Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 60 Fahrzeughersteller : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 112566635 H1/ OXIGIN OX20 8518 ohne 66,6 790 2291 01/16 HD LK112 112566635 H1/ OXIGIN OX20 8518 ohne 66,6 800 2280 01/16 HD LK112 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : B8 erhöhtes Anzugsmoment; B81 erhöhtes Anzugsmoment; 4G erhöhtes Anzugsmoment; 4G1 erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 11A; 22I; 51G; 52J erhöhtes Anzugsmoment B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; 140 Nm; AUDI A4 bis 24M; 5GG; 51J MJ2015; Nicht A4 235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 24J; Allroad Quattro; AUDI 24M; 51J; 54F S4 bis MJ2016; Kombi; 245/40R18 93 11A; 21P; 22B; 24J; Allradantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 12A; 51A; 56C; 573; 24J; 24M; 54F 71K; 721; 729; 73C; 74A; 740; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 60 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 11A; 22I; 51G; 52J erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; 140 Nm; AUDI A4 bis 24M; 51J MJ2015; Limousine; 235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 24J; Frontantrieb; 24M; 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 21P; 22B; 24J; 12A; 51A; 56C; 71K; 24M 721; 729; 73C; 74A; 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 740; 76O 24J; 24M; 54F B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 11A; 22I; 51G; 52J erhöhtes Anzugsmoment B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; 140 Nm; AUDI A4 bis 24M; 51J MJ2015; Kombi; 235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 24J; Frontantrieb; 24M; 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 21P; 22B; 24J; 12A; 51A; 56C; 71K; 24M 721; 729; 73C; 74A; 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 740; 76O 24J; 24M; 54F B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; erhöhtes 24M; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 24J; MJ2015; AUDI S4 bis 24M; 51J; 54F MJ2016; Limousine; 100 - 245 225/45R18 11A; 22I; 51G; 52J Allradantrieb; 245/40R18 93 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 56C; 573; 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 71K; 721; 729; 73C; 24J; 24M; 54F 74A; 740; 76O B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 235/45R18 94 51J erhöhtes Anzugsmoment B81 e13*2007/46*1084*.. 245/45R18 96 140 Nm; Nur A4 255/40R18 95 Allroad Quattro bis 255/45R18 99 MJ2015; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 740; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 60 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 95 YBF; YBI erhöhtes Anzugsmoment B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG 140 Nm; A5 Coupé (B9) 255/40R18 95 YAS; YBE ab MJ2016; A5 Sportback (B9) ab MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; AG0 B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y erhöhtes Anzugsmoment B81 e13*2007/46*1084*.. 225/45R18 91Y 140 Nm; Nicht A4 235/45R18 94 11A; 26P; 27I Allroad Quattro; AUDI 90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 248; 26P; 27I A4 (B9) ab MJ2016; 255/40R18 95 11A; 245; 248; 26B; AUDI S4 (B9) ab 27B MJ2016; Kombi; 260 225/40R18 M+S 52J Limousine; 225/45R18 M+S 52J Allradantrieb; 235/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 76O; AG0 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R18 97 11A; 27I erhöhtes Anzugsmoment 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/55R18 100 11A; 27I 140 Nm; Nur A6 245/50R18 100 11A; 27I allroad quattro; 255/45R18 99 11A; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 56C; 573; 27B 71K; 721; 73C; 74A; 265/45R18 101 11A; 27I 740; 76O; AFY; PDB; PDI Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 60 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 5HI; 52J erhöhtes Anzugsmoment 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/45R18 94 57E; 67G 140 Nm; A6; nicht A6 100 - 245 225/50R18 95Y 11A; 270; 56G allroad quattro; 235/45R18 98 57E; 67G Kombi; Stufenheck; 235/45R18 98 52J Allradantrieb; 235/50R18 97W 11A; 26P; 270 Frontantrieb; 245/45R18 96Y 11A; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 95Y 11A; 26P; 270 12A; 51A; 56C; 573; 255/45R18 99 11A; 26P; 270; 68H 71K; 721; 73C; 74A; 740; 76O; AFY; PDB; PDI Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103 erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 255/55R18 105 11A; 24N; 24O 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103 erhöhtes Anzugsmoment 255/55R18 105 11A; 24N; 24O 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103 erhöhtes Anzugsmoment 255/55R18 105 11A; 24N; 24O 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 60 Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/60R18 103 11A; 245; 248 erhöhtes Anzugsmoment 245/55R18 103 11A; 245; 248; 26N 180 Nm; Q5; 245/60R18 105 11A; 245; 248; 26N Allradantrieb; 255/55R18 105 11A; 24J; 248; 26N Frontantrieb; 265/55R18 108 11A; 241; 244; 246; 26J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; AG0 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 210 235/60R18 103 11A; 245; 248 erhöhtes Anzugsmoment 245/55R18 103 11A; 245; 248; 26N 180 Nm; Q5; 245/60R18 105 11A; 245; 248; 26N Allradantrieb; 255/55R18 105 11A; 24J; 248; 26N Frontantrieb; 265/55R18 108 11A; 241; 244; 246; 26J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; AG0 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 60 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW 1er-Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1H e1*2007/46*2018*.. 85 - 140 225/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; Schräghecklimousine; 26B; 27H Allradantrieb; 235/35R18 90 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K; 26B; 26N; 27F 721; 725; 73C; 74A; 76O Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 225/40R18 92W 11A; 24C; 244; 247; BMW Active Tourer 26J; 27H; 27V F45; BMW Gran Tourer F46; 225/45R18 91W 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26J; 27F; 27V Frontantrieb; 235/40R18 91W 11A; 24C; 24D; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 27V 12A; 51A; 56C; 71C; 245/40R18 93 11A; 24C; 24D; 26J; 71K; 721; 725; 73C; 27F; 27V 74A; 76O; 83L Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 235/45R18 94 11A; 24J; 244; 26B; BMW X2 (F39); 26N; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27B; 27F 721; 725; 73C; 74A; 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 26B; 76O 26J; 27B; 27H 255/40R18 95 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R18 99 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27F 265/45R18 101 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 60 Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R18 92W 11A; 24C; 244; 247; BMW Active Tourer F2GT e1*2007/46*1677*.. 26J; 27H; 27V F45; BMW Gran Tourer F46; 225/45R18 91W 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26J; 27F; 27V Frontantrieb; 235/40R18 91W 11A; 24C; 24D; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 27V 12A; 51A; 56C; 71C; 245/40R18 93 11A; 24C; 24D; 26J; 71K; 721; 725; 73C; 27F; 27V 74A; 76O; 83L Verkaufsbezeichnung: 3-er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3K e1*2007/46*2017*.. 120 - 195 225/45R18 95 5HR Allradantrieb; 235/40R18 95 5HR Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 83Z Verkaufsbezeichnung: 3er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3L e1*2007/46*1947*.. 100 - 275 225/45R18 95 Allradantrieb; 235/40R18 95 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 83Z; 861 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 124 C; 208; 170; 210 K; 124; 202; H0; 210 Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212 (Baureihe W212) Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 60 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F2CLA (Kugelbund) Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F2A; 212; 207; 204; 245G; 140; 246; 212K; 117; 639/5; 639/4; 204 K; 215; 140 C; 176; 172; 639/2; 204 X; F2B; 220 Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 170; 202; 208; 210; 210 K 130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 172; 204; 204 K; 207; 212K 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 150 Nm für Typ : 140; 140 C; 215; 220 155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : 117 erhöhtes Anzugsmoment; 176 erhöhtes Anzugsmoment; 245G erhöhtes Anzugsmoment; 246 erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : 204 X erhöhtes Anzugsmoment; 212 erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 120 225/40R18 88 11A; 241; 246; 248; Kombilimousine; 26B; 26J; 27B; 27H Allradantrieb; 70 - 165 225/45R18 91 11A; 241; 246; 248; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 241; 246; 248; 12A; 51A; 71C; 71K; 26B; 26J; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A; 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 76O; 855 26B; 26J; 27B; 27F 255/40R18 95 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 215/40R18 89W 11A; 24J; 244; 26B; erhöhtes 26N; 27H Anzugsmoment 160 Nm; A-Klasse; 66 - 160 225/40R18 92 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 56C; 71K; 66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 24C; 244; 247; 721; 729; 73C; 74A; 26B; 26J; 27F 740; 83G 235/40R18 91Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 245/35R18 92Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 255/35R18 90 11A; 24D; 27F; 57F; 68B; 68L 155 - 280 215/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27H; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 60 Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 26N Anzugsmoment 160 Nm; B-Klasse ab 225/40R18 92 11A; 24J; 244; 26B; Mj. 2011; nicht 26J; 27H Natural Gas Drive; 235/35R18 90 11A; 24C; 244; 247; nicht Electric Drive; 26B; 26J; 27H Kombi; Allradantrieb; 235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88 11A; 244; 247; 27F; 12A; 51A; 56C; 573; 5FE; 57F; 570 71K; 721; 729; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2B e1*2007/46*1909*.. 70 - 165 225/45R18 95 11A; 24J; 248; 26B; B-Klasse; 26J; 27B; 27H Kombilimousine; Allradantrieb; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 855 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 215/40R18 89Y 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 26J; 27H Anzugsmoment 160 Nm; CLA; CLA 225/40R18 92 11A; 24J; 24M; 26B; Limousine; CLA 26J; 27H Shooting brake; 235/35R18 90 11A; 24J; 24M; 26B; Kombilimousine; 26J; 27F Limousine; 235/40R18 91 11A; 24J; 24M; 26B; Allradantrieb; 26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88Y 11A; 244; 247; 27F; 12A; 51A; 56C; 71K; 57F; 570; 575 721; 73C; 74A; 740; 76O 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/50R18 97 11A; 246; 248; 26B; erhöhtes 26N; 27B; 27F Anzugsmoment 160 Nm; Sportfahrwerk; 235/55R18 100 11A; 246; 248; 26B; GLA; nicht Offroad- 26N; 27B; 27F Fahrwerk; Fahrdynamik- 245/45R18 96 11A; 248; 26B; 26N; Paket; Allradantrieb; 27B; 27H Frontantrieb; 255/45R18 99 11A; 246; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27B; 27H 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 76O; 83G Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 60 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 244; 26B; erhöhtes 26J; 27H; 570 Anzugsmoment 160 Nm; CLA; 225/40R18 92 GA2; 11A; 242; 244; Sportfahrwerk; CLA 245; 247; 26B; 26J; Limousine; CLA 27H 235/35R18 90W 11A; 24C; 244; 247; Shooting brake; 26B; 26J; 27F Kombilimousine; 235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; Limousine; 26B; 26J; 27F Frontantrieb; 245/35R18 88 GA2; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F; 57F; 570 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 76O 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 26B; erhöhtes 26N; 27B; 27F Anzugsmoment 160 Nm; nicht 235/55R18 100 11A; 24J; 244; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27F nicht Fahrdynamik 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; Paket; nicht Offroad- 26N; 27B; 27H Fahrwerk; 255/45R18 99 11A; 24J; 244; 26B; Komfortfahrwerk; 26N; 27B; 27H Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 76O; 83G 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 26N Anzugsmoment 160 Nm; B-Klasse ab 225/40R18 92 11A; 24J; 244; 26B; Mj. 2011; nicht 26J; 27H Natural Gas Drive; 235/35R18 90 11A; 24C; 244; 247; nicht Electric Drive; 26B; 26J; 27H Kombi; Allradantrieb; 235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88 11A; 244; 247; 27F; 12A; 51A; 56C; 573; 5FE; 57F; 570 71K; 721; 729; 73C; 74A; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 60 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 27I erhöhtes Anzugsmoment 235/55R18 100 11A; 24J; 248; 27I 160 Nm; nicht 245/45R18 96 11A; 24J; 248 Sportfahrwerk; GLA; 255/45R18 99 11A; 24J; 248; 27I nicht Fahrdynamik Paket; Offroad- Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 76O; 83G 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 244; 26B; erhöhtes 26N; 570 Anzugsmoment 160 Nm; CLA; nicht 225/40R18 92 GA2; 11A; 242; 244; Sportfahrwerk; CLA 245; 247; 26B; 26J; Limousine; CLA 27H 235/35R18 90W 11A; 24C; 244; 247; Shooting brake; 26B; 26J; 27H Kombilimousine; 235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; Limousine; 26B; 26J; 27H Frontantrieb; 245/35R18 88Y GA2; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F; 5FE; 57F; 570 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 76O 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/40R18 89W 11A; 24J; 244; 26B; erhöhtes 26N; 27H Anzugsmoment 160 Nm; A-Klasse; 66 - 160 225/40R18 92 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 56C; 71K; 66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 24C; 244; 247; 721; 729; 73C; 74A; 26B; 26J; 27F 740; 83G 235/40R18 91Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 245/35R18 92Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 255/35R18 90 11A; 24D; 27F; 57F; 68B; 68L 155 - 280 215/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27H; 52J Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 110 225/40R18-88 21B; 21J 10B; 11A; 11B; 11G; G363 125 - 145 225/40R18 21B; 21J; 631 11H; 12A; 34M; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 82C; DC5 202 e1*93/81*0034*.. 55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H; 125 - 145 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; DC5 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 60 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 24J; Nur Baureihe 204; 24M Limousine; 235/40R18 95 11A; 21P; 22I; 24C; Heckantrieb; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92Y 11A; 22I; 24D; 57F; 12A; 51A; 56C; 71K; 68T 721; 73C; 74A; 76S; 255/35R18 94 11A; 22B; 24D; 57F; 82M; DEN 68B 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 24J; Nur Baureihe 204; Nur 24M 4-MATIC; Limousine; 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 56C; 71K; 245/35R18 11A; 22I; 24D; 51G; 721; 729; 73C; 74A; 57F; 575 76S; 82M; DEN 255/35R18 94 11A; 22B; 24D; 57F; 575 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 204 K e1*2001/116*0457*.. 26N; 67O Anzugsmoment 155 Nm; Nur Baureihe 235/40R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; 205; neue C-Klasse; 26J; 6B2 Cabrio; 235/45R18 94Y YAR; 11A; 24J; 248; Kombilimousine; Coupe; 26B; 26J; 6B3 Limousine; 245/40R18 97 11A; 24C; 244; 26B; Allradantrieb; 26J; 27I; 6B4; 688 Heckantrieb; nicht 255/35R18 94Y 11A; 24C; 244; 247; Hybrid; 26B; 26J; 27H; 27I; 6B1 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 56C; 71K; 26B; 26J; 27H; 27I; 721; 73C; 74A; 740; 68C 76O; 76S; 82M; DEN 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 24C; 248; 26B; bis 26J; 27B; 27H e1*2001/116*0431*36; 115 - 225 225/40R18 92 11A; 24J; 26B; 26N; Coupe; Heckantrieb; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R18 90Y 11A; 24C; 248; 26B; 12A; 51A; 56C; 71K; 26J; 27B; 27H 721; 729; 73C; 74A; 235/40R18 91 11A; 24C; 248; 26B; 76S; 82M; DEN 26J; 27B; 27H 245/35R18 92 11A; 24M; 27B; 27F; 57F; 575 255/35R18 94 11A; 24M; 27B; 27F; 57F; 68B 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 11A; 22I; 22M; 24D; 12A; 51A; 56C; 71K; 51G; 57F; 575 721; 729; 73C; 74A; 255/35R18 94 11A; 22B; 22H; 22L; 76S; 82M; DEN 24D; 57F; 575 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 60 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92Y 11A; 22I; 22M; 24D; 12A; 51A; 56C; 71K; 57F; 68T 721; 73C; 74A; 76S; 255/35R18 94Y 11A; 22B; 22H; 22L; 82M; DEN 24D; 57F; 68B Verkaufsbezeichnung: CLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 225/40R18 92 11A; 24J; 244; 26B; Limousine; 26J; 27B; 27H Allradantrieb; 225/45R18 95 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb; 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 95 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71C; 71K; 247; 26B; 26J; 27B; 721; 725; 73C; 74A; 27H 235/45R18 94 11A; 241; 244; 246; 76O 247; 26B; 26J; 27B; 27H 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/40R18 95 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 244; 26B; erhöhtes 26N; 570 Anzugsmoment 160 Nm; CLA; nicht 225/40R18 92 GA2; 11A; 242; 244; Sportfahrwerk; CLA 245; 247; 26B; 26J; Limousine; CLA 27H 235/35R18 90W 11A; 24C; 244; 247; Shooting brake; 26B; 26J; 27H Kombilimousine; 235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; Limousine; 26B; 26J; 27H Frontantrieb; 245/35R18 88Y GA2; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F; 5FE; 57F; 570 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 60 Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 244; 26B; erhöhtes 26J; 27H; 570 Anzugsmoment 160 Nm; CLA; 225/40R18 92 GA2; 11A; 242; 244; Sportfahrwerk; CLA 245; 247; 26B; 26J; Limousine; CLA 27H 235/35R18 90W 11A; 24C; 244; 247; Shooting brake; 26B; 26J; 27F Kombilimousine; 235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; Limousine; 26B; 26J; 27F Frontantrieb; 245/35R18 88 GA2; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F; 57F; 570 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18-96 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 71K; 255/45R18-99 11A; 21B; 21J; 21L; 721; 729; 73C; 74A; 22F; 22L; 24D; 24J; DC5 367 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE nicht für gepanzerte 55 - 150 255/35R18 90W 11A; 22B; 57F; 68B Fz; Heckantrieb; 55 - 165 265/35R18 93W 11A; 22B; 57F; 657; 10B; 11B; 11G; 11H; 689 12A; 51A; 56C; 71K; 130 - 165 225/40R18 88W 57E; 68B 721; 729; 73C; 74A; 150 - 165 255/35R18 94Y 11A; 22B; 57F; 68B DC5 210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/40R18 91W nicht für gepanzerte 265/35R18 10N; 51G; 57F; 657; Fz; Allradantrieb; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; DC5 210 K e1*93/81*0033*.. 