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							Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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Fahrzeughersteller                        : AUDI, BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                            MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 9 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
112566635 H1/       OXIGIN OX20 9020         ohne                       66,6                    640     2306    01/16
H1 HD               LK112
112566635 H1/       OXIGIN OX20 9020         ohne                       66,6                   655     2251 01/16
H1 HD               LK112
112566635 H1/       OXIGIN OX20 9020         ohne                       66,6                   670     2196 01/16
H1 HD               LK112
112566635 H1/       OXIGIN OX20 9020         ohne                       66,6                   700     2100 01/16
H1 HD               LK112
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : B81; B8; 4G; 4G1
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : 8R; 8R2; 8R1
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                            200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                            Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90          21B; 22B; 22H; 24J;        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                24M; 5GA; 51J              Limousine;
                                               255/30R20 92     21B; 22B; 22F; 24C;        Frontantrieb;
                                                                24D; 54F                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                               265/30R20 94     21B; 22B; 22F; 24C;        12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                24D; 54F                   721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           98A
B8              e1*2001/116*0430*..    100 - 195 245/30R20 90Y 21B; 22B; 22H; 24J;         AUDI A4 bis MJ2015;
B81             e13*2007/46*1084*..                            24M; 5GA; 51J               Nicht A4 Allroad
                                       100 - 200 265/30R20 94  21B; 22B; 22F; 24C;         Quattro; AUDI S4;
                                                               24D; 54F                    Kombi; Allradantrieb;
                                       100 - 245 255/30R20 92  21B; 22B; 22F; 24C;         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                               24D; 54F                    12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                           71A; 721; 729; 73C;
                                                                                           74A; 98A




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 245    255/30R20 92            21B; 22B; 22F; 24C;       AUDI S4; Kombi;
B81          e13*2007/46*1084*..                                24D; 54F                  Allradantrieb;
                                        265/30R20 94            21B; 22B; 22F; 24C;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24D; 54F                  12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71A; 721; 729; 73C;
                                                                                          74A; 98A
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 245/30R20 90W 21B; 22B; 22H; 24J;           AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                           24M; 5GA; 51J                Kombi; Frontantrieb;
                                               255/30R20 92  21B; 22B; 22F; 24C;          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                             24D; 54F                     12A; 51A; 56C; 71A;
                                               265/30R20 94  21B; 22B; 22F; 24C;          721; 729; 73C; 74A;
                                                             24D; 54F                     98A
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 265/30R20 94  21B; 22B; 22F; 24C;          AUDI A4 bis MJ2015;
                                                             24D; 54F                     AUDI S4; Limousine;
                                     100 - 245 245/30R20 90Y 21B; 22B; 22H; 24J;          Allradantrieb;
                                                             24M; 5GA; 51J                10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/30R20 92  21B; 22B; 22F; 24C;          12A; 51A; 56C; 573;
                                                             24D; 54F                     71A; 721; 729; 73C;
                                                                                          74A; 98A
B8             e1*2001/116*0430*..   245      245/30R20 90Y 21B; 22B; 22H; 24J;           AUDI S4; Limousine;
                                                            24M; 5GA; 51J                 Allradantrieb;
                                              255/30R20 92  21B; 22B; 22F; 24C;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            24D; 54F                      12A; 51A; 56C; 573;
                                              265/30R20 94  21B; 22B; 22F; 24C;           71A; 721; 729; 73C;
                                                            24D; 54F                      74A; 98A
B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/35R20 90Y 26P; 27I; 5GA                 Nicht A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..            245/30R20 95Y 245; 248; 26B; 27B            Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                                          ab MJ2016; Kombi;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                                          721; 73C; 74A; 98A

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 230 255/30R20 92         26P; 5GM                  Nur A7 Sportback;
4G1          e13*2007/46*1147*..           255/35R20 93         26P; 5HA                  Coupe; 4-türig;
                                 140 - 245 245/35R20 95                                   Allradantrieb;
                                           255/35R20 97         26P                       Frontantrieb;
                                           265/30R20 94         26P; 270                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                           265/35R20 95         26P; 270                  12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71A; 721; 729; 73C;
                                                                                          74A; 75I; AFY




