; 245; 51G Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : PS; PSEV; TF 110 Nm für Typ : JF 120 Nm für Typ : QL Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0323-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50557 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN OX19 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 15 Verkaufsbezeichnung: Optima Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JF e4*2007/46*1018*.. 104 205/55R17 91 12I Frontantrieb; 104 - 126 215/50R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R17 94 12A 51A; 71K; 723; 73C; 225/50R17 94 11A; 12A; 245; 26P 74A; 74P; 76S 225/55R17 97 11A; 12A; 245; 26P Verkaufsbezeichnung: OPTIMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TF e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 205/55R17 91 Limousine; Stufenheck; 215/50R17 91 Frontantrieb; 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A; 51A; 71K; 723; 235/45R17 94 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 839 Verkaufsbezeichnung: Soul Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PS e4*2007/46*0825*.. 81 - 113 205/50R17 89 Ohne PSEV e9*2007/46*6160*.. 205/55R17 91 Radhausverbreiter. 215/50R17 91 11A; 245; 248 Serie; Frontantrieb; 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 245; 248 12A; 51A; 71K; 723; 245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26P 73C; 74A; 74P; 76S PS e4*2007/46*0825*.. 91 - 113 205/50R17 89 nur mit Radabdeckung 205/55R17 91 Serie; Frontantrieb; 215/50R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 235/45R17 94 73C; 74A; 74P; 76S 245/45R17 95 11A; 248; 26P Verkaufsbezeichnung: Sportage Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 215/60R17 96 12O Allradantrieb; QLE e11*2007/46*3144*.. 215/65R17 99 12Q Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0323-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50557 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN OX19 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 15 Verkaufsbezeichnung: Sportage Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 215/60R17 96 12O Allradantrieb; QLE e11*2007/46*3144*.. 215/65R17 99 12Q Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : CA; ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; NC1; NC1E; SE; TA 120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ 126 Nm für Typ : DJ1 140 Nm für Typ : BL Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 141 225/60R17 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX- 225/65R17 102 122 5; Allradantrieb; 235/60R17 102 122 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ER e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/65R17 104 52J Allradantrieb; ERE e13*2007/46*1109*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80 11A; 24J; 24M MX-5 "Softtop"; MX-5 NC1E e1*2001/116*0371*.. 205/45R17 84 11A; 24J; 24M "Roadster Coupe"; 215/40R17 83 11A; 24J; 24M Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 93 MCS 12K; 51A; 71K; 723; 245/45R17 95 MCS 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0323-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50557 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN OX19 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 15 Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CA e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17 11A; 22B; 631 10B; 11B; 11G; 11H; G138 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TA e13*98/14*0002*.. 120 215/50R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 12A; 51A; 71K; 723; 235/45R17 93 73C; 74A; 74P TA e13*95/54*0002*.., 105 - 123 225/45R17-90 11A; 21M; 52A Nur Vorderachslenkung; G517 105 - 155 225/45R17 11A; 21M; 52A; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Mazda 2, Mazda CX-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DJ1 e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/50R17 91 124 Mazda CX-3; Kombi; 215/55R17 94 124 Allradantrieb; 225/50R17 94 12A Frontantrieb; 225/55R17 97 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89 Stufenheck; 215/45R17 87 Schrägheck; 225/45R17 90 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P BK e1*2001/116*0234*.. 191 205/50R17 89 11A; 22I; 52J Mazda 3 MPS; 215/45R17 87 52J Schrägheck; 225/45R17 91 52J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z BL e11*2001/116*0262*.. 191 205/50R17 11A; 22I; 51G; 52J bis Mj.2013; 215/45R17 91 52J Schrägheck; 225/45R17 91 11A; 22I; 52J Frontantrieb; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 205/50R17 89 11A; 22I bis Mj.2013; BLE e13*2007/46*1071*.. 76 - 136 205/50R17 89W 11A; 22I Stufenheck; 215/45R17 91 Schrägheck; 225/45R17 91 11A; 22I Frontantrieb; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 246 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0323-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50557 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN OX19 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 15 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BL e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/50R17 89 11A; 26P ab Mj.2013; ab 205/55R17 91 11A; 26P e11*2001/116*0262*10; 215/50R17 91 11A; 26N; 26P; 27I (Typ BM); Limousine; 235/45R17 94 11A; 26N; 26P; 27I Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R17 91 11A; 22I 73C; 74A; 74P CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 205/50R17 93 11A; 21P; 22B Kombi; Frontantrieb; 215/45R17 91 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 215/45R17 87W 5ET Kombi; Stufenheck; GG1 e11*2001/116*0203*.. 215/45R17 91 Schrägheck; 225/45R17 90 11A; 22I Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 141 225/60R17 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX- 225/65R17 102 122 5; Allradantrieb; 235/60R17 102 122 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 205/50R17 91 11A; 24J; 24M; 51J bis Mj.2012; Kombi; GHE e13*2007/46*1075*.. 