125 - 150 235/40R18 95Y 11A; 21B; 689 Allradantrieb; 150 - 165 235/40R18 10N; 11A; 21B; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H; 57E; 689 12A; 51A; 56C; 71K; 265/35R18 10N; 11A; 22B; 51G; 721; 729; 73C; 74A; 57F; 657; 689 DC5 210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 235/40R18 91 11A; 21B; 57E; 689 Heckantrieb; 265/35R18 93 11A; 22B; 57F; 657; 10B; 11B; 11G; 11H; 689 12A; 51A; 56C; 71K; 125 - 150 235/40R18 95Y 11A; 21B; 689 721; 729; 73C; 74A; DC5 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 60 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21B; 24J; 248 Baureihe W212; nicht AMG-Paket; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; DEG; DEN 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21P; 24J; 248; Baureihe W212; nicht 51J AMG-Paket; Stufenheck; 100 - 245 235/40R18 91Y 11A; 21P; 24J; 57E; Heckantrieb; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 97 11A; 21B; 24J; 248 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; DEG; DEN 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 26N; 26P erhöhtes Anzugsmoment 245/45R18 100 GA9; 11A; 26B; 26N 170 Nm; Baureihe W213; 255/40R18 99 11A; 24J; 26B; 26J; nicht E300e/E350e; 27P nicht E300de; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; DEG; DEN Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 11A; 22B; 244; 247; Coupe; Heckantrieb; 57F; 575; 68B 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 245 235/40R18 11A; 21P; 22I; 248; 12A; 51A; 56C; 71K; 51G; 575 721; 729; 73C; 74A 245/40R18 97 11A; 21N; 21P; 22I; 24J; 248 125 - 215 225/40R18 92Y 11A; 248; 5GM; 51J 245/40R18 93Y 11A; 21N; 21P; 22I; 24J; 248; 5HA 225 - 245 255/35R18 94 11A; 22B; 244; 247; 57F; 575 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 11A; 22B; 244; 247; Cabrio; Heckantrieb; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 245 235/40R18 11A; 21P; 22I; 248; 12A; 51A; 56C; 71K; 51G; 575 721; 729; 73C; 74A 245/40R18 93Y 11A; 21N; 21P; 22I; 24J; 248 245/40R18 97 11A; 21N; 21P; 22I; 24J; 248 255/35R18 94Y 11A; 22B; 244; 247; 57F; 575 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 60 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 5BG Kombi; Allradantrieb; 245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 99 11A; 21P; 24J; 248 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 11A; 245; 57E; 67B; Kombi; Heckantrieb; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J 12A; 51A; 56C; 71K; 255/40R18 99 11A; 21P; 24J; 248 721; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97 11A; 22I; 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment 235/55R18 100 11A; 22I; 24J; 24M 170 Nm; GLK; 245/50R18 100 11A; 21P; 22I; 24C; Allradantrieb; 24D Heckantrieb; 255/45R18 99 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 76O; DEG; DEN Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/50R18 11A; 22Q; 24C; 244; V-Klasse; Vito; Vito 247; 26U Tourer; Vito Mixto; 245/45R18 11A; 24C; 244 ab e1*2007/46*0457*09; 255/40R18 11A; 24C; 244; 247 Allradantrieb; 255/45R18 11A; 22Q; 24C; 244; Frontantrieb; 247; 26U Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 75I; 76O Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 124 D700 53 - 140 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 21L; Heckantrieb; 21M; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 5FE 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A 124 D700/1 53 - 138 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 21M; Heckantrieb; 22B; 22F; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FE 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 60 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 124 D700/2 55 - 138 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 21M; nicht langer Radstand; 22B; 22F; 24C; 24M; Heckantrieb; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A 124 C E499 97 - 138 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 21M; 10B; 11B; 11G; 11H; 22B; 22F; 24C; 24M 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A 124 C E499/1 97 - 132 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 21M; Pkw geschlossen; 22B; 22F; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FE 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 11A; 21B; 21J; 24J; Cabrio; Coupe; 24M; 367; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; F690 22G; 51G 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A 140 F690 110 - 235 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22G; 51G 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A 140 C G165 205 - 235 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22G; 51G 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A 140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; G165 22G; 51G 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m. 24C; 24D; 51G Länge 6158 mm; nicht 255/45R18-99 11A; 21B; 22B; 24C; für gepanzerte Fz; 24D; 367 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76S; DEG Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 60 Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m. 245/45R18 11A; 22B; 22L; 51G Länge 6158 mm; nicht 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22L; für gepanzerte Fz; 24J; 24M; 5HR Nur 4-MATIC; 255/45R18 99 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 225/40R18 88 11A; 21B; 21L; 24J; 10B; 11A; 11B; 11G; 24N; 367 11H; 12A; 34M; 51A; 145 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 24J; 56C; 71K; 721; 73C; 24N; 367 74A; DC5 Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 11A; 26P Cabrio; Heckantrieb; 235/35R18 90 11A; 26B; 260 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 26B; 260 12A; 51A; 56C; 71K; 245/35R18 88 11A; 22M; 270; 57F; 721; 729; 73C; 74A 575 255/35R18 90 11A; 22M; 270; 57F; 68B Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/50R18 11A; 22Q; 24C; 244; V-Klasse; Vito; Vito 639/5 e1*2007/46*0459*.. 247; 26U Tourer; Vito Mixto; 245/45R18 11A; 24C; 244 ab e1*2007/46*0459*06; 255/40R18 11A; 24C; 244; 247 ab e1*2007/46*0458*08; 255/45R18 11A; 22Q; 24C; 244; Allradantrieb; 247; 26U Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 75I; 76O Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 60 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.., 80 - 155 235/50R18 11A; 24J; 248; 26B; Q30; Allradantrieb; e5*2007/46*1030*.. 26J; 27F; 51G Frontantrieb; 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26J; 27F 76O H15 e11*2007/46*2977*.., 125 235/50R18 97 11A; 248; 26B; 26N; QX30; Allradantrieb; e5*2007/46*1030*.. 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; 27F 721; 725; 73C; 74A 255/45R18 99 11A; 248; 26B; 26N; 27F Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 60 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 60 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 60 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 60 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 34M) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 3 mm zwischen Sonderrad und Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen vorhanden ist. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 60 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 730kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 60 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 657) Sofern Reifen der Größe 265/35 R 18 auf der Felge 8 1/2 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 60 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R18 Hinterachse: 285/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R18 Hinterachse: 255/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 60 68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R18 Hinterachse: 285/30R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 60 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 60 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 82C) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 284mm nicht zulässig. 82M) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig. 83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig. 83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der Vorderachse nicht zulässig! 83Z) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 18"-Sportbremse ausgerüstet sind, nicht zulässig. 855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der Vorderachse nicht zulässig. 861) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 348mm an der Vorderachse nicht zulässig. AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig. AG0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x34mm an der Vorderrachse nicht zulässig. DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben. DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der Vorderachse nicht zulässig. GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 60 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig. PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an der Vorderachse nicht zulässig. YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 60 Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 60 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA 26B x = 450 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 325 y = 390 8 HA 27F x = 325 y = 390 18 HA 26N x = 450 y = 270 7 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 60 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 25 HA 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 60 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 350 y = 150 VA 26B x = 400 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA 26J x = 400 y = 200 22 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 60 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5, SQ5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 60 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 60 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F1H Genehm.Nr.: e1*2007/46*2018*.. Handelsbez.: BMW 1er-Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 280 y = 330 HA 26B x = 245 y = 270 VA 26P x = 195 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 330 25 HA 27H x280 y = 330 8 HA 26J x245 y = 270 18 VA 26N x = 245 y = 270 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 60 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 280 23 HA 27H x = 270 y = 280 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 60 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 270 y = 290 HA 27I x = 220 y = 240 HA 26B x = 310 y = 310 VA 26P x = 260 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 310 30 VA 27H x = 270 y = 290 8 HA 26N x = 310 y = 310 8 VA 27F x = 270 y = 290 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 60 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 280 y = 400 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 60 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 60 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 27H x = 300 y = 320 8 HA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 60 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 60 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 60 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 639/2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*.. Handelsbez.: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 440 VA 26P x = 270 y = 390 VA 26U x = 200 x = 180 VA 26V x = 200 x = 180 VA 27B x = 300 y = 430 HA 27I x = 250 y = 380 HA 27P x = 250 y = 380 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 440 9 VA 26N x = 320 y = 440 5 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 60 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 285 VA 26B x = 300 y = 350 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 60 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 60 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27B x = 290 y = 350 HA 27I x = 240 y = 315 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 290 y = 350 8 HA 27F x = 290 y = 350 22,5 HA 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 60 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27H x = 300 y = 280 8 HA 27F x = 300 y = 280 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 60 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 60 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 52 von 60 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 53 von 60 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 54 von 60 Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 330 VA 26P x = 240 y = 270 VA 27B x = 280 y = 285 HA 27I x = 230 y = 235 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 330 30 VA 26N x = 290 y = 330 8 VA 27F x = 280 y = 285 25 HA 27H x = 280 y = 285 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 55 von 60 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27F x = 280 y = 300 30 HA 27H x = 280 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 56 von 60 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e5*2007/46*1030*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 25 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 250 20 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 57 von 60 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, QX30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 25 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 250 20 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 58 von 60 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e5*2007/46*1030*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA 27H x = 230 y = 220 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 59 von 60 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 230 y = 220 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 60 von 60 Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.