Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 45 Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 112566640 H1/ OXIGIN 19 8518 LK112 ohne 66,6 720 2291 04/16 HD 112566640 H1/ OXIGIN 19 8518 LK112 ohne 66,6 730 2254 04/16 HD 112566640 H1/ OXIGIN 19 8518 LK112 ohne 66,6 750 2200 04/16 HD Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : B8 erhöhtes Anzugsmoment; B81 erhöhtes Anzugsmoment; 4G erhöhtes Anzugsmoment; 4G1 erhöhtes Anzugsmoment 165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 51G; 52J erhöhtes Anzugsmoment B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 11A; 22I; 51J 140 Nm; AUDI A4 bis 235/45R18 94 11A; 21P; 51J; 54F MJ2015; Kombi; 245/40R18 93 11A; 21P; 22I Frontantrieb; 255/40R18 95 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 54F 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 98A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 45 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 51G; 52J erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 91 11A; 22I; 51J 140 Nm; AUDI A4 bis 235/45R18 94 11A; 21P; 51J; 54F MJ2015; Limousine; 245/40R18 93 11A; 21P; 22I Frontantrieb; 255/40R18 95 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 54F 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 98A B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 11A; 22I; 51J erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 94 11A; 21P; 51J; 54F 140 Nm; AUDI A4 bis 100 - 245 225/45R18 51G; 52J MJ2015; AUDI S4 bis 245/40R18 93 11A; 21P; 22I MJ2016; Limousine; 255/40R18 95 11A; 21P; 22I; 24J; Allradantrieb; 24M; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 98A B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y erhöhtes Anzugsmoment B81 e13*2007/46*1084*.. 225/45R18 91Y 140 Nm; Nicht A4 235/45R18 94 Allroad Quattro; AUDI 260 225/40R18 M+S 52J A4 (B9) ab MJ2016; 225/45R18 M+S 52J AUDI S4 (B9) ab 235/45R18 M+S 52J MJ2016; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 740; 76O; 98A; AG0 B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 51G; 52J erhöhtes Anzugsmoment B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 11A; 22I; 5GG; 51J 140 Nm; AUDI A4 bis 235/45R18 94 11A; 21P; 51J; 54F MJ2015; Nicht A4 245/40R18 93 11A; 21P; 22I Allroad Quattro; AUDI 255/40R18 95 11A; 21P; 22I; 24J; S4 bis MJ2016; Kombi; 24M; 54F Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 98A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 45 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J erhöhtes Anzugsmoment 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/50R18 97 140 Nm; A7 Sportback; 245/45R18 96 Coupe; 4-türig; 255/40R18 95 Allradantrieb; 255/45R18 99 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 83J; AFY; DEB; DEJ; FGC; PDI 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R18 97 erhöhtes Anzugsmoment 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/55R18 100 140 Nm; Nur A6 245/50R18 100 11A; 27I allroad quattro; 255/45R18 99 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R18 101 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 73C; 74A; 740; 75I; 76O; 83J; AFY; DEB; DEJ; FGC; PDB; PDI 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 57E; 67G erhöhtes Anzugsmoment 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/45R18 94 5HI; 52J 140 Nm; A6; nicht A6 100 - 245 225/50R18 95Y 56G allroad quattro; 235/45R18 98 57E; 67G Kombi; Stufenheck; 235/45R18 98 52J Allradantrieb; 235/50R18 97W Frontantrieb; 245/45R18 96Y 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 95Y 12A; 51A; 56C; 573; 255/45R18 99 68H 71N; 723; 73C; 74A; 740; 76O; 83J; AFY; DEB; DEJ; FGC; PDB; PDI Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 51G erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 73C; 74A; 740; 76O; 83J; 838; FGC Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 45 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 51G erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 73C; 74A; 740; 76O; 83J; 838; FGC Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 51G erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 73C; 74A; 740; 76O; 83J; 838; FGC Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/60R18 103 erhöhtes Anzugsmoment 245/55R18 103 11A; 248 165 Nm; Q5; 245/60R18 105 11A; 248 Allradantrieb; 255/55R18 105 11A; 245; 248; 26N Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 75I; 76O; 98A; AG0 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 165 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 45 Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 210 235/60R18 103 erhöhtes Anzugsmoment 245/55R18 103 11A; 248 165 Nm; Q5; 245/60R18 105 11A; 248 Allradantrieb; 255/55R18 105 11A; 245; 248; 26N Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 75I; 76O; 98A; AG0 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 35 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW 1er-Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1H e1*2007/46*2018*.. 