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							                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




             MITTEILUNG

     E1      ausgestellt von:
                       Kraftfahrt-Bundesamt

             die Erteilung der Genehmigung
             für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124



             COMMUNICATION

             issued by:
                       Kraftfahrt-Bundesamt

             approval granted
             of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124


Nummer der Genehmigung: 001182                     Erweiterung Nr.: --
Approval No.                                       Extension No.


1.    Radhersteller:
      Wheel manufacturer:
      Reifen Gundlach GmbH

2.    Typbezeichnung des Rades:
      Wheel type designation:
      OX13 7517

2.1   Kategorie der Nachrüsträder:
      Category of replacement wheels:
      Dimensionsgleiche Nachrüsträder
      pattern part replacement wheels

2.2   Werkstoff:
      Construction material:
      Aluminiumlegierung
      Aluminium alloy

2.3   Fertigungsverfahren:
      Method of production:
      gegossene Räder
      casted wheels
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




                                            2

Nummer der Genehmigung: 001182
Approval No.:

2.4   Kennung der Felgenkontur:
      Rim contour designation:
      7,5 J

2.5   Einpresstiefe des Rades:
      Wheel inset/outset:
      siehe Prüfbericht Punkt 0.7
      see test report no. 0.7

2.6   Radbefestigung:
      Wheel attachment:
      serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers
      original mounting parts of the vehicle manufacturer

2.7   Maximale Radlast und Abrollumfang:
      Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
      siehe Prüfbericht Punkt 0.9
      see test report no. 0.9

3.    Name und Anschrift des Herstellers:
      Manufacturer‘s name and address:
      Reifen Gundlach GmbH
      DE-56316 Raubach

4.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
      If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
      entfällt
      not applicable

5.    Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
      Date on which the wheel was submitted for approval tests:
      ab Dezember 2016
      from december 2016

6.    Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
      Technical Service responsible for carrying out the approval test:
      Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
      DE-51101 Köln

7.    Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
      Date of test report issued by the Technical Service:
      09.02.2017

8.    Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
      Number of report issued by that service:
      55 0012 17 (1. Ausfertigung)
                      Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




                                           3

Nummer der Genehmigung: 001182
Approval No.:

9.    Bemerkungen:
      Remarks:
      entfällt
      not applicable

10.   Die Genehmigung wird erteilt
      Approval granted

11.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
      Reason(s) for the extension (if applicable):
      entfällt
      not applicable

12.   Ort:              DE-24932 Flensburg
      Place:

13.   Datum:            06.03.2017
      Date:

14.   Unterschrift:     Im Auftrag
      Signature:
Gutachten zur ECE R124 001182

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55001217 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW- Nachrüstrad 7,5JX17 H2 Typ OX13 7517
Hersteller                          Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 1 von 2

Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
T7           OX13 7517 T7 / ohne Ring                6/139,7/106,1      25        1200    2400


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienmutter M12x1,5         Flachbund      115                    -


Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Landcruiser        127-207        265/65R17     A10 ECE                              A19 A99 S02
(150)
J15TM, J15TN,
J15TMG
e6*2007/46*0001*..;
e6*2007/46*0002*..;
e1*2007/46*0231*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A10       Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur ECE R124 001182

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55001217 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW- Nachrüstrad 7,5JX17 H2 Typ OX13 7517
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 2 von 2
A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder,
vorgesehenen Befestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass
das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel
einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer
Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

Lambsheim, 9. Februar 2017


                                                                      00265053.DOC




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Gutachten zur ECE R124 001182

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55001217 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad 7,5JX17 H2 Typ OX13 7517
Hersteller                          Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 1 von 2

Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-      Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last      (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
T7           OX13 7517 T7 / ohne Ring              6/139,7/106,1      30        1200      2400


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienmutter M12x1,5         Flachbund    105                    -


Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung            kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Hilux Pickup           110          265/65R17    A10 ECE                           A19 A57 A99
AN1P, AN1P-TMG                                                                            R76 Y94 S02
e11*2007/46*2587*..;
e13*2007/46*1698*..
- Double Cab
- Extra Cab
Toyota Hilux Pickup           106, 126     265/65R17    A10 ECE                           A19 A56 A99
N2                                                                                        R76 Y94 S02
e11*2007/46*0148*06-..;
e11*2007/46*0149*06-..
ab Modelljahr 2012

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A10       Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur ECE R124 001182

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55001217 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,5JX17 H2 Typ OX13 7517
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 2 von 2
A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

R76    Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
265/65R17 ww. 265/60R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder,
vorgesehenen Befestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass
das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel
einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer
Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


Lambsheim, 9. Februar 2017
                                                                      00265054_10.02.17.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur ECE R124 001182

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55001217 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 7,5JX17 H2 Typ OX13 7517
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 1 von 2

Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
M7           OX13 7517 M7 / ohne Ring               6/139,7/67,1       38       1200     2400


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)      Gesamtlänge (mm)
S02       Serienmutter M12x1,5         Flachbund     135                    37,5


Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mitsubishi L200           113, 133      245/65R17     A11 ECE                           A19 A56 A99
KJ0T                                                                                    KMV S02
e1*2007/46*1397*..
- Club Cab
- Double Cab
- mit Radhaus-
Verbreiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur ECE R124 001182

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55001217 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,5JX17 H2 Typ OX13 7517
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 2 von 2
A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder,
vorgesehenen Befestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass
das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel
einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer
Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


Lambsheim, 9. Februar 2017


                                                                      00265056.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur ECE R124 001182

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55001217 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad 7,5JX17 H2 Typ OX13 7517
Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 1 von 2

Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
F7           OX13 7517 F7 / ohne Ring                6/139,7/93,1       55        1200   2400


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienhutmutter M12x1,5      Kegel 60°      135                    -


Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Ranger               92-147         265/65R17     A32 ECE                           A19 A57 A99
2AB                                                                                      S02
e11*2007/46*0154*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur ECE R124 001182

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55001217 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Nachrüstrad 7,5JX17 H2 Typ OX13 7517
Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

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A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

S02      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder,
vorgesehenen Befestigungsmittel (siehe Seite 1, Art. Nr.: 5114407, Gesamthöhe: 31,5 mm) verwendet
werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


Lambsheim, 9. Februar 2017


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