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 265/30R20 94         245; 248; 26B; 260;       Nur A6; nicht A6
4G1          e13*2007/46*1147*..                                271; 5HI; 67J             allroad quattro;
                                 100 - 245 235/35R20 92Y        5GM; 57E; 67J; 67X        Kombi; Stufenheck;
                                           245/35R20 95Y        26P; 270                  Allradantrieb;
                                           255/30R20 92         nicht Kombi; 245; 248;    Frontantrieb;
                                                                26P; 270; 5GM             10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/35R20 97Y     245; 248; 26P; 270        12A; 51A; 573; 75I;
                                              265/35R20 95Y     245; 248; 26B; 260;       AFY; PDB
                                                                271
                                              275/30R20 97Y     248; 272; 57F; 67X;
                                                                68U
                                     180 - 245 265/30R20 94Y    nicht Kombi; 245; 248;
                                                                26B; 260; 271; 5HI; 67J
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 245/40R20 99     27I; 51J                  Nur A6 allroad
4G1            e13*2007/46*1147*..             255/35R20 97     27I                       quattro;
                                               255/40R20 97     27I                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                               265/35R20 99     245; 26P; 27B             12A; 51A; 573; 75I;
                                                                                          AFY; PDB

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..   100 - 260 255/45R20 101 24N; 24O                     200 Nm;
                                     230 - 260 245/45R20 99Y                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71A; 721; 73C; 74A;
                                                                                          740; 75I; FGC; PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                     100 - 260 255/45R20 101 24N; 24O                     200 Nm;
                                     230 - 260 245/45R20 99Y                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71A; 721; 73C; 74A;
                                                                                          740; 75I; FGC; PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                     100 - 260 255/45R20 101 24N; 24O                     200 Nm;
                                     230 - 260 245/45R20 99Y                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71A; 721; 73C; 74A;
                                                                                          740; 75I; FGC; PDI

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2er Reihe, X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 245/30R20 95Y 24C; 24D; 26J; 27F;               BMW Active Tourer
                                                        27V                               F45;
                                                                                          BMW Gran Tourer F46;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                                          721; 73C; 74A; DEK

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 204 X
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 204; 230
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 212; R1ES (Kugelbund)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 245G AMG; 172; 221; 245G; 204; 207
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 215; 221; 204 X; 166; 220
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 172; 204; 207; 230; 245G; 245G AMG
                                          150 Nm für Typ : R1ES; 166; 212; 215; 220; 221
                                          150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                          150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R20 95 24J; 248; 27I      nicht Sportfahrwerk;
                                        245/40R20 95 24J; 248; 27I      GLA; nicht
                                                                        Fahrdynamik Paket;
                                                                        Offroad-Fahrwerk;
                                                                        Allradantrieb;
                                                                        Frontantrieb;
                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                        12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                        721; 73C; 74A




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R20 95 246; 248; 26B; 26N; Sportfahrwerk; GLA;
                                                     27B; 27H            nicht Offroad-
                                        245/40R20 95 246; 248; 26B; 26N; Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                     27B; 27F            Paket; Allradantrieb;
                                                                         Frontantrieb;
                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                         12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                         721; 73C; 74A
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R20 95 24J; 248; 26B; 26N; nicht Sportfahrwerk;
                                                     27B; 27H            GLA; nicht
                                        245/40R20 95 24J; 248; 26B; 26N; Fahrdynamik Paket;
                                                     27B; 27F            nicht Offroad-
                                                                         Fahrwerk;
                                                                         Allradantrieb;
                                                                         Frontantrieb;
                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                         12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                         721; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 24J; 248; 27I                      nicht Sportfahrwerk;
                                          245/40R20 95 24J; 248; 27I                      GLA; nicht
                                                                                          Fahrdynamik Paket;
                                                                                          Offroad-Fahrwerk;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                                          721; 73C; 74A
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 280 245/35R20 95      246; 248; 26B; 26N;       Sportfahrwerk; GLA;
                                                                27B; 27H                  nicht Offroad-
                                              245/40R20 95      246; 248; 26B; 26N;       Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                27B; 27F                  Paket; Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                                          721; 73C; 74A
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 280 245/35R20 95      24J; 248; 26B; 26N;       nicht Sportfahrwerk;
                                                                27B; 27H                  GLA; nicht
                                              245/40R20 95      24J; 248; 26B; 26N;       Fahrdynamik Paket;
                                                                27B; 27F                  nicht Offroad-
                                                                                          Fahrwerk;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                                          721; 73C; 74A




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/30R20 95Y 24C; 26B; 26J; 57E;               Nur Baureihe 205;
                                                        58E; 58F                          neue C-Klasse; Cabrio;
                                                                                          Kombilimousine; Coupe;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                                          721; 73C; 74A; 76A;
                                                                                          98A
204            e1*2001/116*0431*..   115 - 225 235/30R20 88Y 24C; 24M; 26B; 26J;          bis
                                                             27B; 27H; 5FE; 56G;          e1*2001/116*0431*36;
                                                             69M
                                                                                          Coupe; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                                          721; 729; 73C; 74A
204            e1*2001/116*0431*..   120 - 200 235/30R20 88Y 21B; 21L; 22B; 22F;          Nur Baureihe 204; Nur
                                                             22L; 24C; 24D; 5FE;          4-MATIC; Limousine;
                                                             54A; 56G; 69M                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                                          721; 729; 73C; 74A
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 235/30R20 88Y 21B; 21L; 22B; 22F;           Nur Baureihe 204;
                                                            22L; 24C; 24D; 5FE;           Limousine;
                                                            54A; 56G; 69M                 Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                                          721; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/35R20 95Y 21B; 21J; 22F; 22L;                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                       24J; 24M; 68U; 68V                 12A; 51A; 56C; 71A;
                                         255/35R20 97W 21B; 21J; 21L; 22F;                721; 729; 73C; 74A
                                                       22L; 24D; 24J; 367