85 - 140 225/40R18 91 11A; 24J; 244; 247; Schräghecklimousine; 26P; 27H Allradantrieb; 235/35R18 90 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K; 26B; 27H 721; 725; 73C; 74A; 76O Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 225/40R18 92W 11A; 24J; 244; 247; BMW Active Tourer 26N; 27U F45; BMW Gran Tourer F46; 225/45R18 91W 11A; 24J; 244; 247; Allradantrieb; 26J; 27H; 27V Frontantrieb; 235/40R18 91W 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26J; 27H; 27V 12A; 51A; 56C; 71C; 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 71K; 71N; 721; 723; 26J; 27F; 27V 725; 73C; 74A; 76O; 83L Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 45 Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 235/45R18 94 11A; 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71C; 71K; 71N; 721; 723; 725; 73C; 74A; 76O; 83L Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 235/45R18 94 11A; 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71C; 71K; 71N; 721; 723; 725; 73C; 74A; 76O; 83L F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 235/45R18 94 11A; 244; 26N; 26P; BMW X2 (F39); 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A; 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 26B; 76O 26N; 27I 255/40R18 95 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27H 255/45R18 99 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27H 265/45R18 101 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27H Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R18 92W 11A; 24J; 244; 247; BMW Active Tourer F2GT e1*2007/46*1677*.. 26N; 27U F45; BMW Gran Tourer F46; 225/45R18 91W 11A; 24J; 244; 247; Allradantrieb; 26J; 27H; 27V Frontantrieb; 235/40R18 91W 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26J; 27H; 27V 12A; 51A; 56C; 71C; 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 71K; 71N; 721; 723; 26J; 27F; 27V 725; 73C; 74A; 76O; 83L Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 45 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212 (Baureihe W212) Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F2CLA (Kugelbund) Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 638/2; 176; 204 K; 639/4; 639/5; 212; F2A; 207; 638; 204; 245G; 246; 639; 638/1; 204 X; 639/2 Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; F2CLA; 204; 204 K; 207 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2 150 Nm für Typ : 639; 639/2; 639/4; 639/5 155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : 176 erhöhtes Anzugsmoment; 245G erhöhtes Anzugsmoment; 246 erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : 204 X erhöhtes Anzugsmoment; 212 erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 120 225/40R18 88 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine; 26J; 27I Allradantrieb; 70 - 165 225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A; 76O; 855 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 45 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 215/40R18 89W 11A; 246; 248; 26N; erhöhtes 26P; 27H Anzugsmoment 160 Nm; A-Klasse; 66 - 160 225/40R18 92 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27H 12A; 51A; 56C; 71N; 66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 24J; 244; 247; 723; 729; 73C; 74A; 26B; 26N; 27H 740; 83G; DBW; DC5; 235/40R18 91Y 11A; 24J; 244; 247; MAO 26B; 26N; 27H 245/35R18 92Y 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27F 155 - 280 215/40R18 M+S 11A; 246; 248; 26N; 26P; 27H; 52J Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 26N Anzugsmoment 160 Nm; B-Klasse ab 225/40R18 92 11A; 24J; 248; 26B; Mj. 2011; nicht 26N Natural Gas Drive; 235/35R18 90 11A; 24J; 248; 26B; nicht Electric Drive; 26J; 27H Kombi; Allradantrieb; 245/35R18 88 11A; 244; 247; 27H; Frontantrieb; 5FE; 57F; 570 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 729; 73C; 74A; 740; DBW; DC5; MAO Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 26N Anzugsmoment 160 Nm; B-Klasse ab 225/40R18 92 11A; 24J; 248; 26B; Mj. 2011; nicht 26N Natural Gas Drive; 235/35R18 90 11A; 24J; 248; 26B; nicht Electric Drive; 26J; 27H Kombi; Allradantrieb; 245/35R18 88 11A; 244; 247; 27H; Frontantrieb; 5FE; 57F; 570 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 729; 73C; 74A; 740; DBW; DC5; MAO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 45 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 26J; 570 Anzugsmoment 160 Nm; CLA; 225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 244; Sportfahrwerk; CLA 26B; 26J; 27H Limousine; CLA 235/35R18 90W 11A; 24J; 244; 26B; Shooting brake; 26J; 27H Kombilimousine; 245/35R18 88 GA2; 11A; 244; 247; Limousine; 27F; 57F; 570 