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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51149 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55001417 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ OX13 7518
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 1 von 4

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          OX13
                             Typ                             OX13 7518
                             Radgröße                        7,5JX18 H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             F7           OX13 7518 F7 / ohne Ring              6/139,7/93,1       46         1200   2400

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      51149
§ 22 51149, Erweiterung 02




                             Herstellerzeichen               OX-M
                             Radtyp und Ausführung           OX13 7518 (s.o.)
                             Radgröße                        7,5JX18 H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.            Art der Befestigungsmittel              Bund      Anzugsmoment (Nm)       Artikel-Nr.
                                       Serien- wahlweise Zubehörhutmutter                                            5114407 ww.
                             S01                                                  Kegel 60°             135
                                                     M12x1,5                                                           RG.600F

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Ford

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55001417 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ OX13 7518
                             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 4

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Ford Ranger             92-157        255/60R18    A10                                   A21 A57 A99
                             2AB                     92-157        265/60R18    A10                                   B54 X85 S01
                             e11*2007/46*0154*..;
                             e5*2007/46*0080*..
                             - incl. Facelift 2019

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
§ 22 51149, Erweiterung 02




                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55001417 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ OX13 7518
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                       Seite 3 von 4

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
§ 22 51149, Erweiterung 02




                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             B54    Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" aufgeführten
                             serienmäßigen Hutmuttern (Art. Nr.: 5114407, Gesamthöhe: 31,5 mm, Muttern für Leichtmetallräder)
                             oder die Zubehörhutmuttern des Radherstellers, verwendet werden. (siehe Seite 1, Nr. S01).

                             X85    Nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/70R16 (u.a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 27. Februar 2020 in Lambsheim statt.

                             Hinweise zum Sonderrad

                             Radausführung F7:
                             Die "Montageanleitung für Leichtmetallräder", der Fa. Reifen Gundlach, ist zu beachten.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55001417 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ OX13 7518
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 4

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2016.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 27. Februar 2020




                             Laux                                                                   00338488.DOC
§ 22 51149, Erweiterung 02




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim