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							Gutachten 366-0323-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50557
ANLAGE: 14                                                         Radtyp: OXIGIN OX19 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                       Stand: 24.02.2016
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Fahrzeughersteller                         : Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA, KIA
                                             MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                        och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung            (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                     (kg)      (mm)      datum
114567148           OXIGIN OX19 7517           N25Ø72,6-Ø67,1                67,1    Kunststoff     660     2251     04/15
HD/UC               LK114
114567148           OXIGIN OX19 7517           N25Ø72,6-Ø67,1                67,1    Kunststoff     725     2025 04/15
HD/UC               LK114
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR EUROPE
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Tucson, ix35
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
TLE-HME      e13*2007/46*1612*.. 85 - 136 215/60R17 96               nur wenn 16" Bereifung     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     serienmäßig                12A; 51A; 71K; 723;
                                                   215/65R17 99      nur wenn 16" Bereifung     73C; 74A; 74H; 74P
                                                                     serienmäßig
                                                   225/60R17         11A; 245; 51G

Verkaufsbezeichnung:     TUCSON, ix35
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
TL           e11*2007/46*2711*.. 85 - 136 215/60R17 96               nur wenn 16" Bereifung     10B; 11B; 11G; 11H;
TLE          e11*2007/46*2724*..                                     serienmäßig                12A; 51A; 71K; 723;
                                          215/65R17 99               nur wenn 16" Bereifung     73C; 74A; 74H; 74P
                                                                     serienmäßig
                                                   225/60R17         11A; 245; 51G

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : PS; PSEV; TF
                                             110 Nm für Typ : JF
                                             120 Nm für Typ : QL




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0323-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50557
ANLAGE: 14                                                        Radtyp: OXIGIN OX19 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 24.02.2016
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Verkaufsbezeichnung:     Optima
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
JF           e4*2007/46*1018*.. 104       205/55R17 91              12I                      Frontantrieb;
                                104 - 126 215/50R17 91              12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/55R17 94              12A                      51A; 71K; 723; 73C;
                                          225/50R17 94              11A; 12A; 245; 26P       74A; 74P; 76S
                                          225/55R17 97              11A; 12A; 245; 26P

Verkaufsbezeichnung:     OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
TF           e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 205/55R17 91                                       Limousine; Stufenheck;
                                          215/50R17 91                                       Frontantrieb;
                                          215/55R17 94                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 91                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                          235/45R17 94                                       729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             76S; 839

Verkaufsbezeichnung:     Soul
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
PS           e4*2007/46*0825*..        81 - 113 205/50R17 89                                 Ohne
PSEV         e9*2007/46*6160*..                 205/55R17 91                                 Radhausverbreiter.
                                                215/50R17 91        11A; 245; 248            Serie; Frontantrieb;
                                                225/50R17 94        11A; 24J; 248; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                235/45R17 94        11A; 245; 248            12A; 51A; 71K; 723;
                                                245/45R17 95        11A; 24J; 248; 26P       73C; 74A; 74P; 76S
PS             e4*2007/46*0825*..      91 - 113 205/50R17 89                                 nur mit Radabdeckung
                                                205/55R17 91                                 Serie; Frontantrieb;
                                                215/50R17 91                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/50R17 94        11A; 248; 26P            12A; 51A; 71K; 723;
                                                235/45R17 94                                 73C; 74A; 74P; 76S
                                                245/45R17 95        11A; 248; 26P

Verkaufsbezeichnung:     Sportage
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
QL           e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 215/60R17 96              12O                      Allradantrieb;
QLE          e11*2007/46*3144*..          215/65R17 99              12Q                      Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                             74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0323-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50557
ANLAGE: 14                                                        Radtyp: OXIGIN OX19 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 24.02.2016
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Verkaufsbezeichnung:     Sportage
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
QL           e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 215/60R17 96              12O                      Allradantrieb;
QLE          e11*2007/46*3144*..          215/65R17 99              12Q                      Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                             74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : CA; ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; NC1;
                                             NC1E; SE; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ
                                             126 Nm für Typ : DJ1
                                             140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 141 225/60R17 99             122                      inkl. Mj.2015; nur CX-
                                           225/65R17 102            122                      5; Allradantrieb;
                                           235/60R17 102            122                      Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             51A; 573; 71K; 723;
                                                                                             729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             76S

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/65R17 104 52J                                Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             76S; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80             11A; 24J; 24M            MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           205/45R17 84             11A; 24J; 24M            "Roadster Coupe";
                                           215/40R17 83             11A; 24J; 24M            Cabrio;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17               51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/45R17 93            MCS                      12K; 51A; 71K; 723;
                                            245/45R17 95            MCS                      73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0323-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50557
ANLAGE: 14                                                     Radtyp: OXIGIN OX19 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 24.02.2016
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17               11A; 22B; 631            10B; 11B; 11G; 11H;
               G138                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
TA           e13*98/14*0002*..  120       215/50R17 91                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 90                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                          235/45R17 93                                    73C; 74A; 74P
TA           e13*95/54*0002*.., 105 - 123 225/45R17-90           11A; 21M; 52A            Nur Vorderachslenkung;
             G517               105 - 155 225/45R17              11A; 21M; 52A; 631       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Mazda 2, Mazda CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/50R17 91            124                      Mazda CX-3; Kombi;
                                         215/55R17 94            124                      Allradantrieb;
                                         225/50R17 94            12A                      Frontantrieb;
                                         225/55R17 97            12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89                                    Stufenheck;
                                          215/45R17 87                                    Schrägheck;
                                          225/45R17 90                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
BK             e1*2001/116*0234*..   191      205/50R17 89       11A; 22I; 52J            Mazda 3 MPS;
                                              215/45R17 87       52J                      Schrägheck;
                                              225/45R17 91       52J                      Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76S; 76Z
BL             e11*2001/116*0262*.. 191       205/50R17          11A; 22I; 51G; 52J       bis Mj.2013;
                                              215/45R17 91       52J                      Schrägheck;
                                              225/45R17 91       11A; 22I; 52J            Frontantrieb;
                                              235/45R17 94       11A; 21P; 22I; 52J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76S; 76Z
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 205/50R17 89 11A; 22I                        bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*.. 76 - 136 205/50R17 89W 11A; 22I                        Stufenheck;
                                              215/45R17 91                                Schrägheck;
                                              225/45R17 91       11A; 22I                 Frontantrieb;
                                              235/45R17 94       11A; 21P; 22I; 246       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76S



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0323-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50557
ANLAGE: 14                                                     Radtyp: OXIGIN OX19 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 24.02.2016
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/50R17 89          11A; 26P                 ab Mj.2013; ab
                                           205/55R17 91          11A; 26P                 e11*2001/116*0262*10;
                                           215/50R17 91          11A; 26N; 26P; 27I       (Typ BM); Limousine;
                                           235/45R17 94          11A; 26N; 26P; 27I       Schrägheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91          11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 91                                   12A; 51A; 71K; 723;
                                           225/45R17 91          11A; 22I                 73C; 74A; 74P
CW           e1*2007/46*0433*..   85 - 110 205/50R17 93          11A; 21P; 22B            Kombi; Frontantrieb;
                                           215/45R17 91          11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 215/45R17 87W 5ET                              Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..          215/45R17 91                                   Schrägheck;
                                           225/45R17 90  11A; 22I                         Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76S

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 110 - 141 225/60R17 99          122                      inkl. Mj.2015; nur CX-
                                           225/65R17 102         122                      5; Allradantrieb;
                                           235/60R17 102         122                      Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 573; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76S
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 136 205/50R17 91       11A; 24J; 24M; 51J       bis Mj.2012; Kombi;
GHE            e13*2007/46*1075*..            205/55R17 91       11A; 24J; 24M; 51J       Frontantrieb; nur
                                              215/50R17 91       11A; 21S; 24J; 24M       Mazda 6;
                                              225/45R17 91       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R17 94       11A; 21S; 22I; 24J;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 24M                      729; 73C; 74A; 74P;
                                              235/45R17 94       11A; 21S; 24J; 24M       76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0323-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50557
ANLAGE: 14                                                     Radtyp: OXIGIN OX19 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 24.02.2016
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                                                                                                     Seite: 6 von 15
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/50R17 94          12N                      ab Mj.2012; inkl.
GJ           e1*2007/46*1001*..            225/55R17             12T; 51G                 Mj.2015; Kombi;
                                           235/50R17 96          12A                      Stufenheck;
                                           235/55R17 99          12A                      Allradantrieb;
                                           245/50R17 99          11A; 12A; 26P; 27I       Frontantrieb; nur
                                                                                          Mazda 6;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76S
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/50R17 91  11A; 24J; 24M; 51J            nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..            205/55R17 91  11A; 24J; 24M; 51J            e13*2007/46*1075*01;
                                              215/50R17 91  11A; 22I; 24J; 24M            nur bis
                                              225/45R17 91  11A; 24J; 24M                 e1*2001/116*0448*05;
                                     88 - 136 205/50R17 91W 11A; 24J; 24M; 51J            Schrägheck;
                                              205/55R17 91W 11A; 24J; 24M; 51J            Frontantrieb; nur
                                              215/50R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M            Mazda 6;
                                              225/45R17 91W 11A; 24J; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R17 94  11A; 22I; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 723;
                                              235/45R17 94  11A; 22I; 24J; 24M;           729; 73C; 74A; 74P;
                                                            68A                           76S
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/55R17 91  11A; 245; 51J                 ab
GHE            e13*2007/46*1075*..            215/50R17 91  11A; 22I; 245                 e13*2007/46*1075*02;
                                              225/45R17 91  11A; 245                      ab
                                     88 - 132 205/50R17 93  11A; 245; 51J                 e1*2001/116*0448*06;
                                              205/55R17 91W 11A; 245; 51J                 bis Mj.2012;
                                              215/50R17 91W 11A; 22I; 245                 Stufenheck;
                                              215/55R17 94  11A; 22I; 245                 Schrägheck;
                                              225/45R17 91W 11A; 245                      Frontantrieb; nur
                                              225/50R17 94  11A; 21P; 22I; 22M;           Mazda 6;
                                                            24J; 248                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 94  11A; 22I; 245; 68A            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76S
GJ             e1*2007/46*1001*..    107 - 141 225/50R17 94      12N                      Kombi; Stufenheck;
                                               225/55R17         12T; 51G                 Frontantrieb;
                                               235/50R17 96      12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/55R17 99      12A                      51A; 71K; 723; 73C;
                                               245/50R17 99      11A; 12A; 26P; 27I       74A; 74P; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 50557
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 24.02.2016
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.




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21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          215/50R17
                     Hinterachse:                          235/45R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.




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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
MCS) Die Verwendung dieser Reifengröße als Sommerreifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die
     serienmäßig mit 16 bzw. 17-Zoll-Sommerreifen ausgerüstet sind.




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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    PS
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0825*..
       Handelsbez.:    Soul

       Variante(n):    Frontantrieb, Ohne Radhausverbreiter. Serie

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 290             y = 240                    VA
             26B                      x = 340             y = 290                    VA
             27I                      x = 250             y = 290                    HA
             27B                      x = 300             y = 340                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 340       y = 290              8                VA
             26J                   x = 340       y = 290             23                VA
             27H                   x = 300       y = 340              8                HA
             27F                   x = 300       y = 340             25                HA




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Gutachten 366-0323-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50557
ANLAGE: 14                                                     Radtyp: OXIGIN OX19 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 24.02.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    JF
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1018*..
       Handelsbez.:    Optima

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                    VA
             26P                      x = 300             y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300              8                VA
             27F                   x = 300       y = 300             25                HA
             27H                   x = 300       y = 300              8                HA
             27H                   x = 350       y = 350             28                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0323-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50557
ANLAGE: 14                                                     Radtyp: OXIGIN OX19 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 24.02.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BL
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:    MAZDA 3

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 370             y = 400                    VA
             27I                      x = 300             y = 370                    HA
             27B                      x = 350             y = 400                    HA
             26P                      x = 320             y = 375                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 350       y = 400             15                HA
             26N                   x = 370       y = 400              8                VA
             26J                   x = 370       y = 400             30                VA
             27H                   x = 350       y = 400              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0323-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50557
ANLAGE: 14                                                     Radtyp: OXIGIN OX19 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 24.02.2016
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                                                                                                    Seite: 14 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 215             y = 350                    HA
             26P                      x = 385             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA
             27B                      x = 265             y = 400                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0323-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50557
ANLAGE: 14                                                     Radtyp: OXIGIN OX19 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 24.02.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GJ
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA
             27I                      x = 215             y = 350                    HA
             27B                      x = 265             y = 400                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.