Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 35 Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 112566635 H1/ OXIGIN 19 8518 LK112 ohne 66,6 730 2254 01/14 HD 112566635 H1/ OXIGIN 19 8518 LK112 ohne 66,6 750 2200 01/14 HD Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 11A; 22I; 51G; 52J AUDI A4; Nicht A4 B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; Allroad Quattro; AUDI 24M; 5GG; 51J S4; Kombi; 235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 24J; Allradantrieb; 24M; 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 21P; 22B; 24J; 12A; 51A; 56C; 573; 24M 71N; 723; 729; 73C; 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 74A; 76O 24J; 24M; 54F B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 11A; 22I; 51G; 52J AUDI A4; Limousine; 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; Frontantrieb; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 56C; 71N; 24M; 51J; 54F 723; 729; 73C; 74A; 245/40R18 93 11A; 21P; 22B; 24J; 76O 24M 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 24J; 24M; 54F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 35 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4; AUDI S4; 24M; 51J Limousine; 235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 24J; Allradantrieb; 24M; 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 245 225/45R18 11A; 22I; 51G; 52J 12A; 51A; 56C; 573; 245/40R18 93 11A; 21P; 22B; 24J; 71N; 723; 729; 73C; 24M 74A; 76O 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 24J; 24M; 54F B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 235/45R18 94 51J Nur A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 245/45R18 96 Quattro; 255/40R18 95 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 729; 73C; 74A; 76O B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 11A; 22I; 51G; 52J AUDI A4; Kombi; B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; Frontantrieb; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 56C; 71N; 24M; 51J; 54F 723; 729; 73C; 74A; 245/40R18 93 11A; 21P; 22B; 24J; 76O 24M 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 24J; 24M; 54F Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 57E; 67G Nur A6; nicht A6 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/45R18 94 5HI; 52J allroad quattro; 100 - 245 225/50R18 95Y 11A; 270; 56G Kombi; Stufenheck; 235/45R18 98 57E; 67G Allradantrieb; 235/45R18 98 52J Frontantrieb; 235/50R18 97 11A; 26P; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 270 12A; 51A; 56C; 573; 255/40R18 95Y 11A; 26P; 270 71N; 723; 73C; 74A; 255/45R18 99 11A; 26P; 270; 68H 76O; AFY; PDB 4G e1*2007/46*0436*.. 150 - 180 235/45R18 94 52J Nur A7 Sportback; 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/50R18 97 Coupe; 4-türig; 245/45R18 96 Allradantrieb; 255/40R18 95 Frontantrieb; 255/45R18 99 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 729; 73C; 74A; 76O 4G e1*2007/46*0436*.. 150 - 245 235/50R18 97 11A; 27I Nur A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/55R18 10011A; 27I quattro; 245/50R18 10011A; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 27I 12A; 51A; 56C; 573; 255/50R18 10211A; 24J; 248; 26P; 71N; 723; 73C; 74A; 27B 75I; 76O; AFY; PDB 265/45R18 101 11A; 27I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 35 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103 erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 255/55R18 105 24N; 24O 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 73C; 74A; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103 erhöhtes Anzugsmoment 255/55R18 105 24N; 24O 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 73C; 74A; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103 erhöhtes Anzugsmoment 255/55R18 105 24N; 24O 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 73C; 74A; 740; 76O Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: MINI, 2er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/40R18 92 11A; 24C; 244; 247; BMW Active Tourer 26J; 27H; 27V F45; Frontantrieb; 225/45R18 91 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27F; 27V 12A; 51A; 56C; 71N; 235/40R18 91 11A; 24C; 24D; 26J; 723; 73C; 74A; 76O 27H; 27V 245/40R18 93 11A; 24C; 24D; 26J; 27F; 27V Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 35 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 210 K; 210; 124 C; 124; 202; 208; 170; H0 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 204 X Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 172; 204; 245G AMG; 212; 204 K; 246; 207; 117; 245G; 176; 212K Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 639/4; 140 C; 220; 639/2; 140 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 170; 202; 208; 210; 210 K 130 Nm für Typ : 117; 172; 176; 204; 204 K; 207; 212; 212K; 245G; 245G AMG; 246 150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 220 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 100 - 265 235/50R18 97 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27F nicht Offroad- 235/55R18 100 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb; 245/45R18 96 11A; 248; 26B; 26N; Frontantrieb; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 246; 248; 26B; 12A; 51A; 56C; 71N; 26N; 27B; 27H 723; 73C; 74A; 76O; 77E; 83G 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 100 - 265 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27B; 27F GLA; nicht 235/55R18 100 11A; 24J; 244; 26B; Fahrdynamik Paket; 26N; 27B; 27F nicht Offroad- 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk; 26N; 27B; 27H Allradantrieb; 255/45R18 99 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 76O; 77E; 83G 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 100 - 265 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; 235/55R18 100 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht 245/45R18 96 11A; 24J; 248 Fahrdynamik Paket; 255/45R18 99 11A; 24J; 248; 27I Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 76O; 77E; 83G Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 35 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 215/40R18 89W 11A; 24J; 244; 26B; A-Klasse; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 155 225/40R18 92 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 56C; 71N; 26B; 26J; 27F 723; 729; 73C; 74A 235/35R18 90 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 245/35R18 92 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 255/35R18 90 11A; 24D; 27F; 57F; 68B; 68L 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27H; 52J Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26B; B-Klasse ab Mj. 2011; 26N nicht Natural Gas 225/40R18 92 11A; 24J; 244; 26B; Drive; nicht Electric 26J; 27H Drive; Kombi; 235/35R18 90 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26J; 27H Frontantrieb; 235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27H 12A; 51A; 56C; 573; 245/35R18 88 11A; 244; 247; 27F; 71N; 723; 729; 73C; 5FE; 57F; 570 74A Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 265 235/50R18 97 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27F nicht Offroad- 235/55R18 100 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb; 245/45R18 96 11A; 248; 26B; 26N; Frontantrieb; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 246; 248; 26B; 12A; 51A; 56C; 71N; 26N; 27B; 27H 723; 73C; 74A; 76O; 77E; 83G 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 248; 26B; CLA; Limousine; 26J; 27H Allradantrieb; 225/40R18 92 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27H 12A; 51A; 56C; 71N; 235/35R18 90 11A; 24J; 24M; 26B; 723; 73C; 74A; 76O; 26J; 27F 83G 235/40R18 91 11A; 24J; 24M; 26B; 26J; 27F 245/35R18 88 11A; 244; 247; 27F; 57F; 570; 575 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 35 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk; 26J; 27H Limousine; 225/40R18 92 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb; 247; 26B; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R18 90 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 56C; 71N; 26B; 26J; 27F 723; 73C; 74A; 76O 235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 245/35R18 88 11A; 244; 247; 27F; 57F; 570; 575 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 265 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27B; 27F GLA; nicht 235/55R18 100 11A; 24J; 244; 26B; Fahrdynamik Paket; 26N; 27B; 27F nicht Offroad- 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk; 26N; 27B; 27H Allradantrieb; 255/45R18 99 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 76O; 77E; 83G 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26B; B-Klasse ab Mj. 2011; 26N nicht Natural Gas 225/40R18 92 11A; 24J; 244; 26B; Drive; nicht Electric 26J; 27H Drive; Kombi; 235/35R18 90 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26J; 27H Frontantrieb; 235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27H 12A; 51A; 56C; 573; 245/35R18 88 11A; 244; 247; 27F; 71N; 723; 729; 73C; 5FE; 57F; 570 74A 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 265 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; 235/55R18 100 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht 245/45R18 96 11A; 24J; 248 Fahrdynamik Paket; 255/45R18 99 11A; 24J; 248; 27I Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 76O; 77E; 83G 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 244; 26B; CLA; nicht 26N Sportfahrwerk; 225/40R18 92 11A; 242; 244; 245; Limousine; 247; 26B; 26J; 27H Frontantrieb; 235/35R18 90 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27H 12A; 51A; 56C; 71N; 235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; 723; 73C; 74A; 76O 26B; 26J; 27H 245/35R18 88Y 11A; 244; 247; 27F; 5FE; 57F; 570 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 35 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/40R18 89W 11A; 24J; 244; 26B; A-Klasse; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 155 225/40R18 92 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 56C; 71N; 26B; 26J; 27F 723; 729; 73C; 74A 235/35R18 90 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 245/35R18 92 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 255/35R18 90 11A; 24D; 27F; 57F; 68B; 68L 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27H; 52J Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 110 225/40R18-88 21B; 21J 10B; 11A; 11B; 11G; G363 125 - 145 225/40R18 21B; 21J; 631 11H; 12A; 34M; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; DC5 202 e1*93/81*0034*.. 55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H; 125 - 145 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95 11A; 24J; 248; 26B; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26N neue C-Klasse; Nur 235/40R18 95 11A; 24J; 248; 26B; Baureihe 205; 26J Kombilimousine; 235/45R18 94Y 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; 26J Allradantrieb; 245/40R18 97 11A; 24C; 244; 26B; Heckantrieb; 26J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R18 94Y 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 56C; 71N; 26B; 26J; 27H; 27I 723; 73C; 74A; 76O; 255/40R18 95 11A; 24C; 244; 247; 76S; 82M 26B; 26J; 27H; 27I 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 24J; Nur Baureihe 204; Nur 24M 4-MATIC; Limousine; 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 56C; 71N; 245/35R18 11A; 22I; 24D; 51G; 723; 729; 73C; 74A; 57F; 575 82M 255/35R18 94 11A; 22B; 24D; 57F; 575 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 35 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 24C; 248; 26B; Coupe; Heckantrieb; 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 115 - 225 225/40R18 92 11A; 24J; 26B; 26N; 12A; 51A; 56C; 71N; 27H; 27I 723; 729; 73C; 74A 235/35R18 90Y 11A; 24C; 248; 26B; 26J; 27B; 27H 235/40R18 91 11A; 24C; 248; 26B; 26J; 27B; 27H 245/35R18 92 11A; 24M; 27B; 27F; 57F; 575 255/35R18 94 11A; 24M; 27B; 27F; 57F; 68B 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 200 225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 24J; Nur Baureihe 204; 24M Limousine; 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24C; Heckantrieb; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92 11A; 22I; 24D; 57F; 12A; 51A; 56C; 71N; 68T 723; 73C; 74A 255/35R18 94 11A; 22B; 24D; 57F; 68B 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 200 225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 22M; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92 11A; 22I; 22M; 24D; 12A; 51A; 56C; 71N; 57F; 68T 723; 73C; 74A 255/35R18 94 11A; 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; 68B Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 244; 26B; CLA; nicht 26N Sportfahrwerk; 225/40R18 92 11A; 242; 244; 245; Limousine; 247; 26B; 26J; 27H Frontantrieb; 235/35R18 90 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27H 12A; 51A; 56C; 71N; 235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; 723; 73C; 74A; 76O 26B; 26J; 27H 245/35R18 88Y 11A; 244; 247; 27F; 5FE; 57F; 570 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk; 26J; 27H Limousine; 225/40R18 92 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb; 247; 26B; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R18 90 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 56C; 71N; 26B; 26J; 27F 723; 73C; 74A; 76O 235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 245/35R18 88 11A; 244; 247; 27F; 57F; 570; 575 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 35 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/40R18 91W nicht für gepanzerte 265/35R18 10N; 51G; 57F; 657; Fz; Allradantrieb; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 729; 73C; 74A; DC5 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE nicht für gepanzerte 55 - 150 255/35R18 90W 11A; 22B; 57F; 68B Fz; Heckantrieb; 55 - 165 265/35R18 93W 11A; 22B; 57F; 657; 10B; 11B; 11G; 11H; 689 12A; 51A; 56C; 71N; 130 - 165 225/40R18 88W 57E; 68B 723; 729; 73C; 74A; 150 - 165 255/35R18 94Y 11A; 22B; 57F; 68B DC5 210 K e1*93/81*0033*.. 125 - 150 235/40R18 95Y 11A; 21B; 689 Allradantrieb; 150 - 165 235/40R18 10N; 11A; 21B; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H; 57E; 689 12A; 51A; 56C; 71N; 265/35R18 10N; 11A; 22B; 51G; 723; 729; 73C; 74A; 57F; 657; 689 DC5 210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 235/40R18 91 11A; 21B; 57E; 689 Heckantrieb; 265/35R18 93 11A; 22B; 57F; 657; 10B; 11B; 11G; 11H; 689 12A; 51A; 56C; 71N; 125 - 150 235/40R18 95Y 11A; 21B; 689 723; 729; 73C; 74A; DC5 212 e1*2001/116*0501*.. 150 - 245 245/40R18 97 11A; 21B; 24J; 248 Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 729; 73C; 74A 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21P; 24J; 248; Stufenheck; 51J Heckantrieb; 100 - 245 235/40R18 91Y 11A; 21P; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 689 12A; 51A; 56C; 71N; 245/40R18 97 11A; 21B; 24J; 248 723; 729; 73C; 74A 212K e1*2007/46*0200*.. 150 - 245 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 5BG Kombi; Allradantrieb; 245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 99 11A; 21P; 24J; 248 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 729; 73C; 74A; 75I 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 11A; 245; 57E; 67B; Kombi; Heckantrieb; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J 12A; 51A; 56C; 71N; 255/40R18 99 11A; 21P; 24J; 248 723; 729; 73C; 74A; 75I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 35 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 11A; 22B; 244; 247; Coupe; Heckantrieb; 57F; 575; 68B 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 245 235/40R18 11A; 21P; 22I; 248; 12A; 51A; 56C; 71N; 51G; 575 723; 729; 73C; 74A 245/40R18 97 11A; 21N; 21P; 22I; 24J; 248 125 - 215 225/40R18 92Y 11A; 248; 5GM; 51J 245/40R18 93Y 11A; 21N; 21P; 22I; 24J; 248; 5HA 225 - 245 255/35R18 94 11A; 22B; 244; 247; 57F; 575 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 11A; 22B; 244; 247; Cabrio; Heckantrieb; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 245 235/40R18 11A; 21P; 22I; 248; 12A; 51A; 56C; 71N; 51G; 575 723; 729; 73C; 74A 245/40R18 93Y 11A; 21N; 21P; 22I; 24J; 248 245/40R18 97 11A; 21N; 21P; 22I; 24J; 248 255/35R18 94Y 11A; 22B; 244; 247; 57F; 575 Verkaufsbezeichnung: GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97 11A; 22I; 24J; 24M Allradantrieb; 235/55R18 100 11A; 22I; 24J; 24M Heckantrieb; 245/50R18 100 11A; 21P; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 56C; 71N; 255/45R18 99 11A; 22I; 24J; 24M 723; 73C; 74A; 76O Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/50R18 11A; 22Q; 24C; 244; V-Klasse; Vito; Vito 247; 26U Tourer; Vito Mixto; 245/45R18 11A; 24C; 244 ab e1*2007/46*0457*09; 255/40R18 11A; 24C; 244; 247 Frontantrieb; 255/45R18 11A; 22Q; 24C; 244; Heckantrieb; 247; 26U 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 75I; 76O Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 124 D700 53 - 140 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 21L; Heckantrieb; 21M; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 5FE 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; DC5 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 35 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 124 D700/1 53 - 138 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 21M; Heckantrieb; 22B; 22F; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FE 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; DC5 124 D700/2 55 - 138 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 21M; nicht langer Radstand; 22B; 22F; 24C; 24M; Heckantrieb; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; DC5 124 C E499 97 - 138 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 21M; 10B; 11B; 11G; 11H; 22B; 22F; 24C; 24M 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; DC5 124 C E499/1 97 - 132 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 21M; Pkw geschlossen; 22B; 22F; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FE 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; DC5 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 11A; 21B; 21J; 24J; Cabrio; Coupe; 24M; 367; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; DC5 Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 140 F690 110 - 235 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22G; 51G 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; DC5 140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; F690 22G; 51G 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; DC5 140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; G165 22G; 51G 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; DC5 140 C G165 205 - 235 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22G; 51G 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; DC5 Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m. 24C; 24D; 51G Länge 6158 mm; nicht 255/45R18-99 11A; 21B; 22B; 24C; für gepanzerte Fz; 24D; 367 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 729; 73C; 74A; DC5 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 35 Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m. 245/45R18 11A; 22B; 22L; 51G Länge 6158 mm; nicht 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22L; für gepanzerte Fz; 24J; 24M; 5HR Nur 4-MATIC; 255/45R18 99 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 729; 73C; 74A; DC5 Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 225/40R18 88 21B; 21L; 24J; 24N; 10B; 11A; 11B; 11G; 367 11H; 12A; 34M; 51A; 145 - 160 225/40R18 88W 21B; 21L; 24J; 24N; 56C; 71N; 723; 73C; 367 74A; DC5 172 e1*2007/46*0548*.. 135 - 225 225/40R18 88 11A; 26P Cabrio; Heckantrieb; 235/35R18 90 11A; 26B; 260 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 26B; 260 12A; 51A; 56C; 71N; 245/35R18 88 11A; 22M; 270; 57F; 723; 729; 73C; 74A 575 255/35R18 90 11A; 22M; 270; 57F; 68B Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/50R18 11A; 22Q; 24C; 244; V-Klasse; Vito; Vito 247; 26U Tourer; Vito Mixto; 245/45R18 11A; 24C; 244 ab e1*2007/46*0458*08; 255/40R18 11A; 24C; 244; 247 Frontantrieb; 255/45R18 11A; 22Q; 24C; 244; Heckantrieb; 247; 26U 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 75I; 76O Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 35 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 35 der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 35 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 35 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 34M) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 3 mm zwischen Sonderrad und Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen vorhanden ist. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 35 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 730kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 35 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 657) Sofern Reifen der Größe 265/35 R 18 auf der Felge 8 1/2 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 35 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R18 Hinterachse: 255/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 35 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 82M) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig. 83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig. AFY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben. PDB) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 35 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA 27F x = 325 y = 390 18 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 35 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27H x = 270 y = 400 8 HA 27F x = 270 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 35 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2er Reihe Variante(n): BMW Active Tourer F45, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 280 23 HA 27H x = 270 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 639/2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*.. Handelsbez.: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 440 VA 26P x = 270 y = 390 VA 26U x = 200 x = 180 VA 26V x = 200 x = 180 VA 27B x = 300 y = 430 HA 27I x = 250 y = 380 HA 27P x = 250 y = 380 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 440 3 VA 26N x = 320 y = 440 3 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 20 VA 27H x = 290 y = 350 8 HA 27F x = 290 y = 350 22,5 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 35 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.