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
R1ES         e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 245; 26B;               Heckantrieb;
                                                        26N; 27P                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                          255/30R20 92Y mit                               12A; 51A; 56C; 71A;
                                                        Radhausverbreiterung              721; 73C; 74A; 75I;
                                                        (Flap) Serie; 24J; 26B;           76O; 83C
                                                        26J; 27H; 27P; 5GM
                                          255/30R20 92Y ohne
                                                        Radhausverbreiterung
                                                        (Flap) Serie; 24J; 248;
                                                        26B; 26J; 27H; 27P;
                                                        5GM
                                          275/30R20 97  GAB; YAT; 22Q; 244;
                                                        247; 27H; 57F




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 190 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 245; 26B;              Baureihe W213;
                                                         26N; 27P                         Heckantrieb;
                                           255/30R20 92Y ohne                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                         Radhausverbreiterung             12A; 51A; 56C; 71A;
                                                         (Flap) Serie; 24J; 248;          721; 73C; 74A; 75I;
                                                         26B; 26J; 27H; 27P;              83C
                                                         5GM
                                           255/30R20 92Y mit
                                                         Radhausverbreiterung
                                                         (Flap) Serie; 24J; 26B;
                                                         26J; 27H; 27P; 5GM
                                           275/30R20 97  GAB; YAT; 22Q; 244;
                                                         247; 27H; 57F

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/30R20 88Y 21B; 21N; 22I; 24J;              Coupe; Heckantrieb;
                                                         248; 5FE; 56G                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                                          721; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 120 - 180 235/45R20 96                                   GLC; Allradantrieb;
                                           245/45R20 99                                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/40R20 97                                   12A; 51A; 56C; 71A;
                                           255/45R20            51G                       721; 73C; 74A; 75I;
                                                                                          DEG
204 X          e1*2001/116*0480*..   100 - 225 235/45R20 100    24J; 24M                  GLK; Allradantrieb;
                                               245/40R20 95W    21P; 22I; 24J; 24M        Heckantrieb;
                                               255/35R20 97     21P; 22I; 24C; 24D        10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/40R20 101    21P; 22I; 24C; 24D;       12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                575                       721; 73C; 74A; 75I

Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/45R20 105 24J; 244; 247                     M-Klasse; nicht GLE
                                          265/40R20 104 242; 244; 245; 247                Coupé; GLE SUV; nicht
                                          265/45R20 104 242; 244; 245; 247                GL-Klasse; nicht GLS;
                                          275/40R20     242; 244; 245; 247                Allradantrieb;
                                          102W
                                          275/45R20 106 242; 244; 245; 247; 27I           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71A; 721; 729; 73C;
                                                                                          74A; 75I




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 245/35R20 95Y        5HR; 51J                  bis Mj.2013 (Baureihe
                                           245/40R20 95Y        5HR; 51J                  221); Allradantrieb;
                                 150 - 380 255/35R20 97Y        24J                       Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 530; 56C;
                                                                                          573; 71A; 721; 729;
                                                                                          73C; 74A; 75I; 83G;
                                                                                          DC5
221            e1*2001/116*0335*..   430      255/40R20         12Q; 51G; 575             ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                                          217); Coupe;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          51A; 56C; 71A; 721;
                                                                                          73C; 74A; 75I; DC5

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 245/35R20 95Y 22B; 22L; 24J; 5HR;                Nicht für Fz. m.
                                                       51J                                Länge 6158 mm; nicht
                                         255/35R20 97Y 21B; 22B; 22L; 24J;                für gepanzerte Fz;
                                                       24M                                Nur 4-MATIC;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                                          721; 729; 73C; 74A
220            e1*97/27*0099*..      145 - 326 245/35R20 95Y 21B; 22B; 22L; 24C;          Nicht für Fz. m.
                                                             24D; 367; 5HR; 51J;          Länge 6158 mm; nicht
                                                             68U; 68V                     für gepanzerte Fz;
                                               255/35R20 97W 21B; 21L; 22B; 22L;          Heckantrieb;
                                                             24C; 24D; 367                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                                          721; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 235/30R20 88         22M; 246; 26B; 260;       Cabrio; Heckantrieb;
                                                                270; 54A; 56G             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                                          721; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
230          e1*98/14*0169*..   350 - 368 245/30R20 90Y 57E; 68Z                          SL 55 AMG; SL 600;
                                                                                          nur bis
                                                                                          e1*98/14*0169*06;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 530; 56C;
                                                                                          71A; 721; 73C; 74A;
                                                                                          76A
230            e1*98/14*0169*..      170 - 285 245/30R20 90Y 57E; 68Z                     bis e1*98/14*0169*18;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 530; 56C;
                                                                                          71A; 721; 73C; 74A;
                                                                                          76A; BEK



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Nissan International S. A.
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : H15 (Kugelbund)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : H15
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
H15          e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 245/35R20 91          24J; 248; 26B; 26J; 27F Q30; Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                                        721; 73C; 74A
H15          e11*2007/46*2977*.. 125         245/35R20 91       248; 26B; 26N; 27F      QX30; Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 56C; 71A;
                                                                                        721; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
58E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/30R20
                    Hinterachse:                         295/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/30R20
                    Hinterachse:                         285/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           235/35R20



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R20
                    Hinterachse:                        285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          285/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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69M) Dieses Rad ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und Federteller des
     Federbeines an der Vorderachse, unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach
     ETRTO bzw. WdK, vorhanden ist.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
83C) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit AMG-Sportbremse ausgerüstet sind,
     nicht zulässig.
83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
98A) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     318x30mm an der Vorderachse nicht zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
BEK) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 348 mm
     (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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DEG) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
DEK) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 292mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
     an der Vorderachse nicht zulässig.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R20
     Hinterachse: 275/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
     (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          265/30R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                   VA
             26P                      x = 350             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
             26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 270       y = 400             8                 HA




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                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             26B                      x = 300             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            25                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 250                   VA
             26P                      x = 180             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
             26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
             27H                   x = 270       y = 350             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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                                                                                                    Seite: 21 von 31

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 450             y = 270                   VA
             26P                      x = 400             y = 220                   VA
             27B                      x = 325             y = 390                   HA
             27I                      x = 275             y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
             27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
             27F                   x = 325       y = 390            18                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2er Reihe, X Reihe

       Variante(n):    Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27U                      y = 140             y = 220                   HA
             27V                      y = 140             y = 220                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 280            23                 HA
             27H                   x = 270       y = 280             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    GLA, Offroad-Fahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 250             y = 200                   HA
             26B                      x = 350             y = 340                   VA
             26P                      x = 280             y = 240                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340            11                 VA
             26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 280            20                 HA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ES
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA
             27P                      x = 280             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
             27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 280             y = 240                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 200                   HA
             26B                      x = 350             y = 340                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300       y = 280            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
             26J                   x = 350       y = 340            25                 VA
             26N                   x = 350       y = 340             8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    212
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):    Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA
             27P                      x = 280             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 300            30                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 340             y = 260                   HA
             27I                      x = 290             y = 210                   HA
             26B                      x = 245             y = 350                   VA
             26P                      x = 195             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 350            17                 VA
             27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
             27F                   x = 340       y = 260            28                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    166
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0598*..
       Handelsbez.:    M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

       Variante(n):    Allradantrieb, Nur M-Klasse

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 235             y = 270                   VA
             26P                      x = 185             y = 220                   VA
             27B                      x = 340             y = 235                   HA
             27I                      x = 290             y = 185                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 235       y = 270             4                 VA
             27H                   x = 340       y = 235             6                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.11.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK / SLC

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                   VA
             26B                      x = 300             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 300            18                 VA
             27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 300            30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                           Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 10.11.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    H15
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2977*..
       Handelsbez.:    Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

       Variante(n):    Allradantrieb, QX30

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300             y = 250                    VA
             26B                      x = 350             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                    Aufweiten       Achse
                                  von [mm]      bis [mm]              um [mm]
             26J                   x = 350       y = 300                 25            VA
             26N                   x = 350       y = 300                  8            VA
             27F                   x = 300       y = 250                 20            HA
             27H                   x = 300       y = 250                  8            HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3                                                           Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 10.11.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    H15
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2977*..
       Handelsbez.:    Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Q30

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 250                    VA
             26P                      x = 250             y = 150                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                    Aufweiten       Achse
                                  von [mm]      bis [mm]              um [mm]
             26N                   x = 350       y = 250                  8            VA
             26J                   x = 350       y = 250                 30            VA
             27F                   x = 280       y = 270                 30            HA
             27H                   x = 230       y = 220                  8            HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.