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							Gutachten 366-0399-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50137
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: OXIGIN 19 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 21.12.2014
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Fahrzeughersteller                         : FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung        Kennzeichnung                (mm)                     last      umf.      Fertig
                    Rad                  Zentrierring                                          (kg)      (mm)      datum
108563445 F/        OXIGIN 19 8518 LK108 N20Ø72,6-Ø63,4                    63,4     Kunststoff     725     2284     01/14
HD
108563445 F/        OXIGIN 19 8518 LK108 N20Ø72,6-Ø63,4                    63,4     Kunststoff    750      2200 01/14
HD
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : BA7; DM2; DB3; DXA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 135 Nm für Typ : DB3 erhöhtes Anzugsmoment; DM2 erhöhtes
                                             Anzugsmoment; DXA erhöhtes Anzugsmoment
                                             140 Nm für Typ : BA7
                                             160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
DB3          e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 215/40R18 89             11A; 24M; 51J             erhöhtes
                                                                                              Anzugsmoment
                                                   225/40R18 88     FGP; 11A; 21P; 24M        135 Nm; Ford Focus
                                                                                              Coupe-Cabriolet;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 235/45R18 94             51J                       erhöhtes
                                                                                              Anzugsmoment
                                                   235/50R18 97     11A; 24J; 248             135 Nm; Nur Kuga ab
                                                   245/45R18 96                               Modeljahr 2013;
                                                   255/45R18 99     11A; 24J; 248             Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P; 76O




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0399-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50137
ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/50R18 97         11A; 24J                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              245/45R18 96       11A; 24J                 135 Nm; Nur Kuga bis
                                              255/45R18 99       11A; 24J                 Modeljahr 2012;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 255/35R18 90W 11A; 22I; 22M; 24D;              bis
                                                         5GA; 57F; 68B                    e13*2001/116*0249*25;
                                  74 - 176 225/40R18 92  11A; 24M; 51J                    Stufenheck;
                                           235/40R18     11A; 24M; 51G                    Schrägheck;
                                           255/35R18 90Y 11A; 22I; 22M; 24D;              Frontantrieb;
                                                         5GA; 57F; 68B                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P
BA7            e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 225/40R18 92  11A; 24M; 51J                  bis
                                             255/35R18 90W 11A; 22I; 22M; 24D;            e13*2001/116*0249*25;
                                                           5GA; 57F; 68B                  Kombi; Frontantrieb;
                                    74 - 176 225/40R18 92Y 11A; 24M; 51J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/40R18     11A; 24M; 51G                  12A; 51A; 56C; 71N;
                                             255/35R18 90Y 11A; 22I; 22M; 24D;            723; 73C; 74A; 74H;
                                                           5GA; 57F; 68B                  74P

Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
WA6          e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 235/40R18 95W FGT                              erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              235/45R18          FGT; 51G                 160 Nm; Ford S-MAX;
                                              235/45R18 94W      FGT; 5HI                 Ford Galaxy;
                                              235/45R18 94Y      FGT; 5HI                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R18 98       FGT                      12A; 51A; 56C; 71N;
                                              245/40R18 93Y      Nicht Ford Galaxy;       723; 73C; 74A; 74H;
                                                                 FGT; 11A; 24J; 24M;      74P; 740
                                                                 5HA
                                              245/40R18 97       FGT; 11A; 24J; 24M
                                              245/45R18 96       FGT; 11A; 24J; 24M




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0399-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50137
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: OXIGIN 19 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 21.12.2014
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Verkaufsbezeichnung:     Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
DXA          e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 225/40R18 92        11A; 21P; 22I; 245; 51J erhöhtes
                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                      135 Nm; Nur Grand C-
                                                235/40R18     11A; 21P; 22I; 245;     MAX; MPV;
                                                              51G                     Frontantrieb;
                                       77 - 92 215/45R18 93   51J; 56G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                      723; 729; 73C; 74A;
                                                                                      74H; 74P
DXA            e13*2007/46*1103*..     63 - 134 215/40R18 89W 51J                     erhöhtes
                                                                                      Anzugsmoment
                                                215/45R18 89W 51J; 56G                135 Nm; Nur C-MAX;
                                                225/40R18 92  11A; 21P; 22I; 245; 51J MPV; Frontantrieb;
                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                235/40R18     11A; 21P; 22I; 245;     12A; 51A; 56C; 71N;
                                                              51G                     723; 729; 73C; 74A;
                                                                                      74H; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : JAGUAR
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 165 Nm
Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
CC9          e11*2001/116*0323*.. 120 - 175 235/45R18 94 12Q; 51J; 76S                       erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                       120 - 219 245/45R18          12T; 51G                 165 Nm;
                                                 255/40R18 95       12A                      Kombilimousine;
                                                 255/45R18 99       11A; 12A; 21Q            Limousine;
                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                             723; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P; 740; 76O;
                                                                                             82U; 83G

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0399-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50137
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: OXIGIN 19 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 21.12.2014
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Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
LF           e11*2001/116*0300*.. 110 - 177 225/65R18 103 11A; 24J; 51J; 56G                 erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                 235/55R18 100 11A; 24J; 24M                 160 Nm; Allradantrieb;
                                                 235/60R18 103 11A; 24J; 24M                 Frontantrieb;
                                                 255/55R18 105 11A; 24C; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                             723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                             74P; 740; 76O

Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
LV           e11*2007/46*0223*.. 110 - 177 235/55R18 100                                     erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                 235/60R18 103                               160 Nm; Kombi; Coupe;
                                                                                             2-türig; 4-türig;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                             71N; 723; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74H; 74P; 740;
                                                                                             76O

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : M
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : B-2D; D-N2D; F; D-2D; A; D; A-2D; B
Zubehör                                    : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment
                                             140 Nm für Typ : A; A-2D; B; B-2D; D; D-N2D; D-2D; F
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
M            e4*2001/116*0076*.. 84 - 157 215/40R18 89                                       erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                225/40R18 88                                 120 Nm; VOLVO V40;
                                       84 - 187 235/40R18 91        11A; 245; 248            Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                             723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                             74P; 740




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0399-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50137
ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
M            e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 225/40R18 88           11A; 245                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                     84 - 187 225/40R18 91       11A; 245                 120 Nm; VOLVO V40
                                              225/45R18 91       11A; 245                 CrossCountry;
                                              235/40R18 91       11A; 245                 Allradantrieb;
                                              235/45R18 94       11A; 245                 Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 740; 76O

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
F            e9*2007/46*0023*.. 84 - 224 225/40R18 92Y           11A; 21P; 22I            Kombi; Stufenheck;
                                         225/45R18 95            11A; 21P; 22I; 54A       Allradantrieb;
                                         235/40R18 95            11A; 21B; 22B; 260       Frontantrieb;
                                         245/35R18 92Y           11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 248; 260                 12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71N; 723; 729; 73C;
                                                                                          74D; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
A            e9*2001/116*0057*.. 80 - 147     225/45R18 91W      5GG                      Allradantrieb;
A-2D         e1*2001/116*0504*..              235/40R18 91W      5GG                      Frontantrieb;
                                 80 - 175     225/45R18 91Y      5GG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91Y      5GG                      12A; 51A; 56C; 71N;
                                              245/40R18 93W      11A; 22I; 24J            723; 73C; 74D; 74H;
                                     80 - 210 225/45R18 95                                74P
                                              235/40R18 95
                                     80 - 232 225/45R18 95Y
                                              235/40R18 95Y
                                              245/40R18 93Y      11A; 22I; 24J; 5HA
                                              245/40R18 97       11A; 22I; 24J

Verkaufsbezeichnung:     V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e9*2001/116*0065*.. 80 - 175     225/45R18 91W      11A; 22I; 5AD; 51J       VOLVO V70;
B-2D         e1*2001/116*0505*..              235/40R18 91W      11A; 22I; 5AD; 51J       Allradantrieb;
                                 80 - 224     225/45R18 95       11A; 22I; 51J            Frontantrieb;
                                              235/40R18 95       11A; 22I; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18          11A; 22B; 24J; 51G       12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                          723; 729; 73C; 74D;
                                                                                          74H; 74P
B              e9*2001/116*0065*..   120 - 224 235/50R18 97      11A; 24J                 VOLVO XC70;
B-2D           e1*2001/116*0505*..             245/45R18 96      11A; 24J                 Allradantrieb;
                                               255/45R18 99      11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                          723; 729; 73C; 74D;
                                                                                          74H; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0399-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50137
ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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Verkaufsbezeichnung:     XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
D            e9*2001/116*0068*..    100 - 224 235/55R18 100 11A; 24J; 248                 Allradantrieb;
D-N2D        e1*2007/46*0339*..               235/60R18 103 11A; 24J; 248                 Frontantrieb;
D-2D         e1*2001/116*0507*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                          723; 729; 73C; 74D;
                                                                                          74H; 74P; 76O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0399-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50137
ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 50137
ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5AD) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 615kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/40R18
                    Hinterachse:                        255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0399-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50137
ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte
     angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
82U) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355x32mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
     Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0399-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50137
ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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                                                                                                    Seite: 10 von 10
      Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
      (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
      Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
      Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
      oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.