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 740; 76O; DBW; DC5; MAO 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/40R18 89W 11A; 246; 248; 26N; erhöhtes 26P; 27H Anzugsmoment 160 Nm; A-Klasse; 66 - 160 225/40R18 92 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27H 12A; 51A; 56C; 71N; 66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 24J; 244; 247; 723; 729; 73C; 74A; 26B; 26N; 27H 740; 83G; DBW; DC5; 235/40R18 91Y 11A; 24J; 244; 247; MAO 26B; 26N; 27H 245/35R18 92Y 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27F 155 - 280 215/40R18 M+S 11A; 246; 248; 26N; 26P; 27H; 52J 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 26N; 570 Anzugsmoment 160 Nm; CLA; nicht 225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 244; Sportfahrwerk; CLA 26B; 26N Limousine; CLA 235/35R18 90W 11A; 24J; 244; 26B; Shooting brake; 26J; 27H Kombilimousine; 245/35R18 88Y GA2; 11A; 244; 247; Limousine; 27H; 5FE; 57F; 570 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 740; 76O; DBW; DC5; MAO 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 215/40R18 89Y 11A; 26B; 26J erhöhtes Anzugsmoment 225/40R18 92 11A; 246; 26B; 26J; 160 Nm; CLA; CLA 27H Limousine; CLA 235/35R18 90 11A; 24J; 24M; 26B; Shooting brake; 26J; 27H Kombilimousine; 245/35R18 88Y 11A; 24M; 27F; 57F; Limousine; 570; 575 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 740; 76O; DBW; DC5; MAO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 45 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 65 225/40R18 91 erhöhtes Anzugsmoment 225/40R18 92 160 Nm; B-Klasse ab 225/45R18 91 Mj. 2011; electric drive; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 729; 73C; 74A; 740; DC5 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 245; 26N; 26P; erhöhtes 204 K e1*2001/116*0457*.. 67O Anzugsmoment 155 Nm; Nur Baureihe 235/40R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; 205; neue C-Klasse; 26N; 6B2 Cabrio; 235/45R18 94Y YAR; 11A; 24J; 248; Kombilimousine; Coupe; 26B; 26N; 6B3 Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 740; 76O; 82M; 83P; 98A; AGD; BE0; DC5; DEG; DEN; MBD 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 11A; 24J; 24M Nur Baureihe 204; Nur 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; 4-MATIC; Limousine; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 11A; 22I; 24M; 51G; 12A; 51A; 56C; 71N; 57F; 575 723; 729; 73C; 74A; 255/35R18 94 11A; 22I; 24D; 57F; 575 82M; 98A; DC5; DEN; MBD 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 24J; 26B; 26N; bis 27H; 27I e1*2001/116*0431*36; 115 - 225 225/40R18 92 11A; 24J; 26B; 26N; 27I Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R18 90Y 11A; 24J; 26B; 26N; 12A; 51A; 56C; 71N; 27H; 27I 723; 729; 73C; 74A; 235/40R18 91 11A; 24J; 26B; 26N; 82M; 98A; DC5; DEN; 27H; 27I MBD 245/35R18 92 11A; 248; 27H; 27I; 57F; 575 255/35R18 94 11A; 248; 27B; 27H; 57F; 68B Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 45 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 24J; 24M Nur Baureihe 204; 235/40R18 95 11A; 21P; 22I; 24J; Limousine; 24M Heckantrieb; 245/35R18 92Y 11A; 22I; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 68T 12A; 51A; 56C; 71N; 255/35R18 94 11A; 22I; 24D; 57F; 723; 73C; 74A; 82M; 68B 98A; DC5; DEN; MBD 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 11A; 22I; 22M; 24M; 12A; 51A; 56C; 71N; 51G; 57F; 575 723; 729; 73C; 74A; 255/35R18 94 11A; 22I; 22M; 24D; 98A; AGD; DC5; DEG; 57F; 575 DEN 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92Y 11A; 22I; 22M; 24M; 12A; 51A; 56C; 71N; 57F; 68T 723; 73C; 74A; 98A; 255/35R18 94Y 11A; 22I; 22M; 24D; AGD; DC5; DEG; DEN 57F; 68B Verkaufsbezeichnung: CLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 225/40R18 92 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; 26N; 27I Allradantrieb; 225/45R18 95 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 95 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A; 235/45R18 94 11A; 24J; 244; 26B; 76O 26N; 27H; 27I 245/40R18 93 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27B; 27H 255/40R18 95 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 248 Baureihe W212; nicht AMG-Paket; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 729; 73C; 74A; 854; DC5; DED; DEG; DEJ; DEN Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 45 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21P; 51J Baureihe W212; nicht 100 - 245 235/40R18 91Y 11A; 21P; 57E; 689 AMG-Paket; Stufenheck; 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 729; 73C; 74A; 854; DC5; DED; DEG; DEJ; DEN 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 245/45R18 100 GA9; 11A; 26P 170 Nm; Baureihe W213; nicht E300e/E350e; nicht E300de; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 854; DED; DEG; DEJ; DEN Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 11A; 22I; 248; 57F; Coupe; Heckantrieb; 575; 68B 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 245 235/40R18 51G; 575 12A; 51A; 56C; 71N; 125 - 215 225/40R18 92Y 5GM; 51J 723; 729; 73C; 74A; 225 - 245 255/35R18 94 11A; 22I; 248; 57F; 575 DC5; DEJ 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 11A; 22I; 248; 57F; 575 Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 245 235/40R18 51G; 575 12A; 51A; 56C; 71N; 255/35R18 94Y 11A; 22I; 248; 57F; 575 723; 729; 73C; 74A; DC5; DEJ Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97 11A; 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment 235/55R18 100 11A; 24J; 24M 170 Nm; GLK; 245/50R18 100 11A; 24M; 57F Allradantrieb; 255/45R18 99 11A; 24J; 24M Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 740; 76O; AGD; DC5; DEG; DEN Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 45 Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/50R18 11A; 241; 244; 246; V-Klasse; Vito; Vito 27P Tourer; Vito Mixto; 245/45R18 11A; 24J; 248 ab e1*2007/46*0457*09; 245/50R18 11A; 22Q; 24C; 244; Allradantrieb; 247; 26B; 26N; 26V; Frontantrieb; 27I 255/40R18 11A; 241; 244; 246 Heckantrieb; 255/45R18 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 27P 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 75I; 76O Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 638 e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 245/40R18-97 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; e9*93/81*0005*.., Reinf 24D; 367 12A; 51A; 56C; 71N; e9*98/14*0005*.. 723; 73C; 74A 638/1 K393 58 - 105 245/40R18-97 11A; 22B; 22F; 24C; Lkw geschl. Kasten; Reinf 24D; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A 638/2 e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 245/40R18-97 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; e9*95/54*0020*.., Reinf 24D 12A; 51A; 56C; 71N; e9*98/14*0020*.. 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 L275 65 - 170 235/50R18 101 11A; 21P; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 54A 12A; 51A; 56C; 71N; 245/45R18 100 11A; 24C; 24D 723; 73C; 74A; 75I 255/45R18 99W 11A; 21P; 24C; 24D; 54A 639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 235/50R18 101 11A; 21P; 24C; 244; bis 639/5 e1*2007/46*0459*.., 247; 5KK; 54A e1*2007/46*0459*05; L720 245/45R18 100 11A; 24C; 244; 247; bis 5KA e1*2007/46*0458*07; 70 - 190 255/45R18 103 11A; 21P; 24C; 244; Allradantrieb; 247; 54A Heckantrieb; 255/45R18 99W 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 5JK; 54A 12A; 51A; 56C; 71N; 190 235/50R18 11A; 21P; 24C; 244; 723; 73C; 74A; 75I 101W 247; 5KK; 54A 245/45R18 11A; 24C; 244; 247; 100W 5KA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 45 Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 235/50R18 101 11A; 21P; 24C; 24D; Heckantrieb; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 100 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 56C; 71N; 255/45R18 99W 11A; 21P; 24C; 24D; 723; 73C; 74A; 75I 54A Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 235/50R18 101 11A; 21P; 24C; 244; bis 247; 5KK; 54A e1*2007/46*0457*08; 245/45R18 100 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 5KA Heckantrieb; 70 - 190 255/45R18 103 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 54A 12A; 51A; 56C; 71N; 255/45R18 99W 11A; 21P; 24C; 244; 723; 73C; 74A; 75I 247; 5JK; 54A 190 235/50R18 11A; 21P; 24C; 244; 101W 247; 5KK; 54A 245/45R18 11A; 24C; 244; 247; 100W 5KA Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/50R18 11A; 241; 244; 246; V-Klasse; Vito; Vito 639/5 e1*2007/46*0459*.. 27P Tourer; Vito Mixto; 245/45R18 11A; 24J; 248 ab e1*2007/46*0459*06; 245/50R18 11A; 22Q; 24C; 244; ab 247; 26B; 26N; 26V; e1*2007/46*0458*08; 27I Allradantrieb; 255/40R18 11A; 241; 244; 246 Frontantrieb; 255/45R18 11A; 241; 244; 246; Heckantrieb; 27P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 75I; 76O Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 45 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.., 80 - 155 245/45R18 96 11A; 248; 26B; 26N; Q30; Allradantrieb; e5*2007/46*1030*.. 27F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 45 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 45 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 45 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 45 FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1650kg. 67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 45 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R18 Hinterachse: 255/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 45 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 45 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 82M) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig. 838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. 83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig. 83J) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und Bremsscheibendurchmesser 345mm an der Vorderachse nicht zulässig. 83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der Vorderachse nicht zulässig! 83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der Vorderachse nicht zulässig. 854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm an der Vorderachse nicht zulässig. 855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der Vorderachse nicht zulässig. 98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an der Vorderachse nicht zulässig. AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 45 AG0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x34mm an der Vorderrachse nicht zulässig. AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der Vorderachse nicht zulässig. BE0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 343-348 mm (Dicke 30mm bzw. 32mm bzw. 36mm bzw. 44mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DBW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm an der Vorderachse nicht zulässig. DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben. DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an der Vorderachse nicht zulässig DED) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 322mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 344mm an der Vorderachse nicht zulässig DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der Vorderachse nicht zulässig. FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig. PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig. PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 45 YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 45 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA 27F x = 325 y = 390 18 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 45 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5, SQ5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 45 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F1H Genehm.Nr.: e1*2007/46*2018*.. Handelsbez.: BMW 1er-Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 270 VA 26P x = 195 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x245 y = 270 18 VA 26N x = 245 y = 270 8 VA 27F x = 280 y = 330 25 HA 27H x280 y = 330 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 45 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 45 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27B x = 210 y = 270 HA 27I x = 160 y = 220 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 45 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 280 23 HA 27H x = 270 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 45 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F1X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1676*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27B x = 210 y = 270 HA 27I x = 160 y = 220 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 45 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 639/2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*.. Handelsbez.: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 250 y = 380 HA 26B x = 320 y = 440 VA 26P x = 270 y = 390 VA 26U x = 200 x = 180 VA 26V x = 200 x = 180 VA 27B x = 300 y = 430 HA 27I x = 250 y = 380 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 440 9 VA 26N x = 320 y = 440 5 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 45 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 20 VA 27H x = 290 y = 350 8 HA 27F x = 290 y = 350 22,5 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 45 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 45 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 45 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 45 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 310 VA 26P x = 260 y = 260 VA 27B x = 270 y = 290 HA 27I x = 220 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 310 30 VA 26N x = 310 y = 310 8 VA 27F x = 270 y = 290 30 HA 27H x = 270 y = 290 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 45 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 45 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 45 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 45 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 45 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 45 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e5*2007/46*1030*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA 27H x = 230 y = 220 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 45 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA 27H x = 230 y = 220 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50137 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 45 Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.