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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51149 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55001417 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ OX13 7518
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                          Seite 1 von 5

Auftraggeber                    Best4Tires GmbH
                                Rathausstraße 52-58
                                56203 Höhr - Grenzhausen
                                QM Nr.44100..-001,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX13
Typ                             OX13 7518
Radgröße                        7,5JX18 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
T7           OX13 7518 T7 / Ø106,1-Ø67,1           6/139,7/67,1        30          1200   2400

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51149
Herstellerzeichen               OX-M
Radtyp und Ausführung           OX13 7518 (s.o.)
Radgröße                        7,5JX18 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr. Art der Befestigungsmittel    Bund         Anzugsmoment (Nm)       Gesamtlänge (mm)       Artikel-Nr.
         Serienhutmutter                                                                       RG.770
S01                            Flachbund                 135                  37,5
     M12x1,5 für Alu-Räder                                                                   (Zentrierring)
         Serienhutmutter                                                                       RG.770
S02                            Flachbund                 120                  37,5
     M12x1,5 für Alu-Räder                                                                   (Zentrierring)

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Fiat
                                Mitsubishi

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55001417 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ OX13 7518
Hersteller                         Best4Tires GmbH

                                                                                  Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Fullback            113, 133       245/60R18   A11                             A21 A56 A99
KT0T                     113, 133       255/55R18   A11                             KMV S01
e1*2007/46*              113, 133       255/60R18   A01 A12 G01
1398*..
- Club Cab
- Double Cab
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Mitsubishi L200          113, 133       245/60R18   A11                             A21 A56 A99
KJ0T                     113, 133       255/55R18   A11                             KMV S01
e1*2007/46*              113, 133       255/60R18   A01 A12 G01
1397*00-04
- Club Cab
- Double Cab
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Mitsubishi L200 4WD      110            265/60R18   A11                             A21 A56 A99
KJ0T                                                                                BK1 Z18 S01
e1*2007/46*
1397*05-..
- Club Cab
- Double Cab
- ab MJ2020
Mitsubishi Pajero        118-184        265/60R18   A10                             A21 A99 KMV
V80, V8V                 118-184        275/60R18   A01 A12 G01 K1c K2b             Y85 S02
e1*2001/116*0385*..;
e1*2007/46*0669*..
- 5 Türer
- mit Kotflügelverbr.
Mitsubishi Pajero        118-184        265/60R18   A10 K1c K2c                     A01 A21 A99
V80, V8V                 118-184        275/60R18   A12 G01 K1c K2c                 KOV Y84 S02
e1*2001/116*0385*..;
e1*2007/46*0669*..
- 3 Türer
- ohne Kotflügelverbr.
Mitsubishi Pajero        118-184        265/60R18   A10                             A21 A99 KMV
V80, V8V                 118-184        275/60R18   A01 A12 G01                     Y84 S02
e1*2001/116*0385*..;
e1*2007/46*0669*..
- 3 Türer
- mit Kotflügelverbr.


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55001417 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ OX13 7518
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51149 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55001417 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ OX13 7518
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                        Seite 4 von 5
A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

BK1    Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51149 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55001417 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ OX13 7518
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 5 von 5
S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Hutmuttern verwendet werden. Wahlweise können auch die
Hutmuttern des Radherstellers (Artikel-Nr.: RG.S037) verwendet werden (siehe Seite 1, Nr. S01).

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Hutmuttern verwendet werden. Wahlweise können auch die
Hutmuttern des Radherstellers (Artikel-Nr.: RG.S037) verwendet werden (siehe Seite 1, Nr. S02).

Y84    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Fließheck.

Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Januar 2024 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Radausführung T7: Die "Montageanleitung für Leichtmetallräder", des Radherstellers, ist zu beachten.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Januar 2024




Laux                                                                   00420655.DOC




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