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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 6½ J x 15 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 47666*08




                                        special wheels for passenger cars 6½ J x 15 H2


               Genehmigungsnummer: 47666*08
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     CMS Automotive Trading GmbH
                     DE - 68789 St. Leon-Rot

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     C16 655
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 47666*08
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 47666*08




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     Technischer Dienst der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
                     DE-51105 Köln

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     28.10.2022

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     55048622 (1. Ausfertigung)
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 47666*08
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 15                                                 1. Ausfertigung

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 47666*08




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 47666*08
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

                     Aktualisierung der Ausführungen
                     Update of the remarks

                     Wechsel des Technischen-Dienstes
                     Change of Technical-Service

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       11.11.2022
                     Date:
§22 47666*08




               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47666 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55048622 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15 H2 Typ C16 655
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                               SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                               68789 St.Leon-Rot
                                               49 02 0341305

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          C16
               Typ                             C16 655
               Radgröße                        6.5Jx15 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               C16 655      465/21 CMS / Ø72,6 - Ø64,1          5/114,3/64,1           45       650     2000
               45 W4

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      47666
               Herstellerzeichen               CMS
               Radtyp und Ausführung           C16 655 (s.o.)
§22 47666*08




               Radgröße                        6.5Jx15 H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                    RG.576

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Honda
                                               Land Rover

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47666 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55048622 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6.5Jx15 H2 Typ C16 655
               Hersteller                          CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda Accord (VI)         113            195/60R15    M+S                             A01 A12 A19
               CL3                                                                                   A99 Z25 S01
               e11*98/14*0165*..
               Honda Accord (VII)        114            195/65R15    A33                             A19 A99 B03
               CL7                       114            205/60R15    A12                             Sth S01
               e6*2001/116*0091*..       114            215/60R15    A12
               Honda Accord (VII)        114            195/65R15    A33                             A19 A99 B03
               Tourer                    114            205/60R15    A12                             Car S01
               CM1                       114            215/60R15    A12
               e6*2001/116*0093*..
               Honda Civic (IX)          73, 104        195/65R15    A11                             A19 A99 B03
               FK1, FK2                  73, 104        205/60R15    A33                             Flh S01
               e11*2001/116*             73, 104        215/60R15    A12
               0255*07-..,
               0256*07-..
               - ab Modell 2012
               Honda Civic (VII) Sport   66-118         195/60R15    A33                             A19 A99 Flh
               EP1,-2,-4, EV1            66-118         195/65R15    A12                             H5l S01
§22 47666*08




               e11*98/14*
               0173, 0174, 0188*..
               e11*2001/116*0198*.
               Honda Civic (VIII) 4-     92, 104        195/65R15    A90                             A19 A99 Sth
               Türer                     92, 104        205/60R15    A12                             S01
               FB1,FB2,FB7,FB8           92, 104        215/60R15    A12
               e11*2007/46*0183*..;
               e11*2007/46*0184*..;
               e11*2007/46*0185*..;
               e11*2007/46*0186*..
               Honda Civic (VIII)        70             195/65R15    A30                             A19 A99 Lim
               Hybrid                                                                                S01
               FD3
               e11*2001/116*0271*.
               Honda CR-V (II)           110            205/70R15    A13                             A19 A99 S01
               RD8                       110            215/65R15    A12
               e11*98/14*0190*           110            225/60R15    A01 A12 K1c K42
               00-01                     110            225/65R15    A01 A12 K1c K42
               Honda FR-V                92,103,110     195/65R15                                    A12 A19 A99
               BE1, BE3                  92,103,110     205/60R15                                    B03 S01
               e6*2001/116*0099*..
               e6*2001/116*0100*..
               Honda FR-V                103            195/65R15                                    A12 A19 A99
               BE5                       103            205/60R15                                    B03 S01
               e6*2001/116*0104*..
               Honda HR-V (I)            77-91          195/70R15    R09                             A12 A19 A99
               GH1,2,3,4                 77-91          205/65R15                                    B03 S01
               e6*98/14*0062,            77-91          215/60R15
               0063, 0067, 0068*..




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47666 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55048622 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx15 H2 Typ C16 655
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 6
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Land Rover              71-130        195/80R15     A11 R09 T96 124                       A19 A99 B03
               Freelander              71-130        205/70R15     A12 R37 T93 T95 T96 128               S01
               LN, LND                 71-130        215/65R15     A12 T00 T96 129
               e11*96/79*0082*..,
               e1*98/14*0134*..


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
§22 47666*08




               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47666 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55048622 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15 H2 Typ C16 655
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 6

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               124      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               128      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1280 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               129      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1290 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
§22 47666*08




               werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47666 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55048622 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15 H2 Typ C16 655
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 6
               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               H5l     Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung
               195/65R15, 205/55R16 bzw. 215/45R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung).

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.
§22 47666*08




               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47666 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55048622 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15 H2 Typ C16 655
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 6
               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Z25     Rad/Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen für die der
               Fahrzeughersteller die Verwendung von 15" Rädern/Reifen durch Teilegutachten bzw.
               Herstellerfreigaben bescheinigt.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 13. Oktober 2022 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
§22 47666*08




               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 13. Oktober 2022




               Laux                                                            00398471.DOC JR-RL




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim