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							Gutachten 366-0400-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50136
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: OXIGIN 19 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 21.12.2014
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Fahrzeughersteller                         : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA,
                                             KIA MOTORS (SK), MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
114567142 J/        OXIGIN 19 8519             N25Ø72,6-Ø67,1              67,1     Kunststoff     795     2260     01/14
HD                  LK114,3
114567142 J/        OXIGIN 19 8519             N25Ø72,6-Ø67,1              67,1     Kunststoff    800      2250 01/14
HD                  LK114,3
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 107 Nm für Typ : DM; ELH; FS; GDH; LM; MD; VF; YN
                                             110 Nm für Typ : JC
Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97            215/35R19 85     11A; 241; 246; 248;       Stufenheck;
                                                                    26P; 27H; 27I; 5EG        Frontantrieb;
                                                   245/30R19 89     11A; 24C; 244; 247;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    26B; 26J; 27B; 27F;       12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                    678
                                                                                              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
DM           e11*2007/46*0633*.. 110 - 199 235/55R19 101 11A; 24J; 248                        Santa Fe; Grand Santa
                                                                                              Fe; Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     i 30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 99          215/35R19 85     11A; 24J; 248; 5EG        Kombi; Schrägheck; 3-
               e11*2007/46*0338*..                 225/35R19 88     11A; 22M; 24J; 244;       türig; 5-türig;
                                                                    247; 26P                  Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0400-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50136
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: OXIGIN 19 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 21.12.2014
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Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW          Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,       57 - 94     215/35R19 85     11A; 21B; 22I; 24M;      Schrägheck 4-türig;
               e4*2007/46*0223*..                                   241; 246; 260            Frontantrieb;
                                                   225/35R19 88     11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    244; 247; 260; 270       12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                             723; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ix35, TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
ELH          e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 235/45R19 95              11A; 24J; 248; 260; 270 auch Facelift 2013;
LM           e11*2007/46*0128*..                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                            71N; 723; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
VF           e4*2007/46*0263*..,       85 - 131 225/40R19 93        11A; 248; 26P; 27H       Kombi; Limousine;
               e4*2007/46*0264*..               235/35R19 91        11A; 24J; 24M; 26B;      Frontantrieb;
                                                                    26N; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   255/35R19 92     11A; 244; 247; 27F;      12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                    57F; 67U; 672            723; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 103 215/35R19 85              11A; 246; 248; 27H       Schrägheck;
                                          225/30R19 84              11A; 24J; 248; 26P;      Frontantrieb;
                                                                    27F; 56G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                             723; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94           225/35R19 88     11A; 22I; 241; 244;      Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..                                   246; 247; 270            Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,                 235/35R19 87     11A; 21P; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*2007/46*0262*..                                   244; 247; 270            12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                             723; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0400-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50136
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: OXIGIN 19 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 21.12.2014
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Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : AM
                                             107 Nm für Typ : XM FL
                                             108 Nm für Typ : PS; PSEV
Verkaufsbezeichnung:     SORENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
XM FL        e11*2007/46*0634*.. 110 - 204 235/55R19                11A; 245; 248; 27I; 51G Kombi; Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                            71N; 723; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     Soul
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
PS           e4*2007/46*0825*..        81 - 113 225/35R19 88        11A; 24J; 248; 26P       Ohne
PSEV         e9*2007/46*6160*..                 225/40R19 89        11A; 24J; 248; 26P       Radhausverbreiter.
                                                235/35R19 87        11A; 241; 244; 246;      Serie; Frontantrieb;
                                                                    247; 26B; 26N; 27H       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 245/35R19 89       11A; 24C; 244; 247;      12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                    26B; 26N; 27H            723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
AM           e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 225/35R19 88             11A; 24J; 248            Frontantrieb;
             e4*2007/46*0133*..            235/35R19 87             11A; 22H; 24C; 244       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/30R19 89             11A; 22H; 24C; 244;      12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                    247                      723; 729; 73C; 74A;
                                                 245/35R19 89       11A; 22H; 24C; 244;      74P
                                                                    247

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : RP
                                             107 Nm für Typ : EL; JD; YNS
Verkaufsbezeichnung:     Carens, Rondo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
RP           e4*2007/46*0633*..  85 - 130 225/40R19 93              11A; 24J; 24M; 26P;      Kombi; Frontantrieb;
                                                                    27H                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/35R19 91       11A; 24J; 244; 247;      12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                    26P; 27F                 723; 73C; 74A; 74P
                                                 245/35R19 93       11A; 24C; 244; 247;
                                                                    26B; 26N; 27F




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0400-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50136
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: OXIGIN 19 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 21.12.2014
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Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
JD           e4*2007/46*0496*.., 66 - 150 225/35R19 88              11A; 242; 244; 245;      Kombi; Van;
               e4*2007/46*0497*..                                   247; 26B; 26J; 27F       Schrägheck; 3-türig;
                                                                                             5-türig; Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                             723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ix35,TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
EL           e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 235/45R19 95              11A; 24J; 248; 260; 270 Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                            71N; 723; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94         225/35R19 88       11A; 22I; 241; 244;      Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..                                   246; 247; 270            Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,               235/35R19 87       11A; 21P; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*2007/46*0262*..                                   244; 247; 270            12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                             723; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; SE
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; GH; GJ
                                             140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 129 225/55R19 99             122; 56G                 nur CX-5;
                                           235/45R19 95             122                      Allradantrieb;
                                           235/50R19 99             11A; 122; 245            Frontantrieb;
                                           245/45R19 98             122                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/45R19 100            11A; 12A; 245            51A; 56C; 573; 71N;
                                                                                             723; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/55R19 101 11A; 22I; 24J; 24M                 Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                             723; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0400-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50136
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/40R19 89                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/35R19 87W                                 12A; 51A; 56C; 71N;
                                            245/35R19 89                                  723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 225/35R19 84           11A; 21B; 22B; 24C;      Stufenheck;
                                                                 24M                      Schrägheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P
BL             e11*2001/116*0262*.. 191       225/35R19 88Y 11A; 21B; 21N; 22B;           bis Mj.2013;
                                                            22H; 242; 245; 248;           Schrägheck;
                                                            5FE
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 225/35R19 88W 11A; 21B; 21N; 22B;            bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*..                         22H; 242; 245; 248;            Stufenheck;
                                                                 5FE
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P
BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 225/35R19 88        11A; 24J; 248; 26B;      ab Mj.2013; ab
                                                                 26J; 27B                 e11*2001/116*0262*10;
                                              235/35R19 87       11A; 24J; 248; 26B;      (Typ BM); Limousine;
                                                                 26J; 27B                 Schrägheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R19 88W 11A; 22B; 22F; 24J;              Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                        24M; 54A                         Schrägheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71N; 723; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0400-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50136
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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                                                                                                     Seite: 6 von 23
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GG1          e11*2001/116*0203*.. 191         235/35R19 91       11A; 22B; 24C; 24D       Nur Mazda MPS;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71N; 723; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 225/40R19 93           11A; 21T; 22B; 24C;      bis Mj.2012; Kombi;
GHE          e13*2007/46*1075*..                                 24D                      Frontantrieb; nur
                                          235/35R19 91           11A; 21T; 22B; 24C;      Mazda 6;
                                                                 24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/35R19 93       11A; 21P; 21T; 22B;      12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                 24C; 24D                 723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P
GH             e1*2001/116*0448*..   107 - 141 225/40R19 89W                              ab Mj.2012; Kombi;
GJ             e1*2007/46*1001*..              225/45R19 92                               Stufenheck;
                                               235/40R19 92 11A; 26P; 27I                 Frontantrieb; nur
                                               235/45R19 95 11A; 26P; 27I                 Mazda 6;
                                               245/35R19 89W11A; 245; 26P; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R19 94 11A; 245; 26P; 27I            12A; 51A; 56C; 71N;
                                               255/35R19 92 11A; 24J; 248; 26B;           723; 73C; 74A; 74P
                                                            26N; 27B; 27H
                                              255/40R19 96  11A; 24J; 248; 26B;
                                                            26N; 27B; 27H
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 235/35R19 91  11A; 21B; 21N; 22B;           ab
GHE            e13*2007/46*1075*..                          22L; 24C; 244; 247            e13*2007/46*1075*02;
                                     88 - 132 225/40R19 93  11A; 21B; 21N; 22B;           ab
                                                            22L; 241; 246; 248            e1*2001/116*0448*06;
                                              235/35R19 91W 11A; 21B; 21N; 22B;           bis Mj.2012;
                                                            22L; 24C; 244; 247            Stufenheck;
                                              245/35R19 93  11A; 21B; 21J; 22B;           Schrägheck;
                                                            22H; 22L; 24C; 244;           Frontantrieb; nur
                                                            247
                                                                                          Mazda 6;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 235/35R19 91  11A; 21B; 22B; 22L;           nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..                          24C; 24D                      e13*2007/46*1075*01;
                                     88 - 136 225/40R19 93  11A; 21B; 22B; 22L;           nur bis
                                                            24C; 24D                      e1*2001/116*0448*05;
                                              235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 22L;           Schrägheck;
                                                            24C; 24D                      Frontantrieb; nur
                                              245/35R19 93  11A; 21B; 22B; 22L;           Mazda 6;
                                                            24C; 24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71N;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0400-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50136
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 110 - 129 225/55R19 99          122; 56G                 nur CX-5;
                                           235/45R19 95          122                      Allradantrieb;
                                           235/50R19 99          11A; 122; 245            Frontantrieb;
                                           245/45R19 98          122                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/45R19 100         11A; 12A; 245            51A; 56C; 573; 71N;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P
GJ             e1*2007/46*1001*..   107 - 141 225/40R19 89W                               Kombi; Stufenheck;
                                              225/45R19 92                                Frontantrieb;
                                              235/40R19 92       11A; 26P; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R19 95       11A; 26P; 27I            12A; 51A; 56C; 71N;
                                              245/35R19 89W      11A; 245; 26P; 27I       723; 73C; 74A; 74P
                                              245/40R19 94       11A; 245; 26P; 27I
                                              255/35R19 92       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                 26N; 27B; 27H
                                              255/40R19 96       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                 26N; 27B; 27H

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0400-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50136
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0400-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50136
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der


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       Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0400-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50136
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/35R19
                    Hinterachse:                          245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte
     angebracht werden.


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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0400-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50136
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0400-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50136
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    FS
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0194*..
       Handelsbez.:    VELOSTER

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 320                    VA
             26P                      x = 240             y = 270                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 290       y = 320              8                VA
             26J                   x = 290       y = 320             15                VA
             27H                   x = 250       y = 310              8                HA
             27F                   x = 250       y = 310             28                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0400-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50136
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    MD
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0254*..
       Handelsbez.:    ELANTRA

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 260             y = 315                    VA
             26P                      x = 210             y = 265                    VA
             27B                      x = 295             y = 360                    HA
             27I                      x = 245             y = 310                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 260       y = 315              8                VA
             26J                   x = 260       y = 315             21                VA
             27H                   x = 295       y = 360              8                HA
             27F                   x = 295       y = 360             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0400-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50136
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    VF
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0263*..
       Handelsbez.:    i40

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 350                    VA
             26P                      x = 260             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 310       y = 350              8                VA
             26J                   x = 310       y = 350             23                VA
             27H                   x = 270       y = 440              8                HA
             27F                   x = 270       y = 440             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0400-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50136
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    GDH
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0337*..
       Handelsbez.:    i 30

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 270             y = 350                    VA
             26P                      x = 220             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 270       y = 350             16                VA
             26N                   x = 270       y = 350              8                VA
             27F                   x = 275       y = 280             24                HA
             27H                   x = 275       y = 280              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0400-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50136
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    XM FL
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0634*..
       Handelsbez.:    SORENTO

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 165             y = 180                    VA
             26B                      x = 215             y = 230                    VA
             27I                      x = 315             y = 325                    HA
             27B                      x = 365             y = 375                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 365       y = 375              6                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0400-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50136
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    PS
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0825*..
       Handelsbez.:    Soul

       Variante(n):    Frontantrieb, Ohne Radhausverbreiter. Serie

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 290             y = 240                    VA
             26B                      x = 340             y = 290                    VA
             27I                      x = 250             y = 290                    HA
             27B                      x = 300             y = 340                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 340       y = 290              8                VA
             26J                   x = 340       y = 290             23                VA
             27H                   x = 300       y = 340              8                HA
             27F                   x = 300       y = 340             25                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0400-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50136
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA MOTORS
       Fahrzeugtyp:    JD
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0496*..
       Handelsbez.:    CEE'D

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 340             y = 350                    VA
             26P                      x = 290             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 250       y = 290             30                HA
             27H                   x = 250       y = 290              8                HA
             26J                   x = 340       y = 350             27                VA
             26N                   x = 340       y = 350              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0400-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50136
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA MOTORS
       Fahrzeugtyp:    RP
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0633*..
       Handelsbez.:    Carens, Rondo

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 260             y = 300                    HA
             27I                      x = 210             y = 250                    HA
             26B                      x = 310             y = 325                    VA
             26P                      x = 260             y = 275                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 260       y = 300             30                HA
             27H                   x = 260       y = 300             30                HA
             26J                   x = 310       y = 325             30                VA
             26N                   x = 310       y = 325             30                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0400-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50136
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BL
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:    MAZDA 3

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 350             y = 400                    HA
             26P                      x = 320             y = 375                    VA
             26B                      x = 370             y = 400                    VA
             27I                      x = 300             y = 370                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 350       y = 400              8                HA
             27F                   x = 350       y = 400             15                HA
             26N                   x = 370       y = 400              8                VA
             26J                   x = 370       y = 400             30                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0400-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50136
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 215             y = 350                    HA
             27B                      x = 265             y = 400                    HA
             26P                      x = 385             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0400-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50136
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 21.12.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GJ
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA
             27B                      x = 265             y = 400                    HA
             27I                      x = 215             y = 350                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.