Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51154 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55001117 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ OX13 7517
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 1 von 4

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX13
Typ                             OX13 7517
Radgröße                        7,5JX17 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                   (mm)
T7           OX13 7517 T7 / ohne Ring              6/139,7/106,1       25       1200     2400

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51154
Herstellerzeichen               OX-M
Radtyp und Ausführung           OX13 7517 (s.o.)
Radgröße                        7,5JX17 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.           Art der Befestigungsmittel         Bund      Anzugsmoment (Nm)            Artikel-Nr.
          Serien- wahlweise Zubehörmutter
S01                                            Flachbund              105         Serie ww. RG.S037
                       M12x1,5
          Serien- wahlweise Zubehörmutter
S02                                            Flachbund              115         Serie ww. RG.S037
                       M12x1,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51154 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55001117 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ OX13 7517
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 2 von 4


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Hilux Pickup    110            265/60R17    A10                                   A19 A57 A99
AN1P, AN1P-TMG         110            265/65R17    A10                                   R76 Y94 S01
e11*2007/46*2587*..;
e13*2007/46*1698*..;
e6*2007/46*0337*..
- Double Cab
- Extra Cab
Toyota Hilux Pickup    106, 126       265/60R17    A10                                   A19 A56 A99
N2                     106, 126       265/65R17    A10                                   KMV R76 Y94
e11*2007/46*                                                                             S01
0148*06-..;
e11*2007/46*
0149*06-..
ab Modelljahr 2012
- mit Radhaus-
verbreiterungen
Toyota Landcruiser     127-207        265/60R17    A10                                   A07 A19 A99
(150)                  127-207        265/65R17    A10                                   B03 S02
J15TM, J15TN, J15-
TMG
e6*2007/46*0001*..;
e6*2007/46*0002*..;
e1*2007/46*0231*..



Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51154 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55001117 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ OX13 7517
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 3 von 4

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51154 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55001117 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ OX13 7517
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 4 von 4
B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

R76    Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
265/65R17 ww. 265/60R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S01      Zur Befestigung der Räder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des Rad-
herstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S01).

S02      Zur Befestigung der Räder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des Rad-
herstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S02).

Y94    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 319 mm
an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 24. Juni 2020 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad
Radausführung T7:
Die "Montageanleitung für Leichtmetallräder", der Fa. Reifen Gundlach, ist zu beachten.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 24. Juni 2020




Laux                                                                    00345971.DOC



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim