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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51149 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55001417 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ OX13 7518
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          OX13
                             Typ                             OX13 7518
                             Radgröße                        7,5JX18 H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             T7           OX13 7518 T7 / Ø106,1-Ø67,1           6/139,7/67,1       30       1200    2400

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      51149
§ 22 51149, Erweiterung 02




                             Herstellerzeichen               OX-M
                             Radtyp und Ausführung           OX13 7518 (s.o.)
                             Radgröße                        7,5JX18 H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                                           Art der
                             Nr.                                Bund        Anzugsmoment (Nm)      Gesamtlänge (mm)      Artikel-Nr.
                                     Befestigungsmittel
                                      Serienhutmutter                                                                      RG.770
                             S01                              Flachbund             135                  37,5
                                    M12x1,5 für Alu-Räder                                                               (Zentrierring)
                                      Serienhutmutter                                                                      RG.770
                             S02                              Flachbund             120                  37,5
                                    M12x1,5 für Alu-Räder                                                               (Zentrierring)

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Mitsubishi

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51149 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55001417 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ OX13 7518
                             Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 5

                             Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Mitsubishi L200          113, 133       245/60R18   A11                                  A21 A56 A99
                             KJ0T                     113, 133       255/55R18   A11                                  KMV S01
                             e1*2007/46*              113, 133       255/60R18   A01 A12 G01
                             1397*00-04
                             - Club Cab
                             - Double Cab
                             - mit Radhaus-
                             Verbreiterungen
                             Mitsubishi L200 4WD      110            265/60R18   A11                                  A21 A56 A99
                             KJ0T                                                                                     BK1 Z18 S01
                             e1*2007/46*
                             1397*05-..
                             - Club Cab
                             - Double Cab
                             - ab MJ2020
                             Mitsubishi Pajero        118-184        265/60R18   A10 K1c K2c                          A01 A21 A99
§ 22 51149, Erweiterung 02




                             V80, V8V                 118-184        275/60R18   A12 G01 K1c K2c                      KOV Y84 S02
                             e1*2001/116*0385*..;
                             e1*2007/46*0669*..
                             - 3 Türer
                             - ohne Kotflügelverbr.
                             Mitsubishi Pajero        118-184        265/60R18   A10                                  A21 A99 KMV
                             V80, V8V                 118-184        275/60R18   A01 A12 G01 K1c K2b                  Y85 S02
                             e1*2001/116*0385*..;
                             e1*2007/46*0669*..
                             - 5 Türer
                             - mit Kotflügelverbr.
                             Mitsubishi Pajero        118-184        265/60R18   A10                                  A21 A99 KMV
                             V80, V8V                 118-184        275/60R18   A01 A12 G01                          Y84 S02
                             e1*2001/116*0385*..;
                             e1*2007/46*0669*..
                             - 3 Türer
                             - mit Kotflügelverbr.

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51149 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55001417 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ OX13 7518
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 5

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 51149, Erweiterung 02




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51149 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55001417 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ OX13 7518
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                 Seite 4 von 5
                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             BK1    Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.

                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 51149, Erweiterung 02




                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
                             vorgesehenen, serienmäßigen Hutmuttern verwendet werden. Wahlweise können auch die
                             Hutmuttern des Radherstellers (Artikel-Nr.: RG.S037) verwendet werden (siehe Seite 1, Nr. S01).

                             S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
                             vorgesehenen, serienmäßigen Hutmuttern verwendet werden. Wahlweise können auch die
                             Hutmuttern des Radherstellers (Artikel-Nr.: RG.S037) verwendet werden (siehe Seite 1, Nr. S02).

                             Y84    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
                             Karosserieform Fließheck.

                             Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
                             Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

                             Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51149 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55001417 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ OX13 7518
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                       Seite 5 von 5

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 28. Februar 2020 in Lambsheim statt.

                             Hinweise zum Sonderrad

                             Radausführung T7:
                             Die "Montageanleitung für Leichtmetallräder", der Fa. Reifen Gundlach, ist zu beachten.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
§ 22 51149, Erweiterung 02




                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2016.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 28. Februar 2020




                             Laux                                                                   00338513.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim