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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51149 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55001417 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ OX13 7518
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 1 von 4

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          OX13
                             Typ                             OX13 7518
                             Radgröße                        7,5JX18 H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             N2           OX13 7518 N2 / ohne Ring              6/114,3/66,1       45       1200    2400

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      51149
§ 22 51149, Erweiterung 02




                             Herstellerzeichen               OX-M
                             Radtyp und Ausführung           OX13 7518 (s.o.)
                             Radgröße                        7,5JX18 H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.         Art der Befestigungsmittel              Bund     Anzugsmoment (Nm)         Artikel-Nr.
                                    Serien- wahlweise Zubehörhutmutter
                             S01                                            Kegel 60°              135         Serie ww. RG.610F
                                                 M12x1,25

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Mercedes-Benz
                                                             Nissan
                                                             Renault

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51149 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55001417 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ OX13 7518
                             Hersteller                          Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 4

                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                            Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Mercedes X-Klasse         120-190        255/60R18   A10                                 A21 A57 A99
                             PickUp                                                                                   S01
                             4701
                             e9*2007/46*6531*..
                             Nissan NP300 Navara       120, 140       255/60R18   A32                                 A21 A57 A99
                             D231                                                                                     S01
                             e9*2007/46*6364*..
                             - FIN: VSKB...,
                             VSKC...
                             Renault Alaskan           120, 140       255/60R18   A32                                 A21 A57 A99
                             D231C                                                                                    S01
                             e9*2007/46*6515*..
                             - FIN: VF1B..., VF1C...

                             Allgemeine Hinweise
§ 22 51149, Erweiterung 02




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-           Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit           Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                       V      W        Y
                             210 km/h                  100% 100% 100%
                             220 km/h                  97%    100% 100%
                             230 km/h                  94%    100% 100%
                             240 km/h                  91%    100% 100%
                             250 km/h                  -      95%      100%
                             260 km/h                  -      90%      100%
                             270 km/h                  -      85%      100%
                             280 km/h                  -      -        95%
                             290 km/h                  -      -        90%
                             300 km/h                  -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51149 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55001417 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ OX13 7518
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                       Seite 3 von 4

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
§ 22 51149, Erweiterung 02




                             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             S01      Zur Befestigung der Räder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
                             vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des Rad-
                             herstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S01).

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 27. Februar 2020 in Lambsheim statt.

                             Hinweise zum Sonderrad

                             Radausführung N2:
                             Die "Montageanleitung für Leichtmetallräder", der Fa. Reifen Gundlach, ist zu beachten.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51149 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55001417 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ OX13 7518
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 4

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2016.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 27. Februar 2020




                             Laux                                                                   00338485.DOC
§ 22 51149, Erweiterung 02




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim