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Prüfbericht 366-0201-21-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001995
ANLAGE: 9.3                                                           Radtyp: OXIGIN OX25 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                          Stand: 06.10.2021
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                Fahrzeughersteller               BMW AG




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7.5J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 51
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
511251666           OX25 7518 ET51 H7           ohne                        66,6                     750      2290    03/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Serienbefestigung, Nabenkappe: Z05
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
 F1X          e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/50R18                 12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                               711; 714; 721; 73C;
                                                                                               74D; 76V
 F2X           e1*2007/46*1824*..        85 - 170 225/50R18         12K; 51G                   BMW X2 (F39);
                                                                                               10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                               711; 714; 721; 73C;
                                                                                               74D; 76V; 83H

 Verkaufsbezeichnung:     MINI
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis           kW       Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
 FMX          e1*2007/46*1682*..         75 - 155 225/50R18         12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                               711; 714; 721; 73C;
                                                                                               74D; 76V

 Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
 UKL-L        e1*2007/46*0371*..  85 - 170 225/50R18                12K; 51G                   BMW X1 (F48);
                                                                                               10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                               711; 714; 721; 73C;
                                                                                               74D; 76V




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0201-21-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001995
ANLAGE: 9.3                                                      Radtyp: OXIGIN OX25 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 06.10.2021
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) ent sprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
83H) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit M-Sportbremse ausgerüstet sind, nicht
     zulässig.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.