205/55R17 91 11A; 24J; 24M; 51J Frontantrieb; nur 215/50R17 91 11A; 21S; 24J; 24M Mazda 6; 225/45R17 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 21S; 22I; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 24M 729; 73C; 74A; 74P; 235/45R17 94 11A; 21S; 24J; 24M 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0323-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50557 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN OX19 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 15 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/50R17 94 12N ab Mj.2012; inkl. GJ e1*2007/46*1001*.. 225/55R17 12T; 51G Mj.2015; Kombi; 235/50R17 96 12A Stufenheck; 235/55R17 99 12A Allradantrieb; 245/50R17 99 11A; 12A; 26P; 27I Frontantrieb; nur Mazda 6; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76S GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/50R17 91 11A; 24J; 24M; 51J nur bis GHE e13*2007/46*1075*.. 205/55R17 91 11A; 24J; 24M; 51J e13*2007/46*1075*01; 215/50R17 91 11A; 22I; 24J; 24M nur bis 225/45R17 91 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0448*05; 88 - 136 205/50R17 91W 11A; 24J; 24M; 51J Schrägheck; 205/55R17 91W 11A; 24J; 24M; 51J Frontantrieb; nur 215/50R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M Mazda 6; 225/45R17 91W 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 235/45R17 94 11A; 22I; 24J; 24M; 729; 73C; 74A; 74P; 68A 76S GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91 11A; 245; 51J ab GHE e13*2007/46*1075*.. 215/50R17 91 11A; 22I; 245 e13*2007/46*1075*02; 225/45R17 91 11A; 245 ab 88 - 132 205/50R17 93 11A; 245; 51J e1*2001/116*0448*06; 205/55R17 91W 11A; 245; 51J bis Mj.2012; 215/50R17 91W 11A; 22I; 245 Stufenheck; 215/55R17 94 11A; 22I; 245 Schrägheck; 225/45R17 91W 11A; 245 Frontantrieb; nur 225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; Mazda 6; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 22I; 245; 68A 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/50R17 94 12N Kombi; Stufenheck; 225/55R17 12T; 51G Frontantrieb; 235/50R17 96 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 12A 51A; 71K; 723; 73C; 245/50R17 99 11A; 12A; 26P; 27I 74A; 74P; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0323-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50557 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN OX19 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 15 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0323-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50557 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN OX19 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 15 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0323-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50557 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN OX19 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 15 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/50R17 Hinterachse: 235/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0323-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50557 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN OX19 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 15 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an der Vorderachse nicht zulässig. MCS) Die Verwendung dieser Reifengröße als Sommerreifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16 bzw. 17-Zoll-Sommerreifen ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0323-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50557 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN OX19 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: PS Genehm.Nr.: e4*2007/46*0825*.. Handelsbez.: Soul Variante(n): Frontantrieb, Ohne Radhausverbreiter. Serie Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 290 y = 240 VA 26B x = 340 y = 290 VA 27I x = 250 y = 290 HA 27B x = 300 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 340 y = 290 8 VA 26J x = 340 y = 290 23 VA 27H x = 300 y = 340 8 HA 27F x = 300 y = 340 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0323-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50557 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN OX19 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 15 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: JF Genehm.Nr.: e4*2007/46*1018*.. Handelsbez.: Optima Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 25 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA 27H x = 350 y = 350 28 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0323-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50557 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN OX19 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 15 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: BL Genehm.Nr.: e11*2001/116*0262*.. Handelsbez.: MAZDA 3 Variante(n): ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 370 y = 400 VA 27I x = 300 y = 370 HA 27B x = 350 y = 400 HA 26P x = 320 y = 375 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 350 y = 400 15 HA 26N x = 370 y = 400 8 VA 26J x = 370 y = 400 30 VA 27H x = 350 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0323-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50557 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN OX19 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 15 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GH Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 215 y = 350 HA 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA 27B x = 265 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 265 y = 400 8 HA 27F x = 265 y = 400 24 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0323-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50557 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN OX19 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 15 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GJ Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 265 y = 400 8 HA 27F x = 265 y = 400 24 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.