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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51154 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55001117 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ OX13 7517
Hersteller                       Best4Tires GmbH

                                                                                           Seite 1 von 4

Auftraggeber                     Best4Tires GmbH
                                 Rathausstraße 52-58
                                 56203 Höhr - Grenzhausen
                                 QM Nr.44100..-001,TÜVNord

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           OX13
Typ                              OX13 7517
Radgröße                         7,5JX17 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
F7           OX13 7517 F7 / ohne Ring               6/139,7/93,1        55          1200   2400

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       51154
Herstellerzeichen                OX-M
Radtyp und Ausführung            OX13 7517 (s.o.)
Radgröße                         7,5JX17 H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.               Art der Befestigungsmittel             Bund      Anzugsmoment (Nm)        Artikel-Nr.
             Serien- wahlweise Zubehörhutmutter                                             Serie ww.
S01                                                    Kegel 60°           135
                           M12x1,5                                                          RG.600F

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Ford
                                 Volkswagen

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55001117 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ OX13 7517
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung         kW-       Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ               Bereich                 Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Ranger                125-177   255/70R17     A10                                   A19 A56 A99
2AB                                                                                      BA3 R56 X69
e5*2007/46*0080*09-..                                                                    S01
- ab Modelljahr 2022
Ford Ranger                92-157    255/65R17     A10                                   A19 A57 A99
2AB, 2AZB                  92-157    265/60R17     A32                                   B54 R56 X85
e11*2007/46*0154*..;       92-157    265/65R17     A32                                   S01
e5*2007/46*0080*00-08;
e5*2018/858*00036*00
- incl. Facelift 2019
- bis Modelljahr 2021
VW Amarok (II)             125-177   255/70R17     A10                                   A19 A56 A99
T1                                                                                       BA3 S01
e5*2018/858*00042*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                         V      W        Y
210 km/h                 100% 100% 100%
220 km/h                 97%    100% 100%
230 km/h                 94%    100% 100%
240 km/h                 91%    100% 100%
250 km/h                 -      95%      100%
260 km/h                 -      90%      100%
270 km/h                 -      85%      100%
280 km/h                 -      -        95%
290 km/h                 -      -        90%
300 km/h                 -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51154 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55001117 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ OX13 7517
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                   Seite 3 von 4
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A10   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B54    Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

BA3    Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 341 mm an Achse 1.

R56    Diese Rad-Reifen-Kombination ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger
Reifengröße 285/70R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" aufgeführten
serienmäßigen Hutmuttern (Gesamthöhe: 31,5 mm, Muttern für Leichtmetallräder) oder die
Zubehörhutmuttern des Radherstellers, verwendet werden. (siehe Seite 1, Nr. S01).

X69    Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung
265/75R16 ww. 265/70R17 in Verbindung mit der Serienradgröße 8Jx16H2 ET5 (u.a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X85    Nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/70R16 (u.a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51154 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55001117 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ OX13 7517
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 4 von 4

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 5. Januar 2024 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Radausführung F7: Die "Montageanleitung für Leichtmetallräder", des Radherstellers, ist zu beachten.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 5. Januar 2024




Laux                                                                  00420564.